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Bewerbung

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Ansprechpartner

Dr. Sebastian Schönbeck

Dr. Sebastian Schönbeck

Forschung und Lehre im Arbeitsbereich AvL

Raum
UHG C4-154

Fristen zur Abgabe

Die Ausschlussfrist für Bewerbungen ist der 15.01. zum Sommersemester und der 15.07 zum Wintersemester. Die Bewerbung erfolgt online.

Der Masterstudiengang ist ein zulassungsfreier Studiengang mit einer gesonderten Prüfung der Zugangsvoraussetzungen (s. auch FSB)

Zugangsvoraussetzungen

Wir freuen uns über Bewerbungen von Absolvent:innen mit einem B.A.-Abschluss in einem literatur-, kultur- oder geisteswissenschaftlichen Fach. Da das Studienprogramm interdisziplinär offen ist, sind auch Bewerbungen mit weniger fachnahen Abschlüssen (z.B. Geschichte, Philosophie, Sozialwissenschaft u.a.) erwünscht.

Folgende Kompetenzen sollten durch den B.A.-Abschluss nachgewiesen werden:

  • Fähigkeit, eine selbständige Bearbeitung eines Problems mithilfe wissenschaftlicher Theorien und Methoden und unter Einhaltung der Konventionen des wissenschaftlichen Schreibens in einem geisteswissenschaftlichen Fach vorzunehmen (Kompetenz a)
  • Basales Methodenwissen, das zur Lektüre literarischer Texte mit einem fachwissenschaftlichen Instrumentarium befähigt (Kompetenz b)
  • Grundkenntnisse literaturwissenschaftlicher Konzepte und Theorien sowie literatur- kulturgeschichtlicher Zusammenhänge (Kompetenz c)

Daneben sollten die Bewerber:innen über Sprachkenntnisse in zwei Fremdsprachen auf dem Sprachniveau der Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen (dieser kann i.d.R. durch das Abiturzeugnis erbracht werden).

Bewerbung - Verfahren

Die Prüfung der Voraussetzungen für das Zugangsverfahren erfolgt auf Basis der folgenden Unterlagen, die fristgerecht in dem Bewerbungsportal der Universität Bielefeld hochgeladen werden:

a) Abschlusszeugnis eines vorangegangenen qualifizierten Abschlusses oder
vorläufiges Abschlusszeugnis, das eine vorläufige Abschlussnote ausweist

b) Notentranskript

c) Modulhandbuch oder Modulbeschreibungen zu den absolvierten Modulen

d) Fremdsprachennachweis (Abiturzeugnis o.ä.)

Internationale Studienbewerber:innen reichen außerdem einen Nachweis der Deutschkenntnisse ein. Weitere Hinweise zu möglichen Nachweisen finden Sie hier.


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