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Promotionsbetreuung

Was macht gute Betreuung aus?

Jedes Promotionsvorhaben benötigt wissenschaftliche Betreuung, die entweder von einer Einzelperson oder einem Betreuungsteam geleistet wird. Zu Beginn eines Betreuungsverhältnisses wird an der Universität Bielefeld eine Betreuungsvereinbarung getroffen, die das Betreuungsverhältnis für beide Seiten inhaltlich und zeitlich transparent festhält. Jede Fakultät hat Muster für Betreuungsvereinbarungen erstellt, die an das individuelle Promotionsvorhaben angepasst werden können. Orientierung bieten auch die Empfehlungen für das Erstellen von Betreuungsvereinbarungen der DFG.

Besonders wichtig ist uns an der Universität Bielefeld ein offener, fairer und transparenter Umgang aller Beteiligten. Ein vertrauenvolles Verhältnis und klare Absprachen über die Verantwortlichkeiten zwischen Betreuenden und Betreuten sind daher von enormer Wichtigkeit für das Gelingen der eigenen Promotion. Neben der fachlichen Betreuung bei unmittelbaren Fragen in Bezug zum Forschungsvorhaben kommen im Laufe eines Promotionsvorhabens eine Vielzahl an weiteren Fragen z.B. zur Karriereplanung auf. Gelungene Promotionsbetreuung zeichnet sich dadurch aus, inwiefern diese Aspekte in der Promotionsbetreuung selbst oder bei anderen Beratungsstellen thematisiert werden könnnen.

Eine zukunftsorientierte Förderung der Promovierenden gehört zu den wichtigsten strategischen Aufgaben der Universität Bielefeld. Einer intensiven fachlichen Betreuung kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu. Darum hat sich die Universität Bielefeld zu Leitlinien der guten Betreuung von Promotionen selbstverpflichtet. Damit will die Universität Bielefeld nicht nur eine Diskussion über die Betreuung von Promotionen anregen, sondern auch die Entwicklung einer „Kultur der guten Betreuung“ vorantreiben. Ziel ist die Gewährleistung einer qualitätsvollen Betreuung für alle Promovierenden unabhängig von ihrem Status und der gewählten Promotionsform.

Die Leitlinien richten sich in erster Linie an die Wissenschaftler*innen in den Fakultäten und Graduiertenschulen, die Promovierende bei ihrem Promotionsvorhaben betreuen. Für Promovierende bieten die Leitlinien eine Übersicht, welche Aufgaben durch die Betreuung wahrgenommen werden sollten - und gleichzeitig eine Orientierung über ihre eigenen Pflichten, die im Rahmen einer Betreuungsvereinbarung in der Regel näher definiert werden.

Wer darf eine Promotion betreuen?

Die Rahmenpromotionsordnung der Universität Bielefeld (§7) sieht vor, dass Hochschullehrer*innen, Privatdozent*innen, sonstige habilitierte oder andere mindestens promovierte Mitglieder der Fakultät oder mindestens entsprechend qualifizierte, außerhalb der Fakultät oder Universität tätige Personen Promotionen betreuen dürfen. Bei interdisziplinären bzw. fakultätsübergreifenden Arbeiten soll auch ein Mitglied einer anderen Fakultät oder Hochschule als Betreuer*in bestellt werden. Näheres hierzu können die Promotionsordnungen der Fakultäten regeln.


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