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Coronavirus

Zwei Studentinnen mit Alltagsmaske an Arbeitsplätzen der Bibliothek
© Universität Bielefeld

Alle Mitteilungen zum Coronavirus

Kalenderwoche 5 / 2023

Liebe Studierende,

nach knapp drei Jahren haben der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen die Regelungen und Verordnungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie Anfang Februar auslaufen lassen bzw. vorzeitig beendet. Einzig für den Gesundheitsbereich gelten noch einzelne Maßnahmen. Damit wird von der Politik anerkannt, dass aus der Pandemie eine sogenannte Endemie geworden ist. Unsere Gesellschaft verfügt aufgrund von Impfungen und überstandenen Infektionen über einen guten Schutz gegen Covid-19. Die Verantwortung für einen gewissenhaften Umgang mit der nach wie vor gefährlichen Infektionskrankheit liegt nun bei jedem*jeder einzelnen – für die eigene und die Gesundheit von anderen.

Was bedeutet diese neue Rechtslage für die Universität Bielefeld? Seit dem 1. Februar gibt es keine vorgeschriebenen Maßnahmen mehr. Die letzte Organisationsverfügung vom 31. März 2022 wird aufgehoben, die darin verankerten Hygienekonzepte für den Lehr- und Studienbetrieb enden damit. Die Lüftungsgeräte in den Seminarräumen werden mit Ende der aktuellen Vorlesungs- und Prüfungszeit außer Betrieb genommen.

Wir möchten diesen Schritt aber mit Empfehlungen versehen. Aktuell gibt es noch viele Covid-Erkrankungen. Wenn Sie sich krank fühlen, dann bleiben Sie bitte zuhause und testen sich. Bei Aufenthalt über einen längeren Zeitraum in engen Räumen und mit mehreren Personen macht das Tragen einer Maske weiterhin Sinn. Versuchen Sie, wo möglich, Abstand zu halten. Denken Sie bitte daran, dass es Mitmenschen gibt, für die eine Infektion gefährlich sein kann.

Hoffentlich ist das Ende dieser Maßnahmen nachhaltig. Hoffentlich sind wir nicht irgendwann wieder konfrontiert mit einer neuen, unter Umständen wieder gefährlicheren Variante des Virus.

An dieser Stelle bedanken wir uns noch einmal ganz herzlich für Ihr Verständnis, Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft, die teilweise auch weitgehenden Maßnahmen der Universität mitzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Professorin Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Liebe Kolleg*innen,

nach knapp drei Jahren haben der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen die Regelungen und Verordnungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie Anfang Februar auslaufen lassen bzw. vorzeitig beendet. Einzig für den Gesundheitsbereich gelten noch einzelne Maßnahmen. Damit wird von der Politik anerkannt, dass aus der Pandemie eine sogenannte Endemie geworden ist. Unsere Gesellschaft verfügt aufgrund von Impfungen und überstandenen Infektionen über einen guten Schutz gegen Covid-19. Die Verantwortung für einen gewissenhaften Umgang mit der nach wie vor gefährlichen Infektionskrankheit liegt nun bei jedem*jeder einzelnen – für die eigene und die Gesundheit von anderen.

Was bedeutet diese neue Rechtslage für die Universität Bielefeld? Ab dem 1. Februar gibt es keine vorgeschriebenen Maßnahmen mehr. Die letzte Organisationsverfügung vom 31. März 2022 wird aufgehoben, die darin verankerten Hygienekonzepte für den Lehr- und Studienbetrieb sowie für die Mitarbeitenden enden damit. Die Lüftungsgeräte in den Seminarräumen werden mit Ende der aktuellen Vorlesungs- und Prüfungszeit außer Betrieb genommen.

Wir möchten diesen Schritt aber mit Empfehlungen versehen. Aktuell gibt es noch viele Covid-Erkrankungen. Wenn Sie sich krank fühlen, dann bleiben Sie bitte zuhause und testen sich. Bei Aufenthalt über einen längeren Zeitraum in engen Räumen und mit mehreren Personen macht das Tragen einer Maske weiterhin Sinn. Versuchen Sie, wo möglich, Abstand zu halten. Denken Sie bitte daran, dass es Mitmenschen gibt, für die eine Infektion gefährlich sein kann.

Die Universität stellt Ihnen auch weiterhin Selbsttests und Masken zur Verfügung.

Hoffentlich ist das Ende dieser Maßnahmen nachhaltig. Hoffentlich sind wir nicht irgendwann wieder konfrontiert mit einer neuen, unter Umständen wieder gefährlicheren Variante des Virus.

An dieser Stelle bedanken wir uns noch einmal ganz herzlich für Ihr Verständnis, Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft, die teilweise auch weitgehenden Maßnahmen der Universität mitzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Kalenderwoche 40 /2022

Liebe Studierenden,

am kommenden Montag beginnt die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2022/2023. Hoffentlich hatten Sie eine schöne und erholsame vorlesungsfreie Zeit. Wir freuen uns sehr darauf, Sie alle wieder in Präsenz an der Universität zu sehen!

Heute möchten wir Sie über die grundsätzlichen Regelungen informieren, die in Bezug auf Corona wie auch auf die notwendigen Energiesparmaßnahmen gelten.

Corona-Maßnahmen

Der Corona-Virus hat durch Mutationen, Impfungen, Medikamente, etablierte Schutzmaßnahmen und eine hohe Durchseuchung der Bevölkerung seinen ganz großen Schrecken verloren. Aber nach wie vor erkranken Menschen schwer, müssen ins Krankenhaus, leiden unter Long-Covid oder sterben sogar. Ein hoher Krankenstand kann bei Beschäftigten in der sogenannten kritischen Infrastruktur zu Problemen führen, die wir alle spüren. Daher müssen wir uns weiterhin vorsichtig verhalten.

Seit dem 1. Oktober ist die neue Coronaschutzverordnung NRW in Kraft, sie gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2022. Auf dieser Grundlage haben wir das verbindliche Hygienekonzept für den Lehrbetrieb angepasst. Wir werden das Wintersemester ohne einschneidende Corona-Maßnahmen starten. Damit kehren wir also vorerst auch nicht zu einer Maskenpflicht zurück, empfehlen Ihnen aber dringlich eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen in Hörsälen und Seminarräumen, auf Bibliotheksflächen und Verkehrswegen der Universität. Sie schützen damit sich und andere. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Hygienekonzept.


Energiesparmaßnahmen

Die aktuelle Versorgungskrise fordert von der gesamten Gesellschaft solidarisches Handeln, um die Auswirkungen abzumildern. Dabei sollten wir den Anlass der Krise nicht vergessen: der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die europäische Friedensordnung. Als Universität Bielefeld müssen und wollen wir unseren Beitrag für die Energiesicherheit in Bielefeld und darüber hinaus erbringen. Uns ist dabei sehr bewusst, wie belastend die hohen Energiepreise und die Inflation auch gerade für Sie sind.

Eine entscheidende Herausforderung wird sein, wie gut wir als Gesellschaft in der Lage sind, Energie zu sparen. Am 15. September haben wir Sie in einer ersten E-Mail über Maßnahmen der Universität Bielefeld zur Einsparung von Energie informiert. Unter anderem wird in den Räumen der Universität maximal auf 19 Grad geheizt, Fahrstühle sind teilweise außer Betrieb genommen, die Halle wird nicht beheizt und die Öffnungszeiten der Bibliothek sind auf 22 Uhr verkürzt. Es werden aber in den nächsten Wochen mehrere neue Lernorte für Sie als Studierende eröffnet werden, so dass Sie zeitnah warme Arbeitsplätze nicht nur in der Bibliothek, sondern auch in der Halle vorfinden werden. Darüber informieren wir Sie genauer, sobald die Räume fertig eingerichtet sind.

Leider reicht dieses erste Paket noch nicht. Einerseits erreichen wir damit nicht das gemeinsam von den NRW-Hochschulen anvisierte Einsparziel von 20 Prozent, anderseits sind wir konfrontiert mit konkreten Fragen der Versorgungssicherheit in Bielefeld. Wir müssen daher mehr tun, um unseren Energieverbrauch zu reduzieren. Wichtig: Wir bleiben bei unserer Zielsetzung, relevante Einschränkungen in Studium und Lehre soweit irgend möglich zu vermeiden. Wir wollen – in Ihrem Interesse – das Wintersemester wie geplant als Präsenzsemester starten und beenden.

Das Rektorat hat nun weitergehende Maßnahmen beschlossen. Wir werden in den Zähne C und V sowie auf den Brücken M und L des Universitätshauptgebäudes die Heizung ausschalten und die betroffenen Büros zeitweise stilllegen. Gleiches gilt für das Gebäude H. Betroffen sind die Büroräume, nicht die Universitätsbibliothek und auch nicht Hörsäle und Seminarräume. Die betroffenen Mitarbeitenden werden auf andere Bauteile und Gebäude verteilt. Wir rücken dafür zusammen. Sie müssen sich also ab Mitte November, wenn Sie Ihre Lehrenden etwa für die Sprechstunde aufsuchen wollen, jeweils aktuell informieren, in welchen Büros sie zu finden sind.

Das Rektorat hat am 27. September darüber hinaus entschieden, im Anschluss an die Weihnachtsschließung 2022/2023 weitere Energiesparmaßnahmen umzusetzen. Konkret heißt das: Zwischen dem 23. Dezember und dem 2. Januar bleibt die Universität grundsätzlich geschlossen. Die Bibliothek bietet dann Sonderausleihmöglichkeiten. Dazu folgt eine separate Kommunikation. In der Zeit vom 2. bis zum 9. Januar ist die Universität zwar wieder offen, allerdings bleibt die Heizung weiterhin ausgeschaltet. Die Beschäftigten arbeiten in dieser Zeit im Homeoffice.

Wichtig für Sie: Die Universitätsbibliothek ist in großen Teilen nicht betroffen. Ihnen stehen also auch in dieser Zeit beheizte Arbeitsplätze zur Verfügung. Das Studierendensekretariat ist ab dem 2. Januar und die Zentrale Studienberatung ab dem 4. Januar 2023 per Mail oder telefonisch wie gewohnt erreichbar. Der Infopunkt in der Halle bleibt geschlossen. Der Support zur UniCard ist per Mail zu erreichen. Die BITS-Beratung steht telefonisch oder per Chat zur Verfügung. Die PC-Poolräume bleiben geöffnet und auch die Drucker stehen zur Verfügung.

Zur Information: Die prognostizierten Einsparungen bei der Heizung allein durch die verlängerte Heizpause entsprechen dem durchschnittlichem Jahresverbrauch von 400 Vier-Personen-Haushalten.

Nach Reparaturarbeiten während der Semesterferien werden wir das Schwimmbad nicht wieder befüllen. Auch dies spart erheblich Energie. Damit steht das Schwimmbad leider bis auf weiteres aber nicht für den Hochschulsport zur Verfügung, es wurden ersatzweise Absprachen mit den öffentlichen Bädern getroffen. Darüber hinaus prüfen wir weitere Einsparmöglichkeiten.

Wir wünschen Ihnen trotz dieser leider unvermeidlichen Einschränkungen einen guten Start ins Semester!

Kommen Sie gut durch den Winter.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Kolleg*innen,

auch dieses Semester ist geprägt von weiteren Herausforderungen und Einschränkungen, in diesem Jahr insbesondere aufgrund der Energiekrise. Sie haben gestern in einer separaten Mail schon umfassende Informationen zu den Energiesparmaßnahmen der Universität erhalten. Leider ist der Corona-Virus nach wie vor sehr präsent. Wir möchten heute die Gelegenheit nutzen, Sie über die aktuellen Regelungen zu informieren.

Der Virus hat durch Mutationen, Impfungen, Medikamente, etablierte Schutzmaßnahmen und eine hohe Durchseuchung der Bevölkerung seinen ganz großen Schrecken verloren. Aber nach wie vor erkranken Menschen schwer, müssen ins Krankenhaus, leiden unter Long-Covid oder sterben sogar. Ein hoher Krankenstand kann bei Beschäftigten in der sogenannten kritischen Infrastruktur zu Problemen führen, die wir alle spüren. Daher müssen wir uns weiterhin vorsichtig verhalten. Hinzu kommt eine veränderte Ausgangslage als im letzten Winter. Viele Büros sind aus Gründen der ebenfalls aktuellen Vorgaben zu Energieeinsparungen in den kommenden Wintermonaten oftmals mit mehreren Personen belegt.

Seit dem 1. Oktober sind die neue Coronaschutzverordnung NRW und die neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes in Kraft. Auf diesen Grundlagen wurden die beiden verbindlichen Hygienekonzepte – eines für den Lehrbetrieb und eines für den Dienstbetrieb – angepasst. Die Regelungen haben wir für Sie zusammengefasst. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Hygienekonzepten.

Zum Start des Wintersemesters gilt:

  1. Wir werden das Wintersemester ohne einschneidende Corona-Maßnahmen starten. Damit kehren wir also vorerst auch nicht zu einer Maskenpflicht zurück, empfehlen aber dringlich eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere auf sämtlichen Verkehrswegen der Universität, auf Bibliotheksflächen und bei Veranstaltungen in Hörsälen und Seminarräumen. An den Arbeitsplätzen, an denen unter Einhaltung des Mindestabstands gearbeitet wird, besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
  2. Kann der Abstand von 1,5 Metern am Arbeitsplatz nicht eingehalten werden, ist das Tragen einer mindestens medizinischen Maske (OP-Maske) verpflichtend. Liegt von den anwesenden Personen ein tagesaktueller negativer Coronatest (Selbsttest im häuslichen Umfeld vor der Arbeit) vor, entfällt die Maskenpflicht.
  1. An Arbeitsplätzen mit hohem Aerosolausstoß (z.B. sehr lautes Sprechen in Lärmbereichen, schwere körperliche Arbeit) oder beengten Platzverhältnissen ist das Tragen mindestens einer medizinischen Maske (OP-Maske) verpflichtend. Hier wird die Nutzung einer FFP2-Maske anstelle einer OP-Maske empfohlen.

Für Mitarbeitende stellt die Universität weiterhin OP- sowie FFP2-Masken zur Verfügung. Den Mitarbeitenden, die vor Ort mit anderen Personen in einem Raum arbeiten müssen, wird pro Anwesenheitstag ein Selbsttest zur Eigenanwendung im häuslichen Bereich zur Verfügung gestellt. Allen anderen Mitarbeitenden, die vor Ort arbeiten müssen, werden zwei Selbsttests pro Woche zur Eigenanwendung im häuslichen Bereich zur Verfügung gestellt.

Wir wünschen Ihnen allen Herausforderungen zum Trotz einen guten Start in das neue Semester und möchten uns für Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft, sich erneut auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen, herzlich bei Ihnen bedanken.

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die nächsten Wochen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 28 /2022

Liebe Studierende,

die Vorlesungszeit des Sommersemesters neigt sich ihrem Ende zu. Nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie ist dieses Semester geprägt von der weitgehenden Rückkehr in die Präsenz. Sie sind nun wieder regelmäßig vor Ort, Präsenzlehre und -veranstaltungen sind der Regelfall. Wir möchten uns ganz herzlich für Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft bedanken, sich flexibel auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen.

Im April haben wir mit zwei verbindlichen Hygienekonzepten auf die aktuellen bundesweiten Corona-Regelungen reagiert. Demnach entfällt die derzeit noch geltende eingeschränkte Maskenpflicht zum Ende des Vorlesungsbetriebs ab dem 16. Juli für die gesamte Universität. Dies gilt dann auch für Lehrveranstaltungen, die Universitätshalle, die Verkehrsflächen und in den Aufzügen, wo bislang noch eine Maskenpflicht bestand. Die Pandemie ist jedoch nicht vorbei: Wir empfehlen ausdrücklich das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske, bevorzugt einer FFP2-Maske. Schützen Sie sich und andere. Wenn Sie keine Maske tragen, stellen Sie den Abstand sicher und lüften Sie regelmäßig.

Wie geht es in den kommenden Monaten weiter? Wir gehen aktuell davon aus, dass das Wintersemester erneut in Präsenz stattfindet und dass digitale Formate die Präsenzlehre da, wo es didaktisch sinnvoll ist, weiter unterstützen. Gerne würden wir Ihnen schon heute verbindlich mitteilen können, wie die konkreten Regelungen für den Herbst aussehen, ob es z.B. wieder eine Maskenpflicht gibt. Das ist aber erst möglich, wenn das Land die dann gültige Coronaschutzverordnung veröffentlicht hat. Letztlich sind wir dabei natürlich auch abhängig vom Verlauf der Pandemie – unter Umständen werden dann auch Anpassungen unserer aktuellen Regelungen notwendig. Wir bitten dafür um Verständnis und informieren Sie möglichst frühzeitig.

Zum Schluss möchten wir noch auf eine weitere Entwicklung aufmerksam machen: Wie Sie sicher in den Medien verfolgt haben, hat die Bundesnetzagentur vor einem Ausfall russischer Gaslieferungen gewarnt. Das könnte problematische Auswirkungen auf die bundesweite Gasversorgung im Winter haben und damit auch den Betrieb der Universität Bielefeld betreffen. Daher betrachten wir bereits zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Szenarien, um vorbereitet zu sein. Ähnlich wie die Corona-Pandemie ist auch dieses Thema von einer hohen Dynamik gekennzeichnet. Wir werden Sie bei neuen Sachlagen frühzeitig informieren.

Wir wünschen Ihnen allen Herausforderungen zum Trotz einen guten Start in die vorlesungsfreie Zeit. Achten Sie bitte auf sich und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Kolleg*innen,

die Vorlesungszeit des Sommersemesters neigt sich ihrem Ende zu. Nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie ist dieses Semester geprägt von der weitgehenden Rückkehr in die Präsenz. Sie arbeiten nun wieder regelmäßig vor Ort, Präsenzlehre und -veranstaltungen sind der Regelfall. Für Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft, sich flexibel auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen, möchte wir uns erneut herzlich bei Ihnen bedanken.

Im April haben wir mit zwei verbindlichen Hygienekonzepten – eines für den Lehrbetrieb und eines für den Dienstbetrieb – auf die aktuellen bundesweiten Corona-Regelungen reagiert. Demnach entfällt die derzeit noch geltende eingeschränkte Maskenpflicht zum Ende des Vorlesungsbetriebs ab dem 16. Juli für die gesamte Universität. Dies gilt dann auch für Lehrveranstaltungen, die Universitätshalle, die Verkehrsflächen und in den Aufzügen. Die Pandemie ist jedoch nicht vorbei: Wir empfehlen ausdrücklich weiterhin das freiwillige Tragen einer Maske (möglichst FFP2). Schützen Sie sich und andere. Wenn Sie keine Maske tragen, stellen Sie den Abstand sicher und lüften Sie regelmäßig.

Wie geht es in den kommenden Monaten weiter? Wir gehen aktuell davon aus, dass das Wintersemester erneut in Präsenz stattfindet und dass digitale Formate die Präsenzlehre da, wo es didaktisch sinnvoll ist, weiter unterstützen. Gerne würden wir Ihnen schon heute verbindlich mitteilen können, wie die konkreten Regelungen für den Herbst aussehen, ob es z.B. wieder eine Maskenpflicht gibt. Das ist aber erst möglich, wenn das Land die dann gültige Coronaschutzverordnung veröffentlicht hat. Letztlich sind wir dabei natürlich auch abhängig vom Verlauf der Pandemie – unter Umständen werden dann auch Anpassungen unserer aktuellen Regelungen notwendig. Wir bitten dafür um Verständnis und informieren Sie möglichst frühzeitig.

Zum Schluss möchten wir noch auf eine weitere Entwicklung aufmerksam machen: Wie Sie sicher in den Medien verfolgt haben, hat die Bundesnetzagentur vor einem längerfristigen Ausfall russischer Gaslieferungen gewarnt. Ein derartiges Szenario könnte problematische Auswirkungen auf die bundesweite Gasversorgung im Winter haben und damit auch den Betrieb der Universität Bielefeld betreffen. Die Energieversorgung der Universität ist in einem bestimmten Umfang direkt von der Gasversorgung abhängig. Zudem gibt es in einem unbestimmten Ausmaß indirekte Abhängigkeiten bei der Fernwärme. Noch ist unklar, ob und in welchem Ausmaß eine potenzielle Energieknappheit auftreten könnte. Deshalb betrachtet die Universität unter Leitung des Kanzlers bereits zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Szenarien, um sich vorzubereiten. Ähnlich wie die Corona-Pandemie ist auch dieses Thema von einer hohen Dynamik gekennzeichnet. Wir werden die Lage daher regelmäßig beurteilen und Sie bei neuen Sachlagen informieren.

Wir wünschen Ihnen allen Herausforderungen zum Trotz einen guten Start in die vorlesungsfreie Zeit und eine erholsame Urlaubszeit. Achten Sie bitte auf sich und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 22 /2022

Liebe Kolleg*innen,

das Semester – endlich wieder in Präsenz – ist auf die Zielgrade eingebogen. Sie arbeiten alle nun wieder regelmäßig vor Ort. Wir sind also nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie schon einen guten Weg zu einem regulären Universitätsbetrieb gegangen.

In den meisten gesellschaftlichen Bereichen gelten aktuell kaum noch Einschränkungen aufgrund von Corona. Die Pandemie ist aber nicht zu Ende: Nach wie vor infizieren sich Menschen und sind teilweise aufgrund von Vorerkrankungen auch gefährdet.

Das Rektorat hat sich in enger Abstimmung mit den Fakultäten sowie den Personalräten, der Gleichstellungsvertretung und der Vertretung der Menschen mit Behinderung mit den Regelungen im Universitätsbetrieb beschäftigt. Mit folgenden Ergebnissen:

  • Die Maskenpflicht in Lehrveranstaltungen bleibt bis zum Ende des Vorlesungsbetriebs am 16. Juli gültig. Damit schützen wir insbesondere auch unsere Lehrenden, die häufig aufgrund der Verständlichkeit bei Vortrag oder Gespräch keine Maske tragen können und denen es teilweise in engen Seminarsituationen nicht möglich ist, Abstand zu halten.
  • Auch in der Universitätshalle, auf den Verkehrsflächen und in den Aufzügen ist bis zum Ende der Vorlesungszeit weiterhin eine Maske zu tragen.
  • In den Räumlichkeiten der Universitätsbibliothek sowie an den studentischen Arbeitsplätzen wird von einer Pflicht zum Tragen einer Maske ab sofort abgesehen. Wir empfehlen aber den Studierenden und den Beschäftigten: Schützen Sie sich und andere dennoch weiterhin mit einer Maske. Wenn Sie keine Maske tragen, dann stellen Sie Abstand sicher.
  • Auch in Prüfungen und Klausuren fällt die Maskenpflicht weg. Wir empfehlen auch hier die freiwillige Nutzung.
  • Im Dienstbetrieb bleiben wir bei den bisherigen Regelungen, d.h. Abstand wahren, Büros möglichst alleine nutzen oder wenn beides nicht möglich ist, ist eine Maske zu tragen. Auch bei Dienstbesprechungen müssen Sie Abstand wahren und regelmäßig lüften. Wenn dies sichergestellt ist, dann kann auf die Maske verzichtet werden. Weitere Informationen finden sich im Hygienekonzept: https://www.uni-bielefeld.de/themen/coronavirus/2022-06-01-Hygienekonzept_Mitarbeitende_final.pdf

Wir hoffen, mit diesen Regelungen einen guten Weg zwischen Gesundheitsschutz und weiteren Öffnungen gefunden zu haben.

Kommen Sie gut durch die kommenden Wochen bis zu den Sommerferien.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Liebe Studierende,

das Semesters ist im vollem Gange – nach zweieinhalb Jahren Pandemie wieder ein Präsenzsemester. In den meisten gesellschaftlichen Bereichen gelten aktuell kaum noch Einschränkungen. Die Pandemie ist aber nicht zu Ende: Nach wie vor infizieren sich Menschen und sind teilweise aufgrund von Vorerkrankungen auch gefährdet.

Das Rektorat hat sich in enger Abstimmung mit den Fakultäten mit den Regelungen im Universitätsbetrieb beschäftigt. Mit folgenden Ergebnissen:

  • Die Maskenpflicht in Lehrveranstaltungen bleibt bis zum Ende der Vorlesungsbetriebs am 16. Juli gültig. Damit schützen wir Sie, so dass Sie das Semester hoffentlich gesund beenden und gut in die Prüfungsphase starten können. Zudem schützen wir auch unsere Lehrenden, die häufig aufgrund der Verständlichkeit bei Vortrag oder Gespräch keine Maske tragen können und denen es teilweise in engen Seminarsituationen nicht möglich ist, Abstand zu halten.
  • Auch in der Universitätshalle, auf den Verkehrsflächen und in den Aufzügen ist bis zum Ende der Vorlesungszeit weiterhin eine Maske zu tragen.
  • In den Räumlichkeiten der Universitätsbibliothek sowie an den studentischen Arbeitsplätzen wird von einer Pflicht zum Tragen einer Maske ab sofort abgesehen. Unsere dringende Empfehlung: Schützen Sie sich und andere dennoch weiterhin mit einer Maske. Wenn Sie keine Maske tragen, dann stellen Sie Abstand sicher.
  • Auch in Prüfungen und Klausuren fällt die Maskenpflicht weg. Wir empfehlen auch hier die freiwillige Nutzung. Halten Sie Abstand.

Wir hoffen, mit diesen Regelungen einen guten Weg zwischen Gesundheitsschutz und weiteren Öffnungen gefunden zu haben. Kommen Sie gut durch die letzten Wochen des Semesters und bleiben Sie gesund – insbesondere auch in der anstehenden Prüfungs- und Klausurenphase.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Kalenderwoche 13 /2022

Liebe Studierende,

am kommenden Montag startet offiziell das Sommersemester 2022. Für viele von Ihnen ist es das erste „reguläre“ Semester.

Zwei Jahre lang waren Studium und Lehre aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Maßnahmen massiv eingeschränkt. Das kommende Semester wird endlich wieder ein Präsenzsemester. Digitale Formate werden die Präsenzlehre da, wo es didaktisch sinnvoll ist, ergänzen. Auch die Arbeitsplätze für Studierende, beispielsweise in der Bibliothek oder in der Universitätshalle, stehen in Kürze wieder zur Verfügung.

Ab Samstag (2. April) gelten bundesweit neue Corona-Regelungen, viele Maßnahmen fallen dann weg. Wir passen unsere Regelungen dieser neuen rechtlichen Grundlage an. Dabei übernehmen wir weiterhin Verantwortung für den Gesundheitsschutz unserer Studierenden und Beschäftigten. Der geplante Präsenzbetrieb sieht vor, dass wir die Plätze in den Seminarräumen, Hörsälen und Laboren wieder komplett freigeben. Unter diesen Bedingungen ist es nicht immer möglich, ausreichend Abstand zu halten. Daher haben wir uns – mit Blick auf die Gesundheit unserer Studierenden und Lehrenden – dazu entschlossen, die Maskenpflicht in Innenräumen vorerst aufrecht zu erhalten. Sie sind also bis auf Weiteres verpflichtet, in Lehrveranstaltungen, in der Bibliothek sowie in der Uni-Halle und auf den Verkehrsflächen in den Universitätsgebäuden mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Die bislang gültigen Ausnahmen, bspw. für Vortragende, beim Hochschulsport, in Laboren oder beim Musikunterricht, bleiben bestehen. Auch zum Verzehr von Speisen dürfen Sie die Maske selbstverständlich abnehmen. Dann ist aber auf Abstand zu achten. Lehrende dürfen während der Lehrveranstaltung die Maske abnehmen, müssen dann aber einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten.

Der 3-G-Nachweis zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder der Nutzung der Bibliothek fällt weg. Sie benötigen daher ab diesem Semester auch keinen Aufkleber für den Studierendenausweis.

Wir appellieren an dieser Stelle noch einmal, die Gefahren durch das Corona-Virus weiterhin ernst zu nehmen. Es gibt Menschen, für die eine Erkrankung weitreichende Folgen haben kann. Wir sollten daher weiterhin solidarisch bleiben. Bitte halten Sie sich an die Maskenpflicht und bitte bleiben Sie sofort zuhause, wenn Sie sich krank fühlen.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Sommersemester. Genießen Sie es, wieder in einen direkten Austausch mit Ihren Kommiliton*innen und Lehrenden zu gehen. Treffen Sie sich, gehen Sie zusammen in die Mensa, treiben Sie zusammen Sport und gründen Sie gemeinsame Lern- und Arbeitsgruppen. Tun Sie also all das, was ein Studium ausmacht und bereichert.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Lehrende,

am kommenden Montag startet offiziell das Sommersemester 2022. Für viele Studierende ist es das erste „reguläre“ Semester.

Zwei Jahre lang waren Studium und Lehre aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Maßnahmen massiv eingeschränkt. Das kommende Semester wird endlich wieder ein Präsenzsemester. Präsenzlehre ist also - auch schon jetzt zu Semesterbeginn - der Regelfall. Digitale Formate können die Präsenzlehre da, wo es didaktisch sinnvoll ist, ergänzen. Insbesondere für viele der großen Vorlesungen haben sich hybride oder auch vollständig digitale Umsetzungsformen didaktisch als sinnvoll erwiesen. Vollständig ersetzende digitale Lehrformate sollen aber der Ausnahmefall sein und die Rückkehr zum Präsenzbetrieb nicht unterlaufen.

Auch die Arbeitsplätze für Studierende, beispielsweise in der Bibliothek oder in der Universitätshalle, stehen in Kürze wieder zur Verfügung. Auch viele von Ihnen müssen sich sicher erst wieder daran gewöhnen, im gut gefüllten Hörsaal oder Seminarraum zu stehen. Wir sind aber sicher, dass Sie sich überwiegend darauf freuen.

Ab Samstag (2. April) gelten bundesweit neue Corona-Regelungen, viele Maßnahmen fallen dann weg. Wir passen unsere Regelungen dieser neuen rechtlichen Grundlage an. Dabei übernehmen wir weiterhin Verantwortung für den Gesundheitsschutz unserer Studierenden und Beschäftigten. Der geplante Präsenzbetrieb sieht vor, dass wir die Plätze in den Seminarräumen, Hörsälen und Laboren wieder komplett freigeben. Unter diesen Bedingungen ist es nicht immer möglich, ausreichend Abstand zu halten. Daher haben wir uns – mit Blick auf die Gesundheit unserer Studierenden und Lehrenden – dazu entschlossen, die Maskenpflicht in Innenräumen vorerst aufrecht zu erhalten. Studierende sind also bis auf Weiteres verpflichtet, in Lehrveranstaltungen, in der Bibliothek, in der Uni-Halle und auf den Verkehrsflächen in den Universitätsgebäuden mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Die bislang gültigen Ausnahmen, bspw. für die Vortragenden, beim Hochschulsport, in Laboren oder beim Musikunterricht, bleiben bestehen. Auch zum Verzehr von Speisen dürfen die Masken selbstverständlich abgenommen werden. Dann ist aber auf Abstand zu achten. Lehrende dürfen während der Lehrveranstaltung die Maske abnehmen, müssen dann aber einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten.

Der 3-G-Nachweis zur Teilnahme an Lehrveranstaltung fällt weg.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Sommersemester. Genießen Sie es, wieder in einen direkten Austausch mit Ihren Studierenden zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Kolleg*innen,

ab Samstag (2. April) gelten bundesweit neue Corona-Regelungen, viele der bisherigen Maßnahmen fallen dann weg. Wir passen unsere Organisationsverfügung diesen neuen rechtlichen Grundlagen an. Dabei übernehmen wir weiterhin Verantwortung für den Gesundheitsschutz unserer Studierenden und Beschäftigten.

Statt einer umfangreichen Organisationsverfügung beruhen unsere Maßnahmen fortan auf zwei verbindlichen Hygienekonzepten, eines für den Lehrbetrieb und eines für den Dienstbetrieb. Die neue Organisationsverfügung regelt bis zum 25. April 2022 unverändert den Umgang mit Home-Office und Vertrauensarbeitszeit (Ziffer 3 der bisherige Organisationsverfügung). Alle anderen Regelungen sind zugunsten der Hygienekonzepte gestrichen. Für Mitarbeitende, die unter den Anwendungsbereich der DV FlexWork fallen, gilt diese ab dem 25. April 2022.

Am Montag startet das Sommersemester als vollständiges Präsenzsemester. Der geplante Präsenzbetrieb sieht vor, dass wir die Plätze in den Seminarräumen, Hörsälen und Laboren sowie die Arbeitsplätze für Studierende wieder komplett freigeben. Unter diesen Bedingungen ist es nicht immer möglich, ausreichend Abstand zu halten. Daher haben wir uns – mit Blick auf die Gesundheit unserer Studierenden und Mitarbeitenden – dazu entschlossen, die Maskenpflicht vorerst aufrecht zu erhalten. Dies betrifft aber nicht nur Seminarräume, Hörsäle und Bibliothek, sondern auch die Uni-Halle, sämtliche Verkehrsflächen sowie Sozialräume in den Universitätsgebäuden. Hier muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Zum Verzehr von Speisen darf die Maske abgenommen werden. Dann ist aber auf Abstand zu achten.

Angesichts der aktuellen Infektionslage sollten wir nach wie vor Kontakte reduzieren. Nutzen Sie daher weiterhin die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Bitte testen Sie sich, wenn Sie vor Ort arbeiten und sich mit einer*m Kolleg*in treffen. Die Universität stellt Ihnen nach wie vor Selbsttests zur Verfügung (s. betriebliches Hygieneschutzkonzept).

Weitere Informationen finden Sie hier: www.uni-bielefeld.de/coronavirus

Wir appellieren an dieser Stelle noch einmal, die Gefahren durch das Coronavirus weiterhin ernst zu nehmen. Es gibt Menschen, für die eine Erkrankung weitreichende Folgen haben kann. Wir sollten daher weiterhin solidarisch bleiben. Halten Sie sich vor Ort an die Maskenpflicht, testen Sie sich regelmäßig und gehen Sie sofort nach Hause, wenn Sie sich krank fühlen.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 12 /2022

Zur Berichterstattung des Recherchekollektivs OWL reagiert die Universität mit folgender Stellungnahme:

Die Universität Bielefeld hat wahrgenommen, dass Professor Schwab, Mitglied der Fakultät für Rechtswissenschaft, bezogen auf die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine sehr kontroverse Position einnimmt und diese wiederholt auch öffentlich geäußert hat.

Es ist klar herauszustellen: Die Universität Bielefeld steht hinter den staatlichen Maßnahmen und leistet ihren Beitrag, die gesellschaftlichen Herausforderungen der Pandemie zu meistern. Im Zuge der Corona-Pandemie ist es oberstes Ziel, die Mitglieder der Universität Bielefeld vor Ansteckung zu schützen und durch entsprechende Maßnahmen den Universitätsbetrieb aufrecht zu erhalten. Das Rektorat lässt sich bei diesen Maßnahmen leiten durch die anerkannten wissenschaftlichen Standards und Empfehlungen.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass Herr Schwab sich als Privatperson in einer Szene bewegt, die die staatlichen Corona-Maßnahmen ablehnt. Zudem engagiert er sich aktuell für die Partei „Die Basis“ im Landtagswahlkampf.

Die Mitglieder des Rektorats und die Fakultät für Rechtswissenschaft haben in Hinblick auf die Einschätzung der Pandemie und der notwendigen Maßnahmen eine dezidiert andere Meinung. Sie nehmen aber zur Kenntnis, dass Herr Schwab sich auf die Meinungsfreiheit beruft. Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte in einer Demokratie. Die Meinungsfreiheit zu respektieren, bedeutet aber nicht, die jeweilige Meinung auch zu teilen.

Das Rektorat wird die vorliegenden Informationen sorgfältig auswerten und in Hinblick auf die Grenzen der Meinungsfreiheit und beamtenrechtliche Pflichten bewerten.

Liebe Studierende,

wir möchten uns ganz herzlich für Ihr Engagement und Ihre Geduld im vergangenen Semester bedanken. Wieder einmal mussten Sie sich flexibel zeigen und sich auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen.

Alle neuen Studierenden begrüßen wir sehr herzlich an der Universität Bielefeld.

Sicher ist: Das kommende Semester wird wie angekündigt wieder ein Präsenzsemester. Digitale Formate werden die Präsenzlehre da, wo es didaktisch sinnvoll ist, ergänzen. Insbesondere für viele der großen Vorlesungen haben sich hybride oder auch vollständig digitale Umsetzungsformen didaktisch als sinnvoll erwiesen.

Wir würden Ihnen heute gerne schon verbindlich mitteilen, wie die Regelungen für das in Kürze startende Sommersemester aussehen. Nachdem der Bund trotz sehr hoher Infektionszahlen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie deutlich eingeschränkt hat, reagierte das Land Nordrhein-Westfalen mit einer angepassten Corona-Schutzverordnung für eine Übergangszeit bis zum 2. April. Diese läuft also zwei Tage vor dem Start des Sommersemesters aus. Was danach kommt, hat das Land bislang nicht kommuniziert.

Die Tatsache, dass wir also aktuell nicht wissen, welche Maßnahmen nach dem 2. April gefordert sind, stellt Fakultäten, Lehrende und Kolleg*innen in den Unterstützungsbereichen bei der Planung und Vorbereitung vor eine besondere Herausforderung. Auch Ihnen müssen wir wieder Geduld und Flexibilität abverlangen.

Wir gehen davon aus, dass die Zugangsbeschränkungen (3-G-Kontrollen) für Lehrveranstaltungen, Prüfungen und für die Nutzung der Bibliothek zum Start des Vorlesungsbetriebs am 4. April wegfallen.

Bis zum 2. April bleibt es jedoch bei den bisher bestehenden Zugangsbeschränkungen (3-G-Kontrolle). Das betrifft insbesondere die Einführungsveranstaltungen in der Woche vor Vorlesungsbeginn am 4. April.

Bis zum Semesterstart behalten die roten Punkte auf der Uni-Card für die noch bestehende 3-G-Kontrolle ihre Gültigkeit. Neue Studierende weisen ihren Status bis dahin mit ihrem Impf- oder Genesenenzertifikat beziehungsweise einem aktuellen Testergebnis nach. Darüber hinaus besteht weiterhin wie bisher eine Maskenpflicht.

Wie die Regelungen nach dem 2. April konkret aussehen, können wir Ihnen leider erst mitteilen, wenn das Land die dann gültige Corona-Schutzverordnung veröffentlicht hat. Wir bitten dafür um Verständnis und werden Sie rechtzeitig informieren.

Achten Sie bitte auf sich und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Kolleg*innen,

trotz sehr hoher Infektionszahlen hat der Gesetzgeber die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie deutlich eingeschränkt. Eine Konsequenz ist, dass die 3-G-Kontrollen am Arbeitsplatz ab sofort wegfallen. Beschäftigte, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen also bei einer Tätigkeit auf dem Campus nicht mehr einen tagesaktuellen Testnachweis vorlegen.

Die weiteren Schutz- und Hygienemaßnahmen – insbesondere die aktuelle Maskenpflicht in der Universität – bleiben allerdings vorerst gültig. Auch die Homeoffice-Regelung wird nicht geändert. Sie wird wie geplant am durch die Flexwork-Regelung abgelöst.

Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde für eine Übergangszeit nochmal verlängert und hat eine Laufzeit bis zum 2. April. Sie endet also zwei Tage vor dem Start des Lehrbetriebs des Sommersemesters. Die Tatsache, dass wir bislang nicht wissen, welche Maßnahmen dann gefordert sind, stellt Fakultäten, Lehrende und Kolleg*innen in den Unterstützungsbereichen bei der Planung und Vorbereitung des Semesters vor eine besondere Herausforderung. Bis zum 2. April bleibt es daher bei den bisher bestehenden Zugangsbeschränkungen, d.h. der 3-G-Kontrolle für alle Veranstaltungen einschließlich Lehrveranstaltungen sowie für die Bibliothek. Das betrifft insbesondere die Einführungsveranstaltungen in der Woche vor Vorlesungsbeginn.

Bis zum Semesterstart behalten die roten Punkte auf der Uni-Card für die noch bestehende 3-G Kontrolle ihre Gültigkeit. Neue Studierende weisen ihren Status bis dahin mit ihrem Impf- oder Genesenenzertifikat beziehungsweise einem aktuellen Testergebnis nach. Es genügt eine stichprobenhafte Kontrolle durch die Lehrenden oder deren Beauftragte. Darüber hinaus besteht hier weiterhin wie bisher eine Maskenpflicht.

Wir gehen davon aus, dass die 3-G-Kontrollen bei allen Veranstaltungen v.a. Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie bei Nutzung der Bibliothek nach dem 2. April wegfallen. Wie die Regelungen (bspw. zur Maskenpflicht in Innenräumen) danach konkret aussehen, können wir ihnen aber erst mitteilen, wenn das Land die dann gültige Corona-Schutzverordnung veröffentlicht hat. Wir bitten dafür um Verständnis. Auch für den Dienstbetrieb wird dann unter Umständen eine Anpassung unserer Regelungen notwendig.

Unsere Organisationsverfügung wird aktuell angepasst und in den kommenden Tagen in der neuen Version (gültig bis zum 2. April) veröffentlicht.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 6 /2022

Liebe Studierende,

wir möchten uns ganz herzlich für Ihr Engagement und Ihre Geduld im vergangenen Semester – dem vierten „Corona-Semester“ – bedanken. Wieder einmal mussten Sie sich flexibel zeigen und sich auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen. Wir alle hatten gedacht, dass wir das Semester so beenden können, wie es gestartet wurde. Omikron hat uns eines Besseren belehrt: Das Coronavirus ist noch nicht besiegt und viele Seminare und Vorlesungen mussten zum Ende des Semesters wieder ins Digitale verlegt werden.

Wir sind aber stolz, wie sich Studierende, Lehrende sowie Beschäftigte in Technik und Verwaltung auch in diesem Semester wieder den Herausforderungen gestellt haben.

Wie geht es nun weiter? Das Wichtigste vorweg: Wir werden im Sommersemester öffnen und planen ein Präsenzsemester. Die Plätze in den Hörsälen und Seminarräumen werden wieder vollständig zur Verfügung stehen. Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen wird voraussichtlich weiterhin mindestens ein 3G-Nachweis nötig sein. Möglicherweise gilt stellenweise auch weiterhin eine Maskenpflicht. Darüber hinaus wird es hoffentlich keine grundsätzlichen Einschränkungen mehr geben müssen. Wir hoffen, dass wir diese Planungen so umsetzen können. Zur Wahrheit gehört auch: Letztlich sind wir dabei aber abhängig vom Verlauf der Pandemie.

Dennoch wollen wir die während der Pandemie erzielten Fortschritt in der digitalen Lehre bewahren und mit innovativen Weiterentwicklungen daran anknüpfen. Daher haben wir die Lehrenden ermutigt, auch im kommenden Sommersemester Präsenzlehre dort, wo es didaktisch Sinn macht, weiterhin mit digitalen Elementen anzureichern. Insbesondere für viele der großen Vorlesungen haben sich hybride oder auch vollständig digitale Umsetzungsformen als sinnvoll erwiesen. Die Universität Bielefeld ist und bleibt eine Präsenzuniversität, die aber auch die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Lehre optimal nutzen möchte. Wir sind sicher, dass Lehre so besser und für Sie attraktiver wird.

Für den 3G-Nachweis bleiben wir beim etablierten Verfahren mit den Klebepunkten auf der UniCard. Wir müssen Sie allerdings bitten, dass Sie für das neue Semester ihren Impf- oder Genesenennachweis erneut im Testzentrum auf dem Campus vorlegen. Sie erhalten dann einen neuen, andersfarbigen Punkt. Ab wann dies möglich ist und wie der konkrete Ablauf ist, teilen wir Ihnen noch mit.

Für Irritation sorgte Mitte Januar die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, dass der Genesenenstatus nur noch für drei statt wie bisher für sechs Monate gilt. Auch für Personen, die noch nicht „geboostert“ sind, ändert sich die Laufzeit des Impfzertifikats. Um die Vorgabe für 3G zu erfüllen, ist zurzeit einer der folgenden Nachweise erforderlich:

  • Grundimmunisierung durch zwei Impfungen (unabhängig vom Impfstoff); Gültigkeit: 270 Tagen (bzw. 9 Monate),
  • Grundimmunisierung durch eine Impfung in Kombination mit Erkrankung/ positiven Antikörpernachweis (gültig ab 14 Tage nach der letzten Impfung bzw. 28 Tage nach der letzten Erkrankung); Gültigkeit: 270 Tagen (bzw. 9 Monate),
  • Aufgefrischte Immunisierung durch drei Impfungen („Booster“); Gültigkeit: zurzeit ohne Ablaufdatum,
  • Genesung: PCR-Nachweis der Erkrankung; Gültigkeit: in der Zeit von 28 Tage bis 90 Tage nach dem PCR-Test,
  • Aktueller PoC-Test (Schnelltest) mit Bescheinigung des Testzentrums; Gültigkeit: 24 Stunden.

(Quelle: Paul-Ehrlich-Institut, https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 ; Stand: 2. Februar 2022).

Nach Ablauf der Gültigkeit von Grundimmunisierung oder Genesung gelten Sie als „nicht immunisiert“. Wenn Sie dann an präsenten Lehrveranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen wollen, müssen Sie einen zertifizierten Schnelltest machen und sich einen entsprechenden grünen Klebepunkt mit Ablaufdatum holen. Wir appellieren daher noch einmal an Sie, sich impfen oder „boostern“ zu lassen. Im Testzentrum auf dem Campus können Sie beispielsweise unkompliziert einen Termin buchen.

Zum Schluss noch eine gute Nachricht aus Düsseldorf: Das zuständige Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat auch für das ablaufende Semester entschieden, dass die individualisierte Regelstudienzeit für diejenigen Studierenden, die im Wintersemester 2021/2022 eingeschrieben oder zugelassen sind, wieder um ein Semester erhöht wird. An der Universität Bielefeld gilt dies auch für beurlaubte Studierende.

Achten Sie bitte auf sich und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Melanie Forthaus, in Vertretung für den Kanzler

Liebe Lehrende,

wir möchten uns ganz herzlich für Ihr Engagement und Ihren Einsatz im vergangenen Semester – dem vierten „Corona-Semester“ – bedanken. Wieder einmal mussten Sie sich flexibel zeigen und sich auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen. Wir alle hatten gedacht, dass wir das Semester so beenden können, wie es gestartet wurde. Omikron hat uns eines Besseren belehrt: Das Coronavirus ist noch nicht besiegt und viele Seminare und Vorlesungen mussten zum Ende des Semesters wieder ins Digitale verlegt werden.

Wir sind aber stolz, wie unsere Universität sich auch in diesem Semester wieder den Herausforderungen gestellt hat – immer im Interesse der Studierenden.

Wie geht es nun weiter? Das Wichtigste vorweg: Wir werden im Sommersemester öffnen und planen ein Präsenzsemester. Die Plätze in den Hörsälen und Seminarräumen werden wieder vollständig zur Verfügung stehen. Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen wird voraussichtlich weiterhin mindestens ein 3G-Nachweis nötig sein. Möglicherweise wird es auch eine Maskenpflicht geben. Darüber hinaus wird es hoffentlich keine grundsätzlichen Einschränkungen mehr geben müssen. Falls sich die Pandemielage wider Erwarten zu Beginn des Sommersemesters doch verschlechtern sollte, müssen wir ggf. nochmal umsteuern. Wir haben eine Verantwortung für knapp 25.000 Studierenden, die zwei Jahre lang auf vieles verzichten mussten und denen wir nun die Rückkehr zu einem regulären Studium ermöglichen wollen und müssen.

Sie haben in den vergangenen Semestern viele Erfahrungen mit der digitalen Lehre gemacht – machen müssen. Wenn wir der Pandemie etwas Positives abgewinnen wollen, dann dies: Alle Lehrenden und Studierenden haben – wenn auch unter hohem Druck im „Notfallmodus“ – zahlreiche Instrumente der digitalen Lehre erprobt, ihre Vor- und Nachteile erfahren. Sie alle wissen mittlerweile viel mehr darüber, was gut funktioniert und didaktisch sinnvoll ist oder welche digitalen Lehrformate für Ihren Fachzusammenhang nicht passen. Diesen Fortschritt wollen wir bewahren und mit innovativen Weiterentwicklungen daran anknüpfen. Daher ermutigen wir Sie ausdrücklich, Ihre Präsenzlehre dort, wo es didaktisch Sinn macht, fortan mit digitalen Elementen anzureichern. Insbesondere für viele der großen Vorlesungen haben sich hybride oder auch vollständig digitale Umsetzungsformen als sinnvoll erwiesen. Gleichzeitig ist es wieder möglich, die Vorteile der Präsenz für synchrone Interaktion auszuschöpfen. Idealerweise helfen uns digitale Ergänzungen und Elemente, die Zeit in Präsenz noch besser zu nutzen. Unsere Vision: Die Universität Bielefeld ist eine Präsenzuniversität, die die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Lehre optimal nutzt. Wir sind sicher, dass Lehre so besser und für unsere Studierenden attraktiver wird.

Noch ein Hinweis, der uns wichtig ist: Lehrende, Studierende sowie Beschäftigte in Technik und Verwaltung – wir alle mussten in der vergangenen zwei Jahren auf vieles verzichten und uns auf große Anforderungen einstellen. Eine Gruppe von Studierenden hat dabei einen immens wichtigen, leider nicht immer sichtbaren Beitrag geleistet: Die Fachschaften – erste Anlaufstellen der Studierenden bei Fragen und Problemen – haben vielen Kommiliton*innen durch eine schwierige Zeit geholfen und Orientierung geboten. Sie haben ihrem Auftrag als Interessensvertreter*innen entsprechend, die nicht immer leichte Aufgabe übernommen, auch in schwierigen Situationen für ihre Mit-Studierenden zu sprechen, deren Sorgen und Nöte an die Lehrenden weiterzugeben. Diese ehrenamtliche Tätigkeit schätzen wir sehr wert. Bitte unterstützen Sie die Arbeit der Fachschaften, wo Sie es können.

Wir wünschen Ihnen ruhige Semesterferien. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Melanie Forthaus, in Vertretung für den Kanzler

Kalenderwoche 1 /2022

Liebe Studierende,

wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr, in das Sie hoffentlich alle gut gestartet sind. Wir hoffen, dass Sie die Pause rund um den Jahreswechsel genießen konnten.

Auch zum Beginn des Jahres 2022 beschäftigen wir uns weiterhin mit den Auswirkungen des Coronavirus und seinen hochansteckenden Varianten. In dieser vierten Welle geht es einmal mehr darum, wie wir unser Miteinander gestalten und schützen können. In diesem Zusammenhang gibt es einige Aktualisierungen und Hinweise im Hinblick auf den Lehr- und Prüfungsbetrieb im laufenden Wintersemester basierend auf der Coronaschutzverordnung des Landes vom 3. Dezember 2021 in der aktualisierten Fassung vom 30. Dezember 2021

Die wichtigsten Punkte hier für Sie im Überblick:

  • Das Tragen einer mindestens medizinischen Maske leistet einen erheblichen Beitrag dazu, Infektionsübertragungen zu minimieren. Die derzeit schon bestehende Maskenpflicht auf allen Verkehrswegen in der Universität, in Präsenzlehrveranstaltungen, bei Präsenzprüfungen und an allen studentischen Arbeitsplätzen sowie in der Bibliothek bleibt daher weiterhin bestehen. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen nur für Personen, die durch ein ärztliches Attest befreit sind, bei sportpraktischen (Lehr)-Veranstaltungen, bei Labortätigkeit, im Musikunterricht und für Vortragende in der jeweiligen Lehrveranstaltung/Prüfung, wenn diese den Abstand von mindestens 1,5 m einhalten.
  • Im Hinblick auf den Lehrbetrieb hatten wir Mitte Dezember 2021 allen Lehrenden der Universität empfohlen, wegen der hohen Inzidenzzahlen, der neuen Virusvariante sowie der anstehenden Weihnachtsferien, Lehrveranstaltungen – wo möglich – bis zum Ende der Winterpause (7. Januar 2022) ins Digitale zu verlegen. Aufgrund der weiterhin steigenden Inzidenzzahlen, der sich stark ausbreitenden neuen Virusvariante und der insgesamt kritischen Pandemielage kann an dieser Praxis auch über die Winterpause hinaus bis zum Ende der laufenden Vorlesungszeit des Wintersemesters 2021/2022 festgehalten werden. Es besteht aber weiterhin die Option, Lehrveranstaltungen unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitskonzepte auch in Präsenz durchzuführen. Ihre Lehrenden werden Sie entsprechend informieren.
  • Für alle Lehrveranstaltungen vor Ort gilt darüber hinaus weiterhin mindestens die 3G-Regelung. Neu: Sportveranstaltungen (z.B. Hochschulsport und sportpraktische Lehrveranstaltungen im Freien sind ausschließlich für immunisierte Personen (2G-Regel) zulässig. Für entsprechende Sportveranstaltungen in Innenräumen müssen Sie zusätzlich ein negatives Testergebnis (2G+) vorweisen. Für gemeinsames Singen (z. B. Chor oder Veranstaltungen aus dem Bereich Musik) in Innenräumen gilt ebenso die 2G+-Regel, wenn auf das Tragen einer Maske verzichtet werden soll.
  • Für die anstehenden Prüfungen des Wintersemesters gilt: Diese können – wenn von den Lehrenden so geplant – unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitskonzepte (v.a. 3G-Kontrolle) auch weiterhin in Präsenz stattfinden. In Prüfungen, die vor Ort stattfinden, gilt die Maskenpflicht. Wir sind davon überzeugt, dass die bestehenden Hygiene- und Sicherheitskonzepte (z. B. Abstände, Lüftung, 3G-Regelung, Maskenpflicht) Präsenzprüfungen ermöglichen.

Dass der Start in das neue Jahr weiterhin von der Pandemie geprägt ist, hatten wir uns alle anders gewünscht. Nichtsdestotrotz müssen wir aktuell davon ausgehen, dass sich die Infektionslage in den nächsten Wochen verschärft. Wir vertrauen darauf, dass wir durch unser individuelles umsichtiges Verhalten einen Beitrag dazu leisten können, das Infektionsgeschehen so gut wie möglich einzudämmen.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen, liebe Lehrende,

wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr, in das Sie hoffentlich alle gut gestartet sind. Wir hoffen, dass Sie die freie Zeit rund um den Jahreswechsel genießen konnten.

Auch zum Beginn des Jahres 2022 beschäftigen wir uns weiterhin mit den Auswirkungen des Coronavirus und seinen hochansteckenden Varianten. In dieser vierten Welle geht es einmal mehr darum, wie wir unser Miteinander gestalten und schützen können. In diesem Zusammenhang gibt es einige Aktualisierungen für das Arbeiten innerhalb der Universität, insbesondere zum Tragen von Masken, zu den 3G-Kontrollpunkten für nicht immunisierte Mitarbeitende und zur weiteren Organisation der Lehr- und Prüfungsveranstaltungen im laufenden Wintersemester.

Die Organisationsverfügung der Universität wurde entsprechend aktualisiert: www.uni-bielefeld.de/corona-verfuegung
(englischsprachige Version folgt)

Die wichtigsten Punkte hier für Sie im Überblick:

  • Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung des Landes vom 3. Dezember 2021 in der aktualisierten Fassung vom 30. Dezember 2021 in Verbindung mit der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wird die Maskenpflicht für Beschäftigte in der Universität ausgeweitet. Auch wenn viele von Ihnen aktuell das Angebot nutzen, im Homeoffice zu arbeiten: In einigen Fällen arbeiten Kolleg*innen unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen in gemeinsamen Büroräumen/Arbeitsräumen. Grundsätzlich muss entsprechend der rechtlichen Regelungen nun eine mindestens medizinische Maske (OP-Maske) in Innenräumen getragen werden, sobald zwei oder mehr Personen gemeinsam in einem Innenraum (z.B. Büroraum) arbeiten. Dies betrifft die gesamte Arbeitszeit und gilt unabhängig vom Impfstatus und von der Einhaltung des Mindestabstands. Ausnahmen gelten für Personen, die durch ein ärztliches Attest befreit sind, bei der Alleinarbeit in Innenräumen (z.B. in Einzelbüroräumen), bei sportpraktischen (Lehr)-Veranstaltungen, Labortätigkeit (wenn durch das Tragen von Masken weitere Gefährdungen entstehen z.B. Chemikalienverschleppung), Musikunterricht und bei Vortragstätigkeiten (z.B. Lehrende) in Lehrveranstaltungen/Prüfungen, wenn der Abstand von mindestens 1,5m sicher eingehalten wird. Weiterhin gilt, dass Büroräume von Kolleg*innen nur mit einer Maske betreten werden dürfen. In Büroräumen, in denen nur eine Person arbeitet, besteht keine Maskenpflicht. Um eine Aerosolverteilung auf den Fluren zu vermeiden, ist in dem Fall die Bürotür zu den Fluren geschlossen zu halten.
  • Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle das Tragen einer FFP2-Maske in den Räumlichkeiten der Universität. Wie bisher gibt es Tätigkeiten, bei denen die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske besteht. Da FFP2-Masken zur persönlichen Schutzausrüstung gehören, gelten hier besonderer Regelungen. Dies betrifft insbesondere die Tragezeiten, die Regelungen zur Mehrfachverwendung, die Unterweisung zur konkreten Benutzung sowie die arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge (weitere Details sind in der Organisationsverfügung unter Pkt. 10.1.3 nachzulesen). Bedarfe an medizinischen Masken (OP-Masken) und FFP2-Masken sind gesammelt über die Bereiche (d.h. Fakultät, Dezernat, Einrichtung) an die E-Mail Adresse: arbeitssicherheit@uni-bielefeld.de zu melden. Die Verteilung der Masken an die Mitarbeitenden erfolgt in den jeweiligen Bereichen.
  • Selbstverständlich bleibt darüber hinaus die Maskenpflicht auf den Verkehrswegen in der Universität bestehen und gilt weiterhin auch in Präsenzlehrveranstaltungen, Prüfungen und an allen studentischen Arbeitsplätzen sowie in der Bibliothek. Das durchgängige Tragen einer Maske gilt ebenso für Formate wie Gremiensitzungen, wissenschaftliche Konferenzen und Messen in Präsenz, bei denen Personen über einen längeren Zeitraum aufeinander treffen.
  • Seit Ende November 2021 gilt am Arbeitsplatz bereits die gesetzlich vorgegebene sogenannte 3-G-Regelung. In diesem Zusammenhang zeigen Mitarbeiter*innen der Universität, die nicht geimpft oder genesen sind oder die keine Auskunft über ihren Status geben möchten, vor Betreten der Universitätsgebäude ein negatives, zertifiziertes Testergebnis, wobei der Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden zurückliegen darf (PCR-Test 48 Stunden), an zentralen Kontrollpunkten der Universität bei dafür zuständigem Personal vor. Ab Montag, 10. Januar, ist dies nur noch am Zugang zum Universitätshauptgebäude (C01) möglich. Der Kontrollpunkt im X-Gebäude entfällt.
  • Für diese Mitarbeiter*innen bedeutet das, dass ausschließlich dieser Zugang im UHG C01 genutzt werden darf. Sofern eine Tätigkeit in anderen Nebengebäuden der Universität erfolgt, besteht die Verpflichtung, den Testnachweis an dem benannten Kontrollpunkt im UHG vorzulegen und erst dann das Nebengebäude zu betreten. Weiterhin gilt für alle Beschäftigten, die nicht geimpft oder genesen sind oder die ihren Status nicht bekannt geben möchten, dass der digitale Testnachweis bei Dienstantritt per Mail an die*den Vorgesetzte*n geschickt werden muss.
  • Mitte Dezember 2021 hatten wir allen Lehrenden im Hinblick auf den Lehrbetrieb der Universität empfohlen, wegen der hohen Inzidenzzahlen, der neuen Virusvariante sowie der anstehenden Weihnachtsferien, Lehrveranstaltungen – wo möglich – bis zum Ende der Winterpause (7. Januar 2022) ins Digitale zu verlegen. Aufgrund der weiterhin steigenden Inzidenzzahlen, der sich stark ausbreitenden neuen Virusvariante und der insgesamt kritischen Pandemielage kann an dieser Praxis auch über die Winterpause hinaus bis zum Ende der laufenden Vorlesungszeit des Wintersemesters 2021/2022 festgehalten werden. Es besteht aber weiterhin die Option, Lehrveranstaltungen unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitskonzepte auch in Präsenz durchzuführen.
  • Für alle Lehrveranstaltungen vor Ort gelten selbstverständlich weiterhin mindestens die 3G-Regelung und die Maskenpflicht. Neu: Sportveranstaltungen (z. B. Hochschulsport) und sportpraktische Lehrveranstaltungen im Freien sind ausschließlich für immunisierte Personen (2G-Regel) zulässig. Für entsprechende Sportveranstaltungen in Innenräumen müssen Personen zusätzlich ein negatives Testergebnis (2G+) vorweisen. Für gemeinsames Singen (z. B. Chor oder Veranstaltungen aus dem Bereich Musik) in Innenräumen gilt ebenso die 2G+-Regel, wenn auf das Tragen einer Maske verzichtet werden soll.
  • Für die anstehenden Prüfungen des Wintersemesters gilt: Diese können – wenn so geplant – unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitskonzepte (v.a. der 3-G Kontrolle) auch weiterhin in Präsenz stattfinden. Bei Prüfungen, die vor Ort stattfinden, gilt die Maskenpflicht. Wir sind davon überzeugt, dass die bestehenden Hygiene- und Sicherheitskonzepte (z. B. Abstände, Lüftung, 3-G-Regelung, Maskenpflicht) insbesondere für den Prüfbetrieb gut funktionieren.
  • Ein Hinweis zur 3-G-Kontrolle in der vorlesungsfreien Zeit: Für die wenigen in der vorlesungsfreien Zeit (ab 7. Februar 2022) stattfindenden (Lehr-)Veranstaltungen und die Prüfungen wird es in den Hörsälen, den externen Räumen und den größeren Seminarräumen bzw. Gebäudeteilen mit mehreren Seminarräumen keine zentralen Kontrollen mehr geben. Die 3G-Kontrolle hat für diese Veranstaltungen dann durch die jeweiligen Lehrenden (oder beauftragte Personen) selbst stattzufinden wie bereits jetzt schon in den kleineren Seminarräumen mit bis zu 35 Sitzplätzen. Die zentralen Kontrollpunkte werden zum Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2022 wieder besetzt werden.

Dass der Start in das neue Jahr weiterhin von der Pandemie geprägt ist, hatten wir uns alle anders gewünscht. Nichtsdestotrotz müssen wir aktuell davon ausgehen, dass sich die Infektionslage in den nächsten Wochen verschärft. Wir vertrauen darauf, dass wir durch unser individuelles umsichtiges Verhalten einen Beitrag dazu leisten können, das Infektionsgeschehen so gut wie möglich einzudämmen.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Kalenderwoche 49 /2021

Liebe Kolleg*innen,

die dynamische Infektionslage und die Belastungen für unser Gesundheitssystem haben die Politik im Bund und im Land dazu veranlasst, wieder weitreichende Maßnahmen in vielen gesellschaftlichen Bereichen zur Eindämmung der Pandemie zu beschließen. Für den Bildungsbereich gilt aber weiterhin das Ziel, den Präsenzbetrieb in Studium und Lehre so weit und so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, im Interesse der Studierenden. Wir sind überzeugt, dass der Lehrbetrieb wie er aktuell organisiert ist, eine den Umständen entsprechend gute Sicherheit bietet. Große Vorlesungen finden bereits überwiegend online oder hybrid statt, kleinere vor allem praxisorientierte Lehrveranstaltungen oder Prüfungen können weiterhin in Präsenz oder in hybrider Form stattfinden. Für den Forschungs- und Dienstbetrieb gilt unser Home-Office-Angebot: Wenn es Ihnen möglich ist, dann arbeiten Sie bitte von zuhause. Darüber hinaus hinterfragen wir selbstverständlich unsere eigenen Maßnahmen und passen sie wo nötig auch an.

Heute ist die neue Organisationsverordnung erschienen, die neben den Punkten, die wir Ihnen am 24. November kommuniziert haben (3G am Arbeitsplatz, Home-Office-Angebot), weitere Änderungen aufnimmt.

Hier die zentralen Änderungen im Detail:

  • Wir nehmen die Sorgen derjenigen sehr ernst, die sich aktuell in der Universität, insbesondere in Präsenzlehrveranstaltungen, nicht wohl fühlen. Daher müssen zusätzlich zur flächendeckenden 3G-Kontrolle und zur bereits bestehenden Maskenpflicht auf den Verkehrswegen auch in Präsenzlehrveranstaltungen, Prüfungen und an allen studentischen Arbeitsplätzen sowie in der Bibliothek Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden (mindestens medizinische Masken). Ausnahmen von dieser Pflicht bestehen nur für Personen, die durch ein ärztliches Attest befreit sind, bei sportpraktischen (Lehr)-Veranstaltungen, bei Labortätigkeit und im Musikunterricht.
  • Laut neuer Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom Freitag (3. Dezember) dürfen nur noch immunisierte Beschäftigte bei der Berufsausübung auf das Tragen einer Maske verzichten, und dies auch nur wenn der Abstand eingehalten wird. Dies gilt auch für Lehrende in Lehrveranstaltungen (neu gegenüber unserer Mail vom Freitag). Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei Kontakten mit anderen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – auch dann, wenn sie einen Abstand von 1.5 m einhalten.
  • Auch in der Universitätsbibliothek, in den Computerpool-Räumen sowie in sämtlichen Beratungs- und Servicestellen (z.B. Zentrale Studienberatung, Prüfungsämter, Studierendensekretariat) der Universität gilt nun 3G (geimpft, genesen, getestet). Wenn 2G (geimpft oder genesen) bei Beratungs- und Servicestellen sichergestellt ist für alle Teilnehmenden und ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, dann kann auf die Maske verzichtet werden. Darüber hinaus gilt 2G für alle sportpraktischen Lehrveranstaltungen und den Hochschulsport.
  • Eine Änderung zur Mail vom 24. November: Wir fordern Sie nach wie vor auf, die Notwendigkeit von Dienstbesprechungen und Meetings in Präsenz zu prüfen. Wenn Sie sich doch dazu entschließen, dann gilt 3G; darüber hinaus bitten wir Sie, sich gemeinsam (alle Teilnehmenden) auf einen vorab durchgeführten Selbsttest zu verständigen. Die Tests stellt Ihnen die Universität zur Verfügung (s. Punkt 4 der OrgaV). Aus pragmatischen Gründen sehen wir von einem zertifizierten Test im Testzentrum ab.
  • Betriebsausflüge und Feierlichkeiten, die im dienstlichen Zusammenhang stehen, finden bis auf Weiteres nicht statt.
  • Für den Umgang mit Studierenden bei positiven Fällen wurde der Leitfaden angepasst (https://www.uni-bielefeld.de/intern/stabsstellen/agus/2021-12-01_handlungsleitfaden_Studierende_final.pdf). Eine Information soll nunmehr an alle Studierenden über den Veranstaltungsverteiler des eKVV erfolgen.
  • Es hat Nachfragen zum sicheren Umgang mit den 3G-Nachweisen gegeben. Hier finden Sie eine Handreichung für eine Handhabung der 3G-Informationen: https://www.uni-bielefeld.de/intern/stabsstellen/agus/2021-12-02_Sichere_Handhabung_3G_Informationen.pdf

Die neue Organisationsverfügung finden Sie hier: www.uni-bielefeld.de/corona-verfuegung

Es gibt nach wie vor keine Hinweise darauf, dass wir im größeren Umfang Infektionsgeschehen auf dem Campus haben. Entscheidend ist, dass sich jede*r verantwortungsbewusst verhält, d.h. bei Symptomen zuhause bleibt und sich regelmäßig testet. Nutzen Sie die Selbsttests, die wir Ihnen zur Eigenanwendung zur Verfügung stellen sowie das Angebot der Bürgertests im Testzentrum.

Gerne weisen wir auch noch einmal auf das neue Impfangebot auf dem Campus (Gebäude X) hin. Termine können Sie hier buchen: www.testzentren-pvm.de.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 48 /2021

Liebe Studierende,

die vierte Welle trifft unser Land leider mit einer Wucht, die wir uns vor wenigen Wochen noch nicht vorstellen konnten – auch wenn Wissenschaftler*innen schon früh gewarnt haben.

So ist es absolut nachvollziehbar, dass sich viele von Ihnen Gedanken machen, ob der Studien- und Lehrbetrieb an der Universität auch sicher ist. Andere wiederum machen sich Sorgen, dass wir die Möglichkeiten der Präsenzlehre wieder einschränken müssen. Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen verschärfen aktuell die Regelungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen, haben aber das Ziel, dass im Bildungsbereich ein Präsenzbetrieb so weit wie möglich aufrechterhalten wird.

Nach allem was wir wissen, haben wir unter den Studierenden und den Beschäftigten eine sehr hohe Impfquote, deutlich höher als im Durchschnitt der Bevölkerung. Und: Unsere Sicherheits- und Hygienekonzepte für den Präsenzlehrbetrieb haben sich bewährt. Wir haben in Seminarräumen Luftreinigungsgeräte installiert, in den Hörsälen ist ein ausreichender Luftaustausch sichergestellt. Die Hörsäle sind nur hälftig im Schachbrettmuster belegt. Es wird in den Lehrveranstaltungen weiterhin flächendeckend der 3G-Status (geimpft, genesen, getestet) kontrolliert. Neu ist: Auch in der Universitätsbibliothek, in den Computerpool-Räumen sowie in sämtlichen Beratungs- und Servicestellen (z.B. Zentrale Studienberatung, Prüfungsämter, Studierendensekretariat) der Universität gilt nun 3G. Darüber hinaus gilt 2G (geimpft oder genesen) für alle sportpraktischen Lehrveranstaltungen und den Hochschulsport.

Wir nehmen die Sorgen derjenigen sehr ernst, die sich aktuell in der Universität, insbesondere in Präsenzlehrveranstaltungen, nicht wohl fühlen. Daher gilt zusätzlich zur flächendeckenden 3G-Kontrolle und zur bereits bestehenden Maskenpflicht auf den Verkehrswegen ab sofort auch in Präsenzlehrveranstaltungen, Prüfungen und an allen studentischen Arbeitsplätzen sowie der Bibliothek eine Maskenpflicht. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen nur für Personen, die durch ein ärztliches Attest befreit sind, bei sportpraktischen (Lehr)-Veranstaltungen, bei Labortätigkeit, im Musikunterricht und für Lehrende in der jeweiligen Lehrveranstaltungen, wenn der Abstand von mindestens 1,5m sicher eingehalten wird.

Wir sind überzeugt, dass der Lehrbetrieb, so wie er aktuell organisiert ist, eine den Umständen entsprechend gute Sicherheit bietet. Große Vorlesungen finden bereits überwiegend online oder hybrid statt, kleinere vor allem praxisorientierte Lehrveranstaltungen können weiterhin in Präsenz oder in hybrider Form durchgeführt werden. Solange das Land Nordrhein-Westfalen für die Hochschulen keine Einschränkungen vorsieht, werden auch wir daher an der zurzeit gültigen Praxis aktuell nichts Grundlegendes ändern. Aber: Wir wollen auf alles verzichten, was nicht zwingend für Studium, Lehre oder Forschung erforderlich ist. So haben wir beispielsweise den Tag für Absolvent*innen auf das Frühjahr verschoben. Wir reduzieren die Kontaktmöglichkeiten auf jene, die für den Lehrbetrieb in Präsenz notwendig sind. Bitte berücksichtigen Sie das auch, wenn Sie sich auf dem Campus aufhalten.

Es gibt nach wie vor keine Hinweise darauf, dass wir im größeren Umfang Infektionsgeschehen auf dem Campus haben. Entscheidend ist, dass sich jeder verantwortungsbewusst verhält, d.h. bei Symptomen zuhause bleibt und sich regelmäßig testet. Sie können sich wieder kostenlos im Testzentrum als Bürgertest testen lassen. Wir sind hier also alle gefordert.

Wir bitten Sie, sich weiterhin an die Regeln zu halten. Bleiben Sie geduldig und diszipliniert. Dann sind wir zuversichtlich, dass das Semester auch mit seinen Präsenzanteilen weitergehen kann.

Der entscheidende Faktor zur Überwindung der Pandemie ist das Impfen. Lassen Sie sich impfen. Und wenn Sie bereits geimpft sind, dann kümmern Sie sich bitte um eine Auffrischung. Gelegenheit dazu haben Sie jetzt auf dem Campus. Im Testzentrum im Gebäude X gibt es ein dauerhaftes Impfangebot. Termin können Sie online buchen: www.testzentren-pvm.de.

Achten Sie bitte auf sich und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Kalenderwoche 47 /2021

Liebe Kolleg*innen,

die vierte Welle trifft unser Land leider mit einer Wucht, die wir uns vor wenigen Wochen noch nicht vorstellen konnten – auch wenn viele Wissenschaftler*innen schon früh gewarnt haben. Die Pandemie ist noch lange nicht vorbei. Die Politik auf Bundes- und Landesebene hat darauf nun reagiert. Dies hat auch Auswirkungen auf unseren Dienstbetrieb.

Folgende Änderungen gelten ab sofort:

  • Soweit es betrieblich möglich ist, machen wir Ihnen das Angebot, wieder im Home-Office zu arbeiten. Bitte nehmen Sie dieses, soweit es die häusliche Situation zulässt, auch an. Für Aufgaben in Forschung und Lehre sowie betriebsnotwendige Tätigkeiten, die vor Ort erfolgen müssen, gilt aber grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht. Die betriebsnotwendigen Aufgaben definieren die Vorgesetzten. Wenn es persönliche Gründe gibt, die dafürsprechen, dass Sie besser in der Universität arbeiten, dann besprechen Sie dies mit Ihren Vorgesetzten. Das im Bereich Technik und Verwaltung ausgegebene Ziel, 50 Prozent vor Ort zu arbeiten, ist ausgesetzt.
  • Ab morgen (Mittwoch, 24. November 2021) gilt für alle Beschäftigten am Arbeitsplatz die gesetzlich vorgegebene sogenannte 3-G-Regelung. Wenn Sie also in Gebäuden der Universität arbeiten, dann müssen Sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sein. Der Arbeitgeber muss vor Zugang zum Gebäude den 3-G-Status überprüfen.
  • Geimpfte und genesene Beschäftigte der Universität legen ihren Vorgesetzten vor Betreten der Uni-Gebäude einmalig den Impf- oder Genesenen-Nachweis vor (bspw. per Mail, als Screenshot, Foto oder über Zoom). In den Arbeitsbereichen wird dies dokumentiert. Bei Genesenen (ohne zusätzlich einmalige Impfung) ist das Enddatum zu beachten. Die Daten werden sechs Monate lang gespeichert.
  • Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind (oder ihren Status nicht offenlegen möchten), müssen vor Betreten eines Universitätsgebäudes ein negatives Testergebnis (zertifiziert durch ein Testzentrum) und ein Ausweisdokument (Lichtbildausweis oder Unicard) vorweisen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der Zugang zum Universitätshauptgebäude und zum Gebäude X erfolgt für getestete Personen dann ausschließlich über die Haupteingänge. Dort ist der Testnachweis bei dafür zuständigem Personal vorzulegen. Der Name und das Datum werden erfasst. Zudem muss der digitale Testnachweis vor Dienstbeginn per Mail an den Vorgesetzten geschickt werden.
  • Ungeimpfte bzw. Nicht-Genesene dürfen am Wochenende nicht in den Universitätsgebäuden arbeiten. Ist dies zwingend notwendig, dann ist mit dem*der Vorgesetzten eine individuelle Regelung zu finden, die sicherstellt, dass vor Betreten eines Gebäudes ein negativer Testnachweis vorliegt.
  • Wir weisen deutlich darauf hin: Diese Regelungen, insbesondere die für ungeimpfte/nicht-genesene Beschäftigte, sind eine Dienstanweisung. Zuwiderhandlung kann personalrechtliche Konsequenzen haben. Die offizielle Dienstanweisung mit weiteren Details erhalten Sie morgen.
  • Dienstliche Besprechungen sollen weiterhin vorwiegend digital erfolgen. Wenn Sie dennoch ein Meeting in Präsenz abhalten, dann gilt die 2-G-plus-Regelung: Personen, die in Präsenz teilnehmen, müssen geimpft oder genesen sein und zudem ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (zertifiziert durch ein Testzentrum) vorweisen. Teilnehmende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen dann digital zugeschaltet werden.
  • Bei Veranstaltungen, die nicht Lehrveranstaltungen oder dienstliche Besprechungen sind (mit externen Gästen, z.B. repräsentative Feiern, Kolloquien, Workshops etc.), gilt ab sofort ebenfalls 2-G-plus. Der*die Veranstalter*in hat dies zu kontrollieren.

Die Organisationsverfügung liegt noch nicht aktualisiert vor. Diese Regelungen gelten dennoch.

Noch ein Hinweis: Es kann in den kommenden Wochen aufgrund des Infektionsgeschehens wieder in Einzelfällen zu Problemen bei der Vereinbarkeit von familiären Betreuungsaufgaben und dienstlichen Verpflichtungen kommen (bspw. aufgrund von Quarantäne von Kindern). In diesen Fällen können Sie selbstverständlich wie bisher in Abstimmung mit den Vorgesetzten die Vertrauensarbeitszeit der jeweiligen Situation anpassen.

Der entscheidende Faktor zur Überwindung der Pandemie ist das Impfen. Wir appellieren noch einmal: Lassen Sie sich impfen. Wenn Sie bereits geimpft sind, dann kümmern Sie sich bitte um eine Auffrischung. Gelegenheit dazu haben Sie demnächst auf dem Campus. Die Stadt Bielefeld plant gemeinsam mit der Universität ein stationäres Impfzentrum im Gebäude X. Wir informieren Sie in Kürze zu den Details.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 45 / 2021

Liebe Studierende,

leider stecken wir mitten in der vierten Welle der Corona-Pandemie. Wieder sind die Inzidenzzahlen dreistellig und die Krankenhäuser kommen an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Der Unterschied zu den ersten drei Wellen ist die Tatsache, dass rund 70 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Die Zahlen belegen, dass es hauptsächlich ungeimpfte Menschen sind, die ernsthaft erkranken. Wir appellieren daher noch einmal an alle, die bislang nicht geimpft sind, dies nachzuholen. Sie schützen sich und leisten einen wichtigen Beitrag, unsere Gesellschaft gut durch diese neuerliche Welle zu bringen.

Nach allem was wir wissen, haben wir unter den Studierenden und den Beschäftigten eine sehr hohe Impfquote, deutlich höher als im Durchschnitt der Bevölkerung. Für Bielefeld wurde diese Woche eine Impfquote von knapp 90 Prozent bei Personen älter 12 Jahre kommuniziert. Diese Zahlen geben uns die Sicherheit, auch angesichts der gestiegenen Infektionszahlen, bei der aktuellen Praxis in Studium und Lehre zu bleiben. Unsere Sicherheits- und Hygienekonzepte haben sich bewährt. Dafür müssen wir uns allerdings alle an die bekannten Regeln halten.

Es besteht aktuell keine Notwendigkeit, dass Lehrveranstaltungen wieder von Präsenz ins Digitale verlegt werden. Das haben wir auch den Lehrenden mitgeteilt. Sollten in den kommenden Wochen bundes- oder landesweit doch weitere Einschränkungen beschlossen werden, die Auswirkungen auf den Hochschulbetrieb haben, werden wir Sie umgehend informieren.

Heute möchten wir Sie auf ein paar wichtige Dinge hinweisen:

  • Nach wie vor gilt auf den Verkehrsflächen in den Uni-Gebäuden eine Maskenpflicht. Da, wo auf Masken verzichtet werden darf (z.B. an den Arbeitsplätzen für Studierende), achten Sie bitte darauf Abstand zu halten. In den Lehrveranstaltungen dürfen an festen Plätzen die Masken abgenommen werden. Wenn Sie sich aber damit unsicher fühlen sollten, empfehlen wir Ihnen, die Masken aufzubehalten.
  • Sollten Sie positiv getestet werden, dann müssen Sie dies melden. Dies bedeutet, dass positive Testergebnisse unverzüglich durch das Labor, durch das testende medizinische Personal oder durch Sie (bei einem Corona-Selbsttest und nach anschließender Durchführung eines PCR-Tests) an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet werden müssen. Sollten Sie an einer präsenten Lehrveranstaltung teilgenommen haben, dann müssen Sie Ihre Lehrenden informieren und eine Information an die Mail-Adresse coronavirus@uni-bielefeld.de senden.
  • Wir fordern Sie noch einmal auf, die freiwillige Registrierung über die QR-Codes an den Plätzen in den Hörsälen und Seminarräumen zu nutzen. Nur dann werden Sie darüber informiert, wenn es in Ihrer Lerngruppe eine infizierte Person gibt. Sie erhalten dann von uns/den Lehrenden konkrete Informationen, wie Sie sich zu verhalten haben. Ggf. stellen wir Ihnen Selbsttest für zu Hause zur Verfügung.
  • Nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen haben zertifizierte Schnelltests von Testzentren nur noch eine Gültigkeit von 24 Stunden, statt wie bisher 48 Stunden. Dies wird bei der Ausgabe der Aufkleber für die Studierendenausweise bereits berücksichtigt (verkürztes Ablaufdatum).

Die Corona-Pandemie dauert nun bald zwei Jahre. Wir alle hatten gehofft, dass mit den Impfstoffen eine Trendwende eingeleitet wurde. Leider ist das nicht eingetreten. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Daher bitten wir Sie, sich weiterhin an die Regeln zu halten. Bleiben Sie geduldig und diszipliniert. Dann sind wir zuversichtlich, dass das Semester auch mit seinen Präsenzanteilen gut weitergehen kann.

Achten Sie bitte auf sich und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Lehrende,

leider stecken wir mitten in der vierten Welle der Corona-Pandemie. Wieder sind die Inzidenzzahlen dreistellig und die Krankenhäuser kommen an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Der Unterschied zu den ersten drei Wellen ist die Tatsache, dass rund 70 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Die Zahlen belegen, dass es hauptsächlich ungeimpfte Menschen sind, die ernsthaft erkranken.

Nach allem was wir wissen, haben wir unter den Studierenden eine sehr hohe Impfquote, deutlich höher als im Durchschnitt der Bevölkerung. Für Bielefeld wurde diese Woche eine Impfquote von knapp 90 Prozent bei Personen älter 12 Jahre kommuniziert. Diese Zahlen geben uns die Sicherheit, auch angesichts der gestiegenen Infektionszahlen, bei der aktuellen Praxis in Studium und Lehre zu bleiben. Unsere Sicherheits- und Hygienekonzepte haben sich bewährt.

Wichtig: Es besteht aktuell keine Notwendigkeit, dass Lehrveranstaltungen wieder von Präsenz ins Digitale verlegt werden. Bitte sehen Sie von solchen Schritten ab, da damit sehr häufig organisatorische Probleme bei den Studierenden einhergehen, die sich sehr aufwändig Stundenpläne gemacht haben, um den häufig anspruchsvollen Wechsel zwischen Präsenz und Online realisieren zu können.

Für die Fortsetzung unseres Weges müssen wir uns allerdings alle an die bekannten Regeln halten. Darauf haben wir die Studierenden heute in einer Mail noch einmal hingewiesen. Sollten in den kommenden Wochen bundes- oder landesweit doch weitere Einschränkungen beschlossen werden, die Auswirkungen auf den Hochschulbetrieb haben, werden wir Sie umgehend informieren.

Studierende, die positiv getestet wurden, müssen ihre Lehrenden informieren. Was in solchen Fällen zu tun ist, hat der Bereich AGUS in einem Leitfaden zusammengefasst.

Der Leitfaden sieht u.a. vor, dass Studierende, die vor Ort an einer Veranstaltung teilgenommen haben, in der es einen positiven Fall gegeben hat, und die sich freiwillig per QR-Code registriert haben, über ihre jeweiligen Lehrenden einen kostenlosen Antigen-Selbsttest erhalten können. Fakultäten können sich hierfür im Vorfeld ein Kontingent von max. 100 Stück am Infopunkt abholen. Es handelt sich dabei um Einzeltests und nicht um die Box mit 20 Stück pro Person. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Studiendekan*innen.

Wichtig ist, dass die Lehrenden in ihren Veranstaltungen zu Beginn nochmals darauf hinweisen, dass sich die Studierenden (freiwillig) per QR-Code registrieren sollen, um bei Vorliegen eines positiven Falls informiert zu werden.

Nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen haben zertifizierte Schnelltests von Testzentren nur noch eine Gültigkeit von 24 Stunden, statt wie bisher 48 Stunden. Dies wird bei der Ausgabe der Aufkleber für die Unicards bereits berücksichtigt (verkürztes Ablaufdatum).

Die Corona-Pandemie dauert nun bald zwei Jahre. Wir alle hatten gehofft, dass mit den Impfstoffen eine Trendwende eingeleitet wurde. Leider ist das nicht eingetreten. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir sind aber zuversichtlich, dass das Semester auch mit seinen Präsenzanteilen gut weiter gehen kann.

Achten Sie bitte auf sich und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Kalenderwoche 40 / 2021

Liebe Lehrende,

am 29. September haben wir Sie über das Verfahren der 3G-Kontrollen bei Lehrveranstaltungen informiert. Zwischenzeitlich hat das Land Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die zunächst bis zum 30. Oktober 2021 gilt. Darin wird weiterhin eine „möglichst umfassende Kontrolle“ gefordert, aber es wird den Hochschulen auch die Möglichkeit für „mindestens stichprobenartige Überprüfungen“ des 3-G-Status eingeräumt.

Unser Zugangskonzept umfasst – wie bereits mitgeteilt – die Aufkleber auf der Uni-Card und die zentralen Kontrollen vor den Zugängen zu Hörsälen, größeren Seminarräumen und Gebäudeteilen mit zusammenliegenden Seminarräumen. Das werden wir weiterhin so umsetzen (Bitte beachten Sie die gesonderten Hinweise am Ende der Mail).

An einer Stelle aber wollen wir die neue Regelung nutzen: Lehrende, die die 3G-Kontrolle selbst vornehmen müssen (z.B. in einzelnen Lehrräumen mit bis zu 35 Sitzplätzen), überprüfen im ersten Veranstaltungstermin die Uni-Cards aller Teilnehmenden. Sollten alle Studierenden über einen roten Aufkleber verfügen, dann reicht es, wenn in den nachfolgenden Terminen nur neu hinzukommende Studierende überprüft werden. Unter Berücksichtigung der Belegung des Seminarraums (sind alle Plätze besetzt oder nicht), der Stabilität der teilnehmenden Studierenden (feste Kohorte) und des 3G-Status (nur wenige, die lediglich getestet sind), können Sie die Kontrollen im Laufe des Semesters ggf. noch weiter lockern.

Wir wissen, dass einzelne Studierende und Lehrende mit einem unsicheren Gefühl in die Präsenzlehre zurückkehren. Diese Sorgen nehmen wir ernst. Lehrende sollten daher im Zweifelsfall den Status prüfen und die Frage der Kontrolle gegebenenfalls mit den Studierenden besprechen.

Noch eine wichtige Information:

In den ersten Tagen steht leider noch nicht ausreichend Personal für sämtliche zentralen Kontrollpunkte zur Verfügung. Wir müssen daher für einzelne Seminarräume die Lehrenden auffordern, die 3G-Kontrollen ausnahmsweise zu übernehmen. Bitte schauen Sie im Vorfeld ihrer Veranstaltung, ob ihr Raum betroffen ist. Eine Übersicht über die Seminarräume finden Sie hier. Die gelb markierten Räume werden durch zentrales Personal kontrolliert, bei den anderen ist es die Aufgabe der Lehrenden. Wir gehen davon aus, dass im Laufe der Woche aber sämtliche Kontrollpunkte durch zentrales Personal besetzt sein werden.

Zudem stellen wir Ihnen eine Übersicht der Räume zur Verfügung, in denen Lehrende grundsätzlich kontrollieren müssen, für die also keine zentralen Kontrollpunkte vorgesehen sind (weniger als 35 Sitzplätze).

Als Orientierung haben wir Ihnen zudem wichtige Hinweise zu den Kontrollen in einem Leitfaden zusammengestellt.

Leider kommt es bei der Ausgabe der Uni-Cards zu Verzögerungen. Davon sind insbesondere Erstsemester und Masterstudierende, die neu an der Uni sind, betroffen. Es werden daher aktuell bei den Kontrollen auch eine Kopie des Personalausweis mit Aufkleber oder der Impfnachweis (digital oder online) bzw. ein negativer Test akzeptiert.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Semester.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Professorin Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Kolleg*innen,

ab Montag, 11. Oktober 2021, ändert die Universität ihr Corona-Schnelltestangebot für Beschäftigte. Dies betrifft insbesondere Personen, die nicht geimpft sind.

Die Änderungen und Regelungen:

  1. Bislang können Beschäftigte über ein spezielles Anmeldeportal ein kostenloses Testangebot im Testzentrum (PVM) auf dem Campus nutzen. Dieses Angebot entfällt.
  2. Die Universität wird fortan ausschließlich Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung in der häuslichen Umgebung ausgeben. Allen Beschäftigten werden zwei Tests pro Woche angeboten.
  3. Die Bedarfe für die Schnelltests sollen gebündelt über die Organisationseinheiten (Fakultät, Dezernat, Einrichtung, Abteilungen) gesammelt und über folgende E-Mail-Adresse bestellt werden: christian.lyko@uni-bielefeld.de. Die komplette Bestellung kann montags bis freitags, 10 bis 14 Uhr, im Infopunkt in der Uni-Halle abgeholt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Universität leider nur unteilbare Klinikpackungen mit 20 Tests zur Weitergabe an Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Eine Packung deckt somit den Bedarf für 10 Wochen pro Person ab. Bitte beachten Sie dies bei der Bestellung. Weitere wichtige Infos zur Lagerung und Anwendung der Tests sind unter https://www.uni-bielefeld.de/intern/stabsstellen/agus/ zu finden
  4. Die bislang kostenlosen Bürgertests in Testzentren werden ab dem 11. Oktober kostenpflichtig. Die Universität übernimmt für ihre Beschäftigten die Kosten, wenn der Test dienstlich erforderlich ist.
  5. Teilnehmer*innen an Lehrveranstaltungen müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Dies gilt auch für das Lehrpersonal (inkl. technisches Personal in Laboren sowie Servicepersonal). Bei Beschäftigten, die nicht geimpft oder genesen sind, reicht die Nutzung der Schnelltests in Eigenanwendung nicht aus. Sie benötigen die Bescheinigung einer offiziellen Teststelle. Bei betroffenen Beschäftigten (einschließlich studentische Hilfskräfte), die nicht geimpft oder genesen sind, übernimmt die Universität die Kosten für Tests. Nicht geimpfte selbständige Lehrbeauftragte müssen die Kosten für die Tests selbst tragen.
  6. Ist für eine Dienstreise, eine Fortbildung oder eine andere dienstliche Aufgabe ein kostenpflichtiger Coronatest notwendig, dann übernimmt die Universität die Kosten.
  7. Reiserückkehrer*innen, die nicht geimpft sind, müssen bei Rückkehr an den Arbeitsplatz in der Universität ein negatives Testergebnis vorweisen. Die Kosten werden auch in diesem Fall durch die Universität übernommen.
  8. In den Fällen, in denen die Universität die Kosten für die Schnelltests übernimmt (s. oben), gilt folgendes Verfahren: Die Beschäftigten müssen bei einem Testzentrum in Vorleistung gehen und können die Kosten monatlich über das Dekanat, Dezernat oder Einrichtung über eine Barvorlage abrechnen. Bei Dienstreisen und ggf. bei Fortbildungen erfolgt die Abrechnung über die Reisekostenabrechnung.

Hoffentlich bleibt die vielfach befürchtete vierte Welle der Pandemie im Herbst aus und wir können den eingeschlagenen Weg zur „Normalisierung“ fortsetzen. Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht zu Ende. Nach wie vor liegen schwerkranke Menschen in den Krankenhäusern und kämpfen teilweise um ihr Leben.

Für ein sicheres Miteinander in der Universität und auf dem Campus ist es daher nach wie vor sehr wichtig, dass wir uns an die bekannten Regeln (Abstand, Maske tragen etc.) halten. Wenn wir geimpft, genesen oder regelmäßig getestet sind, haben wir alle mehr Sicherheit. Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst.

Wir alle können einen Beitrag leisten, gut durch diese herausfordernde Zeit zu kommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 39 / 2021

Liebe Studierende,

aufgrund der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen müssen die Hochschulen sicherstellen, dass bei einer Inzidenz von mehr als 35 in Bielefeld oder NRW nur Personen an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen in Präsenz teilnehmen, die entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind (Studierende und Lehrende). Es muss dann eine sogenannte 3-G-Kontrolle erfolgen. Wir müssen leider davon ausgehen, dass Bielefeld diese Inzidenz in den kommenden Wochen nicht unterschreiten wird.

Die 3-G-Kontrolle erfordert, dass ein Nachweis zum Immunstatus (geimpft oder genesen) oder ein negativer Corona-Schnelltest-Nachweis für den Zutritt zu einer Veranstaltung vorgelegt werden muss. Zusätzlich muss bei der Kontrolle ein offizielles Ausweisdokument mit Lichtbild vorhanden sein.

Um im kommenden Wintersemester den Aufwand für die Lehrenden zu reduzieren, wird die Universität Bielefeld den Zugang zu Hörsälen, größeren Seminarräumen und Gebäudeteilen mit mehreren Seminarräumen durch spezielles Personal kontrollieren. Bei Lehrveranstaltungen in kleineren Seminarräumen mit bis zu 35 Sitzplätzen findet die Kontrolle durch die Lehrenden (oder beauftragte Personen) selbst statt.

Um den Zugang zu den Veranstaltungen möglichst schnell und unkompliziert durchführen zu können, wird die Universität Bielefeld das Verfahren wie folgt entzerren:

  1. Der Nachweis des Immunstatus und dessen Prüfung erfolgt vorab im Testzentrum im Gebäude X auf dem Campus. Dort ist eine spezielle Kontrollstelle eingerichtet, in der Sie, wenn Sie geimpft sind, einmalig einen speziellen, roten Aufkleber mit Uni-Siegel auf die Rückseite Ihrer Uni-Card (Studierendenausweis) erhalten. Dieser ist solange gültig, wie die Regelungen gelten, längstens bis zum Ende des Semesters am 31. März 2022.
  2. Dieser einmalige Nachweis ist ab dem 4. Oktober im Testzentrum möglich. Bitte führen Sie ihn zeitnah durch. Andernfalls müssen Sie sich auf lange Wartezeiten bei der Nachweiskontrolle einstellen. Bringen Sie hierfür bitte Ihren Impfpass (digital oder analog) oder Ihren Genesungsnachweis sowie Ihre Uni-Card mit. Die Öffnungszeiten für die Nachweiskontrolle sind: montags bis freitags von 7:00 bis 15:00 Uhr und samstags von 10-16 Uhr. Auch das Studierendenwerk wird den Aufkleber als Nachweis zur Nutzung der Mensa akzeptieren.
  3. Personen, die nicht geimpft sind (oder dies nicht bekanntgeben möchten), können im Testzentrum einen Test machen und erhalten bei negativem Ergebnis ebenfalls einen speziellen, grünen Aufkleber mit Uni-Siegel für die Uni-Card. Dieser Aufkleber hat ein Ablaufdatum (spätestens nach 48 Stunden) und wird nur bis zu diesem als Nachweis akzeptiert. Entsprechend müssen betroffene Studierende sich regelmäßig im Testzentrum gegen negativem Testnachweis einen neuen Aufkleber abholen, wenn sie an Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnehmen wollen. Sie können den Test auch in allen offiziellen Testzentren machen, müssen das Ergebnis allerdings jedes Mal im Testzentrum an der Uni im Gebäude X vorlegen, um den Aufkleber zu erhalten. Bitte beachten Sie: Die sogenannten Bürgertests sind – so die politische Entscheidung – ab dem 11. Oktober kostenpflichtig. Auch Personen, die genesen, aber nicht geimpft sind, erhalten einen grünen Aufkleber mit Ablaufdatum.
  4. Studierende zeigen vor der Lehrveranstaltung oder Prüfung beim Einlass in den Seminarraum/Hörsaal bzw. in den Flur ausschließlich die Uni-Card mit dem Aufkleber vor. Bitte beachten Sie: Um unnötige Verzögerungen bei der Kontrolle zu vermeiden, wird nur die Uni-Card mit Aufkleber akzeptiert. Auch wenn Sie Impfausweis, Genesungs- oder Testnachweise vorweisen können, erhalten Sie keinen Zugang.
  5. Wir hoffen, durch die einheitlichen Kontrollen die Zugänge zu den Lehrräumen zu beschleunigen. Dennoch müssen wir mit gewissen Verzögerungen rechnen und bitten Sie daher, Zeit dafür einzuplanen und sich jeweils rechtzeitig auf den Weg in die Seminarräume zu machen.
  6. Sollte es vor den Hörsälen und Seminarräumen zu Warteschlagen kommen, dann halten Sie bitte möglichst einen Abstand zu Ihren Kommilliton*innen. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes ist hier ebenso wie auf allen anderen Verkehrsflächen in den Uni-Gebäuden verpflichtend.
  7. Die Uni-Card nutzen Sie unter Umständen auch als Fahrkarte im ÖPNV oder als Zahlungsmittel in der Mensa. Haben Sie ein Problem damit, dass der Aufkleber sichtbar ist? Dann erhalten Sie im Testzentrum eine kostenlose Hülle für die Karte, die nur auf der Vorderseite transparent ist (solange der Vorrat reicht). So geben Sie beim Vorweisen in der Bahn oder beim Zahlen in der Mensa nicht ihren Status (geimpft/genesen oder getestet) preis.

Das Planungsteam hat sich intensiv mit unterschiedlichen Möglichkeiten von 3-G-Kontrollverfahren beschäftigt. Eine technische Lösung fällt aufgrund der erforderlichen Überprüfung des Lichtbildes bis auf weiteres leider aus. Auch einmalige Kontrollen an den Gebäudeeingängen sind aufgrund der Größe und der Struktur des Universitätshauptgebäudes personell und organisatorisch nicht realisierbar. Das beschlossene Konzept ist ein pragmatischer Weg. Wenn Sie geimpft sind, bedeutet er für Sie nur einmalig Aufwand.

Die Leitungen der NRW-Hochschulen stehen mit den zuständigen Ministerien in einem Austausch über die Anforderungen an die 3-G-Kontrollen im Lehr- und Studienbetrieb. Wir hoffen, noch im Laufe des Semesters ein weniger aufwändiges Verfahren etablieren zu können.

Noch ein Hinweis: Für die Umsetzung der zentralen Kontrollen muss die Universität Personal einstellen. Haben Sie Interesse an einem Mini-Job? Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-bielefeld.de/uni/karriere/stellen-tech/Stellenausschreibung_3G-Kontrolle_Universitat_Bielefeld.pdf

Wir appellieren noch einmal: Lassen Sie sich impfen. Sie schützen damit sich und andere. Präsenzstudium und Austausch mit dem Kommiliton*innen auf dem Campus werden möglich und sicherer. Noch heute und morgen besteht die Möglichkeit, ein mobiles Impfangebot auf dem Campus wahrzunehmen.

Die Universität Bielefeld kehrt im Wintersemester endlich zum Präsenzstudium zurück. Mehr als 2.300 Lehrveranstaltungen für knapp 25.000 Studierende finden dann wieder vor Ort statt. Es ist nicht auszuschließen, dass es trotz großer Anstrengungen in der Planung und des pragmatischen Verfahrens der 3G-Kontrolle zum Semesterstart nicht immer und überall reibungslos läuft. Wir bitten Sie hier um Geduld und Verständnis.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Semester und freuen uns darauf, Ihnen wieder persönlich zu begegnen!

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Professorin Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Lehrende,

aufgrund der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen müssen die Hochschulen sicherstellen, dass bei einer Inzidenz von mehr als 35 in Bielefeld oder NRW nur Personen an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen in Präsenz teilnehmen, die entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Es muss dann eine sogenannte 3-G-Kontrolle erfolgen. Wir müssen leider davon ausgehen, dass Bielefeld diese Inzidenz in den kommenden Wochen nicht unterschreiten wird.

Die 3-G-Kontrolle erfordert, dass ein Nachweis zum Immunstatus (geimpft oder genesen) oder ein negativer Corona-Schnelltest-Nachweis für den Zutritt zu einer Veranstaltung vorgelegt werden muss. Zusätzlich muss bei der Kontrolle ein offizielles Ausweisdokument mit Lichtbild vorhanden sein. Dies gilt auch für Lehrende.

Trotz intensiver Intervention ist es den Hochschulen bislang nicht gelungen, bei den zuständigen Ministerien für den Lehr- und Prüfungsbetrieb Sonderregelungen (bspw. Stichprobenkontrollen) zu erreichen.

Um im kommenden Wintersemester den Aufwand für Sie als Lehrende zu reduzieren, wird die Universität Bielefeld den Zugang zu Hörsälen, größeren Seminarräumen und Gebäudeteilen mit zusammenliegenden Seminarräumen durch spezielles Personal zentral kontrollieren. Bei Lehrveranstaltungen in einzelnen Seminarräumen mit bis zu 35 Sitzplätzen müssen wir Sie aber leider auffordern, selbst den Nachweis (s.u.) zu kontrollieren. Sie können diese Aufgabe auch auf andere Personen übertragen (bspw. Hilfskräfte). Ausnahme von dieser Regelung (35 Sitzplätze) betreffen die Seminarräume, bei denen der Zugang über eine Kontrollstation an den Flurzugängen oder an Eingangsbereichen bei zusammenliegenden Räumen erfolgt. Dazu gehören die Räume auf der südlichen Seminarraumebene des Universitätshauptgebäudes (Zahn T2, U2 und Längsbau V2, U2, T2), Hörsäle und Seminarräume im Gebäude X (X-E0 und X-E1) das Y-Gebäude und alle Hörsäle im UHG.

Um die Kontrollen und damit den Zugang zu den Veranstaltungen möglichst schnell und unkompliziert durchführen zu können, wird die Universität Bielefeld das Verfahren wie folgt entzerren:

  1. Der Nachweis des Immunstatus und dessen Prüfung erfolgt durch die Studierenden und Lehrenden vorab im Testzentrum im Gebäude X. Dort ist eine Kontrollstelle eingerichtet, bei der Studierende/Lehrende, wenn sie geimpft sind, einmalig einen roten Aufkleber mit Uni-Siegel auf die Rückseite ihrer Uni-Card (Studierenden- bzw. Beschäftigtenausweis) erhalten. Dieser ist solange gültig, wie die Regelungen gelten, längstens bis zum Ende des Semesters am 31. März 2022. Auch das Studierendenwerk wird den Aufkleber als Nachweis zur Nutzung der Mensa akzeptieren.
  2. Dieser einmalige Nachweis ist ab dem 4. Oktober möglich. Wir bitten Sie, ihn zeitnah durchzuführen. Die Studierenden wurden ebenfalls aufgefordert dies schnellstmöglich zu tun.
  3. Personen, die nicht geimpft sind oder dies nicht bekanntgeben möchten, müssen einen offiziellen Corona-Schnelltest durchführen und erhalten bei negativem Ergebnis bei der Kontrollstelle im Testzentrum einen grünen Aufkleber mit Uni-Siegel für die Uni-Card. Dieser Aufkleber hat ein Ablaufdatum (spätestens nach 48 Stunden) und wird nur bis zu diesem als Nachweis akzeptiert. Entsprechend müssen betroffene Studierende/Lehrende sich regelmäßig im Testzentrum mit negativem Testnachweis einen neuen Aufkleber abholen, wenn sie an Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnehmen wollen. Auch Personen, die genesen, aber nicht geimpft sind, erhalten einen grünen Aufkleber mit Ablaufdatum.
  4. Bei Lehrende, die in einem Beschäftigtenverhältnis mit der Universität stehen, übernimmt die Universität Kosten für Tests. Die Lehrenden müssen dafür beim Testzentrum in Vorleistung gehen und können die Kosten monatlich über das Dekanat abrechnen. Nicht geimpfte selbständige Lehrbeauftragte müssen die Kosten für die Tests selbst tragen.
  5. Wer keine Uni-Card hat, bekommt den Aufkleber auf eine Kopie des Personalausweises.
  6. Studierende/Lehrende zeigen vor der Lehrveranstaltung oder Prüfung beim Einlass in den Seminarraum/Hörsaal bzw. in den entsprechenden Flur ausschließlich die Uni-Card/Kopie Personalausweis mit dem Aufkleber vor.
  7. Nicht geimpfte Lehrende, die bei kleineren Veranstaltungen die Kontrollen selbst übernehmen, müssen vor der Veranstaltung jeweils ihren Nachweis (Uni-Card oder Kopie des Personalausweises mit Aufkleber) im Dekanat vorweisen.
  8. Wenn Lehrende den Nachweis der Studierenden kontrollieren, brauchen sie nur prüfen, ob das Lichtbild auf der Uni-Card mit der Person übereinstimmt und die Karte einen gültigen Aufkleber (rot bzw. grün mit gültigem Datum) hat. Studierende, die keinen Aufkleber auf der Uni-Card haben und stattdessen ihren Impfpass vorzeigen, erhalten keinen Zugang zur Veranstaltung.
  9. Wir hoffen, durch die einheitlichen Kontrollen die Zugänge zu den Lehrräumen zu beschleunigen. Dennoch müssen wir mit Verzögerungen rechnen und bitten die Lehrenden daher, vor allem in den ersten Sitzungen Zeit dafür einzuplanen.

Das Planungsteam hat sich intensiv mit unterschiedlichen Möglichkeiten von 3-G-Kontrollverfahren beschäftigt. Eine technische Lösung fällt aufgrund der Überprüfung des Lichtbildes bis auf weiteres leider aus. Auch einmalige Kontrollen an den Gebäudeeingängen sind aufgrund der Größe und der Struktur des Universitätshauptgebäudes personell und organisatorisch nicht realisierbar. Das beschlossene Konzept ist ein pragmatischer Weg.

Uns ist sehr bewusst, dass für Sie als Lehrende nun teilweise eine zusätzliche Aufgabe hinzukommt, hoffen aber, dass die Kontrolle mit Hilfe der Aufkleber deutlich vereinfacht wird.

Die Leitungen der NRW-Hochschulen stehen aber mit dem Land weiterhin in einem Austausch über die Anforderungen an die 3-G-Kontrollen im Lehr- und Studienbetrieb. Wir hoffen, noch im Laufe des Semesters ein weniger aufwändiges Verfahren etablieren zu können.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Hoffentlich freuen Sie sich, trotz des eventuell zusätzlichen Aufwands, auf die Rückkehr zur Präsenzlehre.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Professorin Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Kalenderwoche 36 / 2021

Liebe Studierenden,

wir hoffen, dass Sie die vorlesungsfreie Zeit genießen können und etwas Abstand vom durch Corona geprägten (Uni-)Alltag bekommen.

Heute wenden wir uns an Sie, um Sie über die Umsetzung der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW und den aktuellen Stand der Planungen für das kommende Wintersemester zu informieren. Die Planungen stehen nach wie vor unter dem Vorbehalt, dass sich der Verlauf der Pandemie nicht grundsätzlich anders entwickelt als prognostiziert und die Landesregierung die aktuellen Regelungen nicht noch einmal ändert. Wir haben versucht in dieser Situation einen guten Weg zu finden zwischen der Rückkehr zu einem normalen Universitätsbetrieb und der Tatsache, dass wir Covid-19 noch nicht überstanden haben.

Das Wichtigste vorweg: Wir kehren unter Berücksichtigung der 3G-Regel überwiegend zur Präsenzlehre zurück. Die Umsetzung findet in diesem Wintersemester allerdings noch ihre Grenzen bei den zur Verfügung stehenden räumlichen Ressourcen. Wir halten es noch nicht für vertretbar, die Hörsäle und Seminarräume in dem Maße zu nutzen, wie wir es vor der Pandemie getan haben. Konkret heißt das, das wir in den Hörsälen nur die Hälfte der zur Verfügung stehenden Sitzplätze im Schachbrettmuster freigeben und in den Seminarräumen nur so viele Teilnehmer*innen zulassen, wie regulär Sitzplätze vorhanden sind. Die großen Vorlesungen und Seminare werden daher vorrangig digital oder in hybrider Form stattfinden, so dass abwechselnd ein Teil der Teilnehmer*innen vor Ort ist und die anderen digital teilnehmen können. Vor allem kleinere Seminare, Praktika und vergleichbare dialogorientierte Lehrveranstaltungsformate werden in Präsenz angeboten. Ein doppeltes Angebot (Lehrveranstaltungen werden gleichzeitig online und in Präsenz angeboten) ist grundsätzlich nicht möglich, weil dies durch Lehrende nicht zu leisten ist. Studierende, die z.B. wegen Quarantäne nicht an einzelnen Lehrveranstaltungsterminen teilnehmen können, sollen aber nach Möglichkeit eine alternative Option zum Nachholen bekommen oder ggf. zuhörend online teilnehmen können. Mit Mitgliedern von Risikogruppen können darüber hinaus im Rahmen des üblichen Nachteilsausgleichs individuelle Regelungen vereinbart werden.

Auf dieser Grundlage haben die Fakultäten ihr Lehrangebot geplant. Dabei sind bezogen auf den Umfang des Präsenzangebots durchaus Unterschiede zwischen den Fächern vorhanden.

Wir hoffen hier auf Ihr Verständnis. In diesem Kontext noch ein Hinweis: Die Universität hat die Seminarräume mit Luftreinigungsgeräten ausgerüstet. Die Hörsäle verfügen über Lüftungsanlagen.

Diese Praxis im Wintersemester ist eine Zwischenstufe, mit der wir unter den noch gegebenen Umständen so viel Präsenz wie möglich umsetzen wollen, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen. Im Sommersemester 2022 wollen wir dann wieder zum regulären Betrieb zurückkehren.

Zentrales Element der aktuellen gesellschaftlichen Öffnungen ist ab einer Inzidenz von mehr als 35 bei Veranstaltungen (z.B. Lehrveranstaltungen) in Innenräumen die Einhaltung der 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet). Diese hat das Land NRW auch für die Hochschulen festgelegt. Das heißt, dass Sie vor der Veranstaltung/Prüfung einen entsprechenden Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung bzw. einen negativen Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen müssen. Ohne diesen Nachweis dürfen Sie an der Prüfung oder Lehrveranstaltung nicht teilnehmen. Die Universität bzw. die Lehrenden müssen vor jeder präsenten Lehrveranstaltung oder Prüfung den Status der Teilnehmenden überprüfen. Dies stellt für eine so große Bildungsinstitution wie unsere Universität eine erhebliche Herausforderung dar. Die NRW-Hochschulen sind mit der Landesregierung dazu im Austausch, wie eine Lösung für eine derartige Kontrolle aussehen kann. Darüber hinaus überlegt die Universität aktuell, wie die Kontrolle der 3G-Regel organisatorisch und/oder technisch unterstützt werden kann. Wir werden Sie dann entsprechend informieren.

Sicher ist aber: Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, dann müssen Sie bei einer Inzidenz von mehr als 35 jedes Mal einen aktuellen negativen Test vorweisen, um an der Lehrveranstaltung teilnehmen zu können. Die Schnelltests sind ab dem 11. Oktober kostenpflichtig. Die Kosten dafür werden das Land NRW und die Universitäten nicht übernehmen, und wir können heute auch noch nicht sagen, ob das Testzentrum auf dem Campus bestehen bleibt. Einzig für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wird es vermutlich kostenlose Angebote geben. Wir appellieren an dieser Stelle noch einmal an Sie: Lassen Sie sich impfen. Noch bis zum 18. September können Sie das beispielsweise im Impfzentrum der Stadt Bielefeld tun. Universität und Stadt Bielefeld werden zudem am 28. und 30. September ein mobiles Impfangebot auf dem Campus machen. Letztlich können Sie sich aber auch jederzeit bei Ihrem Hausarzt impfen lassen.

Die Universitätsbibliothek ist zu ihren regulären Öffnungszeiten (inkl. Wochenende) zurückgekehrt. Wenn Sie in der Bibliothek arbeiten wollen, müssen Sie aber nach wie vor einen Arbeitsplatz buchen. Aufgrund der Abstandsregel können wir aktuell noch nicht wieder alle Arbeitsplätze freigeben. Derzeit ist die Nutzung der Universitätsbibliothek ohne den Nachweis der 3G möglich. Auf den Verkehrsflächen und zwischen den Regalen ist weiterhin eine medizinische Mund-Nasenbedeckung zu tragen; an den Arbeitsplätzen kann die Maske abgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseite der Universitätsbibliothek.

Die Arbeitsplätze in der Universitätshalle geben wir wieder frei (mit Maskenpflicht). Auch in den Fakultäten und einigen zentralen Seminarräumen werden Arbeitsplätze für Studierende angeboten.

Zudem stehen einzelne Service-und Beratungsstellen (z.B. der Infopunkt, die Zentrale Studienberatung, das Studierendensekretariat oder die Prüfungsämter) wieder mit einem persönlichen Service auf den Campus zur Verfügung. Bitte beachten Sie dafür die jeweiligen Internetseiten mit den Öffnungszeiten und den Bedingungen für die Nutzung.

Viele von Ihnen werden leider zwischen präsenten Lehrveranstaltungen und digitalen Angeboten wechseln müssen. Wir appellieren an dieser Stelle noch einmal: Bitte seien Sie solidarisch. Nutzen Sie die Arbeitsplätze in der Universität nur, wenn es unbedingt nötig ist. Wenn es Ihnen möglich ist, zuhause den digitalen Vorlesungen/Seminaren zu folgen, dann tun Sie dies bitte. So stehen die Arbeitsplätze in der Uni den Studierenden zur Verfügung, denen der Wechsel ins Homeoffice nicht möglich ist.

Und: Wenn Sie sich für eine Lehrveranstaltung angemeldet haben und einen Platz erhalten, dann nehmen Sie dieses Angebot auch wahr. Es wird unter Umständen Studierende geben, die diese Lehrveranstaltung auch gerne belegt hätten, aber keine Zusage haben. Denn: Nach wie vor sind die präsenten Lehrveranstaltungen aufgrund der begrenzten Anzahl der Plätze in den Räumen teilnahmebegrenzt.

Wir bitten Sie außerdem dringend, sich in Lehrveranstaltungen auch weiterhin mit Hilfe des QR-Codes am Sitzplatz anzumelden. So sind wir in der Lage – sollte es zu einem Corona-Fall kommen – Sie schnell und unkompliziert zu informieren. Eine Registrierung bedeutet also mehr Sicherheit für Sie. Die Registrierung in den Lehrveranstaltungen ist allerdings nicht mehr verpflichtend.

Hier in Kurzform noch einige weitere zentralen Regelungen zum Semesterstart:

  • Auf den Verkehrsflächen der Universität gilt nach wie vor eine Maskenpflicht. Bitte halten Sie in den Gebäuden zudem weiterhin Abstand.
  • Die Universität ist wieder vollständig geöffnet, auch für Publikumsverkehr. Eine Registrierung an den Eingängen ist nicht mehr nötig.
  • Die Mensa und die Cafeterien des Studierendenwerks haben wieder geöffnet. Auch die BAföG-Abteilung und die Abteilung Wohnen beraten nach Terminvereinbarung wieder persönlich vor Ort. Weitere Informationen hier: http://www.studierendenwerk-bielefeld.de/corona

Wir wissen, dass einige von Ihnen Bielefeld zwischenzeitlich verlassen haben und teilweise wieder bei den Eltern wohnen. Mit der Rückkehr zur Präsenzlehre sollten Sie nun dringend darüber nachdenken, sich wieder vor Ort eine Wohnung bzw. ein Zimmer zu suchen.

Hoffentlich helfen Ihnen diese Informationen, um das kommende Semester mit einem guten Gefühl angehen zu können. Selbstverständlich halten wir Sie auch weiterhin über die Entwicklungen auf dem Laufenden.

Wir alle – ihre Lehrenden und die Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung – freuen uns, Sie im Wintersemester endlich wieder auf unserem Campus begrüßen zu können.

Bitte bleiben Sie nach wie vor gesund. Genießen Sie die restlichen Semesterferien.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Professorin Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Lehrende,

wir hoffen, dass Sie die vorlesungsfreie Zeit genießen können und etwas Abstand vom durch Corona geprägten (Uni-)Alltag bekommen.

Heute wenden wir uns an Sie, um Sie über die Umsetzung der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW und den aktuellen Stand der Planungen für das kommende Wintersemester zu informieren. Die Planungen stehen nach wie vor unter dem Vorbehalt, dass sich der Verlauf der Pandemie nicht grundsätzlich anders entwickelt als prognostiziert und die Landesregierung die aktuellen Regelungen nicht noch einmal ändert. Wir haben versucht in dieser Situation einen guten Weg zu finden zwischen der Rückkehr zu einem normalen Universitätsbetrieb und der Tatsache, dass wir Covid-19 noch nicht überstanden haben.

Um frühzeitig Orientierung zu bieten und Ihnen Planungssicherheit für das Wintersemester zu geben, hat das Rektorat schon vor den Sommerferien in Absprache mit den Fakultäten das Ziel „mindestens 30 Prozent Präsenzlehre“ als Richtwert ausgegeben, wobei auch mehr Präsenz möglich war, und dazu ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Wir hatten Sie zudem gebeten, sich mit den Möglichkeiten einer hybriden Lehre zu beschäftigen.

Aktuell sind über die gesamte Universität etwas mehr als 50 Prozent der Lehrveranstaltungen als Präsenzveranstaltungen im ekVV eingetragen. Also deutlich mehr als unser ursprünglich ausgegebenes Ziel, wobei es von Fakultät zu Fakultät Unterschiede gibt. Dies hat vermutlich auch damit zu tun, dass wir alle aufgrund der Impfkampagne mehr Sicherheit haben und uns grundsätzlich nach einer Rückkehr zur Präsenz sehnen. Den Erfolg der Impfkampagne bei Studierenden hat unlängst auch eine von uns durchgeführte Umfrage bestätigt. Danach können wir davon ausgehen, dass zum Semesterstart mehr als 85 Prozent der Studierenden geimpft oder genesen sind. Wir appellieren aber weiterhin an alle Studierenden, sich impfen zu lassen, und machen Ende September auch noch einmal ein mobiles Impfangebot auf dem Campus.

Aktuell sind die Hochschulen mit dem Wunsch der Politik konfrontiert, bereits zum Wintersemester wieder nahezu komplett zur Präsenzlehre zurückzukehren. Einige Hochschulen in NRW werden dies so auch umsetzen. Das Rektorat hält es auch vor dem Hintergrund der räumlichen Situation (v.a. in der zentralen Halle) aber noch nicht für vertretbar, die Hörsäle und Seminarräume in dem Maße zu nutzen, wie wir es vor der Pandemie getan haben. Zudem ist es aus unserer Sicht ausgeschlossen, die bereits abgeschlossenen Planungen noch einmal komplett von vorne zu beginnen.

Die Umsetzung der Präsenzlehre findet in diesem Wintersemester noch ihre Grenzen bei den zur Verfügung stehenden räumlichen Ressourcen. Konkret heißt das, das wir wie geplant in den Hörsälen nur die Hälfte der zur Verfügung stehenden Sitzplätze im Schachbrettmuster freigeben und in den Seminarräumen nur so viele Teilnehmer*innen zulassen, wie regulär Sitzplätze vorhanden sind. Wir bleiben also bis auf weiteres grundsätzlich bei unserem Weg. Dennoch müssen wir aber vor dem Hintergrund der politischen Signale in Bezug auf den Umfang an Präsenzveranstaltungen nachsteuern. Das betrifft vor allen die Fakultäten, die bislang noch wenig Präsenzlehrveranstaltungen anbieten.

Denn: Noch gibt es freie Raumkapazitäten. Wir bitten Sie daher noch einmal nachdrücklich darum, einige bislang online geplante Lehrangebote, v.a. bei kleinen und mittleren Lehrveranstaltungen, möglichst doch vor Ort oder hybrid anzubieten.

Eine Liste der freien Räume finden Sie im eKVV auf dieser Seite: https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/Raum_Frei_Liste.jsp. Bitte achten Sie darauf, die Datumsfelder auf den Vorlesungszeitraum einzustellen, dann werden Ihnen die verfügbaren Räume angezeigt. Freie Räume können durch die eKVV-Beauftragten direkt gebucht werden.

Wir weisen an dieser Stelle auch noch einmal auf die umfangreichen Informationsveranstaltungen zum Einsatz von technischem Equipment für die hybride Lehre hin. Lehrende, die die Technik bereits ausprobiert haben, geben uns Rückmeldungen, dass die Angebote hilfreich und unkompliziert nutzbar sind. Infoveranstaltungen zur technischen Einführung von elearning/Medien sind für den 22. und 24. September sowie für den 6. Oktober. geplant. Zur didaktischen Planung hybrider Lehre werden vom ZLL ein Workshop am 23. September und ein Kurzimpuls am 7. Oktober stattfinden. Alle Termine und Hinweise zu den Veranstaltungen finden Sie auf folgender Webseite: https://www.uni-bielefeld.de/lehre/digitale-lehre/digital-lehren/hybride-lehre/

Entscheidend für die Umsetzung von präsenten Lehrveranstaltungen ist nach der aktuellen Coronaschutzverordnung die Überprüfung der 3G-Regel. Danach sind die Veranstalter*innen – auch Sie als Lehrende – dazu verpflichtet, die Nachweise der Studierenden (geimpft, genesen, negativ getestet) zu überprüfen. Es ist aus unserer Sicht jedoch ausgeschlossen, dass Sie dies vor jeder Veranstaltung sicherstellen. Daher gibt es aktuell Gespräche mit dem Land NRW, ob und wie wir hier zu pragmatischen und durchführbaren Regelungen kommen können. Parallel suchen wir nach organisatorischen und/oder technischen Maßnahmen zur Unterstützung der Kontrolle der Nachweise. Unser Ziel ist eine zentrale Lösung, die den Aufwand für Sie auf ein vertretbares Maß reduziert. Dazu können wir heute leider noch nicht mehr sagen, werden Sie aber zeitnah informieren. Sicher ist: Studierende (und natürlich auch Lehrende), die über keinen der drei Nachweise verfügen, dürfen nicht an (Lehr-)Veranstaltungen teilnehmen.

Wenden Sie sich bei Fragen auch gerne an Ihre*n Studiendekan*innen.

Eine Registrierung zur Kontaktnachverfolgung in den Lehrveranstaltungen ist nicht mehr verpflichtend. Wir bitten aber alle Studierenden dringend, sich in Lehrveranstaltungen auch weiterhin mit Hilfe des QR-Codes am Sitzplatz anzumelden. So sind wir in der Lage – sollte es zu einem Corona-Fall kommen – die Teilnehmenden der Lehrveranstaltung schnell und unkompliziert zu informieren. Bitte weisen Sie Ihre Studierenden auch darauf hin. Eine Registrierung bedeutet mehr Sicherheit für alle. Die Maske muss auf den Verkehrsflächen getragen werden, darf aber an den Sitzplätzen in den Lehrveranstaltungen abgenommen werden.

Es ist angesichts der Pandemielage davon auszugehen, dass es im Wintersemester weiterhin Studierende geben wird, die z.B. wegen Quarantäne nicht an einzelnen Lehrveranstaltungsterminen teilnehmen können. Bitte richten Sie sich darauf ein, diesen eine alternative Option zum Nachholen anzubieten oder sie ggf. zuhörend online teilnehmen zu lassen (bei hybrider Umsetzung). Mit Mitgliedern von Risikogruppen können darüber hinaus im Rahmen des üblichen Nachteilsausgleichs individuelle Regelungen vereinbart werden. Wir haben die Studierenden allerdings darauf hingewiesen, dass ein doppeltes Angebot (Lehrveranstaltungen werden gleichzeitig online und in Präsenz angeboten) gleichwohl nicht möglich ist, weil dies durch Lehrende nicht zu leisten ist.

Diese Reglungen und die Praxis im Wintersemester sehen wir als eine Zwischenstufe, mit der wir unter den noch gegebenen Umständen so viel Präsenz wie möglich umsetzen wollen, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen. Im Sommersemester 2022 wollen wir dann wieder zum regulären Betrieb zurückkehren.

Wir freuen uns, dass im Wintersemester Lehrende und Studierende auf den Campus zurückkehren. Wir wünschen Ihnen und uns allen, dass wir die erweiterten Spielräume nutzen und Sie angesichts der noch gültigen Einschränkungen gute und akzeptierte Formen des Miteinander Lernens, Diskutierens und des Austauschs finden können.

Bitte bleiben Sie nach wie vor gesund. Genießen Sie die restliche vorlesungsfreie Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Professorin Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Kolleg*innen,

wir hoffen, dass Sie eine erholsame Ferien- und Urlaubszeit hatten oder vielleicht noch haben. Ein wenig Abstand vom Corona geprägten (Uni-)Alltag tut uns allen gut. Die Tatsache, dass nun im großen Umfang Impfstoff zur Verfügung steht und sehr viele Beschäftigte und Studierende das Impfangebot bereits genutzt haben, macht uns Mut. Wir werden nun in Schritten zu einer Normalität zurückkehren, die vermutlich anders ist als vor Corona, uns aber endlich wieder zusammenführen wird.

Auf Grundlage des mittlerweile breiten Immunschutzes der Bevölkerung gegen Covid-19 hat die Politik in Deutschland weitgehende Öffnungsschritte vollzogen. Dies gibt auch uns Möglichkeiten, den Universitätsbetrieb wieder neu zu justieren. Die aktuellen Regelungen haben wir in einer neuen Organisationsverfügung beschrieben, die ab sofort gilt. Sie finden sie hier: www.uni-bielefeld.de/corona-verfuegung.

Die wichtigsten Regeln fassen wir Ihnen hier in kurzer Form zusammen:

  • Wir kehren unter Berücksichtigung der 3G-Regel überwiegend zur Präsenzlehre zurück. Die Umsetzung findet in diesem Wintersemester allerdings noch ihre Grenzen bei den zur Verfügung stehenden räumlichen Ressourcen. Wir halten es noch nicht für vertretbar, die Hörsäle und Seminarräume in dem Maße zu nutzen, wie wir es vor der Pandemie getan haben. Im Sommersemester 2022 wollen wir dann wieder zum regulären Lehrbetrieb zurückkehren. Die Lehrenden werden in einer separaten Mail weitergehend informiert.
  • Die Universitätsgebäude sind wieder grundsätzlich geöffnet. Es gelten die Öffnungszeiten aus der Zeit vor Corona, auch für die Universitätsbibliothek. Eine Registrierung an den Eingängen ist nicht mehr nötig. Die Arbeitsplätze für Studierende in der Uni-Halle und in einigen zentralen sowie dezentralen Seminarräumen stehen wieder zur Verfügung.
  • Wissenschaftler*innen können wie bisher entscheiden, ob sie vor Ort oder in häuslicher Umgebung arbeiten möchten. Für Mitarbeitende in Technik und Verwaltung ist eine etwa hälftige Anwesenheit vor Ort vorgesehen. Als wichtige Infektionsschutzmaßnahme gilt vor Ort weiterhin, dass Büroräume zeitgleich möglichst nur von einer Person genutzt werden. Wenn die Anwesenheit von mehr als einer Person betriebsnotwendig ist, ist dies unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen auch möglich.
  • Einzelne Service-und Beratungsstellen (z.B. der Infopunkt, die Zentrale Studienberatung, das Studierendensekretariat oder die Prüfungsämter) stehen wieder mit einem persönlichen Service auf den Campus zur Verfügung.
  • Auf den Verkehrsflächen der Universitätsgebäude bleibt es bei einer grundsätzlichen Maskenpflicht. Es ist mindestens eine OP-Maske zu tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind in der Organisationsverfügung beschrieben. Es ist nach wie vor Abstand zu halten (1,5 Meter).
  • Die Universität bietet ihren Mitarbeitenden weiterhin zwei kostenlose Corona-Schnelltests pro Woche. Das bisherige Verfahren (ein Schnelltest pro Woche im Campus-Testzentrum und ein Schnelltest zur Eigenanwendung im häuslichen Umfeld) wird bis einschließlich Ende September beibehalten. Ab Oktober – mit Start der kostenpflichtigen Tests in den Testzentren – ist geplant, den Mitarbeitenden Schnelltests ausschließlich zur Eigenanwendung in der häuslichen Umgebung auszuhändigen. Eine Testung über das Testzentrum ist dann nur noch als Bürgertest, verbunden mit Kosten für die*den Beschäftigte*n, möglich.
  • Für Veranstaltungen gibt es in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW nur noch einen Grenzwert. Ab einer Inzidenz von 35 ist bei Veranstaltungen in Innenräumen vom Veranstalter unter anderem sicherzustellen, dass die Teilnehmenden entweder geimpft oder genesen sind bzw. einen aktuell negativen Coronatest vorweisen können. Veranstaltungen umfassen an der Universität Bielefeld z.B. Lehr- und Praxisveranstaltungen, Prüfungen, Exkursionen, Gremiensitzungen, Tagungen und Kongresse, Kulturveranstaltungen oder Empfänge. Keine Veranstaltungen sind Arbeitstreffen innerhalb der Wissenschaft und Verwaltung. Dazu gehören z.B. Dienstbesprechungen, Fortbildungsveranstaltungen, Berufungs- und Einstellungsverfahren. Diese sind wie bisher vorrangig digital durchzuführen. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Organisationsverfügung. Für die Kontrolle der 3G (v.a. bei Lehrveranstaltungen) prüft die Universität aktuell, wie die Kontrolle der 3G-Regel organisatorisch und/oder technisch unterstützt werden kann.

An dieser Stelle noch ein Appell: Wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, dann sollten Sie sich für Ihren eigenen und den Schutz Ihrer Mitmenschen impfen lassen. Noch bis zum 18. September können Sie das beispielsweise im Impfzentrum der Stadt Bielefeld tun. Universität und Stadt Bielefeld werden zudem am 28. und 30. September ein mobiles Impfangebot auf dem Campus machen. Letztlich können Sie sich aber auch jederzeit bei Ihrem Hausarzt impfen lassen.

Wir hoffen, dass Sie sich mit den neuen Regelungen sicher fühlen und sich mit uns über den nächsten Schritt zur Normalität und die Rückkehr auf den Campus freuen.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 33 / 2021

Liebe Studierende,

das Land Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab morgen (Freitag, 19. August) und bis zum 17. September gilt. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen aus der Vorwoche enthält sie mit neuer Systematik keine Inzidenzstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr. In Bielefeld ist diese Inzidenzstufe überschritten. Für Hochschulen gibt es in der Coronaschutzverordnung keine expliziten Regelungen mehr. Dadurch sind die Auslegung der Regelungen und eine Einschätzung zu den Auswirkungen auf unseren Lehrbetrieb aktuell schwierig. Wir müssen warten, welche klärenden Informationen wir ggf. noch vom Land bekommen.

Was heute aber schon klar ist: Für alle Veranstaltungen in Hochschulen, v.a. für Prüfungen und Lehrveranstaltungen in Präsenz, die ab morgen stattfinden, gilt die 3-G-Regel. Für Sie heißt das, dass Sie vor der Veranstaltung/Prüfung einen entsprechenden Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung oder einen negativen Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen müssen. Ohne diesen Nachweis dürfen Sie an der Prüfung oder Lehrveranstaltung nicht teilnehmen. Es können zudem Identitätsprüfungen stattfinden. Bringen Sie daher ebenfalls einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Studierendenausweis oder Reisepass) mit.

Während der Prüfung bzw. Lehrveranstaltung brauchen Sie am Sitzplatz keine Maske tragen. Alle weiteren Maßnahmen unserer eigenen Hygieneschutzkonzepte bleiben bis auf weiteres gültig.

Sollten Sie vollständig geimpft sein, dann bitten wir Sie, das digitale Impfzertifikat zu nutzen.

Bitte beachten Sie: Im Ausland erfolgte Impfungen mit in der EU nicht zugelassenen Impfstoffen werden nicht anerkannt, sodass damit versorgte Personen als ungeimpft gelten und einen Negativtestnachweis vorlegen müssen. Dies betrifft etwa die Impfstoffe „Sputnik V“ (Russische Föderation) und „CoronaVac“ (Volksrepublik China).

Bitte planen Sie für diesen erweiterten Check-in etwas mehr Zeit ein und kommen Sie daher etwas früher.

Wir bitten um Verständnis, dass wir heute noch nicht sagen können, ob die neuen Regelungen Auswirkungen auf die Planungen für das Wintersemester haben. Sobald wir mehr Orientierung haben, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Auf den Verkehrswegen ist das Tragen einer Maske weiterhin erforderlich, auch muss der Mindestabstand von 1,5 Metern weiterhin eingehalten werden.

Wir wiederholen auch mit Blick auf das kommende Wintersemester noch einmal unseren Appell: Bitte lassen Sie sich impfen. Damit schützen Sie sich und andere.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Professorin Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Lehrende,

das Land Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab Freitag und bis zum 17. September gilt. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen aus der Vorwoche enthält sie mit neuer Systematik keine Inzidenzstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr. In Bielefeld ist diese Inzidenzstufe überschritten. Für Hochschulen gibt es in der Coronaschutzverordnung keine expliziten Regelungen mehr. Dadurch sind die Auslegung der Regelungen und eine Einschätzung zu den Auswirkungen auf unseren Lehr- und Forschungsbetrieb aktuell schwierig. Wir müssen warten, welche klärenden Informationen wir ggf. noch vom Land bekommen und werden dies in einer neuen Organisationsverfügung voraussichtlich in der kommenden Woche umsetzen.
Was heute aber schon klar ist: Für alle Veranstaltungen in Hochschulen, v.a. für Prüfungen und Lehrveranstaltungen, die ab Freitag stattfinden, gilt die 3-G-Regel. Für Sie als Prüfende und Lehrende heißt das, dass Sie die Nachweise Ihrer Studierenden über vollständige Impfung oder Genesung oder einen negativen Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) kontrollieren müssen. Studierende, die keinen Nachweis haben, dürfen an der Prüfung oder Lehrveranstaltung nicht teilnehmen. Der Identitätsnachweis (z.B. Ausweis) muss nur stichprobenhaft überprüft werden. Die Studierenden müssen dann während der Prüfung bzw. Lehrveranstaltung am Sitzplatz keine Maske tragen. Alle weiteren Maßnahmen unserer eigenen Hygieneschutzkonzepte bleiben bis auf weiteres gültig.
Zur Überprüfung der digitalen Impfnachweise können Sie die CovPassCheck-App der RKI einsetzen, die Sie kostenlos auf Ihr Smartphone laden können. Weitere Informationen: https://digitaler-impfnachweis-app.apps.public.bfarm.de/covpasscheck-app. Es ist aber selbstverständlich auch möglich, den Nachweis durch optische Kontrolle zu überprüfen.
Leider führt diese Regelung dazu, dass sich Ihr Aufwand erst einmal wieder erhöht. Bitte planen Sie die Kontrolle zeitlich ein und informieren Sie Ihre Studierenden darüber.

Wir bitten um Verständnis, dass wir heute noch nicht sagen können, ob die neuen Regelungen Auswirkungen auf die Planungen für das Wintersemester haben. Sobald wir mehr Orientierung haben, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Professorin Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Kalenderwoche 28 / 2021

Liebe Kolleg*innen,

aufgrund weiterer Lockerungen in der Corona-Schutz-Verordnung NRW konnten auch unsere internen Regelungen angepasst und noch etwas weiter geöffnet werden. Hierzu wird heute eine neue Organisationsverfügung veröffentlicht, die Sie hier finden: http://www.uni-bielefeld.de/corona-verfuegung

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Aufgrund der Einführung der Inzidenzstufe 0 (Inzidenz bis zu 10/100.000 Einwohner/7 Tage) in der Regelung des Landes NRW sind weitere Lockerungen im Bereich Tagungen, Veranstaltungen und Versammlungen möglich. Diese Öffnungen gelten nicht – wie zunächst geplant – ab 1.9., sondern nunmehr ab sofort. Momentan befinden wir uns in Bielefeld in der Inzidenzstufe 0.

Eine weitere wichtige Neuerung aus der Corona-Schutz-Verordnung ist die Testpflicht bei Rückkehr an den universitären Arbeitsplatz nach 5-tägiger Abwesenheit. Nach dieser Regelung ist nach jeder Abwesenheit vom Arbeitsplatz von 5 Tagen oder mehr, die nicht aus Gründen von Homeoffice oder Krankheit erfolgte, vor Rückkehr ein Schnelltest durchzuführen. Diese Regelung des Landes betrifft in ihrem Anwendungsbereich auch diejenigen Fälle, in denen Mitarbeitende z. B. eine Woche Urlaub hatten und nicht verreist sind.

Die Verpflichtung betrifft lt. Verordnung alle Beschäftigten der Universität, d.h. Beschäftigte in Technik und Verwaltung, Wissenschaftliche Beschäftigte, Hilfskräfte, Beamt*innen (inkl. Professor*innen). Der Nachweis ist gegenüber der*dem Vorgesetzten zu erbringen. Weitere Details zum Ablauf entnehmen Sie bitte der Organisationsverfügung.

Zuständige Führungskräfte sind die direkten Vorgesetzten: Bei Wissenschaftlichen Mitarbeitenden sind dies die Hochschullehrer*innen, denen diese zugeordnet sind. Bei Hochschullehrer*innen übernehmen die Dekan*innen diese Funktion. Wenn es keine*n eindeutige*n Vorgesetzte*n gibt, kann die Meldung auch an die zuständige Abteilung im Personaldezernat erfolgen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine erholsame Urlaubs- und Ferienzeit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer

Kalenderwoche 27 / 2021

Liebe Studierende,

es ist soweit: Wir können Ihnen ein Impfangebot über das Impfzentrum der Stadt Bielefeld machen.

Ab sofort stehen den Studierenden der Bielefelder Hochschulen circa 400 Termine pro Tag im Impfzentrum der Stadt Bielefeld zur Verfügung. Die Termine können Sie ab sofort unter dem Button „Sonderaktionen“ buchen unter: www.asb-owl.de/impfzentrum. Alle weiteren Informationen bekommen Sie mit der Buchung.

Wir möchten Sie ermutigen, dieses Impfangebot anzunehmen. Dies ist ein wichtiger Meilenstein, um im Herbst wieder in stärkerem Umfang in den Präsenzlehrbetrieb zu starten. Die Politik und die Stadt Bielefeld haben damit umgesetzt, was die Universität Bielefeld gemeinsam mit anderen Hochschulen gefordert hatte: Studierenden noch im Sommer ein Impfangebot zu machen.

Das Studierendenleben kann damit in größerem Umfang auf den Campus zurückkehren!

Bitte bleiben Sie nach wie vor gesund und genießen Sie den Sommer.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 25 / 2021

Liebe Studierende,

wir alle können endlich wieder ein wenig durchatmen: Die Inzidenzzahlen sinken deutlich. In vielen gesellschaftlichen Bereichen sind Öffnungen wieder möglich, auch an den Universitäten.

Wir haben uns nach Gesprächen mit Studierendenvertretungen und Lehrenden entschieden, das aktuelle Sommersemester an der Universität Bielefeld überwiegend digital zu Ende zu bringen. Das hatten wir Ihnen im Mai bereits mitgeteilt. Einzelne Veranstaltungen können aber auch jetzt schon vor Ort durchgeführt werden – in Abstimmung zwischen Studierenden und Lehrenden. Vielleicht sind einige von Ihnen also schon wieder vor Ort.

Nun beginnt die Prüfungsphase. Prüfungen und Klausuren finden in Präsenz oder online statt. Die Entscheidung liegt bei Ihren Lehrenden. Sie werden entsprechend informiert. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass Ihnen eine Prüfung in beiden Varianten angeboten wird. Die Universität hat für Klausuren zusätzlich wieder externe Räumlichkeiten angemietet. Für die genutzten Räume und Hörsäle gibt es Belegungspläne und Sicherheitskonzepte, denn nach wie vor gilt: Wir wollen Abstand halten. Solange in Bielefeld und in Nordrhein-Westfalen die Inzidenzstufe 1 (höchstens 35) gilt, darf die Maske am Sitzplatz bei ausreichender Belüftung oder Luftfilterung (s. unten) abgelegt werden.

Bei den aktuellen Inzidenzwerten (unter 35) gibt es keine Testpflicht für Teilnehmer*innen an Prüfungen und Klausuren. Bitte bleiben Sie dennoch solidarisch und schützen Sie ihre Kommiliton*innen und Lehrenden: Lassen Sie sich dennoch testen. Auf dem Campus gibt es ein Bürgertestzentrum, in dem Sie kostenlos einen Schnelltest machen können (https://uni-bi.testzentren-deutschland.de/). Sollte der Inzidenzwert in Bielefeld wieder auf mehr als 35 steigen, müssen wir einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist (oder einen Nachweis über Impfung oder Genesung) verlangen. Lassen Sie sich rechtzeitig vorher testen, um einen ggf. falsch positiven Test mittels eines PCR-Tests korrigieren zu können. Studierende, die diesen (Negativ-) Nachweis nicht vorlegen, können an Klausuren und Prüfungen vor Ort nicht teilnehmen.

Wir wünschen Ihnen für Ihre Prüfungen und Klausuren viel Erfolg.

Wie geht es im Wintersemester weiter?

Grundsätzlich hoffen wir, dass die vierte Welle ausbleibt. Da aber im Oktober ein großer Teil der Bevölkerung noch keinen vollständigen Impfschutz haben wird, können wir im Wintersemester noch nicht ganz zur „Normalität“ zurückkehren. Es gilt nach wie vor, Infektionen zu verhindern und die Gesundheit von Studierenden und Lehrenden zu schützen. Wir streben so viel Präsenz wie möglich an; jede Fakultät soll als Richtwert mindestens 30 Prozent ihrer Lehrveranstaltungen vor Ort anbieten. Mehr ist möglich, hängt aber von den Möglichkeiten und Planungen der Fakultäten ab. Grundsätzlich gilt: Wir kehren wieder in möglichst großem Umfang zur Lehre vor Ort zurück. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie aktuell nicht in Bielefeld oder Umgebung wohnen. Daher macht es ggf. Sinn, dass Sie sich jetzt um eine Wohnung vor Ort bemühen.

Um ein größtmögliches Präsenzangebot sicherstellen zu können, sind Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu schaffen:

  • Die Universität Bielefeld hat gemeinsam mit anderen Hochschulen die Politik aufgefordert, Studierenden noch im Sommer ein Impfangebot zu machen. Je mehr von Ihnen geimpft sind, desto sicherer ist der Uni-Betrieb. Die Politik von Bund und Land hat die Forderung positiv zur Kenntnis genommen. Eine konkrete Entscheidung ist leider noch nicht gefallen. Sollte ein Impfangebot kommen, ermutigen wir Sie, dies anzunehmen.
  • Impfen und Testen sind zentrale Bausteine, um Sicherheit für Studierende, Lehrende und Beschäftigte auf dem Campus sicherzustellen. Insbesondere, wenn wieder deutlich mehr Menschen vor Ort sind. Daher streben wir ab dem Wintersemester eine Regelung an, die das Betreten der Gebäude von einem Impfnachweis, einem aktuellen negativen Testergebnis (Antigen-Schnelltest) oder dem Nachweis einer Genesung abhängig macht. Wir informieren Sie schnellstmöglich.
  • Grundsätzlich sind im Wintersemester verschiedene Formate für Lehrveranstaltungen möglich: präsent, online oder hybrid. Bei den hybriden Formen ist es denkbar, dass die Lehrveranstaltung synchron vor Ort und online stattfindet. Je nach Konzept können sich die Studierenden, die online teilnehmen, über Zoom beteiligen oder sie folgen der Veranstaltung per Livestream. Dabei sollten die Gruppen wechseln. Auch sind Formen denkbar, in denen sich regelmäßig Gruppen vor Ort treffen, das Plenum aber digital stattfindet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Die Lehrenden werden die jeweils didaktisch passenden Formate finden. Die Universität schafft zur Umsetzung der hybriden Lehre im großen Umfang eine neue technische Infrastruktur an.
  • Begrenzt wird das präsente Lehrangebot durch die zur Verfügung stehenden räumlichen Ressourcen. In den Hörsälen stehen im Wintersemester die Hälfte der Plätze zur Verfügung). Jeder zweite Platz soll nach wie vor frei bleiben. Für die Seminarräume gibt es neue Belegungspläne mit wieder mehr Sitzplätzen. Grundsätzlich gilt: Nur wer einen Sitzplatz hat, kann an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Das Sitzen auf dem Boden oder der Fensterbank ist nicht möglich. Wie die Verteilung der limitierten Plätze erfolgt, planen die Fakultäten aktuell. Sie werden darüber informiert. Eine Bitte: Wenn Sie einen Platz in einer Präsenzveranstaltung erhalten haben, nutzen Sie diesen. Kommilitonen haben möglicherweise keinen bekommen!
  • Sie müssen sich für Lehrveranstaltungen im Hörsaal oder Seminarraum am Platz über einen QR-Code registrieren.
  • In den Hörsälen findet ein ständiger Luftaustausch mit Frischluft statt. Die Seminarräume haben wir mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet.
  • Da die räumlichen Ressourcen nicht reichen werden, um alle Veranstaltungen (v.a. die großen Vorlesungen) wieder präsent durchzuführen, müssen wir leider priorisieren. Vorrang haben dabei die Veranstaltungen für Studierende, die am Anfang ihres Studiums stehen und bislang nur wenig, teilweise noch gar nicht vor Ort studiert haben. Auch praxisorientierte sowie kleinere und mittlere Veranstaltungen haben Vorrang. Größere Veranstaltungen, insbesondere Vorlesungen, werden überwiegend hybrid oder online stattfinden müssen. Wir hoffen hier auf Ihr Verständnis.
  • Eine besondere Herausforderung wird der Wechsel zwischen präsenten und Onlineveranstaltungen. Wir werden vermutlich nicht immer sicherstellen können, dass ausreichend Zeit vorhanden ist, wieder nach Hause oder in die Uni zu fahren. Daher bekommen die Arbeitsplätze auf dem Campus eine besondere Bedeutung. Wir öffnen aktuell viele Arbeitsplätze (in der Bibliothek, in der Uni-Halle etc.) und schaffen weitere Räume, in denen Sie arbeiten und an Onlineveranstaltungen teilnehmen können. Aber: Vermutlich wird es nicht immer reichen. Wir müssen daher an Ihre Solidarität appellieren: Wenn Sie zuhause arbeiten oder online studieren können, dann tun Sie dies bitte. Überlassen Sie die Arbeitsplätze bitte den Kommiliton*innen, die diese Möglichkeit nicht haben. Vielen Dank!
  • Viele von Ihnen haben noch nicht viel von unserer Uni gesehen, haben hier auf dem Campus noch an keiner Grillfeier oder Party teilgenommen, noch nicht das Sportangebot genutzt, waren bislang noch nicht im BITS oder der Universitätsbibliothek. Wir hoffen, dass Sie im Wintersemester einen guten Start ins Präsenzstudium haben. An all die erfahrenen Studierenden geht unser Appell: Unterstützen Sie Ihre Kommiliton*innen, sie müssen noch einiges nachholen. Viele Fakultäten und Fachschaften bieten Mentoring-Programme, die man nutzen, in denen man sich aber auch engagieren kann. Vielen Dank!
  • Noch ein Hinweis: Am 1. Juli um 11 Uhr stehen ihnen wieder die Prorektorin für Studium und Lehre, Professorin Birgit Lütje-Klose, die Dezernentin für Studium und Lehre, Ines Meyer, sowie als Vertreter der Fakultäten Dr. Jan Andres, Studiendekan der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaften, in einem Livestream zur Verfügung. Sie werden auf die wesentlichen Fragen zum Wintersemester eingehen. Sie können Ihre Fragen per Live-Chat einbringen. Der Stream wird hier übertragen: http://www.uni-bielefeld.de/livestream-studierende

Die Organisation des Lehrangebots im Wintersemester bedeutet eine hohe Komplexität und fordert von allen Beteiligten einen großen Einsatz. Ihre Lehrenden müssen sich wieder auf eine neue Situation einstellen und die passenden Konzepte erarbeiten. Trotz intensiver Planung und großem Engagement wird vermutlich nicht alles sofort reibungslos funktionieren. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis, Ihre Geduld und Unterstützung.

Wir alle – ihre Lehrenden und die Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung – freuen uns, Sie im Wintersemester endlich wieder häufiger auf unserem Campus begrüßen zu können.

Bitte bleiben Sie nach wie vor gesund. Genießen Sie den Sommer.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Professorin Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Lehrende,

wir alle können endlich wieder ein wenig durchatmen: Die Inzidenzzahlen sinken deutlich. In vielen gesellschaftlichen Bereichen sind Öffnungen wieder möglich, auch an den Universitäten.

Das aktuelle Sommersemester an der Universität Bielefeld wird überwiegend digital zu Ende gebracht. Wir ermutigen Sie als Lehrende dennoch, einzelne Veranstaltungen oder Termine auch jetzt schon vor Ort in Abstimmung mit den Studierenden durchzuführen.

Für die anstehende Prüfungsphase gilt: Prüfungen und Klausuren können in Präsenz oder online stattfinden. Die bereits in Präsenz angemeldeten Prüfungen können daher ohne weitere Begründung unter Berücksichtigung der bestehenden Hygieneregelungen und Hygieneschutzkonzepte durchgeführt werden. Da die Stadt Bielefeld und das Land Nordrhein-Westfalen in der Inzidenzstufe 1 (höchstens 35) liegen, ist die Teilnahme an präsente Prüfungen ist derzeit ohne negativem Testnachweis oder einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest für Lehrpersonal und Studierende zulässig. Es besteht dennoch die Erwartung, dass Studierende sich zum Schutz aller teilnehmenden Personen vor einer Klausur testen lassen sollen. Wenn die Inzidenzstufe 1 (höchstens 35) nicht mehr erreicht wird, sind Prüfungen nur noch mit negativem Test zulässig. Immunisierte Personen mit einem entsprechenden Nachweis müssen sich nicht testen lassen. Studierende, die nicht negativ getestet, geimpft oder genesen sind, dürfen dann an Prüfungen nicht teilnehmen. Solange in Bielefeld und in NRW Inzidenzstufe 1 (höchstens 35) gilt, darf auch die Maske am Sitzplatz bei ausreichender Belüftung oder Luftfilterung abgelegt werden. Informieren Sie Ihre Studierenden hierüber.

In dieser Situation stellen Sie sich sicher auch die Frage: Wie geht es beim Lehrbetrieb im Wintersemester weiter?

Viele Studierenden erwarten von der Universität, dass sie im kommenden Semester zum normalen Betrieb zurückkehrt. Soweit können und wollen wir aber noch nicht gehen.

Grundsätzlich hoffen wir, dass die vierte Welle ausbleibt. Da aber im Oktober ein großer Teil der Bevölkerung voraussichtlich noch keinen vollständigen Impfschutz haben wird, können wir im Wintersemester noch nicht ganz zur „Normalität“ zurückkehren. Es gilt nach wie vor, Infektionen zu verhindern und die Gesundheit von Studierenden und Lehrenden zu schützen. Nach intensiven Gesprächen mit den Dekan*innen, Studiendekan*innen und Studierenden, hat das Rektorat ein neues Eckpunktepapier für das Wintersemester verabschiedet. Das Ziel: Wir streben so viel Präsenz wie möglich an; jede Fakultät soll als Richtwert mindestens 30 Prozent ihrer Lehrveranstaltungen vor Ort anbieten. Mehr ist möglich, hängt aber von den Möglichkeiten und Planungen der Fakultäten ab. Das Eckpunktepapier finden Sie hier: https://www.uni-bielefeld.de/themen/coronavirus/studium-und-lehre/Eckpunkte_Lehr-und-Prufungsbetrieb_WiSe-21-22.pdf

Um ein größtmögliches Präsenzangebot sicherstellen zu können, sind Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Die Universität Bielefeld hat gemeinsam mit anderen Hochschulen die Politik aufgefordert, Studierenden noch im Sommer ein Impfangebot zu machen. Je mehr von ihnen geimpft sind, desto sicherer ist der Uni-Betrieb. Die Politik von Bund und Land hat die Forderung positiv zur Kenntnis genommen. Eine konkrete Entscheidung ist leider noch nicht gefallen. Sollte ein Impfangebot kommen, ermutigen wir Studierende, dies anzunehmen.
  • Impfen und Testen sind zentrale Bausteine, um Sicherheit für Studierende, Lehrende und Beschäftigte auf dem Campus sicherzustellen. Insbesondere, wenn wieder deutlich mehr Menschen vor Ort sind. Daher streben wir ab dem Wintersemester eine Regelung an, die das Betreten der Gebäude von einem Impfnachweis, einem aktuellen negativen Testergebnis (Antigen-Schnelltest) oder dem Nachweis einer Genesung abhängig macht. Wir informieren Sie schnellstmöglich.
  • Grundsätzlich sind im Wintersemester verschiedene Formate für Lehrveranstaltungen möglich: präsent, online oder hybrid. Bei den hybriden Formen ist es denkbar, dass die Lehrveranstaltung synchron vor Ort und online stattfindet. Je nach Konzept können sich die Studierenden, die online teilnehmen, über Zoom beteiligen oder sie folgen der Veranstaltung per Livestream. Dabei sollten die Gruppen wechseln. Auch sind Formen denkbar, in denen sich regelmäßig Gruppen vor Ort treffen, das Plenum aber digital stattfindet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Die Lehrenden müssen die jeweils didaktisch passenden Formate auswählen. Die Universität schafft zur Umsetzung der hybriden Lehre im großen Umfang eine neue technische Infrastruktur an. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Eckpunktepapier. Zudem finden Sie umfangreiche Informationen, Hinweise und Tipps zur Umsetzung von hybrider Lehre unter den aktuellen Bedingungen unter: https://www.uni-bielefeld.de/lehre/digitale-lehre/digital-lehren/hybride-lehre/
  • Begrenzt wird das präsente Lehrangebot durch die zur Verfügung stehenden räumlichen Ressourcen. In den Hörsälen steht im Wintersemester die Hälfte der Plätze zur Verfügung. Jeder zweite Platz soll nach wie vor frei bleiben. Für die Seminarräume gibt es neue Belegungspläne mit wieder mehr Sitzplätzen (i.d.R. reguläre Belegungszahlen wie vor Corona). Grundsätzlich gilt: Nur wer einen Sitzplatz hat, kann an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Das Sitzen auf dem Boden oder der Fensterbank ist nicht möglich. Wie die Verteilung der limitierten Plätze erfolgt, planen die Fakultäten aktuell. Wir haben gegenüber den Studierenden die Erwartung kommuniziert, dass sie den wertvollen Platz in einer Präsenzveranstaltung auch tatsächlich nutzen sollen.
  • Studierende und Lehrende müssen sich weiterhin für Lehrveranstaltungen im Hörsaal oder Seminarraum am Platz über einen QR-Code registrieren.
  • In den Hörsälen findet ein ständiger Luftaustausch mit Frischluft statt. Die Seminarräume haben wir mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet.
  • Da die räumlichen Ressourcen nicht reichen werden, um alle Veranstaltungen (v.a. die großen Vorlesungen) wieder präsent durchzuführen, müssen wir leider priorisieren. Vorrang haben dabei die Veranstaltungen für Studierende, die am Anfang ihres Studiums stehen und bislang nur wenig, teilweise noch gar nicht vor Ort studiert haben. Auch praxisorientierte sowie kleinere und mittlere Veranstaltungen haben Vorrang. Größere Veranstaltungen, insbesondere Vorlesungen, werden überwiegend hybrid oder online stattfinden müssen.
  • Eine besondere Herausforderung wird der Wechsel zwischen präsenten und Onlineveranstaltungen. Wir werden vermutlich nicht immer sicherstellen können, dass für die Studierenden ausreichend Zeit vorhanden ist, wieder nach Hause oder in die Uni zu fahren. Daher bekommen die Arbeitsplätze auf dem Campus eine besondere Bedeutung. Wir öffnen aktuell viele Arbeitsplätze (in der Bibliothek, in der Uni-Halle etc.) und schaffen weitere Räume, in denen Studierende arbeiten und an Onlineveranstaltungen teilnehmen können. Wir fordern Studierende auf, sehr genau zu prüfen, ob sie ggf. zuhause arbeiten können, und damit Arbeitsplätze vor Ort für Kommiliton*innen freizuhalten, die nicht wechseln können.

Uns ist sehr bewusst, dass die Planung und Organisation des Lehrangebots im Wintersemester eine hohe Komplexität bedeutet und von allen Beteiligten einen großen Einsatz fordert. Insbesondere Sie müssen sich wieder auf eine neue Situation einstellen und die passenden Konzepte erarbeiten. Zugleich bieten sich hier aber Chancen, neue hybride Formate zu erproben und die digitalen Erfahrungen mit in die Präsenzlehre einzubringen.

Dies ist einmal mehr mit großem Aufwand verbunden. Dennoch appellieren wir an Sie: Machen Sie bitte Präsenz- oder hybride Angebote, wo sie möglich und sinnvoll sind. Die Studierenden erwarten dies zurecht von uns.

Trotz intensiver Planung und großem Engagement wird vermutlich nicht alles sofort reibungslos funktionieren. Dafür sollten wir alle – auch die Studierenden – Verständnis haben. Wir befinden uns alle nach wie vor in einer herausfordernden Situation.

Wir sind stolz und dankbar, wie Sie die zurückliegenden Monate im Interesse unserer Studierenden gemeistert haben. Lassen Sie uns gemeinsam auch die – hoffentlich – letzte Etappe dieser Pandemie angehen.

Wir alle – Rektorat, Fakultäten und die Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung – freuen uns, im Wintersemester endlich wieder Studierende und Lehrende auf unserem Campus begrüßen zu können.

Bitte bleiben Sie nach wie vor gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Professorin Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Kalenderwoche 20 / 2021

Liebe Studierende,

die Sehnsucht nach mehr „Normalität“ und einer Rückkehr in Seminarraum und Hörsaal ist deutlich spürbar. Viele von Ihnen schildern uns, wie sehr sie den Kontakt und den unmittelbaren Austausch mit den Kommiliton*innen und Lehrenden vermissen. Wir können das sehr gut verstehen. Dennoch: Wir müssen das aktuelle Semester in überwiegend digitaler Form zu Ende bringen. Uns ist sehr bewusst, dass gerade von Ihrer Generation viel Geduld und Solidarität erwartet wird. Die Rektorate und Präsidien der Universitäten setzen sich auf den unterschiedlichen politischen Ebenen dafür ein, dass Studierende bei den Impfungen in den Fokus genommen werden. Auch wir sind dazu mit verschiedenen Stellen im Austausch. Noch müssen wir Sie allerdings um Geduld bitten

Wir möchten Sie heute auf den aktuellen Stand bringen und Ihnen insbesondere bezogen auf die Prüfungsphase auch Orientierung bieten:

  • Grundsätzlich gilt: Lehrveranstaltungen finden im Sommersemester weiterhin überwiegend online statt. Präsenzlehrveranstaltungen sind in Ausnahmen dort möglich, wo auf spezielle Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonst. Rahmenbedingungen zurückgegriffen werden muss. Bespiele sind Laborpraktika, sportpraktische oder künstlerische Lehrveranstaltungen.
  • Studierende, die an den ausnahmsweise zulässigen Präsenzlehrveranstaltungen vor Ort teilnehmen, müssen den Lehrenden für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen einen negativen Corona-Schnelltest bzw. eine Selbsterklärung, dass ein entsprechender Coronatest zu Hause durchgeführt wurde, vorlegen. Dafür stehen Ihnen die kostenlosen Bürgertests u.a. im Campus-Testzentrum zur Verfügung. Eine nachgewiesene Immunisierung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleich.
  • Die Durchführung von Bachelor-/Master- und Forschungsarbeiten in den Laborarbeitsgruppen sind vor Ort weiterhin möglich. Hier besteht ebenfalls eine Testpflicht.
  • Im Hinblick auf die Prüfungsphase im Sommersemester, sieht die Allgemeinverfügung nunmehr vor, dass Prüfungen in Präsenz möglich sind, wenn diese aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht anderweitig (z.B. digital) durchgeführt werden können. Insbesondere bei Klausuren mit einer großen Zahl an Teilnehmer*innen (mehr als 150) ist dies denkbar. In der Regel werden Prüfungen und Klausuren aber auch in diesem Semester wieder online stattfinden müssen. Ihre Lehrenden werden Sie dazu zeitnah informieren.
  • Für die Teilnahme an Prüfungen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, da hierfür eine rechtliche Grundlage in der Coronaschutzverordnung fehlt. Wir fordern aber alle Studierenden nachdrücklich und im Interesse aller auf, sich dennoch rechtzeitig vor eine Präsenzprüfung über das Campus-Testzentrum testen zu lassen. Hier gilt: Wir sind alle für ein sicheres Miteinander verantwortlich. Auch Lehrende sollten sich – soweit keine vollständige Impfung oder Genesung vorliegt – testen.
  • Für die zulässigen Klausuren in Präsenz wird das bereits etablierte Anmelde- und Registrierungsverfahren für Klausuren (Teilnehmer*innenlisten im eKVV) fortgeführt, d.h. mit persönlich zugeteilten Plätzen und ohne QR-Code.
  • Seit dem 17. Mai stehen in der Universitätsbibliothek wieder ca. 550 Einzel-, PC- und Videokonferenz-Arbeitsplätze zur Verfügung. Die aktuellen Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag, 9.00 bis 16.00 Uhr. Ab dem 7. Juni sollen die Zeiten auf 8.00 bis 20.00 Uhr ausgedehnt werden. Für die Nutzung ist ein aktueller negativer Schnelltest oder der Nachweis einer vollständigen Impfung/Genesung notwendig. Auch die Fakultäten bereiten teilweise ebenfalls Fakultätsräume als studentische Arbeitsplätze vor. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ub.uni-bielefeld.de/ub/learn/space/corona.xml
  • Das Land NRW hat – wie schon länger angekündigt – nunmehr geregelt, dass auch das Sommersemester 2021 nicht auf die individuelle Regelstudienzeit angerechnet wird. Dies ist vor allen für jene Studierende eine gute Nachricht, die Bafög erhalten.
  • Wir möchten in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die finanzielle Überbrückungshilfe des Bundes hinweisen: www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html

Sie erwarten an dieser Stelle vermutlich auch einen Ausblick, wie es im Wintersemester 2021/22 weitergeht. Leider können wir Ihnen dazu aktuell noch keine fundierten Informationen geben. Wir gehen davon aus, dass der grundsätzliche Fortschritt beim Impfen und die unkomplizierte Möglichkeit für Schnelltests auf dem Campus eine Öffnung ermöglichen können. Dies hängt aber von Faktoren ab, die wir nicht direkt in der Hand haben. Wir bitten daher noch um ein wenig Geduld. Es ist unser Ziel – in Ihrem und im Interesse Ihrer Lehrenden – hier schnellstmöglich Orientierung und Planungssicherheit herzustellen. Wir sind optimistisch, dass wir den Anteil der Präsenzlehre deutlich erhöhen können. Sie können ab Oktober hoffentlich auch wieder auf dem Campus studieren.

Wir werden Sie bei Änderungen und Entwicklungen wie gewohnt zeitnah informieren.

Mit herzlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Lehrende,

die Sehnsucht nach mehr „Normalität“ und einer Rückkehr zu mehr Präsenz in der Lehre ist deutlich spürbar. Viele von Ihnen schildern uns, wie sehr sie den Kontakt und den unmittelbaren Austausch mit den Studierenden vermissen. Wir können das sehr gut verstehen. Dennoch: Wir müssen das aktuelle Semester in überwiegend digitaler Form zu Ende bringen. Und das tun Sie nach unserem Eindruck überwiegend in sehr umsichtiger, professioneller und den Studierenden zugewandten Art und Weise. Dafür danken wir Ihnen noch einmal ganz herzlich. Wir möchten Sie heute auf den aktuellen Stand bringen und Ihnen insbesondere bezogen auf die Prüfungsphase auch Orientierung bieten.

Das Land NRW hat den Rahmen für den Universitätsbetrieb in der Corona-Schutzverordnung und der Allgemeinverfügung für Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an Hochschulen geregelt und in den aktuellen Versionen für das Sommersemester noch einmal leicht angepasst.

  • Grundsätzlich gilt weiterhin: Lehrveranstaltungen finden im Sommersemester weiterhin überwiegend online statt. Präsenzlehrveranstaltungen sind in Ausnahmen dort möglich, wo auf spezielle Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonst. Rahmenbedingungen zurückgegriffen werden muss. Bespiele sind Laborpraktika, sportpraktische oder künstlerische Lehrveranstaltungen.
  • Neu ist: Die Allgemeinverfügung lässt explizit auch einzelne Präsenzlehrveranstaltungen für „Erstsemester“ des letzten Wintersemesters und des aktuellen Sommersemesters sowie für Studierende, die unmittelbar vor Abschluss ihres Studiums stehen, zu. Voraussetzung: Es stehen keine geeigneten Online-Formate zur Verfügung. Unter Berücksichtigung dieser Regelung und der räumlichen Verhältnisse können Lehrende für diese Studierende Präsenzformate anbieten – in Abstimmung mit den Seminar- und Kursteilnehmer*innen. Es dürfen dann max. 50 Personen teilnehmen und alle Hygieneregelungen entsprechend der Hygienekonzepte sind zu beachten.
  • Studierende, die an den ausnahmsweise zulässigen Präsenzlehrveranstaltungen vor Ort teilnehmen, müssen den Lehrenden für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen einen negativen Corona-Schnelltest bzw. eine Selbsterklärung, dass ein entsprechender Test zu Hause durchgeführt wurde, vorlegen. Studierenden stehen hierfür die kostenlosen Bürgertests u.a. im Campus-Testzentrum zur Verfügung. Eine nachgewiesene Immunisierung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleich (nachgewiesen durch positiven Test als Nachweis über durchgemachte Corona-Infektion oder zwei Wochen nach der zweiten Impfung).
  • Die Durchführung von Bachelor-/Master- und Forschungsarbeiten in den Laborarbeitsgruppen sind vor Ort weiterhin möglich. Hier besteht ebenfalls eine Testpflicht.
  • Im Hinblick auf die Prüfungsphase im Sommersemester, sieht die Allgemeinverfügung nunmehr vor, dass Prüfungen in Präsenz möglich sind, wenn diese aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht anderweitig (z.B. digital) durchgeführt werden können. In der Verordnung heißt es: „Tatsächliche Gründe für eine Präsenzprüfung können sich aus org. Umständen ergeben, wenn Prüfungen aufgrund der räumlichen oder personellen Kapazitäten vor Ort nicht anderweitig durchgeführt werden können.“
  • Wir gehen bei Klausuren davon aus, dass ab einer Teilnehmer*innenzahl von mehr als 150 organisatorische und/ oder personelle Gründe gegen eine digitale closed-book-Klausur sprechen können, so dass eine Präsenzprüfung möglich ist. Präsenzprüfungen sind auch zulässig, wenn sich aus einer Verschiebung eine unzumutbare Härte für die Studierenden ergeben würde (z.B. erhebliche Verzögerung im Studienverlauf). Die Universität hat für Klausuren in Präsenz zusätzlich zu den vorhandenen Hörsälen und der Sporthalle auch wieder externe Räume angemietet. Die Kapazitäten für entsprechend große Räume sind aber sehr begrenzt. Wir bitten Sie daher: Führen Sie wenn möglich mündliche und schriftliche Prüfungen im Sommersemester als Online-Prüfungen mit den bereits etablierten Formaten (open-Book, closed-Book) durch. Viele von Ihnen haben dies im letzten Semester bereits erfolgreich umgesetzt.
  • Für die Durchführung von Präsenzprüfungen müssen die o.g. Voraussetzungen geprüft und dokumentiert werden. Stimmen Sie dies mit Ihrer*m Dekan*in oder Studiendekan*in ab und informieren Sie die Studierenden rechtzeitig. Bei Fragen stehen Kolleg*innen im Dez.SL zur Verfügung.
  • Für die Teilnahme an Prüfungen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, da hierfür eine rechtliche Grundlage in der Coronaschutzverordnung fehlt. Wir fordern dennoch alle Studierenden auf, sich rechtzeitig vor einer Präsenzprüfung über das Campus-Testzentrum testen zu lassen. Hier gilt: Wir sind alle für ein sicheres Miteinander verantwortlich. Auch Lehrende sollten sich – soweit keine vollständige Impfung oder Genesung vorliegt – testen. Da es keine Testverpflichtung gibt, muss das Vorliegen eines Tests vor der Klausur auch nicht kontrolliert werden.
  • Für die zulässigen Klausuren in Präsenz wird das bereits etablierte Anmelde- und Registrierungsverfahren (Teilnehmer*innenlisten im eKVV) fortgeführt, d.h. mit persönlich zugeteilten Plätzen und ohne QR-Code.
  • Seit dem 17. Mai stehen in der Universitätsbibliothek wieder ca. 550 Einzel-, PC- und Videokonferenz-Arbeitsplätze zur Verfügung. Die aktuellen Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag, 9.00 bis 16.00 Uhr. Ab dem 7. Juni sollen die Zeiten auf 8.00 bis 20.00 Uhr ausgedehnt werden. Für die Nutzung ist ein aktueller negativer Schnelltest oder der Nachweis einer vollständigen Impfung/Genesung notwendig. Auch die Fakultäten bereiten teilweise Fakultätsräume als studentische Arbeitsplätze vor. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ub.uni-bielefeld.de/ub/learn/space/corona.xml

Sie erwarten an dieser Stelle vermutlich auch einen Ausblick, wie es im Wintersemester 2021/22 weitergeht. Leider können wir Ihnen dazu aktuell noch keine fundierten Informationen geben. Wir gehen davon aus, dass der Fortschritt beim Impfen und die unkomplizierte Möglichkeit für Schnelltests auf dem Campus eine Öffnung ermöglichen und den Anteil der Präsenzlehre deutlich erhöhen kann. Dies hängt aber von Faktoren ab, die wir nicht direkt in der Hand haben. Wir bitten daher noch um ein wenig Geduld. Es ist unser Ziel – in Ihrem und im Interesse unsere Studierenden – hier schnellstmöglich Orientierung und Planungssicherheit herzustellen.

Wir werden Sie bei Änderungen und Entwicklungen wie gewohnt zeitnah informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Kalenderwoche 18 / 2021

Land setzt Rahmen des Bundes nicht im vollen Umfang um

Die Bundesregierung hat in der aktualisierten Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte von Hochschulen beim Impfen in die Gruppe der „Personen mit erhöhter Priorität“ (Prio-Gruppe 3) aufgenommen. Aber: Das Land NRW hat dies in seinem am Mittwoch veröffentlichten neuen „Impffahrplan“ nicht übernommen. Wie ist das möglich?

Die Verordnung des Bundes gibt den Rahmen vor, in dem sich die Länder mit ihren Regelungen bewegen können. Die Länder können die Gruppen, die in den Impfzentren ein Impfangebot erhalten durchaus enger definieren. Dies hat das Land Nordrhein-Westfalen – bezogen auf die Gruppe der Hochschulbeschäftigten – getan. Damit gehören die Beschäftigen der Universität Bielefeld, die in NRW wohnen, nicht in die Gruppe derjenigen, die eine Impfberechtigung haben. Hintergrund ist die Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes. Andere Länder haben dies teilweise anders geregelt.

Das Land NRW kann die priorisierten Gruppen in den kommenden Wochen durchaus ausweiten. Auch können die lokalen Gesundheitsämter einzelne Personengruppen vorziehen – nämlich dann, wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, mit dem die aktuellen Prio-Gruppen versorgt werden können. Dies ist in Bielefeld aber zurzeit nicht der Fall. Sollte dies in anderen NRW-Städten, -Kreisen oder in anderen Bundesländern möglich sein, können sich dort wohnhafte Beschäftigte an die Verwaltungsleitung ihre Fakultät bzw. die Leitung des Dezernats/Einrichtung wenden. In diesen Fällen stellt die Universität eine Bescheinigung aus.

Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, dass ab Juni auch Betriebsärzte impfen können. Darauf stellt sich die Universität Bielefeld ein. Entscheidend für den Start und den Umfang der internen Impfkampagne ist die Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffs. Noch ist nicht bekannt, wie viel und wann die Universität ihn bekommen wird.

Informationen des Landes NRW finden sich hier:
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/impfkampagne-nordrhein-westfalen-minister-laumann-stellt-weiteren-impffahrplan-vor

Kalenderwoche 16 / 2021

Liebe Studierende, liebe Lehrende,

seit heute gilt das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes. In diesem werden die Hochschulen mit den Schulen gleichgestellt. Dies hätte in einer engen Auslegung und bei Erreichen der definierten Grenzwerte Auswirkungen auf den Lehr- und Studienbetrieb unserer Universität (bspw. für die derzeit zulässigen Präsenzlehrveranstaltungen wie Praktika in den Laboren, Sportkurse oder die Nutzung der Bibliothek). Die Hochschulen sind derzeit in intensivem Austausch mit dem Land Nordrhein-Westfalen, welche Möglichkeiten den Hochschulen mit Blick auf den Lehr- und Studienbetrieb bleiben. Ziel ist, den Hochschulen und damit vor allem den Lehrenden und den Studierenden die derzeit bestehenden und erprobten Möglichkeiten weitgehend zu erhalten.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Inzidenzzahlen in Bielefeld um die neuen Grenzwerte schwanken. Wir haben auch hier also zurzeit keine eindeutige Situation.

Für die kommende Woche hat das Land Nordrhein-Westfalen klärende Regelungen für den Hochschulbereich angekündigt. Wir bitten daher um ein wenig Geduld. Sobald wir mehr wissen, werden wir Sie umgehend informieren.

Bis dahin haben die aktuellen Regelungen Bestand. Dies gilt auch für anstehende Prüfungen und die Bibliothek.

In diesem Zusammenhang ein Hinweis: Für Teilnehmer*innen an den aktuell möglichen naturwissenschaftlichen Laborpraktika und den praktischen Lehrveranstaltungen in den Sportwissenschaften gilt ab kommender Woche eine Corona-Testpflicht. Dies gilt auch für Studierende, die für ihre Abschlussarbeiten in den Laboren arbeiten. Studierende, die dies betrifft, werden von ihren Lehrenden und Fakultäten separat über die Regelungen informiert.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Liebe Kolleg*innen,

die dritte Welle der Corona-Pandemie hat Deutschland und Bielefeld massiv getroffen.

Auch die Universität muss weiterhin ihren Beitrag leisten, um diese Welle endlich zu brechen. Wir gehen daher wieder in den „reduzierten Basisbetrieb“. Wissenschaftler*innen sind aufgefordert, wenn möglich zuhause zu arbeiten. Für die Unterstützungsbereiche gilt: Ein Arbeiten vor Ort auf eigenen Wunsch, das nicht dienstlich notwendig ist, findet zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr statt. Die Einzelheiten zur Umsetzung legen die Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche fest. Diese Entscheidung wird an den jeweiligen dienstlichen Anforderungen und Begleitumständen ausgerichtet. Wir wissen, dass diese Entscheidung viele von Ihnen trifft. In den vergangenen Wochen waren wieder vermehrt Kolleg*innen vor Ort, um im gewohnten Umfeld zu arbeiten.

Die weiteren Informationen zum „reduzierten Basisbetrieb“ finden Sie unten in dieser Mail.

Die Corona-Pandemie hat leider weiterhin massive Auswirkungen auf unsere Arbeit und unser Privatleben: Home-Office, Videokonferenzen, fehlender persönlicher Austausch und das alles bei geschlossenen Schulen und eingeschränkten Betreuungszeiten in Kitas, die zum Teil darauf drängen, dass die Kinder zu Hause bleiben sollten. Auch die Pflege von Angehörigen ist weiterhin von erheblichen Herausforderungen begleitet. Wir wissen, dass viele von Ihnen stark belastet sind. Das Arbeiten ist vielfach aufwändiger, die Aufgaben sind aber nicht weniger geworden (im Gegenteil: Teilweise ist sogar mehr zu tun). Die parallele Betreuung von Kindern oder die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen ist eine große Herausforderung.

Die Vertrauensarbeitszeit im Bereich von Technik und Verwaltung bietet die Möglichkeit, die Arbeit flexibel einzuteilen. Die Antwort auf alle Herausforderungen ist sie aber nicht. Die Universitätsleitung und die Vorgesetzten sind bemüht, für Flexibilität und Erleichterungen zu sorgen. Die Möglichkeiten als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind aber beschränkt.

Unser Eindruck ist, dass die ganz große Mehrheit von Ihnen aktuell immer noch mehr arbeitet als die vertragliche Arbeitszeit. Zudem ist die Arbeit sehr viel verdichteter. Beschäftigte in Technik, Verwaltung und Service haben aktuell nicht die Möglichkeit, diese Mehrarbeit als Überstunden aufzuschreiben.

Viele von uns müssen in dieser Zeit aber auch einmal verschnaufen. Dafür möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben.

Wir laden Sie daher ein, den Brückentag nach Christi Himmelfahrt (Freitag, 14. Mai) freizunehmen und damit das Wochenende um zwei Tage zu verlängern. Wir schließen die Universität an diesem Tag.

Für Beschäftigte in Technik, Verwaltung und Service heißt das: Die freie Zeit ist – wie bereits im vergangenen Jahr nach Fronleichnam – ein pauschaler Ausgleich für die nicht aufgeschriebene Mehrarbeit. Ins Zeiterfassungssystem tragen Sie für diesen Freitag wie gewohnt „Sonstige Abwesenheit“ ein. Ihre Vorgesetzten geben die Buchung frei. Uns ist bewusst, dass es Bereiche in Service, Technik und Verwaltung gibt, die an diesem Tag nicht komplett geschlossen bleiben können. Hier gilt: Kolleg*innen, die im Dienst sein müssen, nehmen dann an einem anderen Tag frei. Diejenigen von Ihnen, die bereits Urlaub für den Tag eingereicht haben, können den Antrag zurücknehmen.

Die Wissenschaftler*innen ruft das Rektorat auf, sich diesen Tag ebenfalls freizunehmen. Lehre kann ausfallen. Von den Vorgesetzten erwartet das Rektorat eine entsprechende Akzeptanz und Unterstützung.

Nutzen Sie die Zeit zur Erholung. Schauen Sie nicht in Ihre E-Mails, arbeiten Sie nicht an Dingen, die „liegengeblieben“ sind. Schalten Sie ab.

Wir hoffen, dass Sie durch diese Maßnahme ein wenig zur Ruhe kommen und Gelegenheit zum Durchatmen bekommen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch noch einmal an die Angebote der Beratungsstelle für Mitarbeitende und Führungskräfte sowie des Gesundheitsmanagements erinnern – zögern Sie bitte nicht, von den vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten als Einzelperson oder auch als Team Gebrauch zu machen und nehmen Sie gerne Kontakt auf. Gerne steht Ihnen auch der Familienservice zur Verfügung.

Denn klar ist: Wir alle sind deutlich weniger belastbar, als wir es am Anfang der Pandemie waren. Wir sollten daher noch mehr auf uns, unsere Familien, aber auch auf die Kolleg*innen achten.

Die neuen Regelungen des reduzierten Basisbetriebs sind in der neuen Organisationsverfügung beschrieben. In dieser finden sich unter anderem auch die Details zur Arbeitssituation von geimpften Beschäftigten sowie zu den neuen Testangeboten für Beschäftige und Studierende. Noch ein Wort zum Testangebot: Leider steht das Anmeldeportal für die Universität aufgrund technischer Probleme erst mit Verzögerung zur Verfügung. Wir bitten dies zu entschuldigen. Bitte nutzen Sie das Testzentrum dennoch, Sie können sich jederzeit dort zur sogenannten Bürgertestung anmelden (https://uni-bi.testzentren-deutschland.de/).

Die grundsätzlich gültigen Regelungen des „reduzierten Basisbetriebs“ sind:

  • Im Bereich Technik und Verwaltung ist eine Präsenz in der Universität auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen: Die Beschäftigten in Technik und Verwaltung arbeiten so weit wie möglich im Homeoffice.
  • Eine Tätigkeit in der Universität erfolgt, soweit die technischen oder dienstlichen Gegebenheiten eine Anwesenheit in der Universität zwingend erfordern (Mindeststandard der Besetzung im Sinne eines Notfallplans).
  • Alle anderen arbeiten im Homeoffice; soweit dies im Einzelfall nicht möglich sein sollte, befinden sich die Beschäftigten in Bereitschaft.
  • Die Einzelheiten legen die Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche fest.
  • Ein Arbeiten vor Ort auf eigenen Wunsch, das nicht dienstlich notwendig ist, findet im reduzierten Basisbetrieb nicht mehr statt.
  • Sollten dienstliche Belange dies erfordern, sind kurzfristige Anwesenheiten auf dem Campus allerdings erlaubt – beispielsweise um die Post zu kontrollieren oder Unterlagen für die Arbeit im Homeoffice abzuholen.
  • Die Briefpost muss während dieser Zeit in den Postfächern auf T7 abgeholt und Ausgangspost dort abgelegt werden; Pakete werden in reduziertem Umfang zugestellt.
  • Auch die Wissenschaftler*innen arbeiten grundsätzlich zuhause. Es gibt Bereiche, in denen dies nicht vollumfänglich möglich ist (Forschungsbetrieb). Die Anwesenheit in der Universität ist auch in diesen Bereichen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Einzelheiten legen die Führungskräfte bzw. Arbeitsgruppenleitungen für ihre jeweiligen Bereiche fest.
  • Die Bibliothek ist nur für die Ausleihe sowie Rückgabe geöffnet, eine Nutzung von Arbeitsplätzen wird nicht angeboten.
  • Servicebereiche (z.B. ZSB, Infopunkt, Studierendensekretariat, Prüfungsamt) sind per Telefon, E-Mail oder über sonstige elektronische Formate erreichbar.
  • Für Publikumsverkehr ist die Universität geschlossen.

Bitte halten Sie sich dringend an diese Regeln. Wenn Sie im Homeoffice arbeiten können, dann bleiben Sie bitte zuhause: Reduzieren Sie die Anwesenheit in der Universität auf das absolut notwendige Maß. Dies gilt auch für Wissenschaftler*innen.

Die Organisationsverfügung gilt nach Maßgabe dieser E-Mail. Sie wird in den kommenden Tagen entsprechend aktualisiert und auf den Internetseiten veröffentlicht.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 13 / 2021

Liebe Lehrende,

nach wie vor schränkt die Corona-Pandemie das gesellschaftliche Leben und unser Miteinander massiv ein. Leider ist auch der Universitätsbetrieb weiterhin davon betroffen.

Wenn in Kürze das Sommersemester 2021 startet, werden wir noch nicht zum gewohnten Lehr- und Studienbetrieb vor Ort zurückkehren können: Auch das kommende Semester wird ein Online-Semester, bei dem weiterhin entsprechend der Coronaschutzverordnung NRW und der Allgemeinverfügung für den Lehr- und Prüfungsbetrieb vorerst nur einzelne Veranstaltungen wie z.B. Laborpraktika, sportpraktische oder künstlerische Lehrveranstaltungen in Präsenz durchgeführt werden dürfen. Dies hatten wir uns mit den Eckpunkten für den Lehr- und Prüfungsbetrieb für das Sommersemester 2021 anders gewünscht. Es bleibt also dabei, dass Zoom-Meetings die Regel sind. Dies bedauern wir sehr. Dennoch sind die Universität, die Fakultäten und v.a. die Lehrenden dank des Einsatzes in den letzten Semestern gut darauf vorbereitet. In einzelnen Fällen haben Lehrende über Störungen in Online-Lehrveranstaltungen berichtet, von denen einer zur Anzeige gebracht wurde. Möglichkeiten, solchen Störungen präventiv und konkret in der Situation zu begegnen, finden Sie hier: https://www.uni-bielefeld.de/themen/campus-support/zoom/moderieren/sicherheit-im-meeting/. Sollten Sie in Ihrer Veranstaltung von einer massiven Störung betroffen sein, so zeigen Sie diese bitte im Dezernat SL an.

Es steht die Frage im Raum, ob sich während des Semesters die Situation so ändert, dass auch wieder mehr Präsenzlehre möglich wird. Können und sollten Lehrende dann im Laufe des Semesters von Digital auf Präsenz wechseln? Dekan*innen, Studiendekan*innen, Lehrende und vor allem auch Vertreter*innen der Studierendenschaft haben uns nahegelegt, Planungssicherheit zu schaffen. Ein Wechsel im laufenden Semester könne für viele Studierende Probleme verursachen, da sie beispielsweise ihren Wohnsitz aktuell nicht in Bielefeld haben oder ihre Jobs so geplant haben, dass Präsenzveranstaltungen nicht besucht werden können. Auch für Lehrende ist ein ggf. kurzfristiger Wechsel mit einem großen didaktischen und organisatorischen Aufwand verbunden.

Wenn noch nicht geschehen, müssen wir Sie leider bitten, ggf. noch hybrid geplante Lehrveranstaltungen nunmehr rein online zu planen (Ausnahmen für Präsenzveranstaltungen s.o.) und dies für die Studierenden über das eKVV zu dokumentieren und zu kommunizieren. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, da wir wissen, wie wichtig der persönliche und direkte Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden ist. Wir halten es daher durchaus für wichtig und sinnvoll, wenn es die Infektionslage zulässt, einzelne Veranstaltungen im Laufe des Semesters auch einmal nach Absprache zwischen Lehrenden und Studierenden vor Ort durchzuführen. Die Corona-Regelungen des Rektorats für das Sommersemester 2021 finden Sie hier: https://uni-bielefeld.de/themen/pruefungsrecht/coronavirus/Corona-Ordnung-SoSe-21.pdf

Eine weitere drängende Frage ist die nach Arbeitsplätzen für Studierende in der Universität. Die aktuelle Landesregelung lässt diese grundsätzlich wieder in gewissen Grenzen zu, doch fällt Bielefeld mittlerweile unter die sogenannte Notbremse. Damit sind Arbeitsplätze bis auf weiteres nicht möglich.

Wichtig: Wir müssen auch den Zugang zur Universitätsbibliothek wieder einschränken. Bücher und andere Medien müssen online gebucht werden und können dann abgeholt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ub.uni-bielefeld.de/ub/coronavirus/

Ein Weg, trotz eines kritischen Infektionsgeschehens Öffnungsschritte verantworten zu können, ist die massive Ausweitung von Testungen. Die Stadt Bielefeld eröffnet gemeinsam mit einem Fachanbieter nach Ostern ein „Bürger*innen-Testzentrum“ in der Mensa auf unserem Campus. Wir ermutigen die Studierenden und Lehrenden als Bürger*innen dieser Stadt, sich regelmäßig dort oder an anderen Stellen testen zu lassen. Einmal pro Woche ist dies kostenlos möglich. Darüber hinaus stellt die Universität den Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Selbsttest zur Verfügung; auch dieser Test kann in den Räumen des Testzentrums durchgeführt werden (weitere Informationen folgen in Kürze). Für Studierende, deren Studium teilweise vor Ort stattfinden muss – bspw. im Laborbetrieb der naturwissenschaftlichen Fächer oder im Sportstudium – plant die Universität ebenfalls Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die unter Aufsicht durchgeführt werden können. Dies ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen. Betroffene Lehrende erhalten die notwendigen Informationen über ihre Fakultäten.

Wir wünschen Ihnen allen Herausforderungen zum Trotz eine gute und ertragreiche Vorlesungszeit. Über alle weiteren Maßnahmen und Regelungen werden wir Sie zeitnah informieren. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Liebe Studierende,

nach wie vor schränkt die Corona-Pandemie das gesellschaftliche Leben und unser Miteinander massiv ein. Leider ist auch der Universitätsbetrieb weiterhin davon betroffen.

Wenn Sie in Kürze aus den hoffentlich trotz allem erholsamen Semesterferien zurückkommen und ins Sommersemester 2021 starten, werden wir noch nicht zum gewohnten Lehr- und Studienbetrieb vor Ort zurückkehren können: Auch das kommende Semester wird ein Online-Semester, bei dem weiterhin vorerst nur einzelne Veranstaltungen wie z.B. Laborpraktika, sportpraktische oder künstlerische Lehrveranstaltungen in Präsenz durchgeführt werden dürfen. Es bleibt also dabei, dass Zoom-Meetings die Regel sind. Dies bedauern wir und ihre Lehrenden sehr. Es ist bereits das dritte Semester. Dennoch sind die Universität, die Fakultäten und v.a. Ihre Lehrenden aufgrund der Erfahrungen in den letzten Semestern gut auf dieses weitere Online-Semester vorbereitet.

Es ist offen, ob sich in den kommenden Wochen die Situation so ändert, dass auch wieder mehr Präsenzlehre möglich wird. Können und sollten Lehrende dann im Laufe des Semesters von Digital auf Präsenz wechseln? Vertreter*innen der Studierendenschaft haben uns nahegelegt, dass es wichtiger ist Planungssicherheit zu schaffen. Ein Wechsel im laufenden Semester könne für viele Studierende Probleme verursachen, da sie beispielsweise ihren Wohnsitz aktuell nicht in Bielefeld haben oder ihre Jobs so geplant haben, dass Präsenzveranstaltungen nicht besucht werden können. Wir haben daher die Lehrenden aufgefordert, die Lehrveranstaltungen nicht hybrid (wie es eigentlich vorgesehen war), sondern rein online zu planen (mit Ausnahme der o.g. Veranstaltungen wie z.B. Laborpraktika, sportpraktische oder künstlerische Lehrveranstaltungen). Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, da wir wissen, wie wichtig der persönliche und direkte Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden sowie unter den Studierenden ist. Wir halten es daher durchaus für wichtig und sinnvoll, wenn es die Infektionslage zulässt, einzelne Veranstaltungen im Laufe des Sommersemesters auch einmal nach Absprache zwischen Lehrenden und Studierenden vor Ort durchzuführen, wenn dies gewünscht wird.

Eine weitere drängende Frage ist die nach Arbeitsplätzen für Studierende in der Universität. Die aktuelle Landesregelung lässt diese grundsätzlich wieder in gewissen Grenzen zu, doch fällt Bielefeld mittlerweile unter die sogenannte Notbremse. Damit sind Arbeitsplätze bis auf weiteres nicht möglich.

Wichtig: Wir müssen leider auch den Zugang zur Universitätsbibliothek wieder einschränken. Bücher und andere Medien müssen online gebucht werden und können dann abgeholt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ub.uni-bielefeld.de/ub/coronavirus/

Ein Weg, trotz eines kritischen Infektionsgeschehens Öffnungsschritte verantworten zu können, ist die massive Ausweitung von Testungen. Die Stadt Bielefeld eröffnet gemeinsam mit einem Fachanbieter nach Ostern ein „Bürger*innen-Testzentrum“ in der Mensa auf unserem Campus. Wir ermutigen Sie als Bürger*innen unserer Stadt, sich regelmäßig dort oder an anderen Stellen testen zu lassen. Einmal pro Woche ist dies kostenlos möglich. Für Studierende, deren Studium teilweise vor Ort stattfinden muss – bspw. im Laborbetrieb der naturwissenschaftlichen Fächer oder im Sportstudium – plant die Universität darüber hinaus Selbsttests unter Aufsicht zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen. Informationen erhalten Sie von Ihren Lehrenden.

Wir fassen hier noch die wichtigsten Informationen für das Sommersemester 2021 zusammen:

  • Die Vorlesungszeit beginnt am 12. April und endet am 23. Juli 2021.
  • In den Gebäuden und auf dem Campus gilt: 1,5m Abstand halten. Auf den Verkehrsflächen in den Gebäuden gilt Maskenpflicht, auch in den präsenten Lehr- und Prüfungsveranstaltungen (teilweise mit Ausnahmen) sowie in der Universitätsbibliothek.
  • Lehrveranstaltungen finden überwiegend online statt. Weiterhin möglich sind bestimmte Präsenzlehrveranstaltungen wie z.B. Laborpraktika, sportpraktische oder künstlerische Lehrveranstaltungen. Wenn es die Infektionslage zulässt, können einzelne Veranstaltungen im Laufe des Sommersemesters auch einmal nach Absprache zwischen Lehrenden und Studierenden vor Ort durchgeführt werden. Wir wünschen uns für alle Lehrenden und Studierenden, dass Online-Lehrveranstaltungen störungsfrei durchgeführt werden. Leider gab es im vergangenen Semester vereinzelte Vorfälle, die bei Lehrenden und Studierenden zu Verunsicherung beigetragen haben und die wir sogar zur Anzeige bringen mussten. Bitte halten Sie sich an die zoom-Nettiquette: https://uni-bielefeld.zoom.us/ .
  • Grundsätzlich können mündliche und schriftliche Prüfungen im Sommersemester als Online-Prüfungen durchgeführt werden. In Ausnahmefällen sind auch Prüfungen in Präsenz möglich. Die Fakultäten und Lehrenden legen dies zum gegebenen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen fest und geben es in geeigneter Weise bekannt. Für die Prüfungsphase zum Ende des Sommersemesters (Juli bis September) hat die Universität auch externe Räume angemietet. Weitere Informationen hierzu erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Die Durchführung von Bachelor-/Master- und Forschungsarbeiten in den Laborarbeitsgruppen sind vor Ort weiterhin möglich.
  • Serviceeinheiten wie der Infopunkt, das Studierendensekretariat, die Zentrale Studienberatung (ZSB), das International Office (IO), die Beratung im BITS oder die Prüfungsämter in den Fakultäten sind weiterhin nur per E-Mail, online oder über Telefon erreichbar. Weitere Einzelheiten sind den jeweiligen Webseiten zu entnehmen.
  • Die Mensa ist geschlossen. Ein eingeschränktes Speisenangebot gibt es in der Cafeteria im Gebäude X zum Mitnehmen. Aktuelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Studierendenwerks: http://www.studierendenwerk-bielefeld.de/
  • Der Zugang zu den Gebäuden ist nach wie vor eingeschränkt. Geöffnet sind die Eingänge des Universitätshauptgebäudes (Haupteingang C01) und des Gebäude X (Nebeneingang beim Wachlokal). Not- und Seitenausgänge sind geschlossen zu halten.
  • Die Registrierung für die zulässigen Präsenzveranstaltungen erfolgt für Studierende in der Regel über einen QR-Code, der am Zugang zu den Hörsälen bzw. an den zu belegenden Plätzen angebracht und mit dem Smartphone gescannt werden kann. Für Teilnehmende ohne Smartphone oder Gäste erfolgt die Erfassung durch den/die Veranstalter*in. Weitere Informationen zur Registrierung: www.uni-bielefeld.de/anwesenheit. Die Bibliothek verfügt über ein zusätzliches Registrierungsverfahren. Eine zusätzliche Registrierung der Kontaktdaten in den (Haupt-)Eingangsbereichen (QR-Code oder Scanner) der universitären Gebäude ist für Studierende daher nicht notwendig.
  • Einige Fakultäten haben zur Unterstützung der Erstsemester-Studierenden ein Peer-Mentoring-Programm („Studierende helfen Studierenden“) entwickelt. Wenden Sie sich hierzu ggf. an Ihre Fakultät.
  • Der Bund und die Studierendenwerke haben die Überbrückungshilfen für Studierende in Notlage verlängert. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html
  • Der soziale Kontakt zu Kommiliton*innen ist ein wichtiger Teil Ihres Studiums. Dies ist aktuell eine Herausforderung. Wir möchten Sie ermutigen: Seien Sie weiterhin kreativ! Kontaktieren Sie Ihre Fachschaft oder eine Hochschulgruppe und lernen Sie dort (neue) Leute kennen. Nutzen Sie das (digitale) Angebot des Hochschulsports. Erstsemesterstudierende (aber nicht nur die) finden auch zu diesem Thema Tipps und Infos auf der zentralen Seite zum Studienstart (www.uni-bielefeld.de/studienstart unter „Leute kennenlernen“) oder auf den Seiten des Peer-Learning-Teams (https://www.uni-bielefeld.de/themen/peerlearning/studierende/)

Wir wünschen Ihnen allen Herausforderungen zum Trotz eine gute und ertragreiche Vorlesungszeit. Über alle weiteren Maßnahmen und Regelungen werden wir Sie zeitnah informieren. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Kalenderwoche 10 / 2021

Liebe Kolleg*innen,

wir befinden uns in einer Phase, in der wir alle den großen Wunsch nach mehr Normalität verspüren, aber angesichts der sich durchsetzenden Mutanten des Virus auch Sorge vor einer dritten Welle haben. Der Bund und die Länder haben einen Prozess der schrittweisen und vorsichtigen Öffnung eingeleitet. In Bielefeld liegen die Inzidenzwerte aktuell auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau.

Vor diesem Hintergrund passen auch wir unsere Organisationsverfügung für den universitären Betrieb an. Ab Montag, 15. März 2021, gelten unter anderem diese zentralen Reglungen:

  • Wissenschaftler*innen empfehlen wir nach wie vor, wenn möglich zuhause zu arbeiten. Auf eigenenWunsch ist es aber grundsätzlich möglich, auf dem Campus seinen Aufgaben nachzukommen.
  • Die Beschäftigten in Technik und Verwaltung arbeiten weiterhin so weit wie möglich im Homeoffice. Eine Tätigkeit in der Universität erfolgt, wenn technische, arbeitsorganisatorische oder dienstliche Gründe eine Anwesenheit vor Ort erfordern. Neu ist: Personen, die auf eigenen Wunsch vor Ort arbeiten möchten, können dies wieder tun.
  • Für die besonders schutzbedürftigen Personengruppen (Risikogruppen/werdende Mütter) gelten spezielle Regelungen. Bitte lesen Sie dafür die entsprechenden Abschnitte in der Organisationsverfügung.
  • Es gilt nach wie vor: In den Gebäuden und auf dem Campus ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. In den Gebäuden besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind in der Organisationsverfügung benannt. Das Tragen höherwertiger Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ist dann verpflichtend, wenn im dienstlichen Zusammenhang der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus gilt für alle Nutzer*innen der Bibliothek das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske bei einem Bibliotheksbesuch.
  • Für Beschäftigte, die vor Ort arbeiten, stehen bei Bedarf OP-Masken zur Verfügung. Sie können von den betroffenen Bereichen mit gesammelten Bestellungen bei der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGUS) geordert werden (arbeitssicherheit@uni-bielefeld.de). Die Ausgabe an die Beschäftigten erfolgt dezentral in den Bereichen.
  • Pro Büroraum (der nicht größer als 20qm ist; typischer 2er Büroraum) darf weiterhin in der Regel nur eine Person arbeiten.
  • Die Briefpost muss weiterhin in den Postfächern auf T7 abgeholt und Ausgangspost dort abgelegt werden; Pakete werden in reduziertem Umfang zugestellt.
  • Die Bibliothek ist wieder für die Ausleihe sowie Rückgabe von Medien geöffnet. Eine Vorbestellung ist nicht mehr nötig. Die weiteren Services der Bibliothek sind stark eingeschränkt, über Einzelheiten und zu den Öffnungszeiten finden Sie aktuelle Informationen unter: www.ub.uni-bielefeld.de/ub/coronavirus. Die Freigabe von Arbeitsplätzen für Studierende wird vorbereitet und soll ab dem 1. April erfolgen.
  • Servicebereiche (z.B. ZSB, Infopunkt, Studierendensekretariat, Prüfungsamt) sind nach wie vor per Telefon, E-Mail oder über sonstige elektronische Formate erreichbar.
  • Für Publikumsverkehr bleibt die Universität geschlossen. Sie ist nur geöffnet für Beschäftigte, Studierende, beauftragte Fremdfirmen und Nutzer*innen der Bibliothek.

Die weiteren Regelungen entnehmen Sie bitte der aktualisierten Organisationsverfügung: www.uni-bielefeld.de/coronavirus


Corona-Schnelltests können zusätzlich zu den Hygienemaßnahmen helfen, die Entwicklung der Pandemie im Rahmen zu halten. Mit den freiwilligen Bürgertestungen hat die Politik Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die Universität möchte einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag dazu leisten und hat ein Konzept für freiwillige Corona-Selbsttest/Schnelltests auf dem Campusgelände erarbeitet. Da aktuell noch rechtliche Rahmenbedingungen fehlen und auch die Versorgung mit Schnelltest sichergestellt werden muss, werden wir Sie über die Details informieren, sobald wir unsere Planungen abschließen konnten.

Vereinzelt erreicht uns die Frage, ob die Universität über den Betriebsarzt auch Impfungen für Beschäftigte anbietet. Auch hier arbeiten wir an einem Konzept (ähnlich wie bei der Grippeschutzimpfung). Aktuell sind Corona-Schutzimpfungen durch Betriebsärzt*innen noch nicht möglich. Dafür müssen erst die gesetzlichen Reglungen zur Priorisierung von Personengruppen angepasst werden und auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen. Noch ist nicht klar, wann das der Fall ist.

Wir wissen, dass sich einige Beschäftigte und Studierende mehr Öffnung wünschen. Andere wiederum haben nach wie vor Angst vor einer Infektion. Wir hoffen, dass wir mit den neuen Regelungen für unsere Universität in der aktuellen Phase einen guten Weg gefunden haben.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer

Kalenderwoche 08 / 2021

Liebe Studierende,

mitten im Lockdown ist die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/21 zu Ende gegangen – es war das zweite Semester unter den Bedingungen der Corona-Pandemie. Für viele von Ihnen stehen aktuell Prüfungen und Klausuren an. Dafür wünschen wir Ihnen viel Erfolg. Leider sind die Möglichkeiten, Abstand vom digitalen Uni-Alltag zu gewinnen, nach wie vor sehr begrenzt: Reisen ist nicht möglich, Treffen mit Freunden und Familie nur sehr eingeschränkt erlaubt. Hoffentlich können Sie die Semesterferien dennoch ein wenig genießen.

Wir werden auch im kommenden Sommersemester noch nicht zum regulären Lehr- und Studienbetrieb zurückkehren können. Auch wenn diese Nachricht nicht überrascht, so hätten wir es uns doch anders gewünscht.

Die Planungen laufen derzeit wieder zweigleisig, d.h. das Sommersemester wird ein Hybridsemester: Wo möglich, soll digital gelehrt werden. Daneben kann es aber hoffentlich wieder präsente Veranstaltungen und zumindest Präsenzanteile geben. Dies ist insbesondere für unsere neuen Studierenden im ersten, zweiten oder dritten Semester wichtig. Sie konnten bislang kaum vor Ort studieren.

Der Lockdown gilt aktuell bis zum 7. März. Für den Betrieb der Hochschulen bleibt es bis dahin bei den bekannten Einschränkungen.

Eine Änderung gibt es aber für Sie: Ab sofort müssen Sie in Präsenzveranstaltungen, in Präsenzprüfungen und bei Nutzung der Bibliothek medizinische Masken tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht in den Laboren oder bei sportpraktischen Übungen gibt es weiterhin.

Insbesondere die eingeschränkte Nutzung der Universitätsbibliothek (UB) schmerzt. Wir wissen, wie dringend viele von Ihnen die Bücher, Zeitschriften und weiteren Medien für Prüfungs- und Klausurvorbereitung, Haus- oder Abschlussarbeiten benötigen. Nicht alles liegt digital vor. Auch die Frage der Arbeitsplätze in der UB und in anderen Bereichen der Universität ist dringend. Nachdem die rechtlichen Regelungen in diesem Punkt angepasst wurden, konnte die Bibliothek zum Donnerstag zumindest Veränderungen bei der Bestellung von Medien einführen. Mehr unter: https://www.ub.uni-bielefeld.de/forms/ordering.php.

Wir hoffen, dass nach Ende des Lockdowns auch wieder im größeren Umfang Arbeitsplätze zur Verfügung stehen dürfen.

Kommiliton*innen kennenlernen, Kontakte pflegen, gemeinsam lernen – das Virus zwingt uns, das alles zu reduzieren. Und doch ist die soziale Interaktion so wichtig. Das Team unseres „Peer Learning“-Bereichs hat vielfältige Tipps zusammengestellt, wie Sie mit anderen Studierenden in Austausch kommen können. Schauen Sie sich das Angebot einmal an: https://www.uni-bielefeld.de/themen/peerlearning/studierende/. Hier finden Sie unter anderem die Lernpartnerbörse, in der Sie vielleicht den*die passenden Kommiliton*innen für das gemeinsame Lernen finden, sowie Hinweise auf interessante Online-Veranstaltungen wie beispielsweise den „Langen Tag der aufgeschobenen Hausarbeiten“ am 4. März.

Wir können Ihnen heute leider noch keine verlässliche Perspektive nennen. Es ist aktuell nicht absehbar, wie es mit der Pandemie weitergeht, wie sich die Mutationen des Virus auswirken und die Impfungen vorangekommen. Priorität hat der Gesundheitsschutz. Wir müssen also geduldig bleiben. Hoffentlich erlauben die Impfkampagne und die erweiterten Möglichkeiten bei Schnelltests grundsätzliche Öffnungen, von denen auch Sie schon bald profitieren.

Alles Gute für Sie. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Kalenderwoche 04 / 2021

Liebe Studierende,

das Wintersemester 2020/21 neigt sich dem Ende zu und die Prüfungsphase steht unmittelbar bevor. Nun haben Bund und Länder den Lockdown verlängert. Bereits in den letzten Tagen haben wir Sie über die aktuellen Entwicklungen und die Konsequenzen für Prüfungen informiert. Prüfungen in Präsenz sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Einige von Ihnen haben in den letzten Tagen das Angebot genutzt und uns Ihre aktuellen Sorgen und grundsätzlichen Fragen geschrieben, an deinstudium@uni-bielefeld.de beziehungsweise über unsere Social Media-Kanäle. Vielen Dank dafür. Ich kann Ihnen versichern: Wir nehmen Ihre Anliegen sehr ernst. Daher lade ich Sie heute zu einer Informationsveranstaltung ein:

Am Montag, den 1. Februar 2021 streamen wir ein Gespräch mit der Prorektorin für Studium und Lehre, Professorin Birgit Lütje-Klose, der Dezernentin für Studium und Lehre, Ines Meyer, und mir. Stellvertretend für die Studiendekan*innen nimmt auch Jan Andres, der Studiendekan der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft, teil. Wir wollen versuchen Ihre aktuellen Anliegen aufzunehmen und Ihnen so Antworten auf grundsätzliche Sorgen zu geben. Sie haben zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Der Livestream startet um 12:45 Uhr.

Die Themen sind beispielsweise Fragen zur Lehr- und Prüfungssituation.

Unter www.uni-bielefeld.de/livestream-studierende können Sie den Livestream zum angegebenen Termin starten. Hier finden Sie kurz vor Beginn des Livestreams auch den Link, um Ihre Live-Fragen stellen zu können. Bitte haben Sie Verständnis, wenn nicht jeder Live-Input aufgenommen werden kann. Dafür fehlt leider die Zeit. Zudem ist unser Kreis nicht in der Lage, Ihre individuellen Fragen zu beantworten. Dafür stehen Ihnen die Lehrenden, die Studiendekan*innen Ihrer Fakultäten und die bekannten Beratungsstellen zur Verfügung. Einige Fakultäten haben zudem eigene Informationsveranstaltungen geplant. Eine Übersicht finden Sie unter www.uni-bielefeld.de/livestream-studierende

Für alle, die den Termin nicht wahrnehmen können, wird es im Nachhinein eine Aufzeichnung an selber Stelle geben. Der Livestream findet in deutscher Sprache statt und wird untertitelt.

Wir freuen uns, wenn viele von Ihnen das Angebot annehmen und am 1. Februar um 12:45 Uhr zuschauen und Fragen an uns stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer
Rektor

Liebe Lehrende,

angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen haben sich Bund und Länder zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auf eine Verlängerung des Lockdowns verständigt. Dies hat leider massive Auswirkungen auf den nun startenden Prüfungsbetrieb des Wintersemesters, denn Klausuren in Präsenz sind – vorerst bis zum 14. Februar – nur in Ausnahmefällen möglich. Wir gehen davon aus, dass diese Situation auch über den 14. Februar hinaus bestehen bleibt. Von diesen Einschränkungen sind zahlreiche Klausuren und damit Tausende Studierende betroffen. Unsere Studierenden sind aber bereits jetzt verunsichert und fürchten um ihren Studienfortschritt oder gar um ihren Abschluss.

Wie in unserer Mail vom 19. Januar angekündigt, wollen wir alles dafür tun, um den Studienfortschritt und -abschluss für unsere Studierenden auch in dieser schwierigen Situation zu ermöglichen. Wir sehen das als unsere gemeinsame, gesamtuniversitäre Verantwortung. Deswegen möchten wir Sie bei der Umstellung auf digitale Prüfungsformate bestmöglich unterstützen. Uns ist bewusst, dass die Umstellung auf digitale Prüfungsformate mit einem hohen Aufwand für Sie verbunden ist. Hier gibt es Unterstützung durch die Teams von eLearning/Medien, ZLL und Dez. SL.

Wir empfehlen Ihnen – wenn möglich – die Umstellung auf das sogenannte open-book-Format. Sollten Sie sich aber für eine closed-book-Klausur entscheiden, stehen Sie unter Umständen vor der Herausforderung, ausreichend Personal für die Beaufsichtigung zu organisieren.

Dieses Problem möchten wir gerne solidarisch lösen. Wir richten derzeit einen Beschäftigtenpool ein und möchten dafür Kolleg*innen gewinnen, die Sie bei der Beaufsichtigung von Online-Klausuren unterstützen. Einen entsprechenden Aufruf haben wir heute per Mail gestartet. Viele von Ihnen werden die Mail auch bekommen haben. Wir hoffen auf breite Unterstützung.

Die Personen müssen über die entsprechenden technischen Voraussetzungen und Erfahrung im Umgang mit Zoom verfügen. Auch bekommen sie vorab eine Schulung.

Wenn Sie im Februar oder März eine Online-Klausur geplant haben und Unterstützung durch Aufsichtspersonal benötigen, wenden Sie sich mit Ihrem Bedarf an die Funktionsmailadresse unibiunited@uni-bielefeld.de. Geben Sie hier bitte das Datum, die Start- und Endzeiten sowie den benötigten Personalaufwand an. Wir werden zur Verfügung stehende Beschäftige an Sie vermitteln.

Wichtig: Die Beschäftigten werden in zentral organisierten Schulungen auf die Aufgabe vorbereitet. Dies bezieht sich auf technische Voraussetzungen, mögliche Abläufe, Anforderungen und mögliche Hilfsmittel. Ihre Aufgabe und Verantwortung ist es, den freiwilligen Helfer*innen im Vorfeld Ihrer Prüfung Ihre prüfungsspezifischen Bedarfe und Abläufe separat zu erklären.

Noch ein Hinweis: Die Kolleg*innen sind engagiert, verfügen aber nicht über Fachwissen und auch nicht über Erfahrung. Bitte greifen Sie daher nur als letzte Lösung auf den Pool zu.

Wir wissen, dass die kurzfristige Umplanung auf E-Prüfungen mit erheblichem Aufwand verbunden ist – vor allem, wenn diese zusätzlich zur Lehre und privaten Belastungen aufgrund der aktuellen Situation zu stemmen ist. Wir danken Ihnen daher für Ihr Engagement in dieser schwierigen Zeit.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Kolleg*innen,

angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen haben sich Bund und Länder zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auf eine Verlängerung des Lockdowns verständigt. Dies hat leider massive Auswirkungen auf den nun startenden Prüfungsbetrieb des Wintersemesters, denn Klausuren in Präsenz sind – vorerst bis zum 14. Februar – nur in Ausnahmefällen möglich. Wir gehen davon aus, dass diese Situation auch über den 14. Februar hinaus bestehen bleibt. Von diesen Einschränkungen sind zahlreiche Klausuren und damit Tausende Studierende betroffen. Unsere Studierenden sind aber bereits jetzt verunsichert und fürchten um ihren Studienfortschritt oder gar um ihren Abschluss.

Wir haben daher die Lehrenden aufgefordert, die präsent geplanten Klausuren nun in digitale Formate zu übertragen. Dafür stellt die Universität die technische Infrastruktur zur Verfügung. Es bleibt aber ein Kraftakt für die betroffenen Lehrenden.

Abgesehen von der Umstellung auf digitale Prüfungsformen, stellt besonders die Beaufsichtigung der Klausuren eine große Herausforderung für die Lehrenden und Fakultäten dar. Die digitalen Formate mit Aufsicht erfordern einen deutlich höheren Personalbedarf, da für jeweils 25 Studierende eine Prüfungsaufsicht benötigt wird. Vielfach reicht das Personal in Arbeitseinheit, Abteilung oder Fakultät dafür nicht aus. Gerade in den Fakultäten, in den viele Klausuren geschrieben, ist die Personalfrage teilweise entscheidend.

Dieses Problem möchten wir gerne solidarisch lösen. Um die betroffenen Lehrenden dabei zu unterstützen und gleichzeitig möglichst vielen Studierenden Prüfungen anbieten zu können, möchten wir Sie um Ihre Mithilfe bitten. Wenn Sie sich vorstellen können, eine digitale Prüfung zu beaufsichtigen, freuen wir uns über Ihre Unterstützung!

Dieses Angebot ist mit den Dezernent*innen abgesprochen. Auch die Vorgesetzten in den Fakultäten und Einrichtungen sind gebeten, diesen Aufruf zu unterstützen.

Voraussetzung für ein Engagement sind grundsätzliche Erfahrung in Nutzung der Zoom-Plattform, eine stabile Internetverbindung im Homeoffice sowie die passende IT-Ausstattung (Laptop mit Kamera und Mikrofon). Auch die Zustimmung des*der Vorgesetzten muss eingeholt werden, denn diese müssen einschätzen, ob Sie notwendige Zeit für Kurzschulung, Absprachen mit Lehrenden und Beaufsichtigung einsetzen können. Wir gehen von maximal sieben Stunden für Vorbereitung und pro Klausur aus.

Danach können Sie im Beschäftigtenportal Ihre verfügbaren Tage und Zeitfenster für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März in ein Anmeldeformular angeben. Wir fragen parallel die Bedarfe der Lehrenden ab. Wenn es terminlich passt und Sie eine Prüfung beaufsichtigen können, werden Ihre Kontaktdaten an die*den entsprechenden Lehrende*n weitergeleitet. Diese setzen sich direkt mit Ihnen in Verbindung.

Während der gesamten Beaufsichtigung ist eine verantwortliche Ansprechperson erreichbar. Sie brauchen auch kein Fachwissen. Für solche Fragen stehen die Lehrenden während der Klausur zur Verfügung.

Zur Vorbereitung und Klärung von Fragen wird es für Sie im Vorfeld zudem eine kurze Schulung (1 Stunde) geben. Die Schulung wird den Ablauf einer E-Prüfung, Ihre Aufgaben als Prüfungsaufsicht, mögliche Hilfsmittel und den Umgang mit überraschenden Situationen behandeln. Für die Schulungen bieten wir mehrere Termine an.

Allgemeine Informationen zu Online-Prüfungen finden Sie hier. Sollten Sie Fragen haben, dann schreiben Sie bitte an e-pruefungen@uni-bielefeld.de.

Wir tragen in diesen Tagen gemeinsam eine besondere Verantwortung für unsere Studierenden und deren Studienverlauf. Wir hoffen daher, dass wir durch diese solidarische Aktion einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, dass Studierenden keine Semester verlieren.

Wir danken Ihnen sehr für Ihr Engagement und den Zusammenhalt in dieser für uns alle herausfordernden Zeit.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Kalenderwoche 03 / 2021

Liebe Kolleg*innen,

seit Dienstag wissen wir, dass der Lockdown bis zum 14. Februar verlängert wird. Dies haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen beschlossen. Insbesondere die Mutationen des Corona-Virus, die um ein vielfaches ansteckender sind, bereiten große Sorgen.

Aus diesem Grunde verlängern auch wir für die Universität den „reduzierten Basisbetrieb“. Diese Regelung gilt allerdings einen Monat länger als der Lockdown, nämlich bis zum 14. März. Grund ist die Laufzeit der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes (s. unten).

Im Bereich Studium und Lehre gehen wir aktuell davon aus, dass es keine grundsätzlichen Änderungen geben wird. Wir informieren Sie, sobald die Allgemeinverfügung für den Lehr- und Prüfungsbetriebs an Hochschulen vorliegt und wir hier mehr wissen.

Für den Arbeitsschutz liegt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes vor (Stand 21. Januar 2021: als Entwurf). Hier wird u.a. das Thema Homeoffice geregelt. Die Verordnung hat keine grundsätzlichen Auswirkungen auf unsere Regelungen, da bei uns bereits gilt: Nur wer betriebsbedingt notwendig in der Universität arbeiten muss, ist vor Ort. Alle anderen sind im Homeoffice.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung regelt auch, was zu beachten ist, wenn betriebsbedingt vor Ort gearbeitet werden muss. Auch diese Vorgaben halten wir grundsätzlich ein. Eine Neuerung betrifft die Verwendung des Mund-Nasen-Schutzes. Kann der Mindestabstand von 1,5 Meter im dienstlichen Umgang nicht eingehalten werden, so ist nun verpflichtend eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die Universität hat im größeren Umfang sogenannte OP-Masken bestellt. Für Beschäftigte, die betriebsbedingt vor Ort arbeiten müssen, stehen drei Stück pro Tag zur Verfügung. Bei Bedarf können sich die betroffenen Bereiche mit gesammelten Bestellungen an die Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGUS) wenden (arbeitssicherheit@uni-bielefeld.de). Die Ausgabe an die Beschäftigten erfolgt dezentral in den Bereichen.

Dazu unsere dringende Bitte: Tragen Sie in der Universität diese OP-Masken oder eigene medizinische Masken, wenn Sie in Arbeitsräumen mit Kolleg*innen zusammen kommen und den Abstand von 1,50 m unterschreiten müssen. Die Alltagsmasken sind in diesem Zusammenhang aufgrund der neuen Regelung des Bundes nicht mehr zulässig.

Eine weitere Änderung: Aufzüge in den Universitätsgebäuden dürfen ab sofort grundsätzlich nur noch von maximal einer Person genutzt werden.

Die grundsätzlich bis zum 14. März gültigen Regelungen des „reduzierten Basisbetriebs“ sind:

  • Im Bereich Technik und Verwaltung ist eine Präsenz in der Universität auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen: Die Beschäftigten in Technik und Verwaltung arbeiten so weit wie möglich im Homeoffice.
  • Eine Tätigkeit in der Universität erfolgt, soweit die technischen oder dienstlichen Gegebenheiten eine Anwesenheit in der Universität zwingend erfordern (Mindeststandard der Besetzung im Sinne eines Notfallplans).
  • Alle anderen arbeiten im Homeoffice; soweit dies im Einzelfall nicht möglich sein sollte, befinden sich die Beschäftigten in Bereitschaft.
  • Die Einzelheiten legen die Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche fest.
  • Ein Arbeiten vor Ort auf eigenen Wunsch, das nicht dienstlich notwendig ist, findet im reduzierten Basisbetrieb nicht mehr statt.
  • Sollten dienstliche Belange dies erfordern, sind kurzfristige Anwesenheiten auf dem Campus allerdings erlaubt – beispielsweise um die Post zu kontrollieren oder Unterlagen für die Arbeit im Homeoffice abzuholen.
  • Die Briefpost muss während dieser Zeit in den Postfächern auf T7 abgeholt und Ausgangspost dort abgelegt werden; Pakete werden in reduziertem Umfang zugestellt.
  • Auch die Wissenschaftler*innen arbeiten grundsätzlich zuhause. Es gibt Bereiche, in denen dies nicht vollumfänglich möglich ist (Forschungsbetrieb). Die Anwesenheit in der Universität ist auch in diesen Bereichen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Einzelheiten legen die Führungskräfte bzw. Arbeitsgruppenleitungen für ihre jeweiligen Bereiche fest.
  • Die Bibliothek ist nur noch für die Ausleihe sowie Rückgabe geöffnet, eine Nutzung von Arbeitsplätzen wird nicht angeboten.
  • Servicebereiche (z.B. ZSB, Infopunkt, Studierendensekretariat, Prüfungsamt) sind per Telefon, E-Mail oder über sonstige elektronische Formate erreichbar.
  • Für Publikumsverkehr ist die Universität geschlossen.

Bitte halten Sie sich dringend an diese Regeln. Wenn Sie im Homeoffice arbeiten können, dann bleiben Sie bitte zuhause: Reduzieren Sie die Anwesenheit in der Universität auf das absolut notwendige Maß. Dies gilt auch für Wissenschaftler*innen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Bitte bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer

Liebe Studierende,

heute treffen sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen der Länder, um über eine Verlängerung und ggf. über eine Verschärfung des Lockdowns über den 31. Januar hinaus zu beraten.

Wir gehen davon aus, dass die aktuell gültigen Regelungen für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen verlängert werden. Dies hätte weitreichende Auswirkungen auf den Klausur- und Prüfungsbetrieb im Februar. Klausuren und Prüfungen dürfen nur in Ausnahmefällen in Präsenz durchgeführt werden.

Aus diesem Anlass wendet sich Professorin Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre, in einer Videobotschaft an Sie.

Ihre Lehrenden prüfen aktuell, ob und wie die Klausuren und Prüfungen in digitale Formate umgesetzt werden können. Sie werden Sie zeitnah informieren. Haben Sie bitte ein wenig Geduld.

Unser Ziel: Es sollen so wenige Klausuren wie möglich ausfallen.

Selbstverständlich halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald wir die konkreten Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen bekommen.

Der Lockdown bedeutet für viele Menschen eine psychische Belastung. Auch viele Studierende leiden unter dem Social Distancing und teilweise sogar unter Vereinsamung. Wenn Sie deshalb Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung. Die Zentrale Studienberatung hat für Sie ein spezielles Internetangebot zusammengestellt, mit Information und Ansprechstellen.

Bleiben Sie gesund.


Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer

Rektor der Universität Bielefeld

Liebe Lehrende,

aktuell gilt der verschärfte Lockdown bis zum 31. Januar. Wir hatten Sie über die Konsequenzen für unseren Lehr- und Prüfungsbetrieb informiert.

Die Infektionszahlen gehen leider nicht im erhofften Maße zurück und in der Politik wird schon konkret über eine neuerliche Verlängerung der Maßnahmen diskutiert.

Wir gehen daher davon aus, dass im Februar weiterhin nur in Ausnahmefällen Klausuren in Präsenz möglich sind. Sollte dies so kommen, sind zahlreiche Klausuren und damit Tausende Studierende betroffen. Unsere Studierenden sind aber bereits jetzt verunsichert und fürchten um ihren Studienfortschritt oder gar um ihren Abschluss.

Wir alle – Rektorat, Fakultäten und Lehrende – haben eine gemeinsame Verantwortung für unsere Studierenden. Sie, die Lehrenden, haben in den vergangenen Monaten Hervorragendes geleistet. Das Rektorat hat mit Stolz wahrgenommen, wie sehr Sie sich engagieren und in kürzester Zeit Lehrveranstaltungen auf Distance Teaching umgestellt haben. Sie haben sich auf die Umstände eingestellt und im Interesse unserer Studierenden neue Angebote konzipiert – mit Erfolg, wie eine Befragung im vergangenen Semester bestätigt. Unsere Hygieneschutzkonzepte haben sich im Sommersemester bewährt. Wir waren optimistisch, dass in diesem Wintersemester alle geplanten Präsenzklausuren möglich sein würden.

Nun steht aber die nächste Herausforderung an: Wir müssen gemeinsam verhindern, dass im großen Umfang Klausuren alternativlos gestrichen werden und unsere Studierende dann ohne Leistungsnachweis bleiben. Die Konsequenzen wären eine Verlängerung des Studiums und ggf. Probleme beim Studienabschluss oder beim Wechsel in den Master.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten und Formate, Klausuren oder Prüfungen digital durchzuführen. Das Team eLearning/Medien stellt technische Plattformen zur Verfügung und das Zentrum für Lehren und Lernen (ZLL) berät zur didaktischen Umsetzung.

Informationen finden Sie hier:

Nur für wenige Präsenzklausuren werden die Ausnahmeregelungen des Landes Nordrhein-Westfalen gelten, die meisten werden nicht vor Ort durchführbar sein. Da gibt es wenig Spielraum.

Wir appellieren daher dringend an Sie: Wenn Sie im Februar eine Klausur in Präsenz geplant haben, dann planen Sie jetzt ein alternatives Angebot. Wir empfehlen Ihnen das Format „openbook“. Damit haben wir und auch andere Universitäten im Sommersemester gute Erfahrungen gemacht. Aber auch „closed-book“-Klausuren sind unter Einsatz des Safe-Exam-Browsers und mit Zoom-Beaufsichtigung für viele Prüfungsformate sehr gut umsetzbar.

Ebenso ist eine Verschiebung von Klausuren in die vorlesungsfreie Zeit denkbar. Doch können wir heute nicht zusagen, wann die Bedingungen die Durchführung in Präsenz erlauben und ob dann ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

Wir wissen, dass eine so kurzfristige Umplanung mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Viele von Ihnen stehen zudem vor der Herausforderung, zusätzlich zur Lehre auch noch die Kinderbetreuung zu schultern.

Die Kolleg*innen von eLearning/Medien und ZLL bieten fokussierte Beratung, Schulungen und Service. Für die einzelnen Fakultäten können kurzfristig spezielle Informations- und Schulungsveranstaltungen angeboten werden. Für den 26. Januar 2021 um 10 Uhr ist zudem für Sie eine Informationsveranstaltung als Webinar geplant, bei der Sie über alle Formate von digitalen Klausuren informiert werden und Beispiele aus dem letzten Semester vorgestellt bekommen. Dabei werden auch rechtliche und didaktische Fragen eine Rolle spielen. Die Zugangsdaten finden Sie am Ende dieser Mail.

Bitte melden Sie sich frühzeitig bei Fragen und haben Sie Geduld, wenn nicht alle Fragen sofort beantwortet werden können. Die Teams von eLearning/Medien und ZLL sowie vom Dezernat SL tun alles, was möglich ist.

Kommen Sie den Studierenden bitte so weit wie möglich entgegen. Haben Sie Verständnis, wenn Studierende in der aktuellen Situation vielfach Probleme haben. Viele Studierende leiden unter Social Distancing, Vereinsamung und finanziellen Sorgen. Auch ist die Arbeitssituation zuhause häufig nicht optimal für das digitale Studium. Arbeitsplätze in der Uni stehen zurzeit leider nicht zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund muss unser gemeinsames Motto sein: Im Zweifel für den*die Studierende!

Sollten Sie digitale Klausuren anbieten, dann weisen Sie Ihre Studierenden bitte darauf hin, dass sie die vom Team eLearning/ Medien zur Verfügung gestellte Testklausur ausprobieren und sich damit vorbereiten sollen. Es hat sich zudem gezeigt, dass eine Vorbesprechung mit den Studierenden sehr hilfreich ist. Planen Sie diese bitte ein.

Für die Beaufsichtigung von Online-Klausuren im Closed-Book-Format ist mehr Personal notwendig als im Hörsaal. Wir wollen daher einen zentralen Personalpool einrichten und dafür auch Verwaltungspersonal gewinnen. Lehrende können sich dann melden, sollten in der Arbeitsgruppe, der Abteilung oder in der Fakultät nicht genügend Personen zur Verfügung stehen. Dazu informieren wir Sie in Kürze.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und setzen weiterhin auf Ihr Engagement.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Zugangsdaten zum Webinar zu digitalen Klausuren:
https://uni-bielefeld.zoom.us/j/95136403841?pwd=N2kxTk5hbTdxZDJvWE4yNWZPQ2dFUT09

Meeting-ID: 951 3640 3841

Passwort: 464542

Schnelleinwahl mobil

+496971049922,,95136403841# Deutschland

+493056795800,,95136403841# Deutschland

Kalenderwoche 02 / 2021

Liebe Studierende,

am Freitag haben wir Sie bereits über die Konsequenzen für den Lehr- und Studienbetrieb durch den verlängerten Lockdown informiert. Das Land hat die grundsätzliche Regel – Lehrveranstaltungen und Prüfungen finden online statt – nun konkretisiert und damit auch klargestellt, dass es bis zum 31. Januar nur in einem begrenzten Umfang Ausnahmen geben kann.

Nur wenn Studierenden schwere Nachteile durch den Wegfall von Präsenzlehrveranstaltungen entstehen und diese auch nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verschoben werden können, ist eine Ausnahme möglich. Ein schwerer Nachteil liegt dann vor, wenn die Lehrveranstaltung zwingend in Präsenz durchzuführen ist, da sie auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen angewiesen ist (zum Beispiel Labore) und gleichzeitig eine Verschiebung der Lehrveranstaltung zu einer erheblichen Verzögerung im Studienverlauf führen würde. Nach unserer Interpretation wäre das eine Verzögerung um mindestens ein Semester.
Für Prüfungen in Präsenz müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Wir haben die Lehrenden aufgefordert, in den kritischen Fällen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme gegeben sind. Sie werden die betroffenen Kursteilnehmer*innen zeitnah informieren. Eventuell werden bereits jetzt Klausurtermine aus dem Februar verschoben oder statt präsent in einem Onlineformat durchgeführt. Darüber werden Ihre Lehrenden Sie informieren.

Zwar stehen die Arbeitsplätze der Universitätsbibliothek aufgrund der Vorgaben aktuell nicht zur Verfügung, eine Ausleihe und die Rückgabe von Medien sind aber weiterhin möglich. Um Medien auszuleihen, müssen diese entsprechend der Corona-Schutzverordnung NRW zuvor bestellt werden. Die Bestellung von verfügbaren Medien nehmen Sie über ein Webformular vor, das seit dem 13. Januar auf den Webseiten der Bibliothek zur Verfügung steht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Universität Bielefeld hat durch eine eigene Corona-Ordnung weitreichende Regelungen für den Studien- und Lehrbetrieb beschlossen. Dadurch geben wir den Fakultäten Möglichkeiten, Ihnen bei Problemen entgegen zu kommen (z.B. Fristverlängerungen, Rücktrittsmöglichkeiten, Kompensationsmöglichkeiten, Nachteilsausgleiche). Sollten Sie also Probleme haben, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie den umfangreichen Maßnahmen und Einschränkungen stehen, dann sprechen Sie Ihre Lehrenden oder die Studiendekan*innen Ihrer Fakultät an.

Der neuerliche Lockdown bedeutet für viele Menschen eine psychische Belastung. Auch viele Studierende leiden unter dem Social Distancing und teilweise sogar unter Vereinsamung. Wenn Siedeshalb Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung. Sollten Sie mit der aktuellen Studiensituation nicht mehr zurechtkommen, dann kontaktieren Sie bitte Ihre*n Studienfachberater*innen in Ihren Fakultäten.

Nehmen Sie diese Sorgen ernst. Nutzen Sie zudem die digitalen Möglichkeiten, Kontakte zu pflegen und mit Freunden, Kommilitonen und der Familie zu kommunizieren.

Die Zentrale Studienberatung hat für Sie ein spezielles Internetangebot zusammengestellt, mit Information und Ansprechstellen.

Wir wissen, dass vielen von Ihnen die Arbeit in der Universität fehlt. Teilweise haben Sie zuhause keine optimalen Voraussetzungen, es fehlen das leistungsstarke WLAN oder der adäquate Arbeitsplatz. Sie wünschen sich eine schnelle Rückkehr in die Uni. Anderseits gibt es auch sehr viele Kommiliton*innen, die Sorge vor einer Ansteckung haben und daher aktuell die Uni nicht betreten wollen. Wir nehmen beide Seiten sehr ernst und hoffen, dass unsere Maßnahmen dies auch abbilden. Wir bitten auch um Verständnis, dass wir leider sehr kurzfristig kommunizieren. Auch wir sind von den Entscheidungen in Berlin und Düsseldorf abhängig und müssen deren Konsequenzen für unseren Lehr- und Studienbetrieb erst bewerten. Auch wir empfinden es als belastend, keine langfristige Planungssicherheit zu haben.

An dieser Stelle aber doch auch eine positive Information: Ähnlich wie im Sommersemester wird auch das aktuelle Wintersemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Damit verlängert sich ggf. auch Ihr Anspruch auf eine BAföG-Förderung.

Natürlich interessiert uns, was Sie in dieser schwierigen Zeit bewegt. Sie können uns dazu gerne eine formlose E-Mail an deinstudium@uni-bielefeld.de schicken. Ihr Feedback und Ihre Hinweise können dann in anonymisierter Form in die Beratungen und Entscheidungen von Fakultäten und Universitätsleitung eingehen. Bitte erwarten Sie über diese E-Mai aber keine detaillierten Antworten auf Ihre individuellen Fragen. Dafür müssen Sie sich an Ihre Lehrenden und/oder die bekannten Ansprechstellen wenden.

Hoffentlich sorgt dieser Lockdown dafür, dass die Infektionszahlen zurückgehen und sich die Situation in den Krankenhäusern entspannt, so dass auch das universitäre Leben langsam wieder auflebt.

Wir hoffen sehr, dass Sie gut durch diese belastende Zeit kommen.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Lehrende,

mit unserer E-Mail vom letzten Freitag hatten wir Sie bereits zu den Konsequenzen des Lockdowns für den Lehr- und Prüfungsbetrieb an der Universität Bielefeld bis zum Ende des Monats informiert. Nach der nunmehr vorliegenden Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales können wie diese Informationen wie folgt konkretisieren:

  • Grundsätzlich gilt: Bis zum 31. Januar 2021 finden Lehre und Prüfungen weiterhin ausschließlich online statt.
  • Präsenzlehrveranstaltungen sind im Einzelfall nur dann zulässig, wenn diese nicht ohne schwere Nachteile für die Studierenden entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verschoben werden können. Ein schwerer Nachteil liegt insbesondere dann vor, wenn die Lehrveranstaltung zwingend in Präsenz durchzuführen ist, da sie auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen angewiesen ist (zum Beispiel Labore) und gleichzeitig eine Verschiebung der Lehrveranstaltung zu einer erheblichen Verzögerung im Studienverlauf führen würde. Nach unserer Interpretation reicht hier schon eine Verzögerung um ein Semester.
    Unter diesen Voraussetzungen sind v.a. Laborpraktika, die nicht online durchgeführt werden können und nicht verschiebbar sind, zulässig. Das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen (d.h. der schwere Nachteil) muss begründet und dokumentiert werden. Wir bitten Sie daher, eine entsprechende kurze Begründung für die Durchführung dieser im Einzelfall notwendigen Präsenzlehrveranstaltungen zu formulieren und an Ihre*n Studiendekan*innen zu schicken, die diese gebündelt an das Dezernat SL (dezernat_sl@uni-bielefeld.de) weiterleiten.
    Es dürfen weiterhin nicht mehr als 50 Personen teilnehmen und alle Hygieneregelungen sind einzuhalten.
  • Präsenzprüfungen und darauf vorbereitende Maßnahmen sind nur zulässig, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verlegt werden können oder eine Verlegung den Prüflingen nicht zumutbar ist. Prüfungen in Präsenz sind daher bis Ende Januar nur im begründeten Einzelfall nach Rücksprache mit Dezernat SL möglich. Eine Unzumutbarkeit kann insbesondere bei einer erheblichen Verzögerung im Studienverlauf (s.o.) angenommen werden. Auch bei schriftlichen Prüfungen in Präsenz besteht derzeit eine Maskenpflicht.
    Zu den ausnahmsweise zulässigen vorbereitenden Maßnahmen kann z.B. eine bereits begonnene Labortätigkeit im Zusammenhang mit einer Abschlussarbeit gezählt werden, wenn deren Abbruch zu einer erheblichen Verzögerung im Studienverlauf führen würde oder der Abbruch eine unzumutbare Härte darstellt.
    An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Die neuen Landesregelungen erlauben es uns nicht mehr, anders als bisher, studentische Labortätigkeit im Rahmen von Abschlussarbeiten als Forschungstätigkeiten zu definieren. Sie sind als vorbereitende Maßnahmen für Prüfungen zu betrachten und unterliegen damit den oben beschriebenen Regeln für den Prüfungsbetrieb. Auch hierfür muss begründet werden, dass eine Verschiebung eine unzumutbare Härte darstellt. Die jeweiligen Betreuer*innen sollen diese Begründung an die*den Studiendekan*in weiterleiten.

Bitte denken Sie auch daran, dass Studierenden, die aus coronabedingten Gründen nicht an den ausnahmsweise zulässigen Lehrveranstaltungen oder Prüfungen in Präsenz teilnehmen können, Alternativen angeboten werden müssen.

Nochmal der Hinweis: Für die Prüfungsphase ab Februar können wir zu diesem Zeitpunkt leider keine Aussagen treffen. Wir fordern Sie daher auf, genau zu prüfen, ob Prüfungen auch online stattfinden können. Sollte der Lockdown im Februar verlängert werden, könnten Sie sonst ggf. gezwungen sein, kurzfristige Alternativformate zu entwickeln. Zu diesem Thema bleiben wir weiterhin im engen Austausch mit den Studiendekan*innen.

Wir wünschen Ihnen trotz aller Herausforderungen weiterhin viel Erfolg und die erforderliche Geduld. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Kalenderwoche 01 / 2021

Liebe Studierende,

wir wünschen Ihnen für 2021 alles Gute und hoffen, dass Sie einen guten Start ins neue Jahr hatten. Wir setzen darauf, dass die nächsten Wochen eine Entspannung des Infektionsgeschehens bringen. Denn wir sehnen uns alle nach mehr „Normalität“ und danach, wieder gemeinsam in der gewohnten Form in der Universität studieren und arbeiten zu können.

Vorerst sind aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen und der besorgniserregenden Situation in den Krankenhäusern aber leider weiterhin weitreichende Einschränkungen nötig. Daher haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen am Dienstag den seit Mitte Dezember geltenden Lockdown für ganz Deutschland bis zum 31. Januar verlängert. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 07. Januar 2021 umgesetzt. Das hat auch Auswirkungen auf den Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen.

Bis zum 31. Januar 2021 gilt folgendes:

Lehre und Prüfungen finden entsprechend der Corona-Schutzverordnung grundsätzlich weiterhin online statt. Dies gilt auch für sportpraktische Veranstaltungen. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen räumt aber unter bestimmten Bedingungen (schwerer Nachteil für Studierende) die Möglichkeit ein, zumindest einige wenige, nicht weiter verschiebbare Lehrveranstaltungen, die zwingend nur in Präsenz durchgeführt werden können (z.B. einzelne Laborpraktika) und in wenigen Einzelfällen die Durchführung von Präsenzprüfungen zu ermöglichen. Eine nähere Konkretisierung der Verordnung erfolgt am kommenden Montag, 11. Januar durch die Allgemeinverfügung des Landes. Sobald wir hier mehr Informationen und Klarheit haben, für welche Veranstaltungen und Prüfungen die Ausnahmeregelungen greifen, werden wir Sie umgehend informieren. Auch Ihre Lehrenden werden Sie auf dem Laufenden halten.

Uns ist bewusst, dass einige von Ihnen in Sorge sind, ein Semester zu „verlieren“. Wir versichern Ihnen alles zu tun, um dies zu verhindern. Seien Sie aber auch versichert, dass wir alles getan haben, die größtmögliche Sicherheit vor Ort zu gewährleisten.

Zudem gilt weiterhin:

  • Die Bibliothek ist nur noch für die Ausleihe sowie Rückgabe geöffnet, eine Nutzung von Arbeitsplätzen wird nicht angeboten.
  • Servicebereiche (z.B. ZSB, Infopunkt, Studierendensekretariat, Prüfungsamt) sind per Telefon, E-Mail oder über sonstige elektronische Formate erreichbar.
  • Für Publikumsverkehr ist die Universität geschlossen.

Bis zu der nächsten Mail am Anfang der kommenden Woche, danken wir Ihnen für Ihre Geduld.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Lehrende,

wir wünschen Ihnen für 2021 alles Gute und hoffen, dass Sie einen guten Start ins neue Jahr hatten. Wir setzen darauf, dass die nächsten Wochen eine Entspannung des Infektionsgeschehens bringen. Denn wir sehnen uns alle nach mehr „Normalität“ und danach, wieder gemeinsam in der gewohnten Form in der Universität lehren und arbeiten zu können.

Vorerst sind aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen und der besorgniserregenden Situation in den Krankenhäusern aber leider weiterhin weitreichende Einschränkungen nötig. Daher haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen am Dienstag den seit Mitte Dezember geltenden Lockdown für ganz Deutschland bis zum 31. Januar verlängert. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dies mit der Corona-Schutzverordnung vom 07.01.2021 umgesetzt. Das hat auch Auswirkungen auf den Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen.

Bis zum 31. Januar 2021 gilt folgendes:

Entsprechend der Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen finden Lehre und Prüfungen grundsätzlich weiterhin online statt. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung räumt unter bestimmten Bedingungen aber die Möglichkeit ein, zumindest einige wenige, nicht weiter verschiebbare Lehrveranstaltungen, die zwingend nur in Präsenz durchgeführt werden können, z.B. einzelne Laborpraktika, und in wenigen Einzelfällen die Durchführung von Präsenzprüfungen zu ermöglichen. In der Verordnung heißt es in § 6 Absatz 1:

„Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen und an den Schulen des Gesundheitswesens ist nach Maßgabe gesonderter Anordnungen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zulässig. Dabei dürfen Lehrveranstaltungen nur dann in Präsenz zugelassen werden, wenn diese nicht ohne schwere Nachteile für die Studierenden oder Auszubildenden entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verschoben werden können. Präsenzprüfungen und darauf vorbereitende Maßnahmen sind nur zulässig, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verlegt werden können oder eine Verlegung den Prüflingen nicht zumutbar ist. Praktische Ausbildungsabschnitte sind nur unter Berücksichtigung der Vorgaben für den jeweiligen Praxisbereich zulässig.“

Sportpraktische Veranstaltungen finden bis zum 31. Januar 2021 ebenfalls nicht statt. Eine nähere Konkretisierung der Verordnung erfolgt am kommenden Montag, 11. Januar durch die Allgemeinverfügung des Landes. Sobald wir hier mehr Informationen und Klarheit haben, werden wir Sie umgehend informieren. Es ist davon auszugehen, dass nicht verschiebbare Laborpraktika, die online nicht durchgeführt werden können, zu den oben beschriebenen Einzelfällen gehören, so dass hier die Vorbereitungen weiter erfolgen können. Einzelne Prüfungen in Präsenz werden bis Ende Januar nur im Einzelfall (entsprechend der oben genannten Vorgaben) nach Rücksprache mit Dezernat SL möglich sein.

Für die Prüfungsphase ab Februar können wir zu diesem Zeitpunkt leider keine Aussagen treffen. Wir bitten Sie daher weiterhin genau zu prüfen, ob Prüfungen auch online stattfinden können. Zu diesem Thema bleiben wir weiterhin im engen Austausch mit den Studiendekan*innen.

Zudem gilt weiterhin:

  • Die Bibliothek ist nur noch für die Ausleihe sowie Rückgabe geöffnet, eine Nutzung von Arbeitsplätzen wird nicht angeboten.
  • Servicebereiche (z.B. ZSB, Infopunkt, Studierendensekretariat, Prüfungsamt) sind per Telefon, E-Mail oder über sonstige elektronische Formate erreichbar.
  • Für Publikumsverkehr ist die Universität geschlossen.

Bis zu der nächsten Mail am Anfang der kommenden Woche, danken wir Ihnen für Ihre Geduld.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Kolleg*innen,

wir wünschen Ihnen für 2021 alles Gute und hoffen, dass Sie einen guten Start ins neue Jahr hatten. Wir setzen darauf, dass die nächsten Wochen eine Entspannung des Infektionsgeschehens bringen. Denn wir sehnen uns alle nach mehr „Normalität“ und danach, wieder gemeinsam in der gewohnten Form in der Universität arbeiten zu können.

Vorerst sind aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen und der besorgniserregenden Situation in den Krankenhäusern aber leider weiterhin weitreichende Einschränkungen nötig. Daher haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen am Dienstag den seit Mitte Dezember geltenden Lockdown für ganz Deutschland bis zum 31. Januar verlängert. Dies wird in Nordrhein-Westfalen mit der Corona-Schutzverordnung umgesetzt.

Selbstverständlich sehen auch wir daher aktuell keine Möglichkeit, unsere Regeln zu lockern: Die Universität bleibt bis 31. Januar 2021 im „reduzierten Basisbetrieb“.

Bis dahin gilt also weiterhin:

  • Im Bereich Technik und Verwaltung ist eine Präsenz in der Universität auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen: Die Beschäftigten in Technik und Verwaltung arbeiten so weit wie möglich im Homeoffice.
  • Eine Tätigkeit in der Universität erfolgt, soweit die technischen oder dienstlichen Gegebenheiten eine Anwesenheit in der Universität zwingend erfordern (Mindeststandard der Besetzung im Sinne eines Notfallplans).
  • Alle anderen arbeiten im Homeoffice; soweit dies im Einzelfall nicht möglich sein sollte, befinden sich die Beschäftigten in Bereitschaft.
  • Die Einzelheiten legen die Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche fest.
  • Ein Arbeiten vor Ort auf eigenen Wunsch, das nicht dienstlich notwendig ist, findet im reduzierten Basisbetrieb nicht mehr statt.
  • Sollten dienstliche Belange dies erfordern, sind kurzfristige Anwesenheiten auf dem Campus allerdings erlaubt – beispielsweise um die Post zu kontrollieren oder Unterlagen für die Arbeit im Homeoffice abzuholen.
  • Die Briefpost muss während dieser Zeit in den Postfächern auf T7 abgeholt und Ausgangspost dort abgelegt werden; Pakete werden in reduziertem Umfang zugestellt.
  • Auch die Wissenschaftler*innen arbeiten grundsätzlich zuhause. Es gibt Bereiche, in denen dies nicht vollumfänglich möglich ist (Forschungsbetrieb). Die Anwesenheit in der Universität ist auch in diesen Bereichen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Einzelheiten legen die Führungskräfte bzw. Arbeitsgruppenleitungen für ihre jeweiligen Bereiche fest.
  • Die Bibliothek ist nur noch für die Ausleihe sowie Rückgabe geöffnet, eine Nutzung von Arbeitsplätzen wird nicht angeboten.
  • Servicebereiche (z.B. ZSB, Infopunkt, Studierendensekretariat, Prüfungsamt) sind per Telefon, E-Mail oder über sonstige elektronische Formate erreichbar.
  • Für Publikumsverkehr ist die Universität geschlossen.

Entsprechend der Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen finden Lehre und Prüfungen grundsätzlich weiterhin online statt. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung räumt unter bestimmten Bedingungen aber die Möglichkeit ein, zumindest einige wenige, nicht weiter verschiebbare Lehrveranstaltungen, die zwingend nur in Präsenz durchgeführt werden können, z.B. einzelne Laborpraktika, und in wenigen Einzelfällen die Durchführung von Präsenzprüfungen zu ermöglichen. Für welche Veranstaltungen das zutrifft wird am Montag, 11. Januar durch die Allgemeinverfügung des Landes weiter konkretisiert. Lehrende und Studierende werden dann umgehend ausführliche Informationen dazu erhalten.

Uns ist bewusst, dass insbesondere die Schließung der Kindertagesstätten und der Schulen wieder viele Kolleg*innen in besonderem Maße belastet. Beschäftigte im Bereich Technik und Verwaltung sollten die Möglichkeiten der Vertrauensarbeitszeit nutzen und ihre Arbeitszeit flexibel planen. Wir wissen aber auch, dass dies seine Grenzen hat. Sprechen Sie bei Problemen mit Ihren Vorgesetzten. Diese sind angehalten, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu finden. Betroffene Lehrende wenden sich bitte an ihre Arbeitsgruppenleitungen oder Dekanate, um gemeinsam Lösungen zu besprechen, zum Beispiel hinsichtlich der zeitlichen Planung oder ggf. einer temporären Umverteilung von Aufgaben. Gerne steht Ihnen auch der Familienservice zur Verfügung. Grundsätzliche Hinweise finden Sie hier.

Eine wichtige Information: Der Bund hat angekündigt, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Auch hier wird die Universität auf den Seiten des Familienservice genauere Informationen veröffentlichen, sobald die Regelungen feststehen. Zudem wurde die Regelung im Einzelfall bis zu 3 Tage bezahlten Sonderurlaub zu erhalten, ebenfalls bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Dies gilt sofern andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen sind ebenfalls auf den Seiten des Familienservices zu finden.

Vereinzelt erreichen uns auch Hinweise, dass Kolleg*innen unter der verordneten Kontaktbeschränkung und der Arbeit im Homeoffice psychisch leiden. Auch für solche Fälle gibt es in unserer Universität Beratungsangebote.

Auf dem Corona-Portal finden sich weitere hilfreiche Informationsangebote und Hinweise auf Ansprechpartner*innen.

Wir haben die Hoffnung, dass der aktuelle Lockdown die notwendige Reduzierung der Infektionszahlen und die angelaufene Impfkampagne uns die gewünschten Öffnungen bringen.

Für heute bleibt uns nur, Ihnen allen weiterhin viel Kraft für die kommenden Wochen zu wünschen. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr. Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 51 / 2020

Liebe Lehrende, liebe Studierende,

Bund und Länder haben am Sonntag (13.12.2020) für den Jahreswechsel den Lockdown beschlossen. Dem schließt sich die Universität Bielefeld an: Wir bitten alle, sich an dem Grundsatz der Bundesregierung „Wir bleiben zu Hause“ zu orientieren.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute (15.12.2020) in der Coronaschutzverordnung NRW nunmehr auch für die Hochschulen festgelegt, dass von Mittwoch (16.12.2020) bis zum Sonntag (10.01.2021) keine Präsenzlehrveranstaltungen stattfinden dürfen. Auch Präsenzprüfungen sind in der Regel nicht zulässig.

Das Rektorat hat dies mit den Dekan*innen erörtert. Auf der Grundlage der Coronaschutzverordnung gilt ab morgen Folgendes:

Vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 finden keine Präsenzlehrveranstaltungen, d.h. auch keine Laborpraktika oder sportpraktischen Veranstaltungen sowie keine Präsenzprüfungen statt. Diese Veranstaltungen müssen verschoben oder, wenn möglich, durch digitale Formate ersetzt werden. Online-Lehre und Online-Prüfungen finden weiterhin statt.

Die studentischen Arbeitsplätze in der Universität, einschließlich der Arbeitsplätze in der Bibliothek, sind ab 16.12.2020 nicht mehr nutzbar. Die Universitätsbibliothek ist ab dem 16.12.2020 bis zum 23.12.2020, sowie vom 04.01.2021 bis zum 08.01.2021 nur für unbedingt notwendige Ausleihen und Rückgaben im Zusammenhang mit Prüfungen geöffnet. Die Online-Angebote der Bibliothek bleiben bestehen. Die Bibliothek wie auch andere Servicebereiche (z.B. Zentrale Studienberatung, Infopunkt, Prüfungsämter etc.) sind an den regulär geöffneten Tagen per Telefon, E-Mail oder über sonstige elektronische Formate erreichbar.

Für Publikumsverkehr ist die Universität geschlossen. Darüber, welche Regelungen ab dem 11. Januar 2021 gelten, werden wir Sie informieren, sobald wir weitere Informationen haben.

Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen diese Information so kurzfristig mitteilen, hoffen aber auf Ihr Verständnis. Wir sind uns der Verantwortung gegenüber allen Beschäftigten, Studierenden und anderen Personen im Universitätsumfeld bewusst und leisten damit als Institution unseren Beitrag.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Kolleg*innen,

am Sonntag haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen beim Corona-Gipfel einen Lockdown für ganz Deutschland beschlossen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Das Land NRW hat am 15.12.2020 durch die aktualisierte Coronaschutzverordnung nunmehr auch für die Hochschulen von Mittwoch, 16.12.2020 bis zum Sonntag, 10.01.2021, den Präsenzbetrieb in Studium und Lehre weitgehend eingestellt.

Da wir uns als Institution und Arbeitgeber*in der Verantwortung gegenüber den Studierenden und Beschäftigten bewusst sind und wir uns dem bundesweiten Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ solidarisch anschließen möchten, gelten für alle Mitarbeitenden folgende Regelungen:

Die Universität kehrt ab dem 16.12.2020 - in Absprache mit den Personalvertretungen - zu einem „reduzierten Basisbetrieb“ zurück. Im Einzelnen:

Für die Zeit vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 gilt:

  • In dieser Zeit gilt es, im Bereich Technik und Verwaltung eine Präsenz in der Universität auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen: Die Beschäftigten in Technik und Verwaltung arbeiten so weit wie möglich im Home Office.
  • Eine Tätigkeit in der Universität erfolgt, soweit die technischen oder dienstlichen Gegebenheiten eine Anwesenheit in der Universität zwingend erfordern (Mindeststandard der Besetzung im Sinne eines Notfallplans).
  • Alle anderen arbeiten im Home Office; soweit dies im Einzelfall nicht möglich sein sollte, befinden sich die Beschäftigten in Bereitschaft.
  • Die Einzelheiten legen die Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche fest.
  • Ein Arbeiten vor Ort auf eigenen Wunsch, das nicht dienstlich notwendig ist, findet im reduzierten Basisbetrieb nicht mehr statt.
  • Sollten dienstliche Belange dies erfordern, sind kurzfristige Anwesenheiten auf dem Campus allerdings erlaubt – beispielsweise um die Post zu kontrollieren oder Unterlagen für die Arbeit im Home Office abzuholen.
  • Die Briefpost muss während dieser Zeit in den Postfächern auf T7 abgeholt und Ausgangspost dort abgelegt werden; Pakete werden in reduziertem Umfang zugestellt.
  • Auch die Wissenschaftler*innen arbeiten grundsätzlich zuhause. Es gibt Bereiche, in denen dies nicht vollumfänglich möglich ist (Forschungsbetrieb). Die Anwesenheit in der Universität ist auch in diesen Bereichen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Einzelheiten legen die Führungskräfte bzw. Arbeitsgruppenleitungen für ihre jeweiligen Bereiche fest.
  • Die Bibliothek fährt den Betrieb herunter, indem nur noch zwingend notwendige Ausleihe im Zusammenhang mit Prüfungen sowie Rückgabe, aber keine Nutzung von Arbeitsplätzen mehr angeboten wird.
  • Servicebereiche (z.B. ZSB, Infopunkt, Studierendensekretariat, Prüfungsamt) sind außerhalb der Weihnachtsschließung (24.12.2020 bis 03.01.2020) nur noch per Telefon, E-Mail oder über sonstige elektronische Formate erreichbar.
  • Für Publikumsverkehr ist die Universität geschlossen.

Wir möchten uns für Ihre Arbeit für die Universität Bielefeld - unter diesen schwierigen und ungewöhnlichen Umständen - in diesem Jahr ganz besonders herzlich bedanken und Ihnen frohe und geruhsame Feiertage im engsten Familienkreis wünschen.

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr. Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 48 / 2020

Liebe Kolleg*innen,

am Mittwochabend haben sich die Regierungschef*innen der Bundesländer mit der Bundeskanzlerin auf die Verlängerung des Teil-Lockdowns verständigt. Dies ist selbstverständlich auch für die Universität Anlass, die eigenen Maßnahmen zu überprüfen.

Wir haben umfangreiche und angemessene Maßnahmen zu Beginn des Lock-Downs im Oktober festgeschrieben. Diese haben sich in unserer universitären Praxis bewährt. Daher verlängern wir die aktuellen Regelungen vorerst bis zum 15. Januar 2021.

Die Absprachen zwischen Bund und Ländern sehen vor, dass Hochschulen und Universitäten grundsätzlich (mit Ausnahme insbesondere von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen) auf digitale Lehre umstellen sollen. In der aktuellen Organisationsverfügung sind Präsenzveranstaltungen nicht generell ausgeschlossen. Nach unserem Appell vom 22. Oktober gehen wir aber davon aus, dass so gut wie keine Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden, die auch digital durchgeführt werden können. Sollte das in Einzelfällen nicht so sein, dann bitten wir die Lehrenden hiermit, jetzt umzustellen.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird die Verabredungen vom Mittwoch in der Corona-Schutzverordnung und ggf. in der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales für die Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen umsetzen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich daraus – neben den Regelungen zur Präsenzlehre – auch noch weitere Konsequenzen für uns ergeben. Wir erwarten die Verordnungen in der kommenden Woche. Auf dieser Grundlage erfolgen dann ggf. notwendige Anpassungen in der Organisationsverfügung.

Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass an einer Stelle Änderungen in unserer Organisationsverfügung notwendig werden. Dies betrifft die Reiserückkehrer*innen aus dem Ausland. Das Land NRW muss die Einreiseverordnung - insbesondere in Bezug auf die bisherigen Quarantänemaßnahmen – anpassen. Hier warten wir auf die entsprechende Neuregelung des Landes.

In den vergangenen Tagen ist sehr deutlich geworden, wie massiv die sogenannte zweite Welle uns alle trifft. Die täglichen Infektionszahlen und die Berichte aus den Krankenhäusern machen uns betroffen. Auch Bielefeld hat mittlerweile beim Inzidenzwert die Schwelle von 200 Infektionen auf 100.000 Einwohner*innen überschritten und gilt damit als „Extrem-Hotspot“.

Wir appellieren daher noch einmal an Sie: Halten Sie Abstand und beachten Sie die Hygieneregeln. Wer nicht zwingend vor Ort in der Universität arbeiten muss, sollte ins Home-Office wechseln.

Trotz allem Wünschen wir Ihnen eine schöne Adventszeit. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr. Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 44 / 2020

Liebe Studierende,

Bund und Länder haben am Mittwochabend für den Monat November weitreichende Maßnahmen verkündet, um das massive Infektionsgeschehen in Deutschland einzudämmen. Auch wenn es aktuell bundes- und landesweit keine neuen Regelungen für Universitäten gibt, hat sich das Rektorat noch einmal mit den Planungen für das gerade gestartete Wintersemester beschäftigt.

Wir sind weiterhin überzeugt, dass unsere Hygiene- und Schutzkonzepte auch für die aktuelle Situation passend und ausreichend sind. Zudem schätzen wir die erwartete Anzahl der Studierenden in der Universität als vertretbar ein. Diese Einschätzungen werden von den zuständigen Stellen bei der Stadt Bielefeld geteilt. Wir sind daher der Auffassung, dass Lehrveranstaltungen in Präsenz in den vorgegebenen Grenzen weiterhin grundsätzlich möglich bleiben.

Einige von Ihnen haben für das gestartete Wintersemester auch Präsenzveranstaltungen gebucht. Vielleicht haben Sie sich gerade auf den direkten Austausch mit Lehrenden und Kommiliton*innen sowie das gemeinsame Lernen vor Ort gefreut. Aber: Wir haben angesichts der aktuellen Situation sowie nach dem eindringlichen Appell der Kanzlerin und der Ministerpräsident*innen zur Kontaktreduzierung den Lehrenden empfohlen, Präsenzveranstaltungen in stärkerem Umfang durch digitale Angebote zu ersetzen. Gegebenenfalls können Lehrende zu einem späteren Zeitpunkt wieder zur Lehre vor Ort zurückkehren, wenn dies organisiert werden kann. Wir bitten Sie also um Verständnis, wenn einzelne Lehrende nun doch noch kurzfristig umplanen. Wir bedauern das genauso wie Sie. Aber jede digitale Lehrveranstaltung ist ein Beitrag, direkte Kontakte zu reduzieren. Und: Es gibt durch das Sommersemester bereits gute Erfahrungen im Hinblick auf Online-Formate, auf die jetzt aufgebaut werden kann.

Die Arbeitsplätze für Studierende, beispielsweise in der Universitätsbibliothek (UB) und der Uni-Halle, stehen bis auf weiteres zur Verfügung. Die UB wird die Öffnungszeiten ab kommender Woche sogar ausweiten.

Nicht stattfinden können – vorerst bis Ende November – die Präsenzveranstaltungen des Hochschulsports. Auch das Uni-Fit und das Schwimmbad bleiben geschlossen (Ausnahme: für Lehrveranstaltungen).

Sollten Sie eine Veranstaltung gebucht haben, nun aber nicht teilnehmen können oder wollen, dann melden Sie sich bitte unbedingt bei den jeweiligen Lehrenden ab beziehungsweise tragen sich im eKVV aus. Das gilt insbesondere für Präsenzveranstaltungen, für die unter den aktuellen Bedingungen nur begrenzte Plätze zur Verfügung stehen: Bitte ermöglichen Sie unter diesen Umständen jemand anderem die Teilnahme!

Wir appellieren für Ihre Anwesenheitszeiten an der Universität noch einmal an Sie: Halten Sie Abstand, tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung, beachten Sie die Hygieneregeln und registrieren Sie sich an den Arbeitsplätzen sowie in den Lehrräumen.

Wichtig: Wenn Sie Symptome einer Covid-19-Erkrankung haben oder sogar positiv getestet sind, dürfen Sie den Campus nicht betreten. Sollten Sie ein positives Testergebnis bekommen und vorher an einer Präsenzveranstaltung teilgenommen haben, so müssen Sie Ihre*n Lehrende*n umgehend über die Erkrankung in Kenntnis setzen und eine informierende E-Mail an coronavirus@uni-bielefeld.de schreiben. Im Fall eines positiven Tests dürfen Sie erst nach 14 Tagen und nur, wenn Sie zwei Tage symptomfrei sind, den Campus wieder betreten.

Sollte sich die Situation noch einmal verschärfen oder sollten wir mit der Tatsache konfrontiert werden, dass sich trotz unserer Hygiene- und Schutzkonzepte Menschen auf dem Campus infizieren, dann werden die Planungen selbstverständlich noch einmal überprüft und gegebenenfalls kurzfristig geändert.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund und gehen Sie trotz der Einschränkungen optimistisch in das Wintersemester!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Liebe Lehrende,

Bund und Länder haben am Mittwochabend für den Monat November weitreichende Maßnahmen verkündet, um das massive Infektionsgeschehen in Deutschland einzudämmen. Auch wenn es aktuell bundes- und landesweit keine neuen Regelungen für Universitäten gibt, hat sich das Rektorat noch einmal mit den Planungen für das gerade gestartete Wintersemester beschäftigt.

Wir sind weiterhin überzeugt, dass unsere Hygiene- und Schutzkonzepte auch für die aktuelle Situation passend und ausreichend sind. Zudem schätzen wir die erwartete Anzahl der Studierenden in der Universität als vertretbar ein. Diese Einschätzungen werden von den zuständigen Stellen bei der Stadt Bielefeld geteilt. Wir sind daher der Auffassung, dass Lehrveranstaltungen in Präsenz in den vorgegebenen Grenzen auch weiterhin grundsätzlich möglich bleiben.

Allerdings empfehlen wir angesichts der aktuellen Situation sowie nach dem eindringlichen Appell der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen, zur Kontaktreduzierung dennoch stärker auf Lehre vor Ort zu verzichten und stattdessen auf digitale Angebote umzustellen. Gegebenenfalls können Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zur Präsenz in den geplanten Räumen zurückkehren, wenn dies organisatorisch machbar ist. Jede digitale Lehrveranstaltung ist ein Beitrag, direkte Kontakte zu reduzieren. Viele von Ihnen haben dies bereits getan. Wir gehen davon aus, dass diejenigen, die sich entschieden haben, unter den aktuellen Bedingungen weiterhin Lehre vor Ort anzubieten, gute Gründe dafür haben oder alternative Online-Formate schlicht nicht möglich sind, ohne die Lehr- und Lernziele zu gefährden.

Die Arbeitsplätze für Studierende in Universitätsbibliothek und Uni-Halle stehen bis auf weiteres zur Verfügung. Die UB wird die Öffnungszeiten ab kommender Woche sogar ausweiten.

Und noch eine wichtige Information: In der kommenden Woche wird die neue Organisationsverfügung erscheinen, die die aktuell gültigen Regelungen an der Universität Bielefeld wieder bündelt. In diesem Zusammenhang stellen wir Ihnen auch einen Leitfaden zur Verfügung, für den Fall, dass ein*e Studierende*r in Ihrer Präsenzveranstaltung positiv auf Covid-19 getestet wurde.

Sollte sich die Situation noch einmal verschärfen oder wir mit der Tatsache konfrontiert werden, dass sich trotz unserer Hygiene- und Schutzkonzepte Menschen auf dem Campus infizieren, dann werden die Planungen selbstverständlich noch einmal überprüft und gegebenenfalls kurzfristig geändert.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Liebe Kolleg*innen,

Bund und Länder haben am Mittwochabend für den Monat November weitreichende Maßnahmen verkündet, um das massive Infektionsgeschehen in Deutschland einzudämmen. Auch wenn es bislang keine neuen staatlichen Regelungen für Universitäten gibt, hat sich das Rektorat noch einmal mit den Planungen für das gerade gestartete Wintersemester beschäftigt.

Wir sind weiterhin überzeugt, dass unsere Hygiene- und Schutzkonzepte für Lehre, Studium, Forschung und dem Arbeiten vor Ort auch für die aktuelle Situation passend und ausreichend sind. Diese Einschätzung wird von den zuständigen Stellen bei der Stadt Bielefeld geteilt. Es bleibt daher bei den Entscheidungen von letzter Woche. Präsenzveranstaltungen in der Lehre sind in den vorgegebenen Grenzen weiterhin grundsätzlich möglich. Auch Arbeitsplätze für Studierende, beispielsweise in Universitätsbibliothek und Uni-Halle, stehen zur Verfügung. Wir wollen notwendige Forschungsaktivitäten vor Ort sicherstellen.

Der Appell der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen war deutlich: Wenn möglich, sollen Arbeitgeber*innen den Beschäftigten Home-Office ermöglichen. Wir haben dies an der Universität bereits im Frühjahr umfassend und erfolgreich umgesetzt. Die Situation jetzt ist aber eine andere: Wir wollen Studium, Lehre und Forschung vor Ort nicht wieder zurückfahren. Daher haben wir für die Unterstützungsbereiche entschieden, dass diejenigen, die für die Aufrechterhaltung des aktuellen Lehr- und Forschungsbetrieb in der Universität unabdingbar notwendig sind, nicht ins Home-Office wechseln. Die Entscheidung, wen dies betrifft, wird von den Vorgesetzten für die betroffenen Bereiche definiert. Allen anderen legen wir nahe, bis Ende November zuhause zu arbeiten. Wir wissen, dass viele von Ihnen gerne weiterhin in der Universität ihren Tätigkeiten nachgehen wollen. Dies halten wir auch grundsätzlich für vertretbar. Ausgeschlossen ist eine Tätigkeit auf dem Campus aber für Personen, die zu Risikogruppen gehören, sowie für Schwangere.

Wichtig: Wenn Sie Symptome einer Covid-19-Erkrankung haben oder sogar positiv getestet sind, dürfen Sie den Campus nicht betreten. Bei einem positiven Test müssen Sie ihre*n Vorgesetzte*n über die Erkrankung in Kenntnis setzen und eine informierende E-Mail an coronavirus@uni-bielefeld.de schreiben. Im Fall eines positiven Tests dürfen Sie erst nach 14 Tagen und nur, wenn Sie zwei Tage symptomfrei sind, den Campus wieder betreten.

Nicht stattfinden können – vorerst bis Ende November – die Präsenzveranstaltungen des Hochschulsports. Auch das Uni-Fit und das Schwimmbad bleiben geschlossen (Ausnahme: Lehrveranstaltungen).

Von Dienstreisen sollte – wenn es nicht zwingend notwendig ist – abgesehen werden.

Vorerst bis zum 30. November dürfen keine Veranstaltungen außerhalb des Lehr- und Prüfungsbetriebs stattfinden. Dies betrifft auch wissenschaftliche Tagungen und ähnliche Veranstaltungen in Präsenz.

In der kommenden Woche wird die neue Organisationsverfügung erscheinen, die die aktuellen Regelungen wieder bündelt.

Noch ein Hinweis für Vorgesetzte: Es kommt aktuell wieder vermehrt zu Einschränkungen in Kindertagesstätten und Schulen. Damit sind einige Beschäftigte wieder mit Betreuungsaufgaben konfrontiert. Wir bitten Sie, diese herausfordernde Situation von Eltern bei der Arbeitsplanung zu berücksichtigen und verständnisvoll damit umzugehen. Die Vertrauensarbeitszeit bietet eine hohe Flexibilität, die Sie bitte nutzen. Sollte es hier zu Fragen kommen, wenden Sie sich bitte an das Personaldezernat.

Sollte sich die Situation noch einmal verschärfen oder wir mit der Tatsache konfrontiert werden, dass sich trotz unserer Hygiene- und Schutzkonzepte Menschen auf dem Campus infizieren, dann werden die Planungen selbstverständlich noch einmal überprüft und ggf. kurzfristig geändert.

Wir appellieren für Ihre Anwesenheitszeiten an der Universität noch einmal an Sie: Halten Sie Abstand, tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung und beachten Sie die Hygieneregeln

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Kalenderwoche 43 / 2020

Liebe Studierende,

Bielefeld hat in der letzten Woche den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in sieben Tagen überschritten und gilt daher derzeit als Corona-Risikogebiet. Im gesamten Stadtgebiet gelten daher verschärfte Regeln. Bitte beachten Sie dafür die Informationen der Stadt unter www.bielefeld.de.

Die Regelungen der Stadt haben zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Planungen und die Praxis der Universität Bielefeld. Dennoch haben wir diese besorgniserregende Entwicklung im Hinblick auf die in Kürze beginnende Vorlesungszeit des Wintersemesters zum Anlass genommen, unser Handeln noch einmal zu prüfen.

Unser Ziel und unsere Verantwortung sind es, Ihnen das Studieren auch unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Gleichzeitig muss der Schutz der Gesundheit von Studierenden und Beschäftigten sichergestellt werden.

Nach intensiver Abwägung sind wir zum Ergebnis gekommen, dass wir bis auf weiteres unsere Planungen für das Wintersemester nicht ändern. Hintergrund dieser Entscheidung, ist, dass unsere Planungen zur Präsenz vor Ort von vornherein vorsichtig waren. Die Hygiene- und Schutzkonzepte, die für die Präsenzlehre ebenso wie für die Prüfungen entwickelt wurden, haben sich in den vergangenen Wochen bereits als wirksam erwiesen und decken auch die Bedingungen in der aktuellen Lage ab. Es ist uns kein Fall bekannt, in dem sich eine Person auf dem Campus oder im Rahmen einer Veranstaltung/ Prüfung infiziert hat. Ihre Lehrenden haben sich gut vorbereitet und in den letzten Monaten tragfähige Konzepte für die digitale Lehre ebenso wie für hybride Lehrformate entwickelt. Es gilt daher nach wie vor das, was wir Ihnen in der letzten Woche geschrieben haben (https://www.uni-bielefeld.de/themen/coronavirus/alle-mitteilungen/).

Als zusätzliche Maßnahmen ist jedoch ab sofort eine Mund-Nasen-Bedeckung auch bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen (Ausnahmen: Personen, die durch ein ärztliches Attest befreit sind, teilweise Laborpraktika, Sportveranstaltungen, Musik) sowie an studentischen Arbeitsplätzen zu tragen. Wir werden Sie informieren, wenn dies nicht mehr notwendig ist. In den Hörsälen findet ein Luftaustausch durch die Lüftungsanlagen statt. In den Seminarräumen sind die Lehrenden aufgefordert, durch offene Türen und Fenster alle 20 Minuten für regelmäßige Lüftung zu sorgen.

Es ist angesichts der aktuellen Entwicklung aber nicht ausgeschlossen, dass Ihre Lehrende nun die Präsenzanteile der Lehrangebote noch einmal verändern, also auf Online umstellen, Vor-Ort-Termine absagen oder die Frequenz der Präsenzzeiten verändern, um angesichts der Situation auf besondere Bedingungen bei Lehrenden und / oder Studierenden zu reagieren. Dafür bitten wir herzlich um Ihr Verständnis.

Wir appellieren für Ihre Anwesenheitszeiten an der Universität noch einmal an Sie: Halten Sie Abstand, tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung, beachten Sie die Hygieneregeln und registrieren Sie sich an den Arbeitsplätzen sowie in den Lehrräumen. Insbesondere weisen wir noch einmal darauf hin, dass Sie an den Arbeitsplätzen, in der Universitätshalle und auf den Verkehrsflächen in den Gebäuden (Ausnahme: Mensa) nicht essen und trinken dürfen.

Sollte sich die Situation in der Stadt noch einmal verschärfen oder wir mit der Tatsache konfrontiert werden, dass sich trotz unserer Hygiene- und Schutzkonzepte Menschen auf dem Campus infizieren, dann werden die Planungen selbstverständlich noch einmal überprüft und ggf. kurzfristig geändert.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir dafür sorgen, dass die Universität Bielefeld ihren Lehr- und Studienbetrieb – wenn auch eingeschränkt – aufrechterhalten kann und keine Rückkehr zur reinen Online-Lehre erfolgen muss.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Liebe Lehrende,

Bielefeld hat in der letzten Woche den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in sieben Tagen überschritten und gilt derzeit als Corona-Risikogebiet. Im gesamten Stadtgebiet gelten daher verschärfte Regeln. Bitte beachten Sie dafür die Informationen der Stadt unter www.bielefeld.de.

Die Regelungen der Stadt haben zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Planungen und Praxis der Universität Bielefeld. Dennoch haben wir diese besorgniserregende Entwicklung zum Anlass genommen, unser Handeln noch einmal zu prüfen.

Unser Ziel und unsere Verantwortung sind es, den Studierenden auch unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen. Gleichzeitig muss der Schutz der Gesundheit von Studierenden und Beschäftigten sichergestellt werden.

Nach intensiver Abwägung sind wir zum Ergebnis gekommen, dass wir bis auf weiteres unsere Planungen für das Wintersemester nicht ändern. Hintergrund dieser Entscheidung, ist, dass unsere Planungen zur Präsenz vor Ort von vornherein vorsichtig waren. Die Hygiene- und Schutzkonzepte, die für die Präsenzlehre ebenso wie für die Prüfungen entwickelt wurden, haben sich in den vergangenen Wochen bereits als wirksam erwiesen und decken auch die Bedingungen in der aktuellen Lage ab. Es ist uns kein Fall bekannt, in dem sich eine Person auf dem Campus oder im Rahmen einer Veranstaltung/ Prüfung infiziert hat. Wir haben uns gut vorbereitet und alle gemeinsam in den letzten Monaten tragfähige Konzepte für die digitale Lehre ebenso wie für hybride Lehrformate entwickelt. Es gilt daher nach wie vor das, was wir Ihnen in der letzten Woche geschrieben haben (https://www.uni-bielefeld.de/themen/coronavirus/alle-mitteilungen/). Als zusätzliche Maßnahme – neben der Abstandsregel – ist ab sofort eine Mund-Nasen-Bedeckung auch in Hörsälen und Seminarräumen zu tragen (Ausnahmen: Personen, die durch ein ärztliches Attest befreit sind, sportpraktische Veranstaltungen, Labortätigkeit, Musikunterricht). Als Lehrende sind Sie während der Veranstaltung von dieser Pflicht befreit, müssen aber die Umsetzung sicherstellen. Wir werden Sie informieren, wenn dies nicht mehr notwendig ist. In den Hörsälen findet ein Luftaustausch durch die Lüftungsanlagen statt. In den Seminarräumen müssen Sie durch das Öffnen sämtlicher Fenster und Türen alle 20 Minuten 5 Minuten lang für Lüftung sorgen.

Trotz der funktionierenden und umfangreichen Hygiene- und Schutzkonzepte ist uns bewusst, dass Sie selbst oder auch Ihre Studierenden sich angesichts der Entwicklungen unter Umständen nicht wohl damit fühlen, in Präsenz zu lehren. Wenn das der Fall ist, überprüfen Sie bitte, ob die in den kommenden Tagen und Wochen geplanten Präsenzveranstaltungen durch Online-Angebote ersetzt werden können. Vielleicht können Sie auch die Frequenz der Präsenz anpassen.

Wenn die geplanten Konzepte nun doch nicht realisierbar sein sollten, so wird Ihnen wieder eine hohe Flexibilität abverlangt. Kurzfristige Umplanungen bedeuten leider nochmals zusätzlichen Aufwand. Wir vertrauen dabei aber auf Ihr Engagement, Ihre Kompetenz und Kreativität. Unsere Studierenden haben es verdient, dass wir Ihnen auch in dieser Zeit ein anspruchsvolles Lehrangebot machen – so wie Sie es auch im Sommersemester bereits umgesetzt haben. Damit haben wir die Situation bislang trotz aller Herausforderungen gut bewältigt. Insbesondere die neuen Studierenden im ersten und zweiten Semester müssen wir dabei auch zukünftig besonders im Blick behalten. Wir danken Ihnen herzlich für Ihren Einsatz und Ihre Bereitschaft, den Studierenden neben inhaltlichen Einführungen auch soziale Kontakte zu ermöglichen und sie – sei es in Präsenz oder digital – bestmöglich zu unterstützen!

Sollte sich die Situation in der Stadt noch einmal verschärfen oder wir mit der Tatsache konfrontiert werden, dass sich trotz unserer Hygiene- und Schutzkonzepte Menschen auf dem Campus infizieren, dann werden die Planungen selbstverständlich noch einmal überprüft und ggf. kurzfristig geändert.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Liebe Beschäftigte, liebe Kolleg*innen,

Bielefeld hat in der letzten Woche den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in sieben Tagen überschritten und gilt derzeit als Corona-Risikogebiet. Im gesamten Stadtgebiet gelten daher verschärfte Regeln. Bitte beachten Sie dafür die Informationen der Stadt unter www.bielefeld.de.

Die Regelungen der Stadt haben zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Planungen und Praxis der Universität Bielefeld. Dennoch haben wir diese besorgniserregende Entwicklung zum Anlass genommen, unser Handeln noch einmal zu prüfen.

Unser Ziel und unsere Verantwortung sind es, den Studierenden unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie ein erfolgreiches Studium und den Wissenschaftler*innen ihre Forschungsaktivitäten zu ermöglichen. Gleichzeitig muss der Schutz der Gesundheit von Studierenden und allen Beschäftigtengruppen sichergestellt werden.

Nach intensiver Abwägung sind wir zum Ergebnis gekommen, dass wir bis auf weiteres unsere Planungen für das Wintersemester nicht ändern. Das Semester soll als ein Hybridsemester mit Online- und Präsenzangeboten stattfinden. Die Lehrenden haben die Möglichkeit, ihre in den kommenden Wochen geplanten Präsenzveranstaltungen durch Online-Angebote zu ersetzen oder die Frequenz der Präsenz anzupassen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist bis auf weiteres mit wenigen Ausnahmen auch in Lehrveranstaltungen notwendig.

Ändert sich angesichts der aktuellen Entwicklungen etwas für Sie und ihre Tätigkeiten vor Ort?

Wir haben für die Tätigkeit in der Universität sehr weitgehende Hygiene- und Schutzkonzepte erstellt und Regelungen getroffen. Diese haben sich als wirksam erwiesen. Es ist uns kein Fall bekannt, in dem sich eine Person auf dem Campus infiziert hat.

Daher ändern wir aktuell nichts Grundsätzliches. Es gibt keine Anweisung, wieder ausschließlich zuhause zu arbeiten.

Es gilt weiterhin: Wissenschaftler*innen sind berechtigt von Zuhause oder vor Ort in den Gebäuden der Universität zu arbeiten. Wird in den Gebäuden der Universität gearbeitet, sind die Regelungen zur Arbeitsplatzgestaltung einzuhalten

Als Grundsatz für die Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung gilt bislang, die etwa hälftige Besetzung vor Ort zu erreichen. In den einzelnen Bereichen sollen in den kommenden Wochen aber flexibel Modelle entwickelt werden, die vermehrt Home-Office vorsehen, soweit dies der Aufrechterhaltung der Services für Forschung, Lehre und Studium nicht entgegensteht. Wie bisher wird daher in bestimmten Bereichen eine Vor-Ort-Präsenz unabdingbar sein.

Die Entscheidung über die Verteilung zwischen Home-Office und Präsenz vor Ort treffen die Vorgesetzten in Rücksprache mit den Beschäftigten. Wir bitten die Vorgesetzten bei der Planung ein besonderes Augenmerk auf die Risiko- und Hochrisikogruppen zu legen. Die aktuellen Regelungen zum Infektionsschutz und zur Arbeitsorganisation sind einzuhalten.

Angesichts der vielerorts gestiegenen Infektionszahlen gilt weiterhin: Bitte nehmen Sie Dienstreisen sowie Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz nur dann wahr, wenn dies aus dienstlichen Gründen zwingend notwendig ist. Halten Sie hierzu bitte mit ihren Vorgesetzten Rücksprache.

Sollte sich die Situation in der Stadt noch einmal verschärfen oder wir mit der Tatsache konfrontiert werden, dass sich trotz Hygiene- und Schutzkonzepte Menschen auf dem Campus infizieren, dann werden die Planungen selbstverständlich noch einmal überprüft und ggf. kurzfristig geändert.

Wir appellieren aber noch einmal an Sie: Halten Sie Abstand, tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung, beachten Sie die Hygieneregeln, lüften Sie regelmäßig und registrieren Sie sich am Eingang. Insbesondere weisen wir noch einmal darauf hin, dass Sie in der Universitätshalle und auf den Verkehrsflächen in den Gebäuden (Ausnahme: Mensa) nicht essen und trinken dürfen. Vermeiden Sie persönliche Treffen mit Kolleg*innen, wenn es dienstlich nicht notwendig ist.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Kalenderwoche 42 / 2020

Liebe Studierende,

wir hoffen, dass Sie trotz der anhaltenden Corona-Pandemie einigermaßen erholsame und angenehme Semesterferien hatten. In Kürze startet das Wintersemester 2020/2021, das Sie hoffentlich zuversichtlich angehen werden. Vor allem auch alle neuen Studierenden heißen wir an der Universität Bielefeld herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen guten Start ins Studium.

Nach wie vor ist unser Miteinander von einer hohen Unsicherheit geprägt, insbesondere angesichts der wieder steigenden Zahl von COVID-19-Erkrankungen. Gleichzeitig wissen wir aber auch immer mehr über das Corona-Virus und können auf dieser Grundlage an unserer Universität punktuell Öffnungen auf den Weg bringen.

In wenigen Tagen beginnt die Vorlesungszeit. Dann wird es – wie bereits angekündigt – aber keine vollständige Rückkehr zur Präsenz geben können. Lehre muss weiterhin überwiegend digital stattfinden. Dies gilt insbesondere für große Lehrveranstaltungen ab 50 Personen. Es soll aber so viel Anwesenheit vor Ort und Interaktion ermöglicht werden, wie für Studierende und Beschäftigte verantwortbar und organisatorisch machbar ist. Für kleinere und mittlere Veranstaltungen sind daher neben reinen Online-Veranstaltungen auch gemischte Formate, bei denen Präsenzanteile und Online-Lehre kombiniert werden, möglich. In Präsenz sollen vor allem die Einführungsveranstaltungen für Erstsemester - ggf. geöffnet für Zweitsemester - durchgeführt werden. Auch praxisorientierte Veranstaltungen können in Präsenz stattfinden (z.B. Laborpraktika, künstlerische Veranstaltungen oder weitere praxisorientierte Veranstaltungen wie Lehr-Forschungsseminare im Master, methodische Vertiefungen im Bachelor, materialorientierte Veranstaltungen, Debattenseminare oder ggf. Vorbereitungs- und Begleitseminare im Praxissemester). In den Fakultäten und den verantwortlichen Verwaltungseinheiten wurde und wird mit viel Engagement dieser hybride Lehrbetrieb geplant und organisiert. Die Lehrveranstaltungen des Wintersemesters sind dem eKVV zu entnehmen. Dort ist auch jeweils hinterlegt, ob es sich um eine Präsenz- oder um eine Online-Veranstaltung handelt. Weitere Informationen erhalten Sie von den jeweiligen Lehrenden.

Heute möchten wir Sie über die aktuellen Regelungen für das Wintersemester 2020/2021 informieren. Das Wichtigste vorweg: Die Vorlesungszeit beginnt am 26. Oktober. Studierende im ersten Semester starten am 2. November. Als Ende der Vorlesungszeit wurde der 12. Februar 2021 festgelegt.

Die wichtigsten Informationen und Regeln:

  • Der Zugang zum Gebäude ist nach wie vor eingeschränkt. Geöffnet sind drei Eingänge des Universitätshauptgebäudes (Haupteingang C01, Süd-UMV sowie West P0) und ein Eingang des Gebäude X (Nebeneingang beim Wachlokal). Neu ist: Studierende und Gasthörer*innen müssen sich zum Start der Vorlesungszeit am 26. Oktober nicht mehr an den Eingängen registrieren. Wir haben die Registrierung dahingehend geändert, dass Sie sich dort registrieren, wo Sie sich längere Zeit aufhalten, also in den Seminarräumen, Hörsälen, an den Lernorten, in der Bibliothek, der Mensa oder weiteren Aufenthaltsorten. Die Registrierung dort erfolgt in der Regel über einen QR-Code, der mittels Smartphone, Tablet oder Laptop gescannt werden kann. Die entsprechende Ausrüstung der unterschiedlichen Lern- und Aufenthaltsorte in den Gebäuden wird aktuell umgesetzt. Bibliothek und Mensa verfügen über eigene Registrierungsverfahren.
  • Grundsätzlich ist weiterhin in den Gebäuden der Universität eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zu tragen. An Orten, an denen von der Pflicht abgesehen wird, werden Sie speziell darauf hingewiesen.
  • Mit Symptomen von Atemwegserkrankungen (sofern nicht ärztlich abgeklärte anderweitige Ursache) oder Fieber dürfen Sie sich nicht auf dem Universitätsgelände aufhalten.
  • Studierende oder Rückkehrer*innen aus Risikogebieten (laut Robert-Koch-Institut) oder aus Gebieten, für die coronabedingte Reisewarnungen des Auswärtigen Amts bestehen, dürfen den Campus zwei Wochen nach Rückkehr nicht betreten. Ausnahme: Sie legen fünf Tage nach der Einreise einen negativen Corona-Test vor.
  • Bei Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen in Präsenz ist die Anzahl der Plätze in den Hörsälen und Seminarräumen aufgrund des Mindestabstands deutlich reduziert. Die Hygienekonzepte sind zu beachten: https://www.uni-bielefeld.de/coronavirus/sicherheitskonzepte. Studierende müssen sich namentlich und sitzplatzbezogen registrieren, um es den Gesundheitsbehörden zu ermöglichen, im Infektionsfall die Kontakte nachzuverfolgen. Bitte verrücken Sie nicht die Tische und Stühle in den Seminarräumen! Wichtig: Es geht nicht um eine Anwesenheitskontrolle. Für die Registrierung wird vorrangig ein QR-Code am Zugang zum Hörsaal bzw. an den Plätzen verwendet, der dann mittels Smartphone, Tablet oder Laptop gescannt werden kann. Für Teilnehmende ohne Smartphone oder Gäste erfolgt die Erfassung durch die*den Veranstalter*in. Weitere Informationen: https://www.uni-bielefeld.de/anwesenheit.
  • Grundsätzlich können mündliche und schriftliche Prüfungen im Wintersemester als Online-Prüfungen oder auch in Präsenz im Rahmen der vorhandenen Raumkapazitäten und unter Berücksichtigung der Hygieneregelungen durchgeführt werden. Die Fakultäten und Lehrenden legen dies fest und geben es in geeigneter Weise bekannt. Für die Prüfungsphase zum Ende des Wintersemesters (Februar bis April) werden auch externe Räume angemietet. Weitere Informationen hierzu erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Die Durchführung von Bachelor-/Master- und Forschungsarbeiten in den Laborarbeitsgruppen sind vor Ort möglich.
  • Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten können teilweise nicht alle Studierenden einen Platz in Lehrveranstaltungen oder Prüfungen in Präsenz erhalten. Wer angemeldet ist und doch nicht teilnehmen kann, muss sich bitte unbedingt bei den jeweiligen Lehrenden abmelden bzw. im ekvv austragen, so dass ggf. andere Studierenden nachrücken können!
  • Studierenden, die aufgrund von relevanten Vorerkrankungen an Veranstaltungen/ Prüfungen nicht teilnehmen können, sollen alternative Formen der Veranstaltungen/Prüfungen angeboten bekommen. Bitte sprechen Sie Ihre Lehrenden ggf. darauf an.
  • Serviceeinheiten wie der Infopunkt, das Studierendensekretariat, die Zentrale Studienberatung (ZSB), das International Office (IO), die Beratung im BITS oder die Prüfungsämter in den Fakultäten haben in moderatem Umfang wieder geöffnet. Auch Lehrende können Sprechstunden in Präsenz anbieten. Bitte kontaktieren Sie die Lehrenden oder Servicebereiche und vereinbaren Sie jeweils vorher einen Termin (meistens ist dies digital über die Terminvereinbarungsfunktion des ekvv möglich). Für den Infopunkt ist keine Anmeldung nötig. Die Servicebereiche sind natürlich weiterhin auch online oder über Telefon erreichbar. Weitere Einzelheiten sind den jeweiligen Webseiten zu entnehmen.
  • Zum 1. Oktober hat die Universitätsbibliothek die Anzahl der Arbeitsplätze noch einmal deutlich erhöht. Zudem wurden die Öffnungszeiten erweitert. Informationen finden Sie hier: https://blog.ub.uni-bielefeld.de/?p=10991. Für den Beginn des Wintersemesters wird aktuell die Ausweitung der Öffnungszeiten bis 20 Uhr vorbereitet (montags bis freitags). In Planung ist auch die zusätzliche Öffnung am Wochenende, voraussichtlich ab dem 1. Dezember.
  • Auf dem Campus stehen zudem auch wieder weitere studentische Arbeitsplätze (Lernorte) zum Lernen und Arbeiten zur Verfügung, insbesondere auf den Brücken und auf der Galerie in der Universitätshalle, in einigen wenigen Seminarräumen sowie in der Bibliothek. Auch Fakultäten haben einzelne Fakultätsräume zum Lernen und Arbeiten eingerichtet. Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre Lehrenden oder die Studiendekan*innen. Bitte verrücken Sie die Tische und Stühle nicht. In der Bibliothek und in den Fakultäten ist zwingend eine Anmeldung zur Nutzung der Lernorte erforderlich. Alle Lernorte finden Sie hier: https://www.uni-bielefeld.de/lernorte/
  • Viele Fakultäten haben zur Unterstützung der Erstsemester-Studierenden ein Peer-Mentoring-Programm („Studierende helfen Studierenden“) entwickelt. Darüber wird in den Erstsemester-Einführungen und auf den Fakultäts-Homepages informiert. Wenden Sie sich hierzu ggf. an Ihre Fakultät.
  • Studierende und Promovierende mit Familienaufgaben sind durch die Pandemie noch einmal im besonderen Maße belastet. Die Universität unterstützt für das Wintersemester 2020/21 (Promotions-)Studierende mit Kind(ern) daher mit einer Kontaktvermittlung zu Babysitter*innen sowie deren Finanzierung. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören und Bedarf haben, finden Sie hier Information: https://www.uni-bielefeld.de/verwaltung/dezernat-p-o/familie/babysittingportal/index.xml
  • Der soziale Kontakt zu Kommiliton*innen ist ein wichtiger Teil Ihres Studiums. Dies ist aktuell eine Herausforderung. Wir möchten Sie ermutigen: Seien Sie weiterhin kreativ! Kontaktieren Sie Ihre Fachschaft oder eine Hochschulgruppe und lernen Sie dort (neue) Leute kennen oder nutzen Sie das vielfältige Angebot des Hochschulsports. Erstsemesterstudierende (aber nicht nur die) finden auch zu diesem Thema Tipps und Infos auf der zentralen Seite zum Studienstart (www.uni-bielefeld.de/studienstart unter „Leute kennenlernen“). Gerne können Sie auch die Social Media-Kanäle der Universität abonnieren und dort regelmäßig News und Inspirationen rund um die Universität erhalten und sich mit anderen Studierenden vernetzen.

Trotz der punktuellen Öffnungen bleibt die Situation in der Universität angespannt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass je nach Verlauf der Pandemie Anpassungen notwendig werden. Auch vom Land Nordrhein-Westfalen können durchaus noch Regelungen kommen, die Auswirkungen auf unsere Praxis haben.

Uns ist eines ganz wichtig: All unsere Planungen haben das Ziel, Ihnen das Studieren unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Gleichzeitig muss der Schutz der Gesundheit von Studierenden und Beschäftigten sichergestellt werden. Und wir müssen gemeinsam alles tun, um die Verbreitung des Virus zu stoppen. Nur wenn wir uns alle an die Regeln halten, sind wir in der Lage, die Öffnung der Universität voranzubringen. Dies gilt insbesondere für das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, die Beachtung der Abstandsregeln, die regelmäßige Desinfektion der Hände oder die verlässliche Registrierung. Wir appellieren hier an Ihre Solidarität. Die erreichten Fortschritte dürfen nicht durch das Verhalten Einzelner gefährdet werden.

Wir danken Ihnen sehr dafür.

Wir wünschen Ihnen allen Herausforderungen zum Trotz eine gute und ertragreiche Vorlesungszeit. Über alle weiteren Maßnahmen und Regelungen werden wir Sie zeitnah informieren. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Liebe Lehrende,

in Kürze startet die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/2021. Auch dieses Semester steht unter dem massiven Einfluss der Corona-Pandemie. Wir hoffen und wünschen Ihnen, dass Sie es trotzdem zuversichtlich angehen. Dank Ihres großen Engagements, Ihrer Kreativität und Ihres Einsatzes im letzten Sommersemester ist bereits vieles an Formaten und Lösungen entstanden, an die anknüpft werden kann.

In der letzten Organisationsverfügung vom 1.September sind alle Beschäftigten bereits über die aktuellen Regelungen zum allgemeinen Dienstbetrieb informiert worden (www.uni-bielefeld.de/coronavirus)

Wir möchten Sie heute über die aktuellen Regelungen im Hinblick auf den Lehr- und Prüfungsbetrieb im Wintersemester 2020/2021 informieren.

Im Wintersemester 2020/2021 wird es – wie bekannt – keine vollständige Rückkehr zur Präsenz geben können. Lehre wird weiterhin überwiegend digital stattfinden müssen. Dies gilt insbesondere für große Lehrveranstaltungen ab 50 Personen. Es soll aber so viel Anwesenheit vor Ort und Interaktion ermöglicht werden, wie für Studierende und Beschäftigte verantwortbar und organisatorisch machbar ist. In den Fakultäten und den verantwortlichen Verwaltungseinheiten wurde und wird mit viel Engagement dieser hybride Lehrbetrieb entsprechend den Ihnen bereits zugesandten Eckpunkten geplant und organisiert (www.uni-bielefeld.de/themen/coronavirus/studium-und-lehre/2020-07-15_Eckpunkte-Lehr-und-Prufungsbetrieb-WiSe.pdf.

Aktuell gelten folgende Regelungen:

  • Die geplanten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters sind wie immer im eKVV zu hinterlegen und zu veröffentlichen. Dort ist auch aufzuführen, ob es sich um eine Präsenz- oder eine Online-Veranstaltung oder eine Kombination handelt. Die Veröffentlichung aller Veranstaltungen, auch in fakultätseigenen Räumen, ist in diesem Semester besonders bedeutsam, weil nur bei veröffentlichten Veranstaltungen die Nachverfolgbarkeit gewährleistet werden kann (s.u.). Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre eKVV-Beauftragten.
  • Eine Verschiebung von geplanten Lehrveranstaltungen in die vorlesungsfreie Zeit kann in besonderen Fällen erfolgen. Es sind auch Veranstaltungen am Samstag zulässig.
  • Für die Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen in Präsenz ist die Anzahl der Plätze in den Hörsälen und Seminarräumen aufgrund des Mindestabstands deutlich reduziert worden. Die Hygienekonzepte sind zu beachten: https://www.uni-bielefeld.de/coronavirus/sicherheitskonzepte. Bitte weisen Sie die Studierenden darauf hin, dass keine Tische und Stühle verstellt werden dürfen und achten Sie selbst darauf.
  • Studierende müssen sich namentlich und sitzplatzbezogen für die jeweilige Veranstaltung registrieren, um Gesundheitsbehörden zu ermöglichen, Kontakte nachzuverfolgen. Lehrenden müssen sich ebenfalls registrieren, aber keinen Sitzplatz angeben. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass die jeweilige Lehrveranstaltung im eKVV veröffentlicht ist. Für die Registrierung wird vorrangig ein QR-Code am Zugang zum Hörsaal bzw. an den Plätzen verwendet, der dann mittels Smartphone, Tablet oder Laptop gescannt werden kann. Für Teilnehmende ohne Smartphone oder Gäste erfolgt die Erfassung durch die*den Veranstalter*in. Weitere Informationen zur Registrierung: www.uni-bielefeld.de/anwesenheit.
  • Für Online-Lehrveranstaltungen können die im Sommersemester entwickelten und eingeführten Online-Formate und Tools genutzt werden.
  • Die Durchführung von Bachelor-/Master- und Forschungsarbeiten in den Laborarbeitsgruppen ist weiterhin möglich.
  • Grundsätzlich können mündliche und schriftliche Prüfungen im Wintersemester als Online-Prüfungen oder auch in Präsenz im Rahmen der vorhandenen Raumkapazitäten und unter Berücksichtigung der Hygieneregelungen durchgeführt werden. Für Klausuren in Präsenz ist geplant, das im Sommersemester bereits etablierte Anmelde- und Registrierungsverfahren für Klausuren (Teilnehmer*innenlisten im eKVV) fortzuführen, d.h. mit persönlich zugeteilten Plätzen und ohne QR-Code. Für die Prüfungsphase zum Ende des Wintersemesters (Februar bis April) werden auch externe Räume angemietet. Weitere Informationen hierzu erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Für Online-Prüfungen können die bereits entwickelten Online-Formate genutzt werden, insbesondere die open-book- und closed-book-Formate im Prüfungsmoodle ggf. unter Einsatz von Zoom und einer Rechnersperrung (safe exam browser).
  • Studierende, die aufgrund von relevanten Vorerkrankungen an Veranstaltungen/ Prüfungen nicht teilnehmen können, sollen alternative Formen der Veranstaltungen/Prüfung angeboten bekommen, z.B. über Streaming, distance learning Formate oder digitale Prüfungen.
  • Studierende können ihre Arbeiten für Studien-oder Prüfungsleistungen weiterhin per E-Mail oder über den Abgabeordner im Lernraum einreichen. Bei Abschlussarbeiten muss eine Mail mit der Abschlussarbeit, die der gedruckten Version entspricht, an das zuständige Prüfungsamt wie auch an die Prüfer*innen geschickt werden.
  • Serviceeinheiten wie der Infopunkt, das Studierendensekretariat, die Zentrale Studienberatung (ZSB), das International Office (IO), die Beratung im BITS oder die Prüfungsämter in den Fakultäten haben in moderatem Umfang wieder geöffnet. Sie sind natürlich weiterhin auch online oder über Telefon erreichbar. Weitere Einzelheiten sind den jeweiligen Webseiten zu entnehmen. Auch Lehrende können Sprechstunden neben digitalen Formaten wieder in Präsenz anbieten. Bitte achten Sie darauf, dass die Studierenden vorher einen Termin vereinbaren, im Interesse der Nachverfolgbarkeit im Infektionsfall am besten über die Terminvereinbarungsoption im ekvv.
  • Zum 1. Oktober hat die Universitätsbibliothek die Anzahl der Arbeitsplätze noch einmal deutlich erhöht. Zudem wurden die Öffnungszeiten erweitert. Informationen finden Sie hier: https://blog.ub.uni-bielefeld.de/?p=10991. Für den Beginn des Wintersemesters wird aktuell die Ausweitung der Öffnungszeiten bis 20 Uhr vorbereitet (montags bis freitags). In Planung ist auch die zusätzliche Öffnung am Wochenende, voraussichtlich ab dem 1. Dezember.
  • Auf dem Campus stehen wieder studentische Arbeitsplätze (Lernorte) zum Lernen und Arbeiten zur Verfügung, insbesondere auf den Brücken und auf der Galerie in der Universitätshalle, in einigen wenigen Seminarräumen sowie in der Bibliothek. Auch Fakultäten haben einzelne Fakultätsräume zum Lernen und Arbeiten eingerichtet. Alle Lernorte finden Sie hier: www.uni-bielefeld.de/lernorte
  • Studierende, Promovierende und Lehrende mit Familienaufgaben sind durch die Pandemie noch einmal im besonderen Maße belastet. Die Universität unterstützt für das Wintersemester 2020/21 daher mit einer Kontaktvermittlung zu Babysitter*innen. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören und Bedarf haben, finden Sie hier Information: https://www.uni-bielefeld.de/babysitting. Eine Unterstützung von Lehrenden mit hohem Lehrdeputat mit Familienaufgaben oder Nachwuchswissenschaftler*innen mit Familienaufgaben wurden Mittel durch die jeweiligen Fakultäten und das Rektorat bereitgestellt, um diese auf Antrag durch Hilfskräfte oder ergänzende Lehraufträge zu entlasten.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass je nach Verlauf der Pandemie noch Anpassungen notwendig werden. Auch vom Land Nordrhein-Westfalen können durchaus noch Regelungen kommen, die Auswirkungen auf unsere Praxis haben.

Uns ist eines ganz wichtig: All unsere Planungen haben das Ziel, Studieren und Lehren unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Gleichzeitig muss der Schutz der Gesundheit von Studierenden und Beschäftigten sichergestellt werden. Und wir müssen gemeinsam alles tun, um die Verbreitung des Virus zu stoppen. Nur wenn wir uns alle an die Regeln halten, sind wir in der Lage, die Öffnung der Universität voranzubringen. Dies gilt insbesondere für das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, das Einhalten von Abständen, das Desinfizieren der Hände und die verlässliche Registrierung. Bitte weisen Sie Ihre Studierenden darauf hin.

Die soziale Seite des Studiums ist nach wie vor sehr stark eingeschränkt. Bitte ermutigen Sie ihre Studierenden, beispielsweise die Angebote von Fachschaften wahrzunehmen oder sich privat im möglichen Rahmen mit Kommiliton*innen zu treffen. Auf dem Portal für Erstsemester findet sich unter der Überschrift „Leute kennenlernen und Unterstützung finden“ eine Linkliste zu möglichen Anlaufstellen (www.uni-bielefeld.de/start-ins-studium).

Wir wünschen Ihnen allen Herausforderungen zum Trotz eine gute Vorlesungszeit und danken Ihnen noch einmal sehr herzlich für Ihr Engagement. Wir können gemeinsam stolz darauf sein, wie die Universität sich in dieser herausfordernden Zeit für eine funktionierende Lehre und damit für ein erfolgreiches Studium von Tausenden von Studierenden einsetzt.

Über alle weiteren Maßnahmen und Regelungen werden wir Sie zeitnah informieren.

Die aktuell gültigen Regelungen finden Sie hier: www.uni-bielefeld.de/coronavirus

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Liebe Beschäftigte, liebe Kolleg*innen,

nach wie vor ist unser Miteinander von einer hohen Unsicherheit geprägt, insbesondere angesichts der wieder steigenden Zahl von COVID-19-Erkrankungen. Gleichzeitig wissen wir aber auch immer mehr über das Corona-Virus und können auf dieser Grundlage an unserer Universität punktuell Öffnungen auf den Weg bringen. Die gesammelten Erfahrungen machen es möglich, auch Anpassungen bei unseren Regeln vorzunehmen.

So ändert sich beispielsweise nun die Praxis der Registrierung beim Betreten der Universität.

Neu ist: Studierende und Gasthörer*innen müssen sich ab dem 26. Oktober, dem Start der Vorlesungszeit, nicht mehr an den Eingängen registrieren. Wir haben die Registrierung dahingehend geändert, dass sie sich dort registrieren, wo sie sich längere Zeit aufhalten, also in den Seminarräumen, Hörsälen, an den Lernorten, in der Bibliothek, der Mensa oder weiteren Aufenthaltsorten. Die Registrierung dort erfolgt in der Regel jeweils über einen QR-Code, der mittels Smartphone, Tablet oder Laptop gescannt werden kann. Die entsprechende Ausrüstung der unterschiedlichen Lern- und Aufenthaltsort in den Gebäuden wird aktuell umgesetzt. Bibliothek und Mensa verfügen über eigene Registrierungsverfahren. Sollte es dazu kommen, dass sich ein*e infizierte*r Studierende*r in der Universität aufhält, ist so eine sehr viel genauere Nachverfolgung relevanter Kontakte durch das Gesundheitsamt möglich.

Für Sie selbst ändert sich vorerst nichts! Beschäftigte müssen sich weiterhin beim Betreten registrieren, allerdings nur einmal pro Tag. Zusätzlich zu den Scanner für die Uni-Card gibt es nun an den Eingängen auch QR-Codes, über die eine Registrierung möglich ist. Für Ausnahmefälle (keine Uni-Card oder Smartphone) liegen Zugangsbögen aus, die in die dafür vorgesehenen Briefkästen geworfen werden können.

Bis auf weiteres sind nur drei Eingänge des Universitätshauptgebäudes (Haupteingang C01, Süd-UMV sowie West P0) und einer des Gebäude X (Nebeneingang beim Wachlokal) geöffnet.

Die weiteren Gebäude werden nun auch mit Scannern und/oder QR-Codes ausgestattet, eine tägliche dezentrale Erfassung der Anwesenheit durch die Vorgesetzten entfällt damit in allen Bereichen. Ein Hinweis für Führungskräfte: Sollte es zu einem Infektionsfall kommen, recherchiert das Gesundheitsamt die Kontakte und spricht in diesen Fällen eventuell auch die Vorgesetzten der infizierten Person an. Unter Umständen sollten diese dann kurzfristig in der Lage sein zu ermitteln, wer aus ihrem Bereich vor Ort war und z.B. an angeordneten dienstlichen Zusammenkünften, Versammlungen und Veranstaltungen teilgenommen hat. Das Gesundheitsamt benötigt Name und Telefonnummer der Mitarbeitenden.

Gäste und Mitarbeitende von Fremdfirmen müssen sich nicht mehr in den Eingangsbereichen registrieren. Hier ist es Aufgabe der Gastgeber*innen beziehungsweise Auftraggeber*innen, die Anwesenheit zu dokumentieren (inklusive der Kontaktdaten: Name, Telefonnummer, E-Mail und Zeitraum). Wir empfehlen Ihnen, Ihren Kalender entsprechend zu führen, sodass bei Bedarf kurzfristige Auskünfte über Kontakte möglich sind.

Zum Hintergrund: Die Universität ist verpflichtet, die Anwesenheit von Personen in den Gebäuden zu dokumentieren. Sie muss gegenüber dem Gesundheitsamt – kurzfristig – auskunftsfähig sein, wer sich gegebenenfalls zeitgleich mit infizierten Menschen in der Universität und in der Nähe aufgehalten hat. Eventuell müssen diese Personen informiert oder kontaktiert werden. Die Kontakte von Beschäftigten sind überschaubarer als bei Studierenden und lassen sich in der Regel individuell nachvollziehen. Die Registrierungen beim Betreten der Gebäude sind für den Fall, dass sich die Universität oder Teilbereiche innerhalb der Universität zu einem Hot Spot entwickelt und es zu einem vermehrten und zeitgleichen Auftreten von Infektionsfällen kommt. Dies halten wir zwar für unwahrscheinlich, müssten dem Gesundheitsamt dann aber schnell Auskunft geben, wer sich in den Gebäuden in einem bestimmten Zeitraum aufgehalten hat.

Wichtig: Für Beschäftigte ist die Registrierung verpflichtend. Mit Registrierung und Betreten der Universitätsgebäude erfolgt die Zustimmung zur Verarbeitung der Daten. Das Verfahren ist datenschutzrechtlich geprüft.

Die Datenschutzerklärung und den Zugangsbogen zum Download finden sich hier: www.uni-bielefeld.de/registrierung-corona. Konkretisierende Hinweise zur Kontaktnachverfolgung werden in der nächsten Organisationsverfügung zur Verfügung stehen.

All unsere Planungen haben das Ziel, das Forschen, Lehren, Studieren und Arbeiten unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Gleichzeitig muss der Schutz der Gesundheit von Studierenden und Beschäftigten sichergestellt werden. Und wir müssen gemeinsam alles tun, um die Verbreitung des Virus zu stoppen. Nur wenn wir uns alle an die Regeln halten, sind wir in der Lage, die Öffnung der Universität voranzubringen. Dies gilt insbesondere für das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung, die Beachtung der Abstandsregeln oder die verlässliche Registrierung. Wir appellieren hier an die Solidarität aller Mitglieder unserer Universität. Die erreichten Fortschritte dürfen nicht durch das Verhalten Einzelner gefährdet werden.

Wir danken Ihnen sehr dafür.

Wir wünschen Ihnen allen Herausforderungen zum Trotz einen guten Start in das neue Semester. Wir werden Sie über alle weiteren Maßnahmen und Regelungen zeitnah informieren.

Die aktuell gültigen Regelungen finden Sie hier: www.uni-bielefeld.de/coronavirus .

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 37 / 2020

Eine Person, die am 3. September an einer Klausur in der Stadthalle teilgenommen hat, wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Sie zeigte zu diesem Zeitpunkt keine Symptome der Krankheit. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Person bereits am Tag der Klausur infiziert war.

Während der Klausur wurden nach Wissen der Universität alle Vorgaben des Hygiene-Schutzkonzeptes eingehalten und Kontakte zu den Kommiliton*innen während der Klausur können weitgehend ausgeschlossen werden.

Die Universität hat sich mit dem Gesundheitsamt Bielefeld über den Fall ausgetauscht. Das Gesundheitsamt schätzt das Risiko einer Infektion für die Teilnehmer*innen als sehr gering ein und hat deshalb von weiteren Maßnahmen (bspw. häuslicher Quarantäne) abgesehen. Gleichwohl hat die Universität alle Teilnehmer*innen sowie das Aufsichtspersonal über diesen Vorfall informieren und gebeten, auf sich zu achten.

Kalenderwoche 36 / 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

wir hoffen, dass Sie eine erholsame und angenehme Urlaubszeit hatten. Nach wie vor ist das gesellschaftliche Miteinander von einer hohen Unsicherheit geprägt, insbesondere angesichts der wieder steigenden Zahl von COVID-19-Erkrankungen. Gleichzeitig wissen wir aber auch immer mehr über das Corona-Virus und können auf dieser Grundlage punktuell Öffnungen auf den Weg bringen. Auch in unserer Universität. Mit einer aktualisierten Organisationsverfügung, die ab heute gilt, tragen wir dem Rechnung.

Im Wintersemester 2020/2021 wird es – wie bereits angekündigt – keine Rückkehr hin zu vollständiger Präsenz in der Lehre geben. Sie wird weiterhin überwiegend digital stattfinden müssen. Es soll aber so viel Anwesenheit vor Ort und Interaktion ermöglicht werden, wie für Beschäftigte und Studierende verantwortbar und organisatorisch machbar ist. Auf Grundlage von Eckpunkten wird aktuell in den Fakultäten und den verantwortlichen Verwaltungseinheiten mit viel Engagement der Lehrbetrieb für das kommende Semester geplant. Es ist eine herausfordernde Aufgabe für alle Beteiligten.

Ab September sind die Serviceeinrichtungen wieder zeitweise vor Ort für Studierende zugänglich. Der Infopunkt, das Studierendensekretariat, die Zentrale Studienberatung (ZSB), die Beratung im BITS und die Prüfungsämter sind wieder für den Publikumsverkehr in moderatem Umfang geöffnet. Sie sind daneben weiterhin online oder über Telefon erreichbar. Auch die Universitätsbibliothek erweitert ihr Angebot. Beispielsweise stehen in begrenztem Umfang buchbare Arbeitsplätze für Studierende zur Verfügung und externe Nutzer können wieder Medien ausleihen. Weitere Einzelheiten sind den jeweiligen Webseiten zu entnehmen.

Um gut arbeiten zu können, ist ein regelmäßiger Kontakt zu Kolleg*innen, das gewohnte Arbeitsumfeld und ein funktionierender Arbeitsplatz erforderlich. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Beschäftigter, Andere müssen aus verschiedenen Gründen ihr Infektionsrisiko so gering wie möglich halten und möchten daher den universitären Arbeitsplatz und den damit verbundenen Weg zur Arbeit meiden. Beiden Sichtweisen wollen wir gerecht werden und haben daher bis auf weiteres folgende Regelungen verabschiedet:

  • Wissenschaftler*innen sollten bislang – wenn es die Tätigkeit zuließ – zuhause arbeiten. Dieser Grundsatz wird aufgehoben. Es gilt nun: Wer in der Universität arbeiten möchte, kann dies wieder tun. Es sind dann allerdings die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
  • Ziel für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung ist, dass alle zumindest zeitweise wieder auf dem Campus arbeiten. Dabei stellt eine hälftige Anwesenheit der Belegschaft den angestrebten Richtwert dar. Die konkrete Besetzung der Organisationseinheiten wird an den jeweiligen dienstlichen Anforderungen und Begleitumständen (insb. räumlichen Gegebenheiten) ausgerichtet. Hier sind die Vorgesetzten aufgefordert, entsprechende Pläne zu machen.

Einige Beschäftigte in der Bibliothek, den Dezernaten P/O, FM, F und SL sowie der Stabstelle AGUS und in den Laboren/Werkstätten mussten in den vergangenen Monaten vor Ort arbeiten, da ihre Aufgaben nur in der Universität erledigt werden konnten. Ihre Anwesenheit in der Universität war notwendig, um den Universitätsbetrieb aufrecht zu erhalten. Auch Aufsichtstätigkeiten bei Prüfungen und Klausuren möchten wir erwähnen. Wir wissen, dass das dem einen oder anderen schwergefallen ist und es auch Sorgen gab. Wir danken diesen Kolleg*innen im Namen der Universität ganz herzlich für das Verständnis und Engagement.

Weitere Änderungen der Organisationsverfügung betreffen unter anderem die Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen und Veranstaltungen, den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personengruppen, die Durchführung von Arbeitsbesprechungen (ggf. mit externen Gästen) sowie Dienstreisen und Reiserückkehr.

Nach Entscheidung von Bund und Ländern, ist für Rückkehr*innen aus Risikogebieten eine zweiwöchige Quarantäne einzuhalten. Diese kann nur ein negativer Test nach fünf Tagen beenden. Die Arbeitsleistung wird in dieser Zeit aus dem Homeoffice erbracht. Sollte eine Erbringung der Arbeitsleistung von zuhause nicht möglich sein, ist zunächst von dem*der Vorgesetzten zu prüfen, ob dem*der betroffenen Mitarbeiter*in vorübergehend eine andere geeignete Aufgabe zugewiesen werden kann. Reisen Sie daher nicht in die definierten Risikogebiete.

Wenn ab September wieder mehr Beschäftigte und zum Semesterstart auch wieder mehr Studierende vor Ort sein werden, stellt sich auch verstärkt die Frage nach der Essensversorgung. Wir sind dazu mit dem Studierendenwerk im Gespräch. Das Studierendenwerk hat zurzeit ein Snack-Angebot in der Cafeterien (Gebäude X, UHG) sowie ein To-Go-Angebot in der Mensa. Es ist geplant, im Lauf des Septembers – die Zustimmung durch das Gesundheitsamt vorausgesetzt – auch wieder die Speisesäle teilweise zu öffnen. Ob die Plätze dann allerdings für alle reichen, ist aktuell nicht absehbar. Viele möchten – auch gemeinsam mit Kolleg*innen – außerhalb des Büros essen. Aber bitte beachten Sie, dass Sie in der Uni-Halle und auf den Verkehrsflächen nicht essen dürfen. Wenn es das Wetter zulässt, suchen Sie sich bitte Plätze außerhalb der Gebäude oder nutzen Sie in Absprache mit den Vorgesetzten Besprechungsräume oder große Büros in Ihren Arbeitsbereichen. Dabei müssen Sie aber die Abstandsregeln einhalten. Wir hoffen hier auf Ihr Verständnis.

Denken Sie bitte daran, einen Abstand von 1,5 m einzuhalten und im Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dann sind wir hoffentlich in der Lage, Infektionen in der Universität zu verhindern.

Die aktualisierte Organisationsverfügung finden Sie hier.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Kalenderwoche 35 / 2020

Liebe Studierenden,

angesichts der Corona-Pandemie hat die Universität Bielefeld für den eingeschränkten Universitätsbetrieb ausgefeilte Hygienekonzepte erarbeitet und diese mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. So wollen wir verhindern, dass sich Menschen in der Universität infizieren. Neben einem Schutz vor Infektion ist die Nachverfolgbarkeit von Kontaktketten infizierter Personen weiterhin die zentrale Strategie zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Universität ist verpflichtet, alle Personen, die sich in den Gebäuden aufhalten, zu erfassen. Sie muss gegenüber dem Gesundheitsamt – kurzfristig – auskunftsfähig sein, wer sich zeitgleich mit infizierten Menschen in der Universität aufgehalten hat. Eventuell müssen diese Personen informiert oder kontaktiert werden.

Eine handschriftliche Erfassung am Eingang ist zeitaufwändig und soll Studierenden und Beschäftigen nicht zugemutet werden. Auch das umfangreiche Führen von Anwesenheitslisten durch Vorgesetzte in den einzelnen Bereichen soll zukünftig weitestgehend vermieden werden. Ziel ist es, niedrigschwellig den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Daher wird nun in einem ersten Schritt für das Hauptgebäude und das Gebäude X eine digitale Erfassung eingeführt. Dabei wird ausdrücklich darauf geachtet, den Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten.

Die Universität Bielefeld setzt ab dem 31. August 2020 Scanner ein, die kontaktlos bedient werden können. Die Registrierung erfolgt an den offenen Eingängen des Universitätshauptgebäudes (Haupteingang C01, Süd-UMV sowie West P0) und des Gebäude X (Nebeneingang beim Wachlokal) durch Vorhalten der UniCard. Die weiteren Gebäude der Universität werden bedarfsgerecht nach und nach mit den Scannern ausgestattet. Bis dahin ist es Aufgabe der Vorgesetzten, in diesen Gebäuden die Anwesenheit von Beschäftigten und Gästen tageweise zu dokumentieren. Diese Dokumentation darf nicht zur Kontrolle von Anwesenheit und Arbeitszeit dienen. Bitte verfahren Sie hier pragmatisch. Bei Beschäftigten reicht es, Name und Startpunkt der Anwesenheit zu notieren.

Wer keine UniCard besitzt, sie vergessen hat oder sie nicht nutzen möchte, muss am Eingang von Hauptgebäude und Gebäude X einen Registrierbogen mit den Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zeitpunkt des Betretens) ausfüllen oder einen entsprechend vorausgefüllten Bogen abgeben. Die Zutrittsformulare können hier heruntergeladen werden: www.uni-bielefeld.de/registrierung-corona. Zum Ausfüllen vor Ort ist ein eigener Stift zu benutzen.

Wichtig: Die Universität ist durch die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erhebung der Daten zwecks Nachverfolgbarkeit verpflichtet. Der Zutritt ist daher nur nach Registrierung möglich. Dies gilt für alle Personen (Beschäftigte, Studierende, Gäste, Beschäftigte von Fremdfirmen etc.). Wer sich nicht registriert, kann die Universität nicht betreten. Mit Registrierung und Betreten der Universitätsgebäude erfolgt die Zustimmung zur beschriebenen Verarbeitung der Daten. Die Datenschutzerklärung findet sich hier ebenfalls auf oben genannten Internetseite.

Personen, die die Gebäude zwischenzeitlich verlassen (bspw. für eine Pause), müssen sich bei Rückkehr erneut registrieren – auch jene, die keine UniCard haben. Ein „Auschecken“ beim Verlassen ist nicht nötig.

Der Scanner erfasst nur die auf der UniCard hinterlegte ID-Nummer. Diese wird auf dem Gerät mit einem Zeitstempel gespeichert und einmal täglich auf ein durch Passwort geschütztes Verzeichnis übertragen. Sollte es keine Anfrage zur Nachverfolgung geben, werden die Daten nach vier Wochen gelöscht. Dies gilt auch für die Zutrittsbögen. Nur wenn es in einem der Universitätsgebäude zu einem Corona-Fall kommt, kann die Notwendigkeit bestehen, die registrierten ID-Nummern mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) der entsprechenden Personen zu verbinden. Diese Daten werden dann nur von einem sehr kleinen Kreis von autorisierten Personen und nur zum Zwecke der Nachverfolgung verarbeitet.

Grundsätzlich gilt: Die Universitätsgebäude dürfen nur durch die offiziell geöffneten Eingänge (s. oben) betreten werden. Geöffnete Not- und Seitenausgänge sind geschlossen zu halten. Die aktuell gültigen Öffnungszeiten sind: montags bis freitags von 6.45 bis 20 Uhr.

Eventuell kann es zeitweise – insbesondere bei Ankunft von Stadtbahnen – zu Wartezeiten bei der Registrierung kommen. Bitte haben Sie dann Geduld und halten Abstand. Weiterhin gilt auf den Verkehrsflächen der Universität die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Das beschriebene Vorgehen wird ausschließlich zur Nachverfolgung von Covid-19-Kontakten eingesetzt. Es ist daher zeitlich befristet und endet spätestens, wenn die Universität wieder in den Normalbetrieb zurückkehrt. Das Verfahren der Datenverarbeitung wurde auf Datenschutzkonformität geprüft. Die Personalräte haben zugestimmt.

Für die Registrierung von Studierenden in präsenten Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen wird zum Wintersemester ein zusätzliches Verfahren etabliert. Das bisherige Verfahren zur Datenerfassung in den Lernräumen und an den Lernorten bleibt unabhängig davon erhalten, ebenso bei Nutzung der Arbeitsplätze in der Bibliothek.

Informationen zur UniCard und die Möglichkeit, diese unkompliziert zu bestellen, finden sich hier: https://www.uni-bielefeld.de/unicard/. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit.

Wir möchten noch einmal betonen: Wir sind zur Registrierung verpflichtet. Das gewählte Verfahren ist dabei für Sie mit vergleichsweise wenig Aufwand verbunden und gleichzeitig datenschutzkonform. Wir hoffen auf Ihre Kooperation bei diesem Vorgehen. Alternative Verfahren wären für Sie aufwändiger, insbesondere für Vorgesetzte, die dann weiterhin die Verantwortung hätten, Anwesenheitslisten zu führen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer

Kanzler Rektor

Liebe Beschäftigte,

angesichts der Corona-Pandemie hat die Universität Bielefeld für den eingeschränkten Universitätsbetrieb ausgefeilte Hygienekonzepte erarbeitet und diese mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. So wollen wir verhindern, dass sich Menschen in der Universität infizieren. Neben einem Schutz vor Infektion ist die Nachverfolgbarkeit von Kontaktketten infizierter Personen weiterhin die zentrale Strategie zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Universität ist verpflichtet, alle Personen, die sich in den Gebäuden aufhalten, zu erfassen. Sie muss gegenüber dem Gesundheitsamt – kurzfristig – auskunftsfähig sein, wer sich zeitgleich mit infizierten Menschen in der Universität aufgehalten hat. Eventuell müssen diese Personen informiert oder kontaktiert werden.

Eine handschriftliche Erfassung am Eingang ist zeitaufwändig und soll Studierenden und Beschäftigen nicht zugemutet werden. Auch das umfangreiche Führen von Anwesenheitslisten durch Vorgesetzte in den einzelnen Bereichen soll zukünftig weitestgehend vermieden werden. Ziel ist es, niedrigschwellig den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Daher wird nun in einem ersten Schritt für das Hauptgebäude und das Gebäude X eine digitale Erfassung eingeführt. Dabei wird ausdrücklich darauf geachtet, den Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten.

Die Universität Bielefeld setzt ab dem 31. August 2020 Scanner ein, die kontaktlos bedient werden können. Die Registrierung erfolgt an den offenen Eingängen des Universitätshauptgebäudes (Haupteingang C01, Süd-UMV sowie West P0) und des Gebäude X (Nebeneingang beim Wachlokal) durch Vorhalten der UniCard. Die weiteren Gebäude der Universität werden bedarfsgerecht nach und nach mit den Scannern ausgestattet. Bis dahin ist es Aufgabe der Vorgesetzten, in diesen Gebäuden die Anwesenheit von Beschäftigten und Gästen tageweise zu dokumentieren. Diese Dokumentation darf nicht zur Kontrolle von Anwesenheit und Arbeitszeit dienen. Bitte verfahren Sie hier pragmatisch. Bei Beschäftigten reicht es, Name und Startpunkt der Anwesenheit zu notieren.

Wer keine UniCard besitzt, sie vergessen hat oder sie nicht nutzen möchte, muss am Eingang von Hauptgebäude und Gebäude X einen Registrierbogen mit den Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zeitpunkt des Betretens) ausfüllen oder einen entsprechend vorausgefüllten Bogen abgeben. Die Zutrittsformulare können hier heruntergeladen werden: www.uni-bielefeld.de/registrierung-corona. Zum Ausfüllen vor Ort ist ein eigener Stift zu benutzen.

Wichtig: Die Universität ist durch die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erhebung der Daten zwecks Nachverfolgbarkeit verpflichtet. Der Zutritt ist daher nur nach Registrierung möglich. Dies gilt für alle Personen (Beschäftigte, Studierende, Gäste, Beschäftigte von Fremdfirmen etc.). Wer sich nicht registriert, kann die Universität nicht betreten. Für Beschäftigte ist die Registrierung daher verpflichtend. Mit Registrierung und Betreten der Universitätsgebäude erfolgt die Zustimmung zur beschriebenen Verarbeitung der Daten. Die Datenschutzerklärung findet sich ebenfalls unter der oben angegebene Internetseite.

Personen, die die Gebäude zwischenzeitlich verlassen (bspw. für eine Pause), müssen sich bei Rückkehr erneut registrieren – auch jene, die keine UniCard haben. Ein „Auschecken“ beim Verlassen ist nicht nötig.

Der Scanner erfasst nur die auf der UniCard hinterlegte ID-Nummer. Diese wird auf dem Gerät mit einem Zeitstempel gespeichert und einmal täglich auf ein durch Passwort geschütztes Verzeichnis übertragen. Sollte es keine Anfrage zur Nachverfolgung geben, werden die Daten nach vier Wochen gelöscht. Dies gilt auch für die Zutrittsbögen und die Dokumentation durch Vorgesetze. Nur wenn es in einem der Universitätsgebäude zu einem Corona-Fall kommt, kann die Notwendigkeit bestehen, die registrierten ID-Nummern mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) der entsprechenden Personen zu verbinden. Diese Daten werden dann nur von einem sehr kleinen Kreis von autorisierten Personen und nur zum Zwecke der Nachverfolgung verarbeitet. Wichtig für Beschäftigte: Eine Erfassung der Arbeitszeit oder eine Anwesenheitskontrolle findet nicht statt; weder über die elektronische Erfassung, noch über Registrierung per Zutrittsformular.

Grundsätzlich gilt: Die Universitätsgebäude dürfen nur durch die offiziell geöffneten Eingänge (s. oben) betreten werden. Geöffnete Not- und Seitenausgänge sind geschlossen zu halten. Die aktuell gültigen Öffnungszeiten sind: montags bis freitags von 6.45 bis 20 Uhr.

Eventuell kann es zeitweise – insbesondere bei Ankunft von Stadtbahnen – zu Wartezeiten bei der Registrierung kommen. Bitte haben Sie dann Geduld und halten Abstand. Weiterhin gilt auf den Verkehrsflächen der Universität die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Das beschriebene Vorgehen wird ausschließlich zur Nachverfolgung von Covid-19-Kontakten eingesetzt. Es ist daher zeitlich befristet und endet spätestens, wenn die Universität wieder in den Normalbetrieb zurückkehrt. Das Verfahren der Datenverarbeitung wurde auf Datenschutzkonformität geprüft. Die Personalräte haben zugestimmt.

Für die Registrierung von Studierenden in präsenten Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen wird zum Wintersemester ein zusätzliches Verfahren etabliert. Das bisherige Verfahren zur Datenerfassung in den Lernräumen und an den Lernorten bleibt unabhängig davon erhalten, ebenso bei Nutzung der Arbeitsplätze in der Bibliothek.

Informationen zur UniCard und die Möglichkeit, diese unkompliziert zu bestellen, finden sich hier: https://www.uni-bielefeld.de/unicard/. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit.

Wir möchten noch einmal betonen: Wir sind zur Registrierung verpflichtet. Das gewählte Verfahren ist dabei für Sie mit vergleichsweise wenig Aufwand verbunden und gleichzeitig datenschutzkonform. Wir hoffen auf Ihre Kooperation bei diesem Vorgehen. Alternative Verfahren wären für Sie aufwändiger, insbesondere für Vorgesetzte, die dann weiterhin die Verantwortung hätten, Anwesenheitslisten zu führen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer

Kanzler Rektor

Kalenderwoche 32 / 2020

Am 3. August wurde eine Person, die am 28. Juli an einer Klausur in der Stadthalle teilgenommen hat, positiv auf das Coronavirus getestet. Sie zeigte zu diesem Zeitpunkt keine Symptome der Krankheit. Wann sie sich angesteckt hat, ist nicht bekannt. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die Person bereits am Tag der Klausur infiziert war.

Während der Klausur wurden nach Wissen der Universität alle Vorgaben des Hygiene-Schutzkonzeptes eingehalten und Kontakte zu den Kommiliton*innen während der Klausur können weitgehend ausgeschlossen werden.

Die Universität hat das Gesundheitsamt Bielefeld über den Fall informiert.

Das Gesundheitsamt schätzt das Risiko einer Infektion für die Teilnehmer*innen als sehr gering ein und hat deshalb von weiteren Maßnahmen (bspw. häuslicher Quarantäne) abgesehen. Gleichwohl hat die Universität alle Teilnehmer*innen sowie das Aufsichtspersonal über diesen Vorfall informieren und gebeten, auf sich zu achten.

Kalenderwoche 30 / 2020

Liebe Studierende,

ein ungewöhnliches und herausforderndes Semester liegt hinter uns. Wir möchten Ihnen nochmal ganz herzlich danken, für Ihr Verständnis und die Bereitschaft sich auf die neuen (Online-)Formate einzulassen. Die gemeinsamen Anstrengungen von Ihnen und Ihren Lehrenden haben sich gelohnt: Trotz aller Widrigkeiten konnte ein Großteil der Veranstaltungen stattfinden und Prüfungen abgelegt werden. Und das alles quasi aus dem Stand, ohne Vorbereitung.

Uns ist bewusst, dass das für alle sehr anstrengend war und manche Einschränkungen als sehr belastend empfunden wurden. Einige Aspekte wurden durch die Studierendenbefragung deutlich: die umfangreiche Bildschirmarbeit, das Einarbeiten in neue Tools, das Zeitmanagement und die Selbstorganisation oder der Workload sind hier zentrale Stichworte. Unser Peer Learning Team stellt dazu hilfreiche Tipps zusammen. Es lohnt sich daher, regelmäßig auf den Internet-Seiten vorbeizuschauen.

In der Studierendenbefragung haben sehr viele von Ihnen den fehlenden Kontakt mit Kommiliton*innen als größtes Problem artikuliert. Der Austausch – nicht nur über fachliche Inhalte, auch über Perspektiven und Einschätzungen – ist ausgesprochen wichtig. Normalerweise passiert diese Kommunikation einfach so beim Essen in der Mensa, beim Kaffee der Uni-Halle oder beim Gang zum Hörsaal. Aktuell findet das Studium aber hauptsächlich online statt. Wir möchten Sie unbedingt ermutigen, die Interaktion nicht zu vernachlässigen, denn auch sie gehört zentral zum Studium dazu. Nutzen Sie die Chatfunktion und andere Kanäle zur digitalen Kommunikation untereinander, verabreden Sie sich auch „in echt“, um beispielsweise in kleinen Gruppen Vorlesungen zu folgen und Aufgaben zu bearbeiten, organisieren Sie Spielabende, nutzen Sie gemeinsam Angebote des Hochschulsports, sprechen Sie über die Dinge, die Sie aktuell bewegen … achten Sie aufeinander.

Längst sind die Vorbereitungen für das Wintersemester angelaufen. In die Planungen fließen die Erfahrungen aus den vergangen Monaten mit ein. Wir können aber heute noch nicht alle Fragen zufriedenstellend beantworten, vieles wird sich auch erst in den kommenden Wochen ergeben.

Sicher ist: Die Lehrveranstaltungen für bereits eingeschriebene Studierende starten am 26. Oktober 2020 und enden am 12. Februar 2021. Für Erstsemester und Studiengänge mit staatlicher Prüfungen beginnt der Lehrbetrieb am 2. November. Bereits jetzt stehen teilweise wieder studentische Arbeitsplätze in der Universität zu Verfügung, Bibliothek und zentrale Servicestellen erweitern Schritt für Schritt ihre Öffnungszeiten und Angebote.

Aber: Es erfolgt kein Paradigmenwechsel hin zu vollständiger Präsenzlehre. Die Lehre bleibt überwiegend digital. Wir wollen aber so viel Präsenz und Interaktion ermöglichen, wie unter Beachtung der notwendigen Hygieneregeln verantwortbar ist. Konkret bedeutet das: Auch im Wintersemester werden Lehrveranstaltungen zum größten Teil online stattfinden. Dies gilt insbesondere für große Lehrveranstaltungen ab 50 Personen. Für kleinere und mittlere Veranstaltungen sind neben reinen Online-Veranstaltungen auch gemischte Formate, bei denen Präsenzanteile und Online-Lehre kombiniert werden, möglich. Dabei werden die Präsenzanteile zum Teil auch für diejenigen, die nicht vor Ort teilnehmen können, gestreamt bzw. asynchron zur Verfügung gestellt. In Präsenz sollen vor allem die Einführungsveranstaltungen für Erstsemester durchgeführt werden. Aber auch praxisorientierte Veranstaltungen (z.B. Laborpraktika, materialorientierte Veranstaltungen, Debattenseminare oder Vorbereitungs- und Begleitseminare im Praxissemester) können von den Lehrenden für Präsenz angemeldet werden. Ihre Grenzen finden die Planungen bei den entsprechenden Raumkapazitäten, denn es können aktuell nur deutlich weniger Personen pro Raum zugelassen werden. Dazu laufen derzeit intensive Vorbereitungen, die bestehenden Raumkapazitäten unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte und Vorgaben optimal einzusetzen.

Als Planungsgrundlage für Lehre in Zeit der Corona-Pandemie wurde ein Eckpunktepapier mit Empfehlungen erarbeitet, das den Fakultäten einen einheitlichen Rahmen gibt. Sie finden es hier: /themen/coronavirus/studium-und-lehre/

Besonders schwierig wird die Situation für Erstsemester, da brauchen wir Ihre Unterstützung. Im Moment arbeiten wir noch gemeinsam mit dem AStA, den Fachschaften und den Fakultäten daran, wie wir den Studienstart für die Erstis gut gestalten können. Sicher ist: wir werden viele Tutor*innen, aber auch ehrenamtliche Mentor*innen brauchen, die als Ansprechpartner*innen für einzelne oder kleinere Gruppen von Erstsemestern zur Verfügung stehen. Wenn Sie sich hier engagieren möchten, können Sie sich schon jetzt an folgende E-mail-Adresse wenden: mentoring-studienstart@uni-bielefeld.de .

Ein Wort zu den aktuell laufenden Online-Prüfungen, zu denen es teilweise Fragen und Unsicherheiten gibt: Wir können Ihnen versichern, dass wir die zur Verfügung gestellten Instrumente sehr sorgfältig und verantwortungsvoll geprüft haben. Für die noch ausstehenden Prüfungen wünschen wir Ihnen viel Erfolg.

Was bleibt, ist das gemeinsame Ziel: Wir wollen Infektionen verhindern. Darum gelten weiterhin die Hygienemaßnahmen. Denken Sie bitte daran, einen Abstand von 1,5 m einzuhalten und im Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur wenn wir uns alle an die Regeln halten, sind wir in der Lage, unsere Universität wieder Schritt für Schritt zu dem kommunikativen Ort zu machen, den wir alle vermissen.

Wir wünschen Ihnen einen schöne vorlesungsfreie Zeit und freuen uns auf Sie im Wintersemester.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof.‘in Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin für Studium und Lehre

Kalenderwoche 29/2020

Leider wurde eine Person, die an einer Prüfung am Montag, 13.07.2020, in der Sporthalle des Universitätshauptgebäudes teilgenommen hat, positiv auf das Coronavirus getestet. Die Ansteckung der Person war im privaten Umfeld erfolgt, war der Person aber an dem Prüfungstag noch nicht bekannt. Während der Prüfung wurden alle Vorgaben des Hygiene-Schutzkonzeptes eingehalten und Kontakte zu den Kommiliton*innen können weitgehend ausgeschlossen werden. Die Universität Bielefeld ist im Kontakt mit den Prüfungsteilnehmenden.

Was sagt das Gesundheitsamt?

Dem Gesundheitsamt Bielefeld ist der Fall bekannt und es liegen dort alle notwendigen Dokumente des Prüfungstages vor (z.B. Sitzpläne, Hygiene-Schutzkonzept, Listen mit der Nachverfolgbarkeit von Kontakten). Das Gesundheitsamt Bielefeld ist bei dieser Sachlage zu dem Schluss gekommen, „dass durch das gute Hygienekonzept der Universität Bielefeld alle anwesenden Personen der Kategorie II der RKI-Richtlinien für ‚Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2‘ angehören.“ Das bedeutet ein geringes Infektionsrisiko.

Alle Personen, die sich in der Sporthalle aufgehalten haben, wurden informiert. Das Gesundheitsamt hat entschieden, nur diejenigen zu informieren, die im unmittelbaren Umfeld der infizierten Person gesessen haben. Aufgrund des geringen Risikos für diesen Personenkreis wurde vom Gesundheitsamt keine häusliche Quarantäne angeordnet; aber es sollen, wo möglich, Kontakte zu Dritten reduziert werden. Alle weiteren Personen im Raum wurden von der Universität informiert. Das Gesundheitsamt schätzt das Risiko einer Infektion für diese als sehr gering ein und hat deshalb von einem Anschreiben abgesehen.

Was bedeutet das für künftige Prüfungen?

Nach heutigem Stand können alle weiteren Prüfungen wie geplant stattfinden. Das Gesundheitsamt hat der Universität ein gutes Hygienekonzept bescheinigt. Dieses Konzept wurde dafür entwickelt, dass Risiken bei unerkannter Infektion minimiert werden. Es gelten weiterhin die Regeln, einen Abstand von 1,5 m zu wahren und im Gebäude eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Die Universität Bielefeld wird das Geschehen weiter beobachten, auswerten und gegebenenfalls Schlüsse daraus ziehen.

Weitere Informationen

Richtlinien für Kontaktpersonenmanagement des Robert-Koch-Instituts:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html

Corona-Hotline der Stadt: 0521/51 20 00

(Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr)

Gesundheitsamt Bielefeld: 0521/60 08

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine ungewöhnliche, herausfordernde und auch anstrengende Vorlesungszeit dieses Sommersemesters neigt sich dem Ende zu. Wir möchten Ihnen hiermit nochmal ganz herzlich für Ihr großes Engagement und das Durchhaltevermögen danken! Sie haben mit viel Einsatz, Kreativität und Bereitschaft zur Umsetzung ganz neuer Lehr-Lernformate dafür gesorgt, dass das Semester trotz aller Widrigkeiten erfolgreich umgesetzt werden konnte und die Studierenden ihr Lehrangebot fast vollständig erhalten sowie ihre Studien- und Prüfungsleistungen erbringen konnten.

Im Anhang zu dieser Mail senden wir Ihnen Eckpunkte zur Planung des Wintersemesters, die in verschiedenen Gremien unter Beteiligung von Lehrenden, Studiendekan*innen und Fachschaften (LeKo, Senat, Studiendekan*innen, AG Wintersemester) entwickelt und diskutiert wurden, sowie zusätzliche Hinweise für Erstsemesterveranstaltungen. Außerdem hängen wir Ihnen eine Liste von Maßnahmen zur persönlichen Entlastung im Rahmen der Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen an.

Mit diesen Papieren reagieren wir nicht zuletzt auf Mitteilungen von verschiedener Seite, die auf eine ausgeprägte Überlastung der Angehörigen dieser Universität hinweisen. Die Ursachen für die Überlastung sind so individuell wie es auch die Maßnahmen dagegen sein müssen. Wer z.B. erstmalig Aufgaben in der Lehre übernimmt und an der eigenen Qualifikation arbeitet, hat andere Herausforderungen zu bewältigen als jemand, der oder die für viele Mitarbeiter*innen Verantwortung trägt.

Wir nehmen die Sorgen aus den verschiedenen Gruppen von Lehrenden sehr ernst und möchten mit Ihnen gemeinsam daran arbeiten, die Belastungen im kommenden Semester zu verringern. Denn die Corona-Pandemie ist nicht, wie die meisten von uns sicher anfangs gehofft haben, von kurzer Dauer, sondern wird uns noch längere Zeit begleiten. Damit sind für eine ganze Reihe von Kolleg*innen persönliche Belastungen verbunden wie die Kinderbetreuung angesichts begrenzter Betreuungsangebote, zu versorgende kranke Angehörige oder eigene Sorgen und gesundheitliche Barrieren. Die Wahrnehmung unserer beruflichen Aufgaben in Forschung, Lehre und Gremienarbeit ist in dieser Zeit vor allem durch die digitale Kommunikation geprägt, die durch den hohen Anteil an Bildschirmzeit und das Gefühl permanenter Verfügbarkeit ebenfalls sehr herausfordernd sein kann.

Die von vielen hoch engagierten Lehrenden, aber auch Verwaltungsmitarbeiter*innen und Studierenden gewählte Strategie, sich bis an die Grenzen des Möglichen für die reibungslose Weiterführung des Universitätsbetriebes einzusetzen, alle anstehenden Aufgaben weiterhin im mindestens selben Umfang, wenn nicht darüber hinaus zu bewältigen, führt offenbar in großem Umfang zu (Selbst-)Überforderung.

Auf einige Gründe für die oftmals wahrgenommene Überlastung weisen sowohl die Lehrenden- als auch die Studierendenbefragung des Sommersemesters hin. Von Seiten der Lehrenden werden folgende Gründe für einen deutlich höher wahrgenommenen Workload genannt, die auch mit den Antworten der Studierenden korrespondieren:

  • Fehlender direkter Kontakt mit anderen kann zum Gefühl der Vereinzelung und Vereinsamung führen.
  • Die digitale Lehre ist durch die umfangreiche Bildschirmzeit anstrengender und belastender.
  • Das Einarbeiten in digitale Tools erfordert Zeit und hohen organisatorischen Aufwand.
  • Absprachen mit Lehrenden / Studierenden erfordern mehr Zeit und die Betreuungsintensität steigt, weil keine ad-hoc-Absprachen möglich sind.
  • Lehrende erstellen Zusatzmaterialien, zusätzliche Aufgaben und Angebote für Studierende, um die fehlende Präsenz auszugleichen, was mehr Aufwand erfordert.
  • Studierende müssen in vielen Fällen (deutlich) mehr schriftliche Aufgaben bearbeiten, die von Lehrenden wiederum korrigiert und rückgemeldet werden müssen.
  • Die von Studierenden wahrgenommene Mehrarbeit und die teils hoch frequenten Abgabetermine wirken für diese gegenüber der Präsenzlehre deutlich umfangreicher und erzeugen zusätzlichen emotionalen Druck in der Lehrveranstaltung.
  • Die eingeschränkte Qualität der Interaktion mit Studierenden, die besonders Lehrende wahrnehmen (Problem der „schwarzen Kacheln“), wirkt ebenfalls belastend.

Die Hochschulleitung ist sich der Belastungen aller in dieser Zeit sehr bewusst und tut im gegebenen gesetzlichen Rahmen ihr Möglichstes, um die Lehrenden und Studierenden zu unterstützen und die Rahmenbedingungen zu verbessern. So sind angesichts der zu bewältigenden Herausforderungen in erheblichem Umfang Mittel für die technische Ausstattung und die Unterstützung durch Hilfskräfte und Tutorien in die Fakultäten geflossen. Weiterhin wurde die Möglichkeit zur Teilung von Veranstaltungen im Pflichtbereich zulasten von Wahlangeboten im Lehrportfolio oder durch die Beschäftigung von zusätzlichen Lehrbeauftragten eröffnet.

Der Support durch die Bereiche Zentrum für Lehren und Lernen, E-Learning/Medien (BITS), Lehr- und Studierendenservice (Dezernat SL), Arbeitsschutz und Raumvergabe wurde soweit wie möglich ausgeweitet; die Beratungs- und Fortbildungsangebote werden ebenso wie die eigens erstellten und online verfügbaren Anleitungen z.B. für digitale Tools und Klausuren sehr gut nachgefragt.

Die Mehrbelastung der Lehrenden - ebenso wie die der Beschäftigten in den verschiedenen Verwaltungsbereichen der Universität (einschließlich des Rektorats) - ist dennoch nicht zu verhehlen. Daher ist es besonders wichtig, dass in dieser Situation jede einzelne Lehrperson auf sich selbst und auch auf die eigenen Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen besonders achtet. Die eigene Anstrengung und die der anderen anzuerkennen, schwierige Situationen z.B. aufgrund persönlicher Krisen oder Krankheiten wahrzunehmen und bei erkennbarer Überlastung gegenzusteuern, zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen sind sehr wichtige Strategien, damit jede/r Einzelne und wir alle miteinander unbeschadet durch die Krise kommen. Dies kann nur auf der Ebene der Fakultäten und in den Arbeitsgruppen geschehen, in denen die Lehrpersonen sich persönlich kennen und begegnen. Möglich ist z.B. der gezielte Einsatz von zusätzlichen Hilfskräften oder von zusätzlichen Lehraufträgen (etwa an externe Personen oder Beschäftigte mit keinem/geringen Lehrdeputat), um so kleinere Veranstaltungen mit einem reduzierten Betreuungs- und Korrekturaufwand zu haben und speziell diese Personen auf Antrag zu entlasten. Dabei sind besonders auch die besonderen Herausforderungen für Kolleg*innen mit Beeinträchtigungen, alleinerziehende Kolleg*innen und solche mit mehreren Kindern oder zu pflegenden Angehörigen zu berücksichtigen, insbesondere wenn die öffentlichen Betreuungsangebote entfallen oder eingeschränkt sind. Speziell um die letztgenannten Personenkreise zu entlasten, werden zum Wintersemester zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, so dass sie auf Antrag eine zusätzliche Hilfskraft oder einen kompensierenden Lehrauftrag in Anspruch nehmen können.

Wir wünschen Ihnen eine erholsame vorlesungsfreie Zeit.

Bleiben Sie gesund und optimistisch!

Mit den besten Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Prof. Dr. Martin Egelhaaf, Prorektor für Forschung und Forschungstransfer

Prof. Dr. Reinhold Decker, Prorektor für Informationsinfrastruktur und Wirtschaft

Prof. Dr. Angelika Epple, Prorektorin für Internationales und Diversität

Prof. Dr. Marie Kaiser, Prorektorin für Personalentwicklung und Gleichstellung

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Liebe Kolleg*innen,

ein unerwartetes Sommersemester liegt hinter uns: Wir mussten lernen, mit einer Virus-Gefahr umzugehen. Viele von uns haben erstmals über längere Zeit von zu Hause aus gearbeitet, digitale Austauschmodi eingeübt und wir haben uns immer wieder angepasst. Nun steht das Wintersemester vor der Tür und wir möchten versuchen, zu einem Basisbetrieb zurückzukehren, der wieder Anwesenheit in der Universität zulässt und sicherstellt. Auch für Studierende soll es ‑ dosiert und unter Wahrung der Hygienemaßnahmen ‑ möglich sein, mit Kommiliton*innen zu lernen.

Ab dem 1. September wird es deshalb, in Absprache mit den Personalräten und der Gleichstellung, einige Änderungen im Universitätsbetrieb geben:

Als Grundsatz gilt es, die hälftige Besetzung vor Ort zu erreichen. In einzelnen Bereichen kann aus dienstlichen Gründen auch ein höherer Anwesenheitsanteil erforderlich sein, um den Betrieb bzw. Serviceleistungen sicherzustellen. Dies soll in regelmäßigem Wechsel der anwesenden Personenkreise umgesetzt werden (z.B. in Arbeits- oder in Belegungsteams). Weiterhin gilt: Pro Büroraum sollte nur eine Person arbeiten.

Ziel ist, dass alle Beschäftigen zumindest zeitweise wieder auf dem Campus arbeiten und gleichzeitig der Infektionsschutz gewährleistet bleibt. Sollte dieser es erfordern, werden die Anwesenheitsregelungen kurzfristig angepasst.

Die genaue Organisation und Umsetzung der hälftigen Besetzung ab September liegen bei den Vorgesetzten, die die konkreten Gegebenheiten und Bedürfnisse in ihren Abteilungen am besten kennen und in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten für alle praktikable Lösungen vereinbaren können.

Für Mitarbeitende, die ärztlich bescheinigte gesundheitliche Risikofaktoren aufweisen, welche zu einem erhöhten Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19) führen, ist weiterhin ein besonderer Schutz zu gewährleisten. Wird dies durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt, kann der/die Mitarbeiter*in auch weiterhin ausschließlich im Homeoffice arbeiten.

Sofern es zu Konflikten mit familiären Betreuungsaufgaben kommt, können die betroffenen Beschäftigten ebenfalls vorübergehend wieder vollständig vom Homeoffice aus arbeiten.

Auch Mitarbeitende, die pflegebedürftige Angehörige mit Grunderkrankungen im häuslichen Umfeld betreuen, können sich die Betreuung der/des vorerkrankten Angehörigen seitens einer (haus-)ärztlichen Praxis bescheinigen lassen und weiterhin vollständig vom Homeoffice aus arbeiten.

Wenn beispielsweise Erkältungssymptome auftreten sollten, wird (sofern nicht ohnehin Arbeitsunfähigkeit vorliegt) ausschließlich von zuhause und nicht in der Universität weitergearbeitet.

Die Vertrauensarbeitszeit wird, um auch in den nächsten Monaten die Flexibilität zu erhalten, bis Jahresende in gewohnter Form fortgeführt.

Wie im Livestream vom 18. Juni bereits erläutert: Im Normalfall gleicht die*der Mitarbeitende Mehr- und Minderarbeit in der Vertrauensarbeitszeit eigenständig aus. Wer wegen der aktuellen Corona-Situation oder aus anderen Gründen (Projekte, saisonale Spitzen) mehr Arbeit leistet, als in diesem Rahmen ausgeglichen werden kann, stimmt sich hierüber mit dem*der Vorgesetzten im Vorfeld ab. Mitarbeitende dokumentieren in diesen Fällen die Mehrarbeit und können sie später ausgleichen.

Betonen möchte ich an dieser Stelle, dass die Führungskräfte der Verwaltung und ich die in der Pandemie-Situation liegende Belastung für alle Beschäftigten, besonders für Personen mit Betreuungsaufgaben, wahrnehmen und wir uns gemeinsam im Rahmen unserer Personalverantwortung um eine Berücksichtigung bei allen anstehenden Entscheidungen bemühen.

Was bleibt, ist das gemeinsame Ziel: Wir wollen Infektionen verhindern. Darum gelten weiterhin die Hygienemaßnahmen: Denken Sie bitte daran, einen Abstand von 1,5 m einzuhalten und im Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Alle Mitteilungen zum Thema Coronavirus finden Sie hier.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Kalenderwoche 27/2020

Liebe Studierende,

Studierende, die kein oder schlechtes W-Lan haben bzw. aufgrund schwieriger Situation zu Hause nicht lernen können, können ab Montag, 6. Juli, einzelne Arbeitsplätze im Universitäts-Hauptgebäude nutzen. Auf der Galerie (Ebene 1 und 2) in der Unihalle wurden insgesamt 236 Arbeitsplätze so umgestaltet, dass sie einen Abstand von 1,5 Metern zum Nachbarn gewährleisten und somit genutzt werden können. Das gleiche gilt für diese 5 Seminarräume im Hauptgebäude und Gebäude X:

UHG T2-213 mit 12 Plätzen

UHG T2-227 mit 16 Plätzen

UHG U2-223 mit 12 Plätzen

X-E0-222 mit 16 Plätzen

X-E1-201 mit 16 Plätzen

Eine Anmeldung hierfür ist nicht notwendig. Es liegt an jedem Arbeitsort eine Liste aus, in die sich jede*r Nutzer*in lediglich mit Matrikelnummer und Anwesenheitszeit einträgt, um die Nachverfolgung bei auftretender Infektion sicherstellen zu können. Wer sich nicht eintragen möchte, kann diesen Lernort leider nicht in Anspruch nehmen. Wir bitten auch darum, den Bereich wieder zu verlassen, wenn die oben angegebenen Platzzahlen erreicht sind. Darüber hinaus hatten wir Sie bereits informiert, dass auch die Fakultäten jeweils einen Raum zum studentischen Arbeiten eingerichtet haben. In dem Fall wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fakultät.

Bitte denken Sie auch daran, dass in der Universität eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss. Alle Informationen (Nutzungsordnung für studentische Arbeitsplätze, Datenschutzerklärung und Beispiel-Kontaktliste) können auf der Internetseite uni-bielefeld.de/arbeitsplaetze-studium eingesehen werden.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer

Rektor

Liebe Studierende,

der Lockdown für den Kreis Warendorf lief mit dem gestrigen Tage aus, für den Kreis Gütersloh wird er noch um eine Woche, bis zum 7. Juli 2020, verlängert. Das gab der Ministerpräsident gestern in einer Pressekonferenz bekannt.

Was bedeutet das für die Beschäftigten und Studierenden unserer Universität, die in den beiden Landkreisen wohnen? Wir bitten weiterhin, dem Appell der Landesregierung zu folgen. Personen aus dem Landkreis Warendorf können auch die Universität wieder betreten. Personen aus dem Landkreis Gütersloh bitten wir, wenn es nicht zwingend notwendig ist, die Universität erst wieder zu betreten, wenn der Lockdown aufgehoben ist, es sei denn, sie können einen negativen Corona-Test vorweisen.

Des Weiteren gilt, was wir bereits in der E-Mail vom 25. Juli 2020 geschrieben haben, jetzt jedoch ausschließlich für den Kreis Gütersloh. Das betrifft z.B. in der aktuellen Prüfungszeit: Bei Studierenden betrachten wir beispielsweise Lehrveranstaltungen in Präsenz (z.B. Laborpraktika), Klausuren/Prüfungen und Arbeiten für Abschlussarbeiten in Laboren als notwendig.

Die gesamte Kommunikation der Hochschulleitung der vergangenen Wochen finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer

Rektor

Liebe Beschäftigte,

der Lockdown für den Kreis Warendorf lief mit dem gestrigen Tage aus, für den Kreis Gütersloh wird er noch um eine Woche, bis zum 7. Juli 2020, verlängert. Das gab der Ministerpräsident gestern in einer Pressekonferenz bekannt.

Was bedeutet das für die Beschäftigten und Studierenden unserer Universität, die in den beiden Landkreisen wohnen? Wir bitten weiterhin, dem Appell der Landesregierung zu folgen. Personen aus dem Landkreis Warendorf können auch die Universität wieder betreten. Personen aus dem Landkreis Gütersloh bitten wir, wenn es nicht zwingend notwendig ist, die Universität erst wieder zu betreten, wenn der Lockdown aufgehoben ist, es sei denn, sie können einen negativen Corona-Test vorweisen.

Des Weiteren gilt, was wir bereits in der E-Mail vom 25. Juli 2020 geschrieben haben, jetzt jedoch ausschließlich für den Kreis Gütersloh. Das betrifft z.B. in der aktuellen Prüfungszeit: Bei Studierenden betrachten wir beispielsweise Lehrveranstaltungen in Präsenz (z.B. Laborpraktika), Klausuren/Prüfungen und Arbeiten für Abschlussarbeiten in Laboren als notwendig.

Die gesamte Kommunikation der Hochschulleitung der vergangenen Wochen finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker
Kanzler

Kalenderwoche 26/2020

Liebe Studierende,

in den Kreisen Gütersloh und Warendorf gilt seit dieser Woche wieder ein Lockdown. Diese Nachricht führt verständlicherweise zur Frage, ob das Konsequenzen für Studierende unserer Universität hat, die in den beiden Landkreisen wohnen. Oberbürgermeister Pit Clausen hat aktuell für Bielefeld einen Lockdown sowie spezielle Maßnahmen für Personen aus den Landkreisen Gütersloh und Warendorf ausgeschlossen.

Auch wir schließen für Studierende aus den beiden Landkreisen aktuell grundsätzliche Einschränkungen aus.

Wir bitten allerdings, dem Appell der Landesregierung zu folgen und die Landkreise möglichst nicht zu verlassen. Personen aus den Landkreisen Gütersloh und Warendorf sollten daher, wenn es nicht zwingend notwendig ist, die Universität aktuell nicht betreten. Als notwendig betrachten wir beispielsweise zulässige Lehrveranstaltungen in Präsenz (z.B. Laborpraktika), Klausuren/Prüfungen und Arbeiten für Abschlussarbeiten in Laboren.

Grundsätzlich weisen wir noch einmal darauf hin, dass ein Abstand von 1,5 m einzuhalten und im Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

Wir stehen im Austausch mit der Stadt Bielefeld. Sollte sich die Situation ändern, sind auch weitergehende Maßnahmen für die Universität nicht ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer

Rektor

Liebe Beschäftigte,

in den Kreisen Gütersloh und Warendorf gilt seit dieser Woche wieder ein Lockdown. Diese Nachricht führt verständlicherweise zur Frage, ob das Konsequenzen für Studierende und Beschäftigte unserer Universität hat, die in den beiden Landkreisen wohnen. Oberbürgermeister Pit Clausen hat aktuell für Bielefeld einen Lockdown sowie spezielle Maßnahmen für Personen aus den Landkreisen Gütersloh und Warendorf ausgeschlossen.

Auch wir schließen für Beschäftigte und Studierende aus den beiden Landkreisen aktuell grundsätzliche Einschränkungen aus.

Wir bitten allerdings, dem Appell der Landesregierung zu folgen und die Landkreise möglichst nicht zu verlassen. Personen aus den Landkreisen Gütersloh und Warendorf sollten daher, wenn es nicht zwingend notwendig ist, die Universität aktuell nicht betreten.

Wissenschaftler*innen entscheiden – ggf. in Absprache mit den Vorgesetzten – selbst, ob eine Anwesenheit in der Universität notwendig ist.

Für Beschäftigte in Technik und Verwaltung gilt nach wie vor der Grundsatz, dass von zuhause gearbeitet werden soll. Nur in Fällen, in denen die Beschäftigten notwendig vor Ort sein müssen oder den expliziten Wunsch äußern, in der Uni arbeiten zu dürfen, gelten Ausnahmen. Für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf, die auf eigenen Wunsch vor Ort arbeiten, sollte diese Ausnahme bis zum Ende des Lockdowns nicht mehr erteilt werden. Für Kolleginnen und Kollegen, die vor Ort notwendig sind, werden die Vorgesetzten gebeten ggf. Lösungen zu finden, die die Anwesenheit auf dem Campus minimieren.

Bei Studierenden betrachten wir beispielsweise zulässige Lehrveranstaltungen in Präsenz (z.B. Laborpraktika), Klausuren/Prüfungen und Arbeiten für Abschlussarbeiten in Laboren als notwendig.

Grundsätzlich weisen wir noch einmal darauf hin, dass ein Abstand von 1,5 m einzuhalten und im Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen ist.

Wir stehen im Austausch mit der Stadt Bielefeld. Sollte sich die Situation ändern, sind auch weitergehende Maßnahmen für die Universität nicht ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker
Kanzler

Kalenderwoche 25/2020

Liebe Studierende,

die Politik hat in den vergangenen Wochen im Kontext der Corona-Pandemie Öffnungen auf den Weg gebracht. Auch für Hochschulen hat das Land NRW am 15. Juni Spielräume geschaffen. Wir wissen, dass sich viele Mitglieder der Universität nach mehr „Normalität“ sehnen. Wie fragil die Situation allerdings ist, führt uns aber unter anderem gerade der Fall „Tönnies“ in Rheda-Wiedenbrück vor Augen.

Das Rektorat hat sich sehr intensiv mit den Möglichkeiten beschäftigt und diese für die Universität Bielefeld geprüft. Unsere aktuellen Regelungen finden sich in der heute veröffentlichten aktualisierten Organisationsverfügung.

Das Wichtigste: Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Linie. Unser Ziel ist es weiterhin, die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Maßgebend ist die Gesundheit unserer Studierenden und Beschäftigen sowie unsere gesellschaftliche Verantwortung. Insbesondere aufgrund der räumlichen Situation der Universität Bielefeld können wir aktuell noch nicht in größerem Umfang Menschenansammlungen im Gebäude verantworten. Daher gilt weiterhin bis zum 30. September: Lehrveranstaltungen finden soweit wie möglich in distance learning-Formaten statt und auch alle weiteren Veranstaltungen sind in Präsenz nicht zulässig. Ausnahmen im Lehr- und Prüfungsbetrieb sind möglich und sind mit den weiterhin geltenden Hygienekonzepten geregelt. Publikumsverkehr in den Serviceeinrichtungen ist nicht zulässig. Auf den Verkehrsflächen im Gebäude ist nach wie vor Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Die Abstandsregeln gelten weiterhin.

Wir öffnen zudem in Stufen die Bibliothek: Ab dem 1. Juli gelten schrittweise erweiterte Öffnungszeiten (zunächst von 9 bis 16 Uhr), ab dem 1. August wird die teilweise Nutzung der Arbeitsplätze für Studierende ermöglicht und ab dem 1. September können auch Externe wieder die Bibliothek betreten.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen die neue Organisationsverfügung, die Sie hier finden.

Bitte beachten Sie, dass die Regelungen unter dem Vorbehalt stehen, dass sich die Situation bei der Verbreitung des Virus nicht wieder verschlechtert.

Uns ist bewusst, dass sich viele – Lehrende und Studierende – mehr Öffnung wünschen. Aktuell diskutieren wir intensiv mit den Fakultäten und Gremien, wie der Lehrbetrieb im Wintersemester 2020/21 organisiert werden kann. Unser Ziel ist ein gemischtes Semester aus Online-Angeboten und Präsenzzeiten in der Universität. Wie eine solche Mischung aussieht, welche Veranstaltungsformate es betrifft und unter welchen Bedingungen die Veranstaltungen durchführbar sind, wollen wir Anfang Juli geklärt haben. Solange bitten wir noch um Geduld.

Wir bedanken uns noch einmal ganz herzlich für Ihr Engagement und Ihr Verständnis. Nur gemeinsam kommen wir gut durch dieser herausfordernde Zeit.

Wir wünschen Ihnen bereits heute eine schöne Urlaubszeit und hoffen, dass Sie sich gut erholen können.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer

Rektor

Dr. Stephan Becker

Kanzler

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Politik hat in den vergangenen Wochen im Kontext der Corona-Pandemie Öffnungen auf den Weg gebracht. Auch für Hochschulen hat das Land NRW am 15. Juni Spielräume geschaffen. Wir wissen, dass sich viele Mitglieder der Universität nach mehr „Normalität“ sehnen. Wie fragil die Situation allerdings ist, führt uns aber unter anderem gerade der Fall „Tönnies“ in Rheda-Wiedenbrück vor Augen.

Das Rektorat hat sich sehr intensiv mit den Möglichkeiten beschäftigt und diese für die Universität Bielefeld geprüft. Unsere aktuellen Regelungen finden sich in der heute veröffentlichten aktualisierten Organisationsverfügung.

Das Wichtigste: Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Linie. Unser Ziel ist es weiterhin, die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Maßgebend ist die Gesundheit unserer Studierenden und Beschäftigen sowie unsere gesellschaftliche Verantwortung. Insbesondere aufgrund der räumlichen Situation der Universität Bielefeld können wir aktuell noch nicht in größerem Umfang Menschenansammlungen im Gebäude verantworten. Daher gilt weiterhin bis zum 30. September: Lehrveranstaltungen finden soweit wie möglich in distance learning-Formaten statt und auch alle weiteren Veranstaltungen sind in Präsenz nicht zulässig. Ausnahmen im Lehr- und Prüfungsbetrieb sind möglich und sind mit den weiterhin geltenden Hygienekonzepten geregelt.

Beschäftigte sollen bis auf weiteres, wenn möglich im Home-Office arbeiten. Publikumsverkehr in den Serviceeinrichtungen ist nicht zulässig. Auf den Verkehrsflächen im Gebäude ist nach wie vor Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Die Abstandsregeln gelten weiterhin. Für Beschäftigte in Technik und Verwaltung ist bis zum 31. August auf Vertrauensarbeitszeit umgestellt.

Änderungen gibt es hinsichtlich Dienstreisen: Dienstreisen sind sowohl für Wissenschaftler*innen als auch für Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung wieder möglich, individuell erteilte allgemeine Dienstreisegenehmigungen besitzen wieder Gültigkeit. Allerdings gilt dies nicht für Länder, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht. Wir bitten allerdings weiterhin darum, Dienstreisen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Auch die Teilnahme an externen Fortbildungen ist wieder möglich, wenn die Veranstalter Hygienekonzepte vorlegen.

Wir öffnen zudem schrittweise die Bibliothek: Ab dem 1. Juli gelten erweiterte Öffnungszeiten, ab dem 1. August wird die teilweise Nutzung der Arbeitsplätze für Studierende ermöglicht und ab dem 1. September können auch Externe wieder die Bibliothek betreten. Die neue Organisationsverfügung hebt zudem die grundsätzliche Unterscheidung von Risikogruppen auf. Ab sofort gilt: Wer ärztlich bescheinigt ein gesundheitliches Risiko hat, für den gelten Sonderregelungen; auch für Menschen, die Angehörige pflegen.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen die neue Organisationsverfügung, die Sie hier finden.

Bitte beachten Sie, dass die Regelungen unter dem Vorbehalt gelten, dass sich die Situation bei der Verbreitung des Virus nicht wieder verschlechtert.

Uns ist bewusst, dass sich viele – insbesondere Lehrende und Studierende – mehr Öffnung wünschen. Aktuell diskutieren wir intensiv mit den Fakultäten und Gremien, wie der Lehrbetrieb im Wintersemester 2020/21 organisiert werden kann. Unser Ziel ist ein gemischtes Semester aus Online-Angeboten und Präsenzzeiten in der Universität. Wie eine solche Mischung aussieht, welche Veranstaltungsformate es betrifft und unter welchen Bedingungen die Veranstaltungen durchführbar sind, wollen wir Anfang Juli geklärt haben. Solange bitten wir noch um Geduld.

Wir bedanken uns noch einmal ganz herzlich für Ihr Engagement und Ihr Verständnis. Nur gemeinsam kommen wir gut durch diese herausfordernde Zeit.

Wir wünschen Ihnen bereits heute eine schöne Urlaubszeit und hoffen, dass Sie sich gut erholen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 22/2020

Liebe Studierende,

die Corona-Pandemie schränkt den gewohnten Lehr- und Studienbetrieb weiterhin stark ein, trotz der ersten Lockerungen. Die Entwicklung ist nach wie vor dynamisch und verlangt auch von der Universität ständige Anpassungen. Zudem stehen wir weiter vor der Herausforderung, das laufende Online-Semester bestmöglich durchzuführen. Uns ist bewusst, wie sehr Sie aufgrund der besonderen Situation privat und im Studium betroffen sind. Seien Sie sicher: Wir arbeiten intensiv daran, die Bedingungen für Sie zu verbessern – immer im Rahmen der gültigen Hygiene- und Sicherheitsregelungen. Auch das Wintersemester 2020/21 wird sicher kein Präsenzsemester sein, wie wir es vor der Pandemie gewohnt waren. Wir gehen davon aus, dass Lehre weiterhin überwiegend in Form von Online- und „distance learning“-Angeboten erfolgt. Ob und wie weit Präsenzveranstaltungen dann möglich werden, ist zurzeit aber völlig offen.

Von Seiten des Rektorats, der Verwaltung und den Verantwortlichen in den Fakultäten sind in den vergangenen Tagen weitere konkretisierende Maßnahmen und Regelungen auf den Weg gebracht worden. Wir möchten Sie heute wie angekündigt über den aktuellen Stand, vor allem im Hinblick auf die Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen, informieren.

Folgende Regelungen und Maßnahmen sind für Sie als Studierende besonders wichtig:

Vorlesungszeiten

  • Die Vorlesungszeit des aktuellen Semesters endet regulär am 17. Juli 2020.
  • Die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/21 beginnt am 26. Oktober. Studierende im ersten Semester starten am 2. November. Als Ende der Vorlesungszeit wurde der 12. Februar 2021 festgelegt.

Lehr- und Prüfungsbetrieb im aktuellen Sommersemester

  • Bis zum 30. September 2020 finden Lehrveranstaltungen ausschließlich online beziehungsweise im „distance learning“ statt. Auch mündliche Prüfungen und schriftliche Klausuren mit bis zu 25 Personen können digital mit dem Videokonferenzsystem Zoom durchgeführt werden. Weitere digitale Lösungen für größere Prüfungskohorten werden derzeit geprüft. Ihre Lehrenden werden Sie im Hinblick auf Lehrveranstaltungen und Prüfungen entsprechend informieren oder haben dies bereits getan.
  • Einen Sonderfall stellen ausschließlich solche Praxislehrveranstaltungen dar, die spezielle Labor- und Arbeitsräume erfordern und nicht durch digitale Formate ersetzt werden können. Dies gilt vor allem für Laborpraktika, sportpraktische Veranstaltungen oder künstlerische Korrepetitionen. Dabei sind selbstverständlich alle Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten. Hierfür wurden und werden Hygieneschutzkonzepte erarbeitet und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.
  • Durch die Regelungen des NRW-Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales dürfen auch mündliche und schriftliche Prüfungen, die online nicht möglich sind, vor Ort durchgeführt werden. Für die Durchführung von mündlichen und schriftlichen Prüfungen in Präsenz wurden daher in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ebenfalls verbindliche Hygieneschutzkonzepte erstellt. Prüfungen mit bis zu 5 Personen können in zentralen und auch in dezentralen Seminarräumen der Fakultäten und Einrichtungen durchgeführt werden. Prüfungen mit deutlich mehr als 5 Personen (mittleres Prüfungsformat) können in festgelegten Hörsälen und zentral verwalteten Seminarräumen durchgeführt werden. Für schriftliche Klausuren mit großen Kohorten, die in der Universität nicht durchgeführt werden können, wird aktuell mit dem Gesundheitsamt ein übergreifendes Hygiene-Schutzkonzept erwirkt. Dafür sollen die Mensa, der Lokschuppen, die Sporthalle und die Stadthalle genutzt werden. Ihre Lehrenden werden Sie hierzu rechtzeitig informieren.
  • Die Durchführung von Bachelor-/Master- und Forschungsarbeiten in den Laborarbeitsgruppen sind weiterhin möglich.
  • Das Rektorat hat am 12. Mai 2020 auf Grundlage der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes NRW die Ordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus-Epidemie gestellten Herausforderungen in Studium, Lehre und Prüfungen im Benehmen mit den Fakultäten erlassen, um Rechtsgrundlagen vor allem für die Umstellung auf Online-Formate zu schaffen. Die Corona-Ordnung finden Sie hier.
  • Über eine derzeit durchgeführte „kleine“ Studierendenbefragung sollen erste Erfahrungen im laufenden Online-Semester und direkte Bedarfe im laufenden Semester erfasst werden. Bitte nehmen Sie teil und geben uns damit ein wichtiges Feedback. Die reguläre allgemeine Studierendenbefragung wie gehabt am Anfang des Wintersemesters 2020/2021 statt, um unter anderem die Erfahrungen im Online-Semester im Rückblick zu erfassen.

Weitere Informationen

  • Die individuelle Regelstudienzeit wurde für alle im Sommersemester 2020 eingeschriebenen Studierenden um ein Semester verlängert. Das gilt an der Universität Bielefeld auch für beurlaubte Studierende.
  • In Ausnahmefällen wird es Studierenden bei Vorliegen von Härtefällen ermöglicht, an einzelnen studentischen Arbeitsplätzen in Fakultätsräumen zu arbeiten. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre Lehrenden oder die Studiendekan*innen. Es ist zwingend eine Anmeldung erforderlich. Weitere Möglichkeiten Ihnen Arbeitsplätze auf dem Campus anzubieten werden geprüft.
  • Die Bibliothek bleibt weiterhin nur für den Ausleihbetrieb, kurzfristige Recherchen im Katalog und mit eingeschränkten Öffnungszeiten geöffnet. Die Fernleihe ist möglich. Wichtig: Studentische Arbeitsplätze in den Lesesälen stehen weiterhin nicht zur Verfügung.
  • Für alleinerziehende Studierende, die sich in einer Abschlussprüfung befinden, stellt das Studierendensekretariat eine Bescheinigung für die Notbetreuung in Betreuungseinrichtungen aus. Zu den Voraussetzungen finden sie unter nähere Informationen.
  • Für Studierende in Notlagen (z.B. aufgrund von Jobverlust etc.) hat die Bundesbildungsministerin eine Überbrückungshilfe in Form eines in der Startphase zinslosen Darlehens bei der KfW-Bank auf den Weg gebracht: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe. Darüber hinaus wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung Mittel für die Nothilfefonds der Studierendenwerke zur Verfügung gestellt. Die Mittel für diese Nothilfefonds werden nach den üblichen Regelungen der Fonds als nichtrückzahlbare Unterstützung an Studierende in besonders akuten Notlagen vergeben. Ein Startzeitpunkt für die Antragstellung ist leider noch nicht bekannt. Im Hinblick auf die Unterstützung bei der Lebenshaltung in diesen schwierigen Zeiten wird auch auf den Sozialfonds des AStA verwiesen.

Wir können mittlerweile sehr viel besser überblicken, welche Konsequenzen wir für den universitären Betrieb angesichts der Pandemie ziehen müssen. Dennoch ist nach wie vor vieles offen. Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Geduld, ihre Offenheit im Hinblick auf die neuen Online -Formate und wünschen Ihnen allen Herausforderungen zum Trotz eine gute Vorlesungszeit in diesem besonderen Semester. Wir werden Sie über alle weiteren Maßnahmen und Regelungen zeitnah informieren.

Bleiben Sie weiter gesund!

Mit den besten Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Liebe Lehrende,

die Corona-Pandemie schränkt den gewohnten Lehrbetrieb weiterhin stark ein, trotz der ersten Lockerungen. Die Entwicklung ist nach wie vor dynamisch und verlangt auch von der Universität ständige Anpassungen. Zudem stehen wir – und vor allem Sie Lehrenden – weiter vor der Herausforderung, das laufende Online-Semester zu organisieren und bestmöglich für alle Beteiligten durchzuführen. Gleichzeitig müssen die Planungen für das kommende Wintersemester 2020/21 beginnen. Und dass, obwohl wir dazu noch keine Entscheidungen oder eindeutigen Signal der Landesregierung haben.

Von Seiten des Rektorats, der Verwaltung und den Verantwortlichen in den Fakultäten sind in den vergangenen Tagen weitere konkretisierende Maßnahmen und Regelungen auf den Weg gebracht worden. Wir möchten Sie heute wie angekündigt über den aktuellen Stand, vor allem im Hinblick auf die Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen, informieren.

Vorlesungszeiten

  • Die Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 begann am 20. April 2020 und endet regulär am 17. Juli 2020.
  • Das Landesministerium für Kultur und Wissenschaft ist dem Wunsch der Hochschulen gefolgt und hat zugestimmt, den Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/2021 für alle Erstsemester auf den 2. November und für alle anderen Studierenden auf den 26. Oktober zu verschieben. Als Ende der Vorlesungszeit wurde der 12. Februar 2021 festgelegt.

Lehr- und Prüfungsbetrieb im aktuellen Sommersemester

  • Das Sommersemester bleibt (nahezu ausschließlich) ein Online-Semester. Bis zum 30. September 2020 finden Lehrveranstaltungen ausschließlich online beziehungsweise im „distance learning“ statt. Auch mündliche Prüfungen und schriftliche Klausuren mit bis zu 25 Personen können digital mit dem Videokonferenzsystem Zoom durchgeführt werden. Weitere digitale Lösungen für größere Prüfungskohorten werden derzeit geprüft.
  • Einen Sonderfall stellen ausschließlich solche Praxislehrveranstaltungen dar, die spezielle Labor- und Arbeitsräume erfordern und nicht durch digitale Formate ersetzt werden können. Dies gilt vor allem für Laborpraktika, sportpraktische Veranstaltungen oder künstlerische Korrepetitionen. Dabei sind selbstverständlich alle Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten. Hierfür wurden und werden mit den jeweiligen Bereichen Hygieneschutzkonzepte erarbeitet und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.
  • Durch die Regelungen des NRW-Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales dürfen auch mündliche und schriftliche Prüfungen, die online nicht möglich sind, vor Ort durchgeführt werden. Für die Durchführung von mündlichen und schriftlichen Prüfungen in Präsenz wurden daher in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ebenfalls verbindliche Hygieneschutzkonzepte erstellt. Prüfungen mit bis zu 5 Personen können in zentralen und auch in dezentralen Seminarräumen der Fakultäten und Einrichtungen durchgeführt werden. Prüfungen mit deutlich mehr als 5 Personen (mittleres Prüfungsformat) können in festgelegten Hörsälen und zentral verwalteten Seminarräumen durchgeführt werden.

Wichtig: Bei der Nutzung zentral verwalteter Lehrräume ist eine Anmeldung über die zentrale Raumvergabe notwendig. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre*n Studiendekan*in oder ekvv-Beauftragte*n. Die Anmeldungen werden dort koordiniert gesammelt und an die zentrale Raumvergabe weitergeleitet.

Für große Prüfungsformate wird aktuell mit dem Gesundheitsamt ein übergreifendes Hygiene-Schutzkonzept erarbeitet. Dafür sollen die Mensa, der Lokschuppen, die Sporthalle und die Stadthalle genutzt werden. Weitere Informationen hierzu folgen.

  • Die Durchführung von Bachelor-/Master und Forschungsarbeiten in den Laborarbeitsgruppen werden entsprechend den Regelungen für den Forschungsbetrieb ermöglicht, wobei zusätzlich eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung von den Laborverantwortlichen gefordert wird.
  • Das Rektorat hat am 12. Mai 2020 auf Grundlage der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes NRW die beigefügte Ordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus-Epidemie gestellten Herausforderungen in Studium, Lehre und Prüfungen im Benehmen mit den Fakultäten erlassen, um Rechtsgrundlagen vor allem für die Umstellung auf Online-Formate zu schaffen. Darüber hinaus sind unter anderem Regelungen zum Prüfungsverfahren und zur Bewerbung/Einschreibung enthalten sowie Flexibilisierungen im Übergang vom Bachelor zum Master und im Hinblick auf notwendige Voraussetzungen für den Besuch von Folgemodulen- oder Veranstaltungen geschaffen worden. Nähere Einzelheiten können der Ordnung entnommen werden.
  • Über eine derzeit durchgeführte „kleine“ Studierendenbefragung sollen erste Erfahrungen der Studierenden im laufenden Online-Semester und direkte Bedarfe erfasst werden. Die reguläre allgemeine Studierendenbefragung findet wie gehabt am Anfang des Wintersemesters 2020/21 statt. Dann sollen auch die Erfahrungen im zurückliegenden Online-Semester erfassen werden.
  • Eine „kleine“ Lehrendenbefragung wird derzeit vorbereitet, um erste Erfahrungen und Bedarfe im laufenden Semester zu erfassen. Eine große Befragung und vertiefende Interviews sind am Ende des Semesters geplant, um die Erfahrungen im Rückblick zu erheben sowie Konsequenzen für künftige Semester und die digitale Lehre insgesamt zu ermöglichen.

Lehr- und Prüfungsbetrieb im Wintersemester 2020/21

  • Auch das Wintersemester 2020/21 wird kein Präsenzsemester sein, wie wir es vor der Pandemie gewohnt waren. Lehrende können daher die bereits für das laufende Semester geplanten und umgesetzten digitalen Lehrveranstaltungs- und Prüfungsformate ebenso wie weitere Veranstaltungen auch im kommenden Semester in dieser Form planen und anbieten. Ausnahmen und Regelungen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen im Wintersemester, insbesondere für Studierende im ersten Semester, werden noch gemeinsam entwickelt.

Arbeitsrechtliche Informationen für Lehrende

  • Weiterhin sind alle Formen des „distance learning“ möglich: Lehrende können Mischformen aus Online, Textarbeit, Zoom-Kleingruppen und Selbststudium nutzen. Um Gruppengrößen zu reduzieren, können Veranstaltungen gedoppelt werden und nach der Lehrverpflichtungsverordnung (LVV) jeweils gesondert angerechnet werden; die Anrechnung der Lehrformate erfolgt im Übrigen nach aktuellem Stand analog der ansonsten im gleichen Umfang erbrachten Präsenzlehre.
  • Zur Unterstützung der digitalen Lehrformate besteht die Möglichkeit, die Zahl der Arbeitsstunden von bereits beschäftigten Hilfskräften kurzfristig aufzustocken oder aber auch neue Hilfskräfte einzustellen. Für diese kurzfristigen Bedarfe gilt die sonst übliche Frist von vier Wochen zum 1. bzw. 15. eines Monats nicht. Bitte kontaktieren Sie bei entsprechenden Einstellungs-oder Aufstockungswünschen die Verwaltungsleitungen Ihrer Fakultäten und Einrichtungen und lassen Sie sich dort beraten und unterstützen.
  • Für Lehrende, deren befristete Beschäftigungsverhältnisse zwischen dem 1. März und 30. September 2020 bestehen, wird die Höchstbefristungsdauer um sechs Monate verlängert (nach WissZeitVG). Anstelle der sonst grundsätzlich geltenden 6-Jahres-Frist vor beziehungsweise nach Promotion, gilt somit dann ein Qualifikationszeitraum von 6,5 Jahren.

Spezifische Informationen für Studierende zur Kenntnis

  • Die individuelle Regelstudienzeit wurde für alle im Sommersemester 2020 eingeschriebenen Studierenden um ein Semester verlängert. Das gilt an der Universität Bielefeld auch für beurlaubte Studierende. Für alle Studierenden im Fach „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ bleibt das Sommersemester 2020 auch bei der Berechnung der Freiversuchsfrist unberücksichtigt.
  • In Ausnahmefällen wird es Studierenden bei Vorliegen von Härtefällen ermöglicht, an einzelnen studentischen Arbeitsplätzen in Fakultätsräumen zu arbeiten. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre Lehrenden oder die Studiendekan*innen. Es ist zwingend eine Anmeldung erforderlich. Weitere Möglichkeiten werden noch geprüft.
  • Die Bibliothek bleibt weiterhin nur für den Ausleihbetrieb, kurzfristige Recherchen im Katalog und mit eingeschränkten Öffnungszeiten geöffnet. Die Fernleihe ist möglich. Studentische Arbeitsplätze in den Lesesälen stehen weiterhin nicht zur Verfügung.
  • Für alleinerziehende Studierende, die sich in einer Abschlussprüfung befinden, stellt das Studierendensekretariat eine Bescheinigung für die Notbetreuung in Betreuungseinrichtungen aus. Zu den Voraussetzungen finden sie hier nähere Informationen.
  • Für Studierende in Notlagen (z.B. aufgrund von Jobverlust etc.) hat die Bundesbildungsministerin eine Überbrückungshilfe in Form eines in der Startphase zinslosen Darlehens bei der KfW-Bank auf den Weg gebracht: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe. Darüber hinaus wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung Mittel für die Nothilfefonds der Studierendenwerke zur Verfügung gestellt. Die Mittel für diese Nothilfefonds werden nach den üblichen Regelungen der Fonds als nichtrückzahlbare Unterstützung an Studierende in besonders akuten Notlagen vergeben. Ein Startzeitpunkt für die Antragstellung ist leider noch nicht bekannt. Sollten Sie von Studierenden um Rat gefragt werden, können Sie auch auf den Sozialfonds des AStA verwiesen.

Wir können mittlerweile sehr viel besser überblicken, welche Konsequenzen wir für den universitären Betrieb angesichts der Pandemie ziehen müssen. Dennoch ist nach wie vor vieles offen. Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihr Engagement. Aber wir bitten sie auch weiterhin um Geduld.

Wir wünschen Ihnen allen Herausforderungen zum Trotz eine weiterhin gute Vorlesungszeit in diesem besonderen Semester und werden Sie über alle weiteren Maßnahmen und Regelungen zeitnah informieren.

Bleiben Sie weiter gesund!

Mit den besten Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose, Prorektorin Studium und Lehre

Kalenderwoche 18/2020

Liebe Studierenden,

die Corona-Pandemie schränkt uns weiterhin stark ein, auch wenn von der Politik erste Lockerungen beschlossen wurden. Die Entwicklung ist nach wie vor dynamisch und verlangt auch von der Universität ständige Anpassungen. Zudem stehen wir vor der Herausforderung, für den am 20. April gestarteten Vorlesungsbetrieb des Onlinesommersemesters Lösungen zu finden, wie Sie das Semester bestmöglich absolvieren können.

Wir haben in den vergangenen Wochen Erfahrungen im sogenannten reduzierten Basisbetrieb gesammelt (Verfügung vom 23. März). Auf Grundlage der „Coronaschutzverordnung“, der „Corona-Epidemie-Hochschulverordnung“ und der „Allgemeinverfügung zur Durchführung von Lehr-und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen“ vom Land Nordrhein-Westfalen sowie dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesarbeitsministeriums haben wir die bislang gültigen Regelungen der Universität aktualisiert.

Die für Sie wichtigsten Regelungen in Kürze:

  • Die Gebäude der Universität Bielefeld bleiben bis auf weiteres für Publikumsverkehr geschlossen. Sie sind jedoch offen für Personen, die von den beschriebenen Regelungen des reduzierten Basisbetriebs einschließlich des zulässigen Lehr- und Prüfungsbetriebs erfasst sind sowie für Studierende und Wissenschaftler*innen, die Bücher aus der Bibliothek abholen oder zurückbringen. Dies gilt auch für Personen, die im Auftrag der Universität die Gebäude betreten müssen (z.B. Handwerker, Lieferanten).
  • Grundsätzlich ist auf dem Campus zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. In den Gebäuden der Universität ist auf den Verkehrsflächen (Flure, Uni-Halle, Treppenhaus, WC etc.) zudem eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für den öffentlichen Bereich der Bibliothek. Gruppenbildung mit mehr als zwei Personen soll weiterhin unterbleiben.
  • Personen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen, Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust dürfen sich generell nicht auf dem Universitätsgelände aufhalten (sofern nicht vom Arzt abgeklärt).
  • Veranstaltungen und Versammlungen in Präsenz sind weiterhin untersagt. Lehrveranstaltungen und Prüfungen sollen soweit wie möglich als Distance-Learning-Formate angeboten werden. Für Lehrveranstaltungen, die nicht digital durchgeführt werden können, weil sie beispielweise auf bestimmte Räumlichkeiten angewiesen sind (z.B. Laborpraktika), sowie für Teile des Prüfungsbetriebs sind Ausnahmen möglich, vorausgesetzt die gelten Sicherheitsbestimmungen und Hygieneregelungen werden eingehalten. Sie werden durch den Bereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGUS) sowie das Bielefelder Gesundheitsamt geprüft und durch den Kanzler genehmigt.
  • Die Universitätsbibliothek bleibt weiterhin im reduzierten Basisbetrieb. Studentische Arbeitsplätze stehen nicht zur Verfügung.

Die Organisationsverfügung enthält darüber hinaus ergänzte, konkretisierte und aktualisierte Regelungen, unter anderem zum Lehr- und Prüfungsbetrieb, zu Risikogruppen, zum Verhalten im Infektionsfall oder bei Reisetätigkeiten.

Auch wenn wir bei der Organisation des Universitätsbetriebs unter den Bedingungen der Pandemie gemeinsam vorankommen, ist uns sehr klar, dass nach wie vor sehr viele Fragen offen bleiben und täglich neue hinzukommen. Wir bitten daher weiterhin um Geduld und Verständnis. Das Rektorat ist bemüht, zusammen mit den Expert*innen, den Dekan*innen und Studiendekan*innen sowie den Führungskräften schnellstmöglich die passenden Antworten zu finden. Wir werden Sie auch zukünftig zeitnah und transparent über die Entwicklungen informieren.

Bitte halten Sie sich an die Regelungen und handeln Sie in dieser schwierigen Zeit verantwortungsbewusst.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer Dr. Stephan Becker

Rektor Kanzler

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie schränkt uns weiterhin stark ein, auch wenn von der Politik erste Lockerungen beschlossen wurden. Die Entwicklung ist nach wie vor dynamisch und verlangt auch von der Universität ständige Anpassungen. Zudem stehen wir vor der Herausforderung, für den am 20. April gestarteten Vorlesungsbetrieb des Onlinesemesters Lösungen zu finden, wie unsere Studierenden das Semester bestmöglich absolvieren können. Auch für Sie und Ihre Arbeitsbereiche müssen die Regelungen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Wir haben in den vergangenen Wochen Erfahrungen im sogenannten reduzierten Basisbetrieb gesammelt (Verfügung vom 23. März). Auf Grundlage der „Coronaschutzverordnung“, der „Corona-Epidemie-Hochschulverordnung“ und der „Allgemeinverfügung zur Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen“ vom Land Nordrhein-Westfalen sowie dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesarbeitsministeriums haben wir die bislang gültigen Regelungen der Universität aktualisiert.

Die wichtigsten Regelungen in Kürze:

  • Die Gebäude der Universität Bielefeld bleiben bis auf weiteres für Publikumsverkehr geschlossen. Sie sind jedoch offen für Personen, die von den beschriebenen Regelungen des reduzierten Basisbetriebs einschließlich des zulässigen Lehr- und Prüfungsbetriebs erfasst sind sowie für Studierende und Wissenschaftler*innen, die Bücher aus der Bibliothek abholen oder zurückbringen. Dies gilt auch für Personen, die im Auftrag der Universität die Gebäude betreten müssen (z.B. Handwerker, Lieferanten).
  • Grundsätzlich ist auf dem Campus zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. In den Gebäuden der Universität ist auf den Verkehrsflächen (Flure, Uni-Halle, WC etc.) zudem eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für den öffentlichen Bereich der Bibliothek. Gruppenbildung mit mehr als zwei Personen soll weiterhin unterbleiben.
  • Personen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen, Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust (sofern nicht vom Arzt abgeklärt) dürfen sich generell nicht auf dem Universitätsgelände aufhalten.
  • Veranstaltungen und Versammlungen in Präsenz sind weiterhin untersagt. Lehrveranstaltungen und Prüfungen sollen soweit wie möglich als Distance-Learning-Formate angeboten werden. Für Lehrveranstaltungen, die nicht digital durchgeführt werden können, weil sie beispielweise auf bestimmte Räumlichkeiten angewiesen sind (z.B. Laborpraktika), sowie für Teile des Prüfungsbetriebs sind Ausnahmen möglich, vorausgesetzt die gelten Sicherheitsbestimmungen und Hygieneregelungen werden eingehalten. Sie werden durch den Bereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGUS) sowie das Bielefelder Gesundheitsamt geprüft und durch den Kanzler genehmigt. Gremiensitzungen müssen online stattfinden. Arbeitstreffen/ Besprechungen sollen in digitaler Form oder telefonisch erfolgen.
  • Die Universitätsbibliothek bleibt weiterhin im reduzierten Basisbetrieb.
  • Wissenschaftler*innen sollen grundsätzlich zuhause arbeiten. Es gibt Bereiche, in denen dies nicht vollumfänglich möglich ist (Labore). Die Anwesenheit dort ist jedoch auf ein Minimum zu reduzieren und die Regelungen zur Arbeitsplatzgestaltung sind einzuhalten.
  • Die Beschäftigten in Technik und Verwaltung arbeiten bis auf weiteres so weit wie möglich im Homeoffice. Neu: In Ausnahmefällen können in Absprache mit den Vorgesetzten die Beschäftigten an ihrem/einem universitären Arbeitsplatz arbeiten, wenn dies aufgrund der häuslichen Situation gewünscht ist. Die verantwortlichen Vorgesetzten organisieren die Anwesenheiten so, dass längere persönliche Kontakte von Beschäftigten möglichst nicht stattfinden.
  • Die Umstellung auf Vertrauensarbeitszeit wird bis einschließlich 31. August 2020 verlängert.

Die Organisationsverfügung enthält darüber hinaus ergänzte, konkretisierte und aktualisierte Regelungen, unter anderem zu Risikogruppen, zum Verhalten im Infektionsfall, bei Reisetätigkeiten, zur Arbeitsplatzgestaltung und zum Umgang mit Besprechungen/Meetings.

Auch wenn wir bei der Organisation des Universitätsbetriebs unter den Bedingungen der Pandemie gemeinsam vorankommen, ist uns sehr klar, dass nach wie vor sehr viele Fragen offen bleiben und täglich neue hinzukommen. Wir bitten daher weiterhin um Geduld und Verständnis. Das Rektorat ist bemüht, zusammen mit den Expert*innen, den Dekan*innen und Studiendekan*innen sowie den Führungskräften schnellstmöglich die passenden Antworten zu finden. Wir werden Sie auch zukünftig zeitnah und transparent über die Entwicklungen informieren.

Bitte halten Sie sich an die Regelungen und handeln Sie in dieser schwierigen Zeit verantwortungsbewusst. Wir bauen weiterhin auch auf Ihre kreativen Lösungen zur Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Becker, Kanzler

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor

Kalenderwoche 16/2020

Liebe Studierende,

die Corona-Epidemie stellt die gesamte Gesellschaft und auch die Universität vor erhebliche Herausforderungen. Wie Sie wissen, befindet sich die Universität Bielefeld seit dem 23. März 2020 in einem reduzierten Basisbetrieb und ist für Publikumsverkehr geschlossen. Wissenschaftler*innen, Lehrende und Verwaltungsmitarbeiter*innen arbeiten, wenn es nicht absolut notwendig ist, nicht auf dem Campus. Die Lehrveranstaltungen, die ab dem kommenden Montag, 20. April, starten, werden ebenfalls (zunächst) nicht als Präsenzlehre, sondern in Formen des „distance learning“ durchgeführt. Weder Lehrende noch Studierende sollten also zum Semesterbeginn in die Universität kommen.

Es ist der Universitätsleitung sehr bewusst, dass viele Mitglieder der Universität, sowohl Sie als Studierende als auch die Lehrenden und Beschäftigte der Verwaltung, von der Pandemie stark betroffen sind. Viele haben aktuell große Ängste und sorgen sich nicht nur um ihre Gesundheit und die ihrer Angehörigen, sondern auch um die weitere Planung ihrer wissenschaftlichen Qualifikation, Forschung und Lehre. Teilweise sind Sie konfrontiert mit schwierigen häuslichen Arbeitsbedingungen, wenn z.B. Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen sind. Alle Mitglieder der Universität bemühen sich nach Kräften, auch unter diesen schwierigen Bedingungen den Studierenden und Lehrenden ein Höchstmaß an Unterstützung anzubieten (bspw. Digitale Tools).

Das Rektorat hatte von Anfang an das Ziel, Sie transparent und zeitnah zu informieren. Wir arbeiten weiterhin daran, so viel Klarheit und Struktur wie möglich zu schaffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir alle in einer noch nie dagewesenen Situation agieren, Veränderungen sich sehr schnell entwickeln und – nicht zuletzt aufgrund sich verändernder rechtlicher Bedingungen – immer wieder neue Anpassungen erforderlich werden. Dabei sind insbesondere auch die neuen rechtlichen Anforderungen von Seiten des Landes und des Bundes verbindlich zu berücksichtigen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW hat am 7. April erklärt, das Sommersemester 2020 ab dem 20. April zunächst als „Online-Semester“ zu beginnen. Ihre Lehrenden werden viele Lehrveranstaltungen und Prüfungen online anbieten können und Sie entsprechend informieren. Daneben können auch andere Formen des „distance learning“ umgesetzt werden, neben angesprochenen Online-Formaten also z.B. Textarbeit, selbstständige Recherche im Sinne des „problem based learning“, Telefonkonferenzen in Arbeitsgruppen usw..

Das Wissenschaftsministerium hat angekündigt, zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Laufe der nächsten Woche weitere Regelungen zu erlassen.

In der „Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Krise an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung)“, die in dieser Woche in Kraft getreten ist, werden Regelungen getroffen, die das Studium direkt betreffen. Die folgenden, knapp zusammengefassten Stichworte sollen Ihnen einen schnellen Überblick über die aktuell in der Universität Bielefeld abgestimmten Regelungen geben.

Vorlesungszeit

  • Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters ist der 20. April 2020, ohne eine Verlängerung nach hinten
  • Lehrveranstaltungen finden zunächst ausschließlich online bzw. im „distance learning“ statt
  • Präsenzveranstaltungen sollen wieder aufgenommen werden, sobald dies sicher möglich ist; u.U. im Laufe des Semesters, vielleicht aber auch erst im Winter oder später
  • Der Beginn des Wintersemesters 2020/21 wurde für die neu einzuschreibenden Studierenden auf den 1. November 2020 verlegt, für alle anderen Studierenden nach bisherigen Informationen vermutlich auf den 26. Oktober 2020, unter entsprechender Verlängerung der Vorlesungszeit im Februar 2021.

Folgende Regelungen sind für Sie als Studierende besonders wichtig:

  • Die individuelle Regelstudienzeit wird für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben sind, um ein Semester verlängert.
  • Die Hochschulrektor*innenkonferenz und die Landesrektror*innenkonferenzen bemühen sich darum, beim Bund eine entsprechende Regelung für BAföG, Kindergeld und Krankenversicherung zu erreichen.
  • Unser Ziel ist es, dass Lehrveranstaltungen soweit wie möglich stattfinden sollen. Dies kann allerdings nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Im ekvv sollen die Lehrenden kennzeichnen, ob die jeweilige Lehrveranstaltung a) wie geplant stattfindet, b) modifiziert stattfindet oder c) ausfallen muss. Der Erwerb von Leistungspunkten und Studienleistungen im Rahmen der im ekvv ausgewiesenen, durchgeführten Veranstaltungen ist bei voller Anrechnung möglich.
  • Bei Praktika und anderen Lehrveranstaltungen, die nicht ohne den direkten Kontakt auskommen, sowie bei Prüfungsformaten, die nicht digital erfolgen können, sind Verlegungen in die vorlesungsfreie Zeit oder ins Wintersemester möglich.
  • Die Universitätsleitung setzt sich dafür ein, dass Studierenden in Notlagen (z.B. aufgrund von Jobverlust etc.) finanzielle Unterstützung gewährt wird. Die Bundesbildungsministerin hat zusätzliche unbürokratische Finanzhilfen auch für solche Studierende angekündigt, die wegen der Corona-Krise ohne Arbeit und Einkünfte dastehen und nicht BAföG-berechtigt sind. Dabei ist an zinslose Darlehen als Überbrückungshilfe gedacht. Im Hinblick auf die Unterstützung bei der Lebenshaltung in diesen schwierigen Zeiten verweisen wir auch auf den Sozialfonds des AStA.
  • Für Studierende in Notlagen und ohne entsprechende Ausstattung für die Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen gibt es ausnahmsweise die Möglichkeit, Tablets im BITS auszuleihen (den kurzfristigen Ankauf von Laptops gibt der Markt derzeit leider nicht her). Da die verfügbare Anzahl begrenzt ist, kann dies aber nur für Ausnahmefälle ermöglicht werden. Betroffene Studierende wenden sich dazu bitte an ihre Lehrenden bzw. die jeweiligen Studiendekan*innen, die sich dann mit dem BITS in Verbindung setzen.
  • Für solche Studierenden, die aufgrund häuslicher Belastungen nicht zu Hause arbeiten können, bemühen wir uns in Härtefällen und in Abhängigkeit von den jeweils gültigen Regularien, Einzelfalllösungen in Bezug auf den Zugang zu internetfähigen Räumlichkeiten in der Universität zu finden. Dazu wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte an die Lehrenden der jeweiligen Fakultät. Da die Möglichkeiten unter Einhaltung der Corona-Bestimmungen aber sehr begrenzt sind, kann dies nur für Notfälle gelten.

Noch abschließend ein grundsätzlicher Hinweis: Uns ist bewusst, dass Sie aktuell sehr viele E-Mails mit Hinweisen und Informationen von unterschiedlichen Mitgliedern des Rektorats bekommen. Dies ist der aktuellen Situation geschuldet und lässt sich aus inhaltlichen sowie organisatorischen Gründen leider nicht verhindern. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen allen Herausforderungen zum Trotz einen guten Start in die Vorlesungszeit in diesem besonderen Semester und werden Sie über alle weiteren Maßnahmen und Regelungen zeitnah informieren.

Seien Sie bitte geduldig mit sich und anderen und bleiben Sie gesund!

Mit den besten Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sager
Rektor

Dr. Stephan Becker
Kanzler

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose
Prorektorin Studium und Lehre

Liebe Lehrende,

die Corona-Epidemie stellt die gesamte Gesellschaft und auch die Universität vor erhebliche Herausforderungen. Wie Sie wissen, befindet sich die Universität Bielefeld seit dem 23. März 2020 in einem reduzierten Basisbetrieb und ist für Publikumsverkehr geschlossen. Wissenschaftler*innen, Lehrende und Verwaltungsmitarbeiter*innen arbeiten, wenn es nicht absolut notwendig ist, nicht auf dem Campus. Die Lehrveranstaltungen, die ab dem kommenden Montag, 20. April, starten, werden ebenfalls (zunächst) nicht als Präsenzlehre, sondern in Formen des „distance learning“ durchgeführt. Weder Lehrende noch Studierende sollten in die Universität kommen.

Es ist der Universitätsleitung sehr bewusst, dass viele Mitglieder der Universität, sowohl Lehrende als auch Studierende und Beschäftigte der Verwaltung von der Pandemie stark betroffen sind. Viele haben aktuell große Ängste und sorgen sich nicht nur um ihre Gesundheit und die ihrer Angehörigen, sondern auch um die weitere Planung ihrer wissenschaftlichen Qualifikation, Forschung und Lehre. Teilweise sind Sie konfrontiert mit schwierigen häuslichen Arbeitsbedingungen, wenn z.B. Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen sind. Alle Mitglieder der Universität bemühen sich nach Kräften, auch unter diesen schwierigen Bedingungen den Lehrenden und Studierenden ein Höchstmaß an Unterstützung anzubieten (bspw. digitale Tools).

Das Rektorat hatte von Anfang an das Ziel, Sie transparent und zeitnah zu informieren. Wir arbeiten weiterhin daran, so viel Klarheit und Struktur wie möglich zu schaffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir alle in einer noch nie dagewesenen Situation agieren, Veränderungen sich sehr schnell ergeben und – nicht zuletzt aufgrund sich verändernder rechtlicher Bedingungen – immer wieder neue Anpassungen erforderlich werden. Dabei sind insbesondere auch die neuen rechtlichen Anforderungen von Seiten des Landes und des Bundes verbindlich zu berücksichtigen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW hat am 7. April erklärt, das Sommersemester 2020 ab dem 20. April zunächst als „Online-Semester“ zu beginnen. Daneben können auch andere Formen des „distance learning“ umgesetzt werden, neben den angesprochenen Online-Formaten also z.B. Textarbeit, selbstständige Recherche im Sinne des „problem based learning“, Telefonkonferenzen in Arbeitsgruppen usw. (siehe auch Distance Teaching and Learning).

Das Wissenschaftsministerium hat angekündigt, zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Laufe der nächsten Woche weitere Regelungen zu erlassen. In der „Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Krise an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung)“, die am 17. April in Kraft getreten ist, werden in §§2-12 Regelungen getroffen, die das Studium direkt betreffen. Die folgenden, knapp zusammengefassten Stichworte sollen Ihnen einen schnellen Überblick über die aktuell in der Universität Bielefeld abgestimmten Regelungen geben.

Vorlesungszeit

  • Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters ist am 20. April, ohne Verlängerung nach hinten.
  • Lehrveranstaltungen finden zunächst ausschließlich online bzw. im „distance learning“ statt
  • Präsenzveranstaltungen sollen wieder aufgenommen werden, sobald dies sicher möglich ist; u.U. später im Semester, vielleicht aber auch erst im Winter oder später.
  • Der Beginn des Wintersemesters wurde für die neu einzuschreibenden Studierenden auf den 1. November 2020 gelegt, für alle anderen nach bisherigen Informationen der KMK vermutlich auf den 26. Oktober 2020, mit entsprechender Verlängerung der Vorlesungszeit im Februar 2021.

Lehrende

  • Der Rahmen für die Durchführung von Lehrveranstaltungen ist die Verordnung des Landes, die Lehre im Sommersemester (und u.U. auch für das folgende Wintersemester) in online-/ distance learning Formaten durchzuführen.
  • Unser Ziel ist es, dass Lehrveranstaltungen soweit wie möglich stattfinden sollen. Dies kann allerdings nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Es sollte im ekvv gekennzeichnet werden, ob die jeweilige Lehrveranstaltung a) stattfindet, b) modifiziert stattfindet oder c) ausfallen muss.
  • Alle Formen des „distance learning“ sind möglich: Lehrende können Mischformen aus Online, Textarbeit, Zoom-Kleingruppen und Selbststudium nutzen. Die Lehrenden sollten die in ihren Veranstaltungen angemeldeten Studierenden per Rundmail und durch entsprechend aussagekräftige Kommentare im ekvv informieren, wie und wo sich die Lerngruppe zum ersten Mal trifft (z.B. mit Link zu einem Zoom-Meeting oder einem Panopto-Livestream) und wo die Informationen und Unterlagen zur Lehrveranstaltung zu finden sind (z.B. im Lernraum oder LernraumPlus).
  • Im Hinblick auf den Umfang der Lehrverpflichtung gilt die Lehrverpflichtungsverordnung, wobei auf die erhöhte Arbeitsbelastung durch die Umstellung auf digitale Lehrformate – insbesondere für Lehrende mit hohen Deputaten – durch die Teilung und das parallele Angebot von größeren Lerngruppen reagiert werden kann.
  • Lehrbeauftragte bzw. Hilfskräfte können nach Bedarf (insbesondere für Lehrende mit hoher Lehrbelastung >12 SWS) unterstützend bzw. ergänzend eingesetzt werden. Mittel für zusätzliche Hilfskräfte werden bereitgestellt.
  • Die Höchstbefristungsdauer der Beschäftigungszeiten für wissenschaftliche Mitarbeitende nach WissZeitVG (6 Jahre) ist um ein halbes Jahr erhöht.
  • Alle Lehraufträge und Hilfskraftverträge werden wie geplant abgeschlossen. (Nur) bei Lehraufträgen kann der Mehraufwand für die Umstellung auf ein digitales Format im Ermessen der Fakultät ggf. durch die Vergabe zusätzlicher Lehrveranstaltungsstunden berücksichtigt werden.
  • Lehrbeauftragte, die nicht über häusliches WLAN verfügen, können im Ausnahmefall nach individueller Absprache nach Maßgabe der Verfügbarkeit einen Raum in der Universität nutzen, um ihre Lehre digital durchzuführen.

Studierende

  • Die individuelle Regelstudienzeit wird für alle im Sommersemester 2020 eingeschriebenen Studierenden um ein Semester verlängert
  • HRK und die LRKs versuchen beim Bund eine entsprechende Regelung für BAföG, Kindergeld und Krankenversicherung zu erreichen.
  • Der Erwerb von Leistungspunkten und Studienleistungen im Rahmen der durchgeführten Veranstaltungen ist möglich bei voller Anrechnung.
  • Bei Praktika u.ä. sowie bei Prüfungsformaten, die nicht digital erfolgen können, sind Verlegungen in die vorlesungsfreie Zeit oder ins Wintersemester möglich.
  • Die Fristen und Zeiten für individuelle Arbeiten (Hausarbeiten, Berichte, Abschlussarbeiten) sollen angepasst werden (möglichst dezentral).
  • Die Universitätsleitung setzt sich dafür ein, dass Studierenden in Notlagen (z.B. aufgrund von Jobverlust etc.) finanzielle Unterstützung gewährt wird. Die Bundesbildungsministerin hat zusätzliche unbürokratische Finanzhilfen auch für solche Studierende angekündigt, die wegen der Corona-Krise ohne Arbeit und Einkünfte dastehen und nicht BAföG-berechtigt sind. Dabei ist an zinslose Darlehen als Überbrückungshilfe gedacht. Im Hinblick auf die Unterstützung bei der Lebenshaltung in diesen schwierigen Zeiten kann auch auf den Sozialfonds des AStA verwiesen werden.
  • Für Studierende in Notlagen und ohne entsprechende Ausstattung für die Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen gibt es ausnahmsweise die Möglichkeit, Tablets im BITS auszuleihen (den kurzfristigen Ankauf von Laptops gibt der Markt derzeit leider nicht her). Da die verfügbare Anzahl begrenzt ist, kann dies aber nur für Ausnahmefälle ermöglicht werden. Betroffene Studierende mögen sich dazu bitte an ihre Lehrenden bzw. die jeweiligen Studiendekan*innen wenden, die sich dann mit dem TiL-Team im BITS in Verbindung setzen.
  • Für solche Studierenden, die aufgrund häuslicher Belastungen nicht zu Hause arbeiten können, bemühen wir uns in Härtefällen und in Abhängigkeit von den jeweils gültigen Regularien, Einzelfalllösungen in Bezug auf den Zugang zu internetfähigen Räumlichkeiten in der Universität zu finden.

Noch abschließend ein grundsätzlicher Hinweis: Uns ist bewusst, dass Sie aktuell sehr viele E-Mails mit Hinweisen und Informationen von unterschiedlichen Mitgliedern des Rektorats bekommen. Dies ist der aktuellen Situation geschuldet und lässt sich aus inhaltlichen sowie organisatorischen Gründen leider nicht verhindern. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen allen Herausforderungen zum Trotz einen guten Start in die Vorlesungszeit in diesem besonderen Semester und werden Sie über alle weiteren Maßnahmen und Regelungen zeitnah informieren.

Seien Sie bitte geduldig mit sich und anderen und bleiben Sie gesund!

Mit den besten Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sager
Rektor

Dr. Stephan Becker
Kanzler

Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose
Prorektorin Studium und Lehre

Kalenderwoche 15/2020

Liebe Studierende,

die aktuelle Situation bringt einschneidende Maßnahmen für unsere Universität mit sich. Dies gilt auch und insbesondere für den Bereich der Lehre. Davon sind Sie unmittelbar betroffen und Sie haben sehr viele nachvollziehbare und berechtigte Fragen.

Wir haben Sie in den vergangenen Tagen regelmäßig über die Entwicklungen informiert. Vieles ist aber nach wie vor noch offen. Stand heute gilt: Das Land hat den Semesterstart auf den 20. April verschoben, bis dahin sind Präsenzveranstaltungen und Klausuren abgesagt, mündliche Prüfungen können nur in Härtefällen stattfinden. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat in Abstimmung mit den Landesrektorenkonferenzen nun entschieden, dass das Sommersemester 2020 als reines „Online-Semester“ beginnt. Ziel der Universität Bielefeld ist es, Ihnen ab dem 20. April 2020 ein möglichst vollwertiges Sommersemester anzubieten. Trotz der fehlenden Präsenzlehre während der Vorlesungszeit können Sie regulär Leistungspunkte erwerben. Die Lehrenden stellen dafür ihre Lehrangebote und Prüfungen soweit es geht auf digitale Formate um. Praktika, Experimente, Exkursionen oder Archivbesuche sollen durch gleichwertige, kontaktlose Angebote möglichst ersetzt werden. Wo dies unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich ist, werde die Veranstaltungen in die vorlesungsfreie Zeit oder das Folgesemester verschoben. Inwieweit eine sich verändernde Lage es im Laufe des Semesters erlaubt, Präsenzveranstaltungen doch durchführen zu können, lässt sich derzeit nicht sagen. Wir werden Sie und die Lehrenden hierzu sofort informieren.

Aktuell wird im Landtag ein neues Epidemiegesetz verhandelt und hoffentlich in Kürze verabschiedet. Dieses ermächtigt dann auch unser Wissenschaftsministerium, die in der aktuellen Krisensituation notwendigen Entscheidungen auf den Weg zu bringen.

Hochschulen und Ministerium sind sich einig, dass die Regelstudienzeit für die aktuell eingeschriebenen Studierenden um ein Semester verlängert werden soll. Für den Anspruch auf BAföG und Kindergeld warten wir auf eine Entscheidung des Bundes. Wir gehen davon aus, dass wir entsprechende Entscheidungen – für die sich die NRW-Universitäten stark eingesetzt haben – bald bekommen. Nach unserem Kenntnisstand wird das Ministerium zudem neue Regelungen erlassen, auf deren Grundlage wir Prüfungen so organisieren können, dass sie der Situation angepasst durchführbar sind. Sie können sicher sein, dass wir bei all dem Ihre berechtigten Sorgen im Auge haben.

Ihre Lehrenden planen für das kommende Sommersemester Veranstaltungen in Distance Learning Formaten und werden alternative Erbringungsformen für Prüfungen anbieten. Sie werden Ihnen auch in dieser Zeit bei Verzicht auf Präsenzveranstaltungen gute Angebote machen, um Ihnen weiterhin die Kompetenzen vermitteln, die Sie für einen erfolgreichen Studienabschluss benötigen.

Die Lehrenden wollen alle schnellstmöglich zur direkten Kommunikation mit Ihnen im Seminarraum, Labor oder Hörsaal zurückkehren, sich mit Ihnen direkt austauschen und mit Ihnen diskutieren. Im Moment müssen sie allerdings auf digitale Werkzeuge zurückgreifen und andere Lehrkonzepte entwickeln. Wir bitten Sie hier auch um Verständnis, wenn nicht alles auf Anhieb funktioniert. Ihre Lehrenden sind hochengagiert, betreten aber auch vielfach Neuland.

Wir versichern Ihnen, dass alle – in den Fakultäten, in der Verwaltung und auch im zuständigen Ministerium – mit Hochdruck daran arbeiten, die notwendigen Regelungen zu

treffen. Allen ist bewusst, wie unsicher die Situation aktuell für Sie ist, wie sehr Sie sich Gedanken über den Fortgang Ihres Studiums machen. Sobald die grundsätzlichen Entscheidungen gefallen sind, sind wir auch in der Lage, uns mit Ihren individuellen Fragen zu beschäftigen. Das Rektorat möchte eng mit Ihnen im Dialog bleiben. Deshalb planen wir, zum Beginn des Semesters häufige Fragen in einem Livestream zu beantworten. Dazu können Sie vorab Fragen einreichen. Wie und bis wann, das erfahren Sie in Kürze über den Mailverteiler und die Social Media Kanäle der Universität.

Ihre Ansprechpartner*innen in den Fakultäten, im Studierendensekretariat und in der Zentralen Studienberatung stehen Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose

Rektor Prorektorin für Studium und Lehre

Sehr geehrte Lehrende,

die aktuelle Situation bringt einschneidende Maßnahmen für unsere Universität mit sich. Dies gilt auch und insbesondere für den Bereich der Lehre und somit für eine unserer Kernaufgaben. Wir haben Sie in den vergangenen Tagen regelmäßig über die Entwicklungen informiert und Informationen zu Studium und Lehre während der Corona-Krise auf der Homepage unter https://uni-bielefeld.de/themen/coronavirus/studium-und-lehre/ bereitgestellt. Vieles ist aber noch offen. Stand heute gilt: Das Land hat den Semesterstart auf den 20. April verschoben, bis dahin sind Präsenzveranstaltungen und Klausuren abgesagt, mündliche Prüfungen können nur in Härtefällen stattfinden. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat in Abstimmung mit den Landesrektorenkonferenzen nun ebenfalls entschieden, dass das Sommersemester 2020 als reines „Online-Semester“ beginnt. Inwieweit eine im Verlauf des Semesters sich verändernde Lage es zu einem späteren Zeitpunkt im Semester erlaubt, Präsenzveranstaltungen doch durchführen zu können, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Es muss daher unser gemeinsames Ziel sein, den Studierenden ab dem 20. April 2020 ein möglichst vollwertiges Sommersemester anzubieten, in dem ihnen weiterhin die Kompetenzen vermittelt werden, die sie für einen erfolgreichen Studienabschluss benötigen. Trotz der fehlenden Präsenzlehre während der Vorlesungszeit sollen Studierende regulär Leistungspunkte erwerben können.

Gleichzeitig soll die Regelstudienzeit für die aktuell eingeschriebenen Studierenden grundsätzlich um ein Semester verlängert werden. Für den Anspruch auf BAföG und Kindergeld gilt Gleiches. Wir gehen davon aus, dass wir in Kürze eine entsprechende Entscheidung des Landes und des Bundes – für die sich die Landesrektorenkonferenz stark eingesetzt hat – bekommen. Nach unserem Kenntnisstand wird das Ministerium in Kürze zudem neue Regelungen erlassen, auf deren Grundlage wir Prüfungen so organisieren können, dass sie der Situation angepasst durchführbar sind.

Da es sich um ein Online-Semester handelt, müssen möglichst alle Veranstaltungen des Sommersemesters in Distance Learning Formaten geplant und alternative Erbringungsformen für Prüfungen angeboten werden. Wir bitten Sie daher nachdrücklich, Ihre Lehrveranstaltungen auf digitale Formate umzustellen. Auch wenn dies nicht immer vollständig realisiert werden kann, so sollten unsere Anstrengungen dahin gehen, auch Praktika, Experimente, Exkursionen oder Archivbesuche durch gleichwertige, kontaktlose Angebote möglichst zu ersetzen. Wo dies unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich ist, müssen die Veranstaltungen in die vorlesungsfreie Zeit bzw. das Folgesemester verschoben werden. Wir werden Sie sofort informieren, sobald diese wieder in der Universität stattfinden können.

Umfangreiche Informationen zu den vielfältigen Möglichkeiten und Beratungsangeboten finden Sie hier: www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/zll/distance-teaching-and-lea-2/index.xml und https://www.uni-​bielefeld.de/elearningmedien.

Es ist uns bewusst, dass diese Umstellung für Sie sowohl organisatorisch als auch didaktisch erhebliche Herausforderungen bedeutet, und wir bedanken uns ausdrücklich für Ihren Einsatz, unseren Studierenden auch in dieser Zeit bei Verzicht auf Präsenzveranstaltungen gute Angebote zu machen. Viele von Ihnen nutzen bereits die Möglichkeiten des E- und Distance-Learning und sehen darin auch neue Chancen.

Selbstverständlich wollen alle schnellstmöglich zur direkten Kommunikation mit unseren Studierenden im Seminarraum, Labor oder Hörsaal zurückkehren. Wir wollen uns mit ihnen direkt austauschen und mit ihnen diskutieren. Aber die digitalen Werkzeuge können grundsätzlich die etablierten Lehrformate ergänzen. Wie das aussehen kann, sollten wir nun erproben. Lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen. Entwickeln Sie im kommenden Semester neue digitale Lehrformate und erproben Sie diese systematisch. Sie alle werden individuelle Erfahrungen mit diesen Instrumenten sammeln, die wir gerne erfahren möchten, und die wir bündeln wollen. Geben Sie uns Feedback – was wurde angeboten, was lief gut, welche Hürden mussten überwunden werden, wo kamen Sie an (technische) Grenzen? In diesem Sinne können wir die kommenden Wochen als eine Investition in die Zukunft nutzen.

Sie alle werden sich auch fragen, welche Auswirkungen die veränderten Bedingungen auf die Erfüllung Ihrer Lehrverpflichtung haben werden. Auch zu dieser Frage findet noch eine Abstimmung mit dem Land statt. Wir gehen davon aus, dass hinsichtlich der Erfüllung der Lehrverpflichtung keine Änderung eintritt, wenn die normalerweise als Präsenzveranstaltung angebotene Lehrveranstaltung nunmehr als digitale Veranstaltung umgesetzt wird. Dabei soll es nicht darauf ankommen, dass der gleiche Umfang an Kontaktzeit auch digital angeboten wird, vielmehr können neben Livestream-Angeboten wie Zoom-Chats oder Panopto-Aufzeichnungen auch unterschiedliche Arbeitsformen wie z.B. Textarbeit oder Videos mit Aufgabenstellungen, Gruppenarbeiten zu vorgegebenen Fragestellungen, gemeinsam zu erstellende Padlets, Quizzes usw. von den Studierenden auch individuell oder in Kleingruppen eingesetzt werden. Wichtig ist dabei, dass die Maßnahmen dem Modul entsprechend zum Kompetenzerwerb beitragen. Werden dagegen keine Lehrveranstaltungen angeboten, so ist die Lehrverpflichtung auch nicht erfüllt. Sie muss dann entsprechend nachgeholt werden.

An dieser Stelle sei auch gesagt, dass die geplanten Vergaben von Lehraufträgen ebenso erfolgen sollen wie der Abschluss der Arbeitsverträge mit studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften; auch wenn absehbar ist, dass die Arbeitsleistung im Sommersemester nicht in der gewohnten Weise abrufbar sein wird. Wir sehen uns hier als Universität in einer Verantwortung gegenüber diesen Kolleg*innen und Studierenden, dies gilt auch im Hinblick auf den vereinbarten Umfang der Lehraufträge bzw. Arbeitsverträge

Für Ihr Engagement und Ihre Kreativität, die Sie bereits in den vergangenen Wochen gezeigt haben, möchten wir uns ganz herzlich bedanken. Wenn wir in dieser Weise weitermachen, werden wir als Universität aus der Corona-Krise gestärkt hervorgehen können.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose

Rektor Prorektorin für Studium und Lehre

Sehr geehrte Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, liebe Kolleg*innen,

seit drei Wochen sind die Regelungen zum HomeOffice und zur Vertrauensarbeitszeit nun in Kraft. Seit dem 23. März ist die Universität Bielefeld zudem im reduzierten Basisbetrieb. Klar ist nun auch, dass das Sommersemester 2020 am 20 April als Online-Semester beginnt und es zum jetzigen Zeitpunkt keine Präsenzveranstaltungen gibt.

Wir möchten uns herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie sich der Herausforderung mit viel Engagement und Flexibilität angenommen haben und die Arbeit mit ihren Kolleg*innen neu organisieren - ob im HomeOffice oder in der Universität. Besonders möchten wir den Mitarbeiter*innen danken, die vor Ort die Services der Universität weiter ermöglichen. Dazu gehören vor allem die Mitarbeiter*innen der Bibliotheksbenutzung und der Poststelle, die darüber hinaus im täglichen direkten Kontakt mit anderen Menschen arbeiten.

Derzeit ist noch nicht abzusehen, wie die kommenden Wochen in Deutschland verlaufen werden. Um allen Mitarbeitenden Planungssicherheit für die nächste Zeit geben zu können, hat die Universität entschieden, die Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit und zum Homeoffice bis zum 30. April 2020 zu verlängern. Wie es im Mai weitergehen wird, werden wir schnellstmöglich entscheiden - auch im Einklang mit den Entwicklungen im Bereich der Schulen und Kindergärten - und Sie rechtzeitig informieren.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass es von Seiten der Universität keine Pläne gibt, die Vertrauensarbeitszeit langfristig einzuführen. Es handelt sich weiterhin um eine Übergangsphase, um all unseren Mitarbeitenden ein größtmögliches Maß an Fürsorge und Schutz zukommen zu lassen sowie familienfreundliche und flexible Lösungen hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort zu bieten.

Die Regelungen aus der Mail vom 17. März 2020 haben weiterhin ihre Gültigkeit. Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen drei Wochen ergibt sich nur eine kleine Änderung:

Wöchentliche Buchung und Urlaubsplanung
Um Ihren Aufwand zu reduzieren, bitten wir Sie darum, für den oben genannten Zeitraum im SAP-​System wöchentlich eine Zeitbuchungskorrektur vorzunehmen, indem Sie jeweils am Ende einer Arbeitswoche unter „Abwesenheitsantrag“ eine ganztägige „sonstige Abwesenheit“ für die vergangen Arbeitstage buchen. Dies gilt unabhängig davon, ob im HomeOffice gearbeitet wird oder die Arbeit in der Universität erfolgt.

Auch möchten wir Sie bitten, Ihre Urlaubs- und Gleitzeittage wie geplant zu nehmen. In Ausnahmefällen kann es hier zu abweichenden Regelungen kommen. Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Vorgesetzen, um hier Lösungen zu finden.

Informationen zu den Entscheidungen und Regelungen während der Corona-Krise haben wir für Sie auf der Homepage unter www.uni-bielefeld.de/themen/coronavirus bereitgestellt.

Bei allen weiteren Fragen steht Ihnen das Dezernat für Personal und Organisation gern zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage und weiterhin gute Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer Dr. Stephan Becker

Rektor Kanzler

Kalenderwoche 13/2020

The english version will follow later here: https://www.uni-bielefeld.de/(en)/themen/coronavirus/

Liebe Studierende

wir haben es mit einer extremen Situation zu tun, die noch niemand von uns erlebt hat. Sie belastet uns alle und sie bedeutet auch für unsere Universität einschneidende Maßnahmen. Wir können dabei nicht auf bestehende Notfallpläne oder Erfahrungen zurückgreifen. Wir sind darauf angewiesen, ständig unter sich ändernden Bedingungen die Situation für die Universität zu bewerten und zu entscheiden.

Wir übernehmen einerseits gesamtgesellschaftlich Verantwortung und versuchen mit möglichst weitreichenden Maßnahmen das Übertragungsrisiko des Virus zu reduzieren. Andererseits verstehen wir es als unseren Auftrag sicherzustellen, dass der Universitätsbetrieb im notwendigen Umfang weitergeführt werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Krise sehr wahrscheinlich länger dauern wird.

Wichtig für Sie: Das Land hat den Semesterstart verschoben, Präsenzveranstaltungen und Klausuren sind derzeit bis zum 19. April 2020 abgesagt, mündliche Prüfungen können nur in Härtefällen stattfinden. Lehrende stellen ihre Veranstaltungen soweit es geht auf digitale Formate um, um Ihnen weiterhin die Kompetenzen zu vermitteln, die Sie für einen erfolgreichen Studienabschluss benötigen. Gleiches gilt für alternative Prüfungsformate. Wir gehen davon aus, dass das Sommersemester nicht als Präsenzsemester stattfindet, das aber eine größtmögliche Anrechnung von alternativen Studien- und Prüfungsleistungen möglich sein wird. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass auch die BAföG-Berechtigung um ein Semester verlängert wird. Die Hochschulleitungen aller Universitäten und Fachhochschulen setzen sich derzeit aktiv für derartige Lösungen ein.

Wir sind bereits seit Ende Januar systematisch vorgegangen und haben den Betrieb sukzessive umgestellt und zurückgefahren. Wir wollen eine komplette Schließung der Universität, die den Erfolg von studentischen und wissenschaftlichen Arbeiten sowie Projekten in einem sehr großen Umfang gefährden würde, wenn möglich vermeiden.

Wir glauben, dass wir für die momentane Situation einen guten Weg gefunden haben. Wissenschaftler*innen arbeiten, wenn es nicht absolut notwendig ist, nicht auf dem Campus. Der Standardarbeitsplatz der Beschäftigten in den Serviceeinheiten ist das Home-Office. Wo es betriebsbedingt notwendig ist oder die technischen Voraussetzungen fehlen, wird noch in der Universität gearbeitet, dann allerdings in Einzelbüros.

Auch Ihnen stehen in der Universität aktuell leider keine Arbeitsplätze zur Verfügung.

Die Bibliothek ist auf einen reduzierten Basisdienst nur für Beschäftigte und Studierende der Universität Bielefeld umgestellt. Es können nur Medien ausgeliehen werden, die für das Studium unabdingbar sind und nicht elektronisch zur Verfügung stehen. Eine persönliche Beratung kann leider nur noch elektronisch stattfinden (per Mail, Chat oder Telefon). Die Lesesäle sind ebenfalls gesperrt.

Sämtliche Serviceeinheiten der Universität sind nur noch per E-Mail oder telefonisch erreichbar. Ich bitte um Verständnis, wenn nicht alle Ihre Anliegen in der gewohnten Zeit bearbeitet werden können. Verträge für studentische Hilfskräfte und Tutor*innen werden aber weiterhin bearbeitet und abgeschlossen.

Das Studierendenwerk hat die Mensa und die Cafeterien geschlossen.

Nun schließen wir außerdem die Universitätsgebäude für den Publikumsverkehr. Geöffnet sind der Haupteingang des Hauptgebäudes und der Eingang am Wachlokal zum Gebäude X. Die Universität darf nur noch von Personen betreten werden, die noch vor Ort arbeiten müssen oder Medien in der Bibliothek ausleihen.

Mir ist sehr bewusst, dass die aktuelle Situation für Sie sehr schwierig ist. Vielleicht bekommen Sie sogar finanzielle Probleme, da Ihre Jobs – ob in der Gastronomie oder Handel – wegfallen. Sie haben sehr viele Fragen: Wie geht es mit meinem Studium weiter? Welche Auswirkungen hat die Situation auf BAföG oder Stipendium? Was ist mit meinen Prüfungen? Leider können viele der Fragen aktuell nicht beantwortet werden. Wir warten vielfach auf Entscheidungen des Bundes und des Landes. Ich kann Ihnen versichern: Wo wir etwas selbst regeln können, werden wir dies sehr kulant tun. Ich muss Sie aber um Geduld bitten. Wir halten Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.

Es ist unser Ziel, dass wir Ihnen auch in dieser Zeit bei Verzicht auf Präsenzveranstaltungen Angebote machen, damit das Semester möglichst nicht vollständig verloren ist. Wir erleben bereits, wie Lehrende die Möglichkeiten des E-Learning nutzen und viele darin neue Chancen der Digitalisierung sehen. Einen vollständigen Ersatz für Präsenzveranstaltungen kann und wird dies nicht darstellen. Wir können Ihnen im kommenden Semester nur ein sehr eingeschränktes Angebot machen.

Ich erlebe aber auch, wie sich viele von Ihnen in dieser Zeit engagieren. Sie organisieren beispielsweise Nachbarschaftshilfen oder andere soziale Angebote. Davon bin ich beeindruckt und das macht mich auch stolz.

Ich hoffe, dass wir trotz der Distanz und der Reduzierung der persönlichen Kontakte zusammenrücken und die Krise als Universität dann sogar gestärkt überstehen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Die aktuell gültigen Regelungen für den reduzierten Basisbetrieb finden Sie hier.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, dass Sie gesund bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer

Rektor

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben es mit einer extremen Situation zu tun, die noch niemand von uns erlebt hat. Sie belastet uns alle und sie bedeutet auch für unsere Universität einschneidende Maßnahmen. Wir können dabei nicht auf bestehende Notfallpläne oder Erfahrungen zurückgreifen. Wir sind darauf angewiesen, ständig unter sich ändernden Bedingungen die Situation für die Universität zu bewerten und zu entscheiden.

Wir übernehmen einerseits gesamtgesellschaftlich Verantwortung und versuchen mit möglichst weitreichenden Maßnahmen das Übertragungsrisiko des Virus zu reduzieren. Andererseits verstehen wir es als unseren Auftrag sicherzustellen, dass der Universitätsbetrieb im notwendigen Umfang weitergeführt werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Krise sehr wahrscheinlich länger dauern wird.

Wir sind bereits seit Ende Januar systematisch vorgegangen und haben den Betrieb sukzessive umgestellt und zurückgefahren. Wir wollen eine komplette Schließung der Universität, die den Erfolg von wissenschaftlichen Arbeiten und Projekten in einem sehr großen Umfang gefährden würde, wenn möglich vermeiden. Um dies unter den gegebenen Umständen vertreten zu können, sind weitreichende Regelungen und weiterhin die Mitarbeit von Ihnen allen nötig.

Wir glauben, dass wir für die momentane Situation einen guten Weg gefunden haben. Wissenschaftler*innen arbeiten, wenn es nicht absolut notwendig ist, nicht auf dem Campus. Der Standardarbeitsplatz der Beschäftigten in den Serviceeinheiten ist das Home-Office. Wo es betriebsbedingt notwendig ist oder die technischen Voraussetzungen fehlen, wird noch in der Universität gearbeitet, dann allerdings in Einzelbüros. Wir haben hier auf Vertrauensarbeitszeit umgestellt. Dadurch können die Beschäftigen ihre Arbeitszeit flexibel gestalten und beispielsweise die Kinderbetreuung besser organisieren. Unser Dank gilt den vielen Kolleg*innen, die diese Umstellung konstruktiv mittragen und in sehr kurzer Zeit umgesetzt haben. Meetings und Gremiensitzungen sollen per Videokonferenz stattfinden. Wenn dies ausnahmsweise nicht möglich ist, sind die für jeden Kontakt geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.

Es gibt aber auch Bereiche, die nur begrenzt in der Lage sind die Arbeit von zuhause zu machen. Hier werden bereichsbezogene Lösungen gefunden und die sozialen Kontakte minimiert werden. Insbesondere gilt dies auch für Professor*innen und Gruppenleitungen, die für ihre Bereiche Verantwortung tragen und die jeweiligen Arbeitsbedingungen zwingend den Umständen anpassen müssen.

Sollten Sie noch in der Universität arbeiten, dann minimieren Sie bitte die Kontakte. Treffen Sie sich bitte nur mit maximal einer Person und halten Sie dann den Mindestabstand von 1,5 Metern ein.

Die Bibliothek ist auf einen reduzierten Basisdienst nur für Beschäftigte und Studierende der Universität Bielefeld umgestellt. Es können Medien ausgeliehen werden, die für die individuellen Forschungstätigkeiten oder für das Studium unabdingbar sind, soweit sie nicht elektronisch zur Verfügung stehen. Eine persönliche Beratung findet nur noch elektronisch statt (per Mail, Chat oder Telefon).

Das Studierendenwerk hat seine gastronomischen Angebote eingestellt. Sämtliche Serviceeinheiten der Universität sind nur noch per E-Mail oder telefonisch erreichbar.

Nun schließen wir außerdem die Universitätsgebäude für Publikumsverkehr. Geöffnet sind der Haupteingang des Hauptgebäudes und der Eingang am Wachlokal zum Gebäude X. Die Universität darf nur noch von Personen betreten werden, die noch vor Ort arbeiten müssen oder Medien in der Bibliothek ausleihen.

Wir dürfen in der aktuellen Situation auch unsere Kernaufgabe Lehre nicht vergessen. Das Land hat den Semesterstart verschoben, Präsenzveranstaltungen und Klausuren sind abgesagt, mündliche Prüfungen können nur in Härtefällen stattfinden. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, dass wir unseren Studierenden auch in dieser Zeit bei Verzicht auf Präsenzveranstaltungen Angebote machen, damit das Semester möglichst nicht vollständig verloren ist. Wir erleben bereits, wie Lehrende die Möglichkeiten des E-Learning nutzen und viele darin auch neue Chancen sehen. Einen vollständigen Ersatz für Präsenzveranstaltungen kann und wird dies nicht darstellen. Wir können unseren Studierenden im kommenden Semester nur ein sehr eingeschränktes Angebot machen. Wir danken allen, die sich hier und an vielen anderen Stellen um Problemlösungen bemühen und für unsere Aufgaben engagieren.

Unsere Studierenden bekommen teilweise finanzielle Probleme, da ihre Jobs – ob in der Gastronomie oder Handel – wegfallen. Sie haben sehr viele Fragen. Wir können sie leider aktuell nicht alle beantworten.

Uns ist bewusst, dass viele von Ihnen im persönlichen Umfeld herausfordernde Situationen zu bewältigen haben. Viele machen sich zum Beispiel Sorgen um ältere oder entfernte Angehörige, zu denen derzeit kein direkter Kontakt möglich ist. Für diejenigen von uns, die alleine leben, haben die auf maximale Kontaktbeschränkung ausgelegten Auflagen besonders große Konsequenzen – dies gilt auch für viele unserer internationalen Mitarbeiter*innen. Auch die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen ist eine täglich neu auszubalancierende Aufgabe, die oft nicht einfach zu meistern ist. Wir wissen, dass all diese Situationen zusätzliche Herausforderungen sind und von Ihnen viel Geduld und Kraft erfordern.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle daher sehr herzlich für Ihr großes Engagement danken, das Sie bei der Bewältigung dieser Krise an den Tag legen.

Außerdem appellieren wir an Sie: Handeln sie in dieser schwierige Zeit verantwortungsbewusst und finden Sie kreative Lösungen.

Wir hoffen, dass wir trotz der Distanz und der Reduzierung der persönlichen Kontakte zusammenrücken und die Krise als Universität dann sogar gestärkt überstehen.

Die aktuell gültigen Regelungen für den reduzierten Basisbetrieb finden Sie hier.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien, dass Sie gesund bleiben und diese Krise gemeinsam bewältigen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer Dr. Stephan Becker

Rektor Kanzler

Kalenderwoche 12/2020

Härtefallregelungen bei Prüfungen

Am 17. März hatte die Universität auf Grundlage eines Erlass des Landes die grundsätzliche Absage aller Klausuren und Prüfungen, auch der mündlichen, kommuniziert. Nach Rücksprache mit dem NRW-Wissenschaftsministerium ist es den Universitäten gelungen, Härtefallregelungen zu ermöglichen. Die Regelungen vom 17. März werden daher im Hinblick auf mündliche Prüfungen noch einmal konkretisiert.

Als Härtefallregelung dürfen mündliche Prüfungen unter folgenden Voraussetzungen in der Universität stattfinden:

  • Die Prüfung ist die letzte Prüfung bzw. eine der letzten Prüfungsteile, die im aktuellen Prüfungszeitraum unmittelbar zum vollständigen Studienabschluss führt bzw. führen (z.B. Abschlussprüfung im Master, mündliche Promotionsprüfung, letzte Prüfung vor dem Übergang ins Referendariat). Sie ermöglicht damit ohne zeitliche Verzögerung zugleich den Zugang zur nächsten Karrierestufe.
  • Mit der Durchführung der Prüfung müssen die Prüfer*innen und die zu Prüfenden ausdrücklich einverstanden sein.
  • Die Größe des Prüfungsraums muss einen Mindestabstand zwischen allen Beteiligten von ca. 2 Metern ermöglichen, und seine Belüftung muss dem allgemeinen Standard entsprechen. Die Hygienehinweise sind einzuhalten.

Für den Fall, dass die Durchführung einer mündlichen Prüfung auf dem genannten Weg nicht ermöglicht werden kann, besteht ersatzweise die Möglichkeit, eine mündliche Prüfung per Videokonferenz / Videotelefonie zu vereinbaren. Hierbei muss in jedem Fall eine eindeutige Identifizierung des zu Prüfenden erfolgen (z.B. Vorzeigen eines amtlichen Ausweisdokumentes). Darüber hinaus muss die*der zu Prüfende rechtsverbindlich erklären, dass während der per Videokonferenz / Videotelefonie durchgeführten mündlichen Prüfung keine unerlaubten Hilfsmittel zur Verfügung stehen und keine weiteren Personen im Aufenthaltsbereich der*des zu Prüfenden anwesend sind.

Betroffene Studierende werden gebeten, sich an die zuständigen Stellen in den Fakultäten zu wenden.

Reduzierte Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek hat ab Freitag, 20. März 2020, bis auf weiteres folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 10.00 bis 16.00 Uhr
Samstag &. Sonntag: geschlossen

Geöffnet sind nur die Bibliothekshaupteingänge D1 und U1 im Universitätshauptgebäude sowie die Fachbibliotheken im Gebäude X.
Die Zentrale Leihstelle ist ab Montag, 23. März 2020, geschlossen.

Ziel ist es, eine notwendige Versorgung mit Literatur sicherzustellen.
Wichtig: Es können nur Bücher ausgeliehen werden, die elektronisch nicht zur Verfügung stehen.
Nutzer*innen sollten prüfen, ob es tatsächlich nötig ist, die Bibliothek aufzusuchen. Es stehen im großen Umfang E-Books, Online-Journals und Datenbanken online zur Verfügung.

www.ub.uni-bielefeld.de

Sehr geehrte Wissenschaftler*innen, liebe Kolleg*innen,

wir möchten Ihnen aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen im Hinblick auf die Verbreitung des Coronavirus einige weitergehenden Hinweise geben.

Vorangestellt: Wir befinden uns in einer Situation, in der es einerseits gesamtgesellschaftlich betrachtet notwendig ist, möglichst weitreichende Maßnahmen zu treffen, um das Übertragungsrisiko zu reduzieren, andererseits müssen wir sicherstellen, dass der Universitätsbetrieb so gut es geht weiterlaufen kann.

Die Universität Bielefeld, das sind die Menschen, die hier forschen, lehren, studieren und arbeiten. Daher gilt es, all unseren Mitarbeitenden ein größtmögliches Maß an Fürsorge und Schutz zukommen zu lassen.

Der Fürsorge gegenüber besonders schutzbedürftigen Personen, für die eine Infektion mit der Krankheit mit nicht kalkulierbaren Risiken für Leib und Leben einhergehen würde, kommt dabei ein ganz besonderes Ausgenmerk zu. Aus diesem Grund haben wir für die sog. Hochrisikogruppen sowie für Schwangere bereits letzte Woche entsprechende Maßnahmen getroffen.

Für alle Wissenschaftler*innen, die nicht unter die oben genannten Gruppen fallen, bitten wir alle Arbeitsbereiche zu prüfen, inwieweit die Aufgaben der wissenschaftlich Mitarbeitenden von zu Hause erledigt werden können und diese Einschätzung mit den Dekan*innen abzustimmen. Anwesenheiten in der Universität sollten dementsprechend auf das notwendige Maß beschränkt werden.

Wir bitten zudem darum, von Dienstreisen abzusehen, also aktuell auch grundsätzlich keine Tagungen und Kongresse zu besuchen. Sollten Ihnen dadurch Stornokosten entstehen, müssen dafür individuelle Lösungen gefunden werden.

Bei weiteren Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Dezernat für Personal und Organisation.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr.-Ing Gerhard Sagerer Dr. Stephan Becker
Rektor Kanzler

Sehr geehrte Studierende und Beschäftigte,

wir befinden uns in einer Situation, in der es gesamtgesellschaftlich betrachtet notwendig ist, möglichst weitreichende Maßnahmen zu treffen, um das Übertragungsrisiko zu reduzieren. Nach aktueller Bewertung der Sachlage teilen wir Ihnen vor diesem Hintergrund im Hinblick auf den Lehr- und Studienbetrieb im Nachgang zu unserer Mail vom 13. März 2020 folgendes mit:

Mit der Verschiebung des Vorlesungsbeginns auf den 20. April 2020 wurden bereits alle stattfindenden Präsenzlehrveranstaltungen bis zum 19. April 2020 abgesagt. Dies betrifft Lehrveranstaltungen, Übungen, Tutorien, Seminare, Laborpraktika und ggf. weitere Veranstaltungsformen. E-Learning-Formate ohne Präsenz können grundsätzlich stattfinden; hierüber sollten die Studierenden durch die Lehrenden entsprechend informiert werden. Ob praktische Arbeiten im Rahmen von Bachelor- und Masterarbeiten bei Einhaltung der derzeit geltenden Hygienevorschriften weiter stattfinden können, soll in den einzelnen Bereichen abgestimmt werden. Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten, Abschlussarbeiten etc. können weiterhin eingereicht werden. Studierende sollen ihre Arbeiten per E-Mail oder über den Abgabeordner im Lernraum einreichen. Sollte in den Prüfungsordnungen die Abgabe einer ausgedruckten Version vorgesehen sein, ist diese Regelung außer Kraft gesetzt. Bei Abschlussarbeiten muss eine Mail mit der Abschlussarbeit, die der gedruckten Version entspricht, an das zuständige Prüfungsamt wie auch an die Prüfer*innen geschickt werden.

Wichtig: Nach einem weiteren Erlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft der Landes NRW vom 16. März 2020 werden alle Klausuren und mündliche Prüfungen bis zum 19. April 2020 abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Universität Bielefeld bemüht sich, sichere Rahmenbedingungen für die Prüfungen auch in elektronischer Form zu schaffen.

Wir bitten darüber hinaus um Verständnis, dass ab sofort und bis auf weiteres der persönliche Besuch der Serviceeinheiten (z.B. Studierendensekretariat, Prüfungsamt, Infopunkt, Zentrale Studienberatung, International Office etc.) nicht mehr möglich ist, so dass Fragen und Anliegen ausschließlich per E-Mail oder Telefon beantwortet werden.

Über alle weiteren Maßnahmen werden wir Sie nach Bewertung der aktuellen Situation weiterhin zeitnah informieren.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer Dr. Stephan Becker
Rektor Kanzler
English Version

Sehr geehrte Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, liebe Kolleg*innen,

wir befinden uns aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen im Hinblick auf die Verbreitung des Coronavirus in einer außerordentlichen und so nicht dagewesenen Situation. In dieser ist es aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive einerseits notwendig, möglichst weitreichende Maßnahmen zu treffen, um das Übertragungsrisiko zu reduzieren, andererseits müssen wir sicherstellen, dass der Universitätsbetrieb so gut es geht weiterlaufen kann. Zum aktuellen Zeitpunkt gilt an der Universität zwar ein eingeschränkter Lehr-und Forschungsbetrieb, es liegt jedoch keine Anordnung zur Gesamtschließung vor. Dies heißt, dass alle Unterstützungsbereiche weiterhin ihre Services und alle Mitarbeiter*innen (soweit sie nicht zur Hochrisikogruppe gehören) ihre Arbeitsleistung erbringen. Wir sind hier in einem engen Austausch mit den Behörden und medizinischen Expert*innen.

In diesem derzeit gültigen Rahmen gilt es jedoch zugleich, all unseren Mitarbeitenden ein größtmögliches Maß an Fürsorge und Schutz zukommen zu lassen sowie auch und insbesondere familienfreundliche und flexible Lösungen hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort zu treffen.

Die Universität hat vor diesem Hintergrund im Einvernehmen mit dem Personalrat folgende Entscheidungen getroffen:

  1. Prüfen von Möglichkeiten zum HomeOffice-

Wir bitten alle Vorgesetzten zu prüfen, inwieweit die Aufgaben ihrer jeweiligen Mitarbeitenden im HomeOffice wahrgenommen werden können und diese Einschätzung mit der für den Bereich gesamtzuständigen Leitung (Dezernatsleiter*innen, Dekan*innen etc.) abzustimmen. Dabei ist auch zu erwägen, jeweils Teams zu bilden, die ihren Dienst alternierend in der Universität und von zu Hause aus wahrnehmen. Die Einhaltung der in der Zentralverwaltung bereits erfolgten Notfallplanungen ist jedoch sicherzustellen.

Wir sind uns bewusst, dass Mitarbeiter*innen, für die auf Grund ihrer konkreten Tätigkeit die Verlagerung ins HomeOffice nicht realisiert werden kann, ggf. mit einem unguten Gefühl an ihren Arbeitsplatz kommen. Dies ist verständlich. Bitte denken Sie aber auch daran, dass sich Ihre eigene Ansteckungsgefahr in der Universität durch die Tätigkeit Ihrer Kolleg*innen im HomeOffice verringert.

  1. Vertrauensarbeitszeit

Für die Zeit vom 19. März 2020 bis zunächst einschließlich 17. April 2020 gilt eine sog. Vertrauensarbeitszeit. Das heißt, dass für diesen Zeitraum keine Buchungen an den Zeiterfassungsterminals vorgenommen werden. Stattdessen bitten wir Sie darum, für den oben genannten Zeitraum im SAP-System täglich eine Zeitbuchungskorrektur vorzunehmen, indem Sie unter „Abwesenheitsantrag“ „sonstige Abwesenheit“ buchen. Dies gilt unabhängig davon, ob im HomeOffice gearbeitet wird oder die Arbeit in der Universität erfolgt.

Sollten Sie in dem oben genannten. Zeitraum bereits Urlaub oder die Inanspruchnahme von Gleitzeittagen geplant und ggf. auch bereits beantragt haben, führen Sie die Buchung bitte entsprechend nur für den Zeitraum außerhalb des geplanten Urlaubs durch. Es ist darüber hinaus jederzeit möglich Gleitzeittage zu nehmen. Wir bitten Sie darum, von dieser Möglichkeit aktiv Gebrauch zu machen.

Durch dieses Verfahren wird automatisch die jeweils geltende individuelle Regelarbeitszeit gebucht. Die Kappung der bestehenden Gleitzeitguthaben wird einmalig ausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des Wechsels in die Vertrauensarbeitszeit dann keine Möglichkeit gibt, in dem oben genannten Zeitraum zusätzlich Gleitzeitguthaben aufzubauen.

Die zuvor genannten Regelungen beruhen auf den oben genannten. Zielen der Fürsorge, der Sicherstellung des Dienstbetriebs und des Durchbrechens der Infektionsketten. Zugleich dienen sie der größtmöglichen Flexibilisierung hinsichtlich Ort und Zeit der Erbringung der Arbeitsleistung.

Diese Form der Flexibilisierung bedingt, dass wir alle sowohl eigenverantwortlich als auch gesamtverantwortlich im Sinne der Universität handeln und dass alle Mitarbeitenden ihre wahrzunehmenden Aufgaben sowie die Frage, an welchem Ort und zu welcher Zeit sie diese erfüllen, mit den vorgesetzten Personen abstimmen.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur Umsetzung an das Dezernat für Personal und Organisation.

Abschließend wünschen wir Ihnen von Herzen gute Gesundheit und viel Kraft!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer Dr. Stephan Becker
Rektor Kanzler

Kalenderwoche 11/2020

Angesichts der dynamischen Entwicklung bei der Verbreitung des Coronavirus hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW in Abstimmung mit den Universitäten und Fachhochschulen entschieden, den Beginn der Vorlesungszeit für das Sommersemester 2020 auf den 20. April zu verschieben. Das Ende der Vorlesungszeit bleibt auf dem 17. Juli.

Uns allen ist bewusst, dass wir es mit einer sehr ernstzunehmenden Situation zu tun haben. Wir müssen alle Opfer bringen, um die Schwächsten unserer Gesellschaft zu schützen.

Die Universität Bielefeld trifft daher weitere Maßnahmen. Wir folgen dabei weiterhin der Linie: Das Mögliche tun um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, gleichzeitig aber den Forschungs-, Lehr- und Studienbetrieb so gut es geht weiterzuführen.

Die Maßnahmen sind:

  • Alle zurzeit stattfindenden Präsenzlehrveranstaltungen (bspw. Vorkurse) werden bis zum 19. April abgesagt. Lehrende werden gebeten, die Veranstaltung wenn möglich mit digitalen Instrumenten (Home-Learning) durchzuführen.
  • In den nächsten zwei Wochen werden alle Klausuren abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Es wird geprüft, wie weit elektronische Hilfsmittel bei Prüfungen eingesetzt werden können. Weitergehende Regelungen zu den Prüfungen folgen in Kürze.
  • Alle öffentlichen Veranstaltungen in der Universität bis zum 30. April werden abgesagt.
  • Sämtliche Veranstaltungen des Hochschulsports werden vorerst abgesagt. Das UniFit, Sporthalle und Schwimmbad werden geschlossen.
  • Universitätsbibliothek: Bücher sind nach wie vor ausleihbar, die Lesesäle sind jedoch geschlossen. Nutzer*innen sollten die umfangreichen elektronischen Angebote nutzen. Hier finden Sie aktuelle Informationen der Bibliothek.
  • Sämtliche PC-Pools werden geschlossen.
  • Studierende und Studieninteressierte werden gebeten, bis auf weiteres vom persönlichen Besuch der Serviceeinheiten abzusehen und bei Fragen und Anliegen E-Mail und Telefon zu nutzen. Wir bitten um Verständnis, wenn der Service nicht in der gewohnten Form erfolgen kann.
  • Das Studierendenwerk plant ab kommender Woche Maßnahmen für seine Angebote. Diese werden vom Studierendenwerk separat kommuniziert.

Für Wissenschaftler*innen und alle Mitarbeitenden gilt darüber hinaus:

  • Sämtliche an der Universität Bielefeld geplanten Tagungen und Kongresse des Sommersemesters werden abgesagt. Das gilt auch für Veranstaltungen Dritter. Nicht betroffen sind wissenschaftliche Arbeitsgruppensitzungen, die mit Beteiligung externer Wissenschaftler*innen, die dafür anreisen, stattfinden. Hier ist aber zu prüfen, ob die Teilnahme der Gäste nicht über Videokonferenz ermöglicht werden kann. Die Verantwortlichen sollen eine Risikobewertung nach RKI durchführen. Eine Beratung durch den Bereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGUS) ist möglich. Kontakt über coronavirus@uni-bielefeld.de.
  • Bei internen Arbeitssitzungen Meetings und Gremiensitzungen sollen die Sitzungsleitungen prüfen, ob das Treffen erforderlich ist. Falls erforderlich, sind die Räumlichkeiten so zu wählen, dass ein möglichst weiter Sitzabstand (mind. 1 Meter) zwischen den Teilnehmer*innen möglich ist.
  • Angesichts der ab Montag (16. März) geschlossenen Schulen, gilt folgende Regelung: Die Universität muss ihre Funktionsfähigkeit sicherstellen, und dies über einen längeren Zeitraum. Uns ist die daraus resultierende besondere Problemlage für Eltern bewusst. Beschäftigte, die für ihre Kinder (unter zwölf Jahren oder Kinder mit Behinderungen und auf Hilfe angewiesen) innerhalb des Gleitzeitrahmens (06:45 Uhr bis 20:00 Uhr) keine Betreuung organisieren können, werden gebeten, sich mit ihren Vorgesetzten in Verbindung zu setzen. Wenn möglich, soll dann Home-Office ermöglicht werden. Wenn Home-Office nicht möglich ist, stehen die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Urlaub und Gleitzeitguthaben zur Verfügung. Die Universität wird prüfen inwieweit sie ihren Beschäftigten mit Betreuungsaufgaben darüber hinaus eine bezahlte Freistellung von bis zu 10 Tagen ermöglichen kann. Hierfür müssen jedoch die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden – dies wird die Universität in den kommenden Tagen angehen. Wichtig: Kinder dürfen nicht mit in die Universität genommen werden.

Darüber hinaus gelten die bereits kommunizierten Regeln und Maßnahmen, die regelmäßig aktualisierten werden.

Studien-, Lehr und genereller Universitätsbetrieb nicht betroffen / Zwei Beschäftigte der Universität bleiben vorsorglich zuhause

Aufgrund der dynamischen Entwicklung bei der Verbreitung des Coronavirus hat die Universitätsleitung weitergehende Maßnahmen verabschiedet.

Aus Vorsorge und zur Verhinderung einer möglichen Ausbreitung werden alle öffentlichen Veranstaltungen der Universität bis zum 30. April abgesagt. Diese Regelung betrifft Veranstaltungen, die offen sind für Personen, die nicht an der Universität studieren oder arbeiten (z.B. öffentliche Vortragsveranstaltungen). So muss beispielsweise die „Kinder-Uni“, die am 13., 20. und 27. März stattfinden sollte, abgesagt werden.
(Ergänzung vom 13.03.): Diese Regelung betrifft auch alle Veranstaltungen externer Veranstalter*innen in Räumlichkeiten der Universität sowie Veranstaltungen mit Schüler*innen.

Lehrveranstaltungen und weitere Veranstaltungen im Studien- und generellen Universitätsbetrieb sind von der Regelung nicht betroffen (Workshops, Klausuren etc.).

Für wissenschaftliche Veranstaltungsformate, auch mit externen Gästen (z.B. Tagungen, Kongresse), sollen die Veranstalter gemeinsam mit dem Team der Stabsstelle „Arbeits-, Gesundheit- und Umweltschutz“ (AGUS) formalisierte Risikobewertungen des Einzelfalls vornehmen und entscheiden, ob die Veranstaltung stattfindet (Kontakt über coronavirus@uni-bielefeld.de).

Grundsätzlich gilt: Dienstreisen, die nicht dringend dienstlich erforderlich sind, sollen abgesagt werden. Auch soll hinterfragt werden, ob Einladungen zu Treffen mit externen Personen, die dafür nach Bielefeld anreisen müssen, aktuell nötig sind oder eventuell zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit dem/der Vorgesetzten zu halten.

Das Rektorat sieht darüber hinaus aktuell keinen Anlass die reguläre dienstliche Kommunikation (Meetings, Sitzungen etc.) einzuschränken.

Das Rektorat folgt mit diesen Regelungen und Empfehlungen der Linien: Das Mögliche tun um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, gleichzeitig aber den Forschungs-, Lehr- und Studienbetrieb so wenig wie möglich einschränken.

Eine Neubewertung hat – auf Grundlage der aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts – auch bei den Risikoländern stattgefunden. Die Universitätsleitung hat Japan aus der Liste der Länder, für die besondere Regelung für Rückkehrer*innen und dienstliche und studienbezogene Regelungen gelten, rausgenommen.

Seit Samstag gibt es in Bielefeld die ersten beiden bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus. Die Bielefelder Behörden haben Kontakte der beiden infizierten Personen recherchiert und auch diesen Personenkreis vorsorglich aufgefordert, zuhause zu bleiben. Unter diesen Menschen sind auch zwei Beschäftigte der Universität. Um Gerüchten vorzubeugen: Die beiden hatten keinen unmittelbaren Kontakt zum Infizierten, zeigen aktuell keinerlei Symptome und sind nicht als Verdachtsfall eingeordnet. Die Behörden handeln hier rein vorsorglich, um weitestgehend Risiken der weiteren Ausbreitung auszuschließen.

Es findet unter Leitung des Kanzlers eine tägliche Beurteilung der Lage statt. ​

Ausgangslage

Im Dezember 2019 traten erstmals in China Atemwegserkrankungen auf, die durch ein bislang nicht bekanntes Virus (Coronavirus) ausgelöst wurden.

Aufgrund der steigenden Zahl von Erkrankungen durch den Coronavirus-Ausbruch hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 30. Januar 2020 einen internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen.

Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird laut Robert-Koch-Institut in Deutschland aktuell als hoch eingeschätzt (Stand: 17.3.2020).

Das Rektorat der Universität Bielefeld hat am 31. Januar erste Empfehlungen und Aufforderungen kommuniziert, die am 27. Februar, 9. März, 13. März und 17. März noch einmal aktualisiert wurden.

Am 26. Februar hat der Kanzler Dr. Stephan Becker – angesichts erster Fälle in NRW und einer verschärften internationalen Situation – einen Stab zur Beurteilung der Situation an der Universität zusammengerufen, der sich nun regelmäßig trifft. Dem Stab gehören Vertreter*innen unterschiedlicher Organisationseinheiten und Funktionen der Universität an. Der Kanzler ist dabei enger Abstimmung mit dem Rektorat. Es besteht ein Austausch mit den zuständigen Behörden.


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