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    Umschreibung

    © Universität Bielefeld

Umschreibung

Auf Antrag können Studierende

  • Ihr Studienfach / Studiengang wechseln,
  • ein Doppelstudium aufnehmen,
  • die Umschreibung von Bachelor auf Master vollziehen,
  • einen Quereinstieg vornehmen,
  • eine Promotion beginnen oder
  • sich in das Fachstudium einschreiben.

Allgemeiner Ablauf einer Umschreibung

Regulär müssen für die Umschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge immer folgende fünf Schritte erfolgen:

  1. Bewerbung
  2. Platzannahme
  3. Rückmeldung
  4. Antrag auf Umschreibung stellen
  5. Unterlagen einsenden

In den jeweiligen Aufklappboxen finden Sie etwas weiter unten detailliertere Informationen zum Umschreibungsverfahren.

Ist eine Bewerbung erforderlich?

Bei einer Umschreibung in zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge muss lediglich der Antrag auf Umschreibung beim Studierendensekretariat gestellt werden.

Bei Umschreibungen in zulassungsbeschränkte Studiengänge sowie in Masterstudiengänge ist immer eine Bewerbung erforderlich.

Bei Studiengängen über Hochschulstart.de, bei Studiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen, bei sämtlichen Masterstudiengängen (mit und ohne Zulassungsbeschränkungen) sowie bei Bewerbungen für höhere Fachsemester mit Zulassungsbeschränkungen, sind unbedingt die dafür angegebenen Bewerbungsfristen zu beachten. Eine gleichzeitige Einschreibung in zwei Studiengänge mit zulassungsbeschränkten Fächern ist nicht möglich.


Umschreibung ins 1. Fachsemester

1. Bewerbung auf Bachelorstudiengänge im 1. Fachsemester

Bei einer Umschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge ist zunächst eine Onlinebewerbung innerhalb der Bewerbungsfristen erforderlich.
Wenn Sie an der Universität Bielefeld in einem Kombi-Bachelor eingeschrieben sind und innerhalb des derzeitigen Abschlusses ein Studienfach/mehrere Studienfächer wechseln möchten, wählen Sie im Auswahlmenü "Studienfach" im Bewerbungs- und Statusportal lediglich das neue Studienfach im 1. Fachsemester aus. Für die Studienfächer, in denen Sie bereits eingeschrieben sind und bleiben wollen, wählen sie jeweils das Studienfach „Fachwechsel f. Studierende der Universität Bielefeld“ aus.

Bei einer Umschreibung in zulassungsfreie Studiengänge muss lediglich der Antrag auf Umschreibung beim Studierendensekretariat mit Angabe des neuen Studienfachs gestellt werden.

 

2. Zugangsbescheid abwarten

Die Bescheide werden ab Anfang Februar bzw. ab Anfang August über das Bewerbungs- und Statusportal zum Download bereitgestellt. Hierüber werden Sie per Mail informiert.

Bei vollständig zulassungsfreien Bewerbungsanträgen kann direkt der Antrag auf Umschreibung gestellt werden.

3. Antrag auf Umschreibung stellen

DOWNLOAD: Antrag auf Umschreibung (Vordruck)

Bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen muss innerhalb der im Zulassungbescheid genannten Frist (Ausschlussfristen) der Antrag auf Umschreibung bzw. die Einschreibungsunterlagen beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Hierbei wird dann vermerkt, dass der Studienplatz angenommen wird. Der Studienplatz ist dadurch bis zum 15.05. bzw. 15.11. reserviert.

Fehlende Unterlagen (bei Studiengängen mit besonderen Zugangsvoraussetzungen/ Eignungsprüfungen) können hierbei bis spätestens 15.05. für das Sommersemester bzw. 15.11. für das Wintersemester nachgereicht werden. Die Einschreibung bzw. Umschreibung kann jedoch erst dann bearbeitet werden, wenn die Unterlagen komplett vorliegen.

4. Rückmeldung

Eingeschriebene Studierende müssen sich zurückmelden, um später die Umschreibung vornehmen zu können. Das heißt: Für die Umschreibung muss grundsätzlich der Semesterbeitrag entrichtet sein. Sollte die Wertstellung des Semesterbeitrags nach Ablauf des Rückmeldezeitraums erfolgen, ist die Entrichtung einer Verspätungsgebühr von 10,- € erforderlich.

5. Einzureichende Unterlagen

Bis zur Rückmeldung zum folgenden Semester müssen für die Umschreibung ggf. Dokumente für die Zugangsprüfung/ Eignungsprüfung eingereicht werden.

➥ Näheres entnehmen Sie bitte den Anmerkungen zu den Einschreibungsunterlagen

6. Und dann?

Nach der Umschreibung wird ein neuer Datenauszug für das jeweilige Semester ausgedruckt und zugeschickt. Hierbei werden die Angaben zum Studium aktualisiert.

1. Bewerbung auf Masterstudiengänge im 1. Fachsemester

Für alle Masterstudiengänge ist zunächst eine Onlinebewerbung über das Bewerbungs- und Statusportal innerhalb der Bewerbungsfristen erforderlich.

Zur Hilfeseite für die Masterbewerbung

2. Zugangs- bzw. Zulassungsbescheid abwarten

Die Bescheide werden ab Anfang Februar bzw. ab Anfang August über das Bewerbungs- und Statusportal zum Download bereitgestellt.

3. Antrag auf Umschreibung stellen

DOWNLOAD: Antrag auf Umschreibung (Vordruck)

Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen muss zunächst der Studienplatz angenommen werden. Die dafür geltende Frist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Mit der fristgerechten Annahme ist der Studienplatz für Sie bis zum 15.5. bzw. 15.11. (siehe auch Einschreibfrist im Zulassungsbescheid) reserviert. Sobald Sie nach der Annahme des Platzes sämtliche für die Umschreibung erforderlichen Einschreibungsunterlagen vorliegen haben, können Sie diese zusammen mit dem Antrag auf Umschreibung bis zum Ende der Einschreibfrist beim Studierendensekretariat einreichen.

Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen ist daher der Umschreibungs- bzw. Einschreibungsantrag mit den entsprechenden Unterlagen vollständig bis zum 15.05. für das Sommersemester bzw. bis zum 15.11. für das Wintersemester einzureichen. Hierbei ist nach Erhalt des Zugangsbescheides (Bereitstellung über das Bewerbungs- und Statusportal) keine weitere Frist einzuhalten.

Studierende, die einen Kombi-Master mit Lehramtsausrichtung studieren und einen Praktikumsplatz für ein Praxissemester bei der BiSEd beantragen möchten, müssen sich bis zum 31.03. bzw. 30.09. umgeschrieben haben (diese Studiengänge sind zulassungsfrei – wichtig ist hierbei, dass ggfls. eine vorläufige Bescheinigung über den bestandenen Bachelorabschluss rechtzeitig beim Prüfungsamt beantragt wird, damit die Umschreibung bis zu diesem Datum möglich ist).

4. Rückmeldung

Eingeschriebene Studierende müssen sich zurückmelden, um später die Umschreibung vornehmen zu können. Das heißt: Für die Umschreibung muss grundsätzlich der Semesterbeitrag entrichtet sein. Sollte die Wertstellung des Semesterbeitrags nach Ablauf des Rückmeldezeitraums erfolgen, ist die Entrichtung einer Verspätungsgebühr von 10,- € erforderlich.

5. Einzureichende Unterlagen

Wenn bei der Umschreibung nur eine vorläufige Bescheinigung des Prüfungsamtes über das Bestehen des Bachelorabschlusses eingereicht wird, kann die Umschreibung zwar schon bearbeitet werden, es ist jedoch das Bachelorzeugnis nach Erhalt beim Studierendensekretariat nachzureichen (bis zur Rückmeldung zum folgenden Semester).

➥ Näheres entnehmen Sie bitte den Anmerkungen zu den Einschreibungsunterlagen

 

6. Und dann?

Sobald die Umschreibung vollzogen ist, finden Sie im Bewerbungs- und Statusportal Ihre neue Semester- und BAföG-Bescheinigung.

1. Annahme als Doktorand*in

Zunächst müssen Sie von Ihrer Fakultät zur Promotion zugelassen worden sein. Bitte wenden Sie sich dafür an die zuständige Stelle in Ihrer Fakultät.

2. Antrag auf Umschreibung stellen

DOWNLOAD: Antrag auf Umschreibung (Vordruck)

Der Antrag auf Umschreibung bzw. die Einschreibungsunterlagen müssen beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Dem Antrag ist die Bescheinigung über die Annahme als Doktorand*in von der Fakultät sowie i.d.R. eine Kopie des Zeugnisses des Masterabschlusses beizufügen

3. Rückmeldung

Eingeschriebene Studierende müssen sich zurückmelden, um später die Umschreibung vornehmen zu können. Das heißt: Für die Umschreibung muss grundsätzlich der zunächst Semesterbeitrag entrichtet sein. Sollte die Wertstellung des Semesterbeitrags nach Ablauf des Rückmeldezeitraums erfolgen, ist die Entrichtung einer Verspätungsgebühr von 10,- € erforderlich.

4. Und dann?

Nach der Umschreibung wird ein neuer Datenauszug für das jeweilige Semester ausgedruckt und zugeschickt. Hierbei werden die Angaben zum Studium aktualisiert.


Umschreibung in höhere Fachsemester

1. Bewerbung auf Bachelorstudiengänge im höheren Fachsemester

Bewerbung mit Antrag und Einstufungsbescheid (Antragsfrist bei der Fakultät beachten! 15.02./15.08.) postalisch beim Studierendensekretariat innerhalb der Bewerbungsfrist für höhere Fachsemester (i.d.R. bis 15.5./15.11).

Bei einer Umschreibung in zulassungsfreie Studiengänge muss lediglich der Antrag auf Umschreibung beim Studierendensekretariat gestellt werden. Zum Antrag muss immer der Einstufungsbescheid beiliegen.

2. Zulassung

Bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen: Zulassungsbescheid abwarten. Die Bescheide werden zeitnah nach Ablauf der Frist postalisch übermittelt.

3. Antrag auf Umschreibung stellen

DOWNLOAD: Antrag auf Umschreibung (Vordruck)

Bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen muss innerhalb der im Bescheid genannten Frist der Antrag auf Umschreibung bzw. die Einschreibungsunterlagen beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Hierbei wird dann vermerkt, dass der Studienplatz angenommen wird. Der Studienplatz ist dadurch bis zum 15.05. bzw. 15.11. reserviert. Fehlende Unterlagen (bei Studiengängen mit besonderen Zugangsvoraussetzungen/ Eignungsprüfungen) können hierbei bis spätestens 15.05. für das Sommersemester bzw. 15.11. für das Wintersemester nachgereicht werden. Die Einschreibung bzw. Umschreibung kann jedoch erst dann bearbeitet werden, wenn die Unterlagen komplett vorliegen.

4. Rückmeldung

Eingeschriebene Studierende müssen sich zurückmelden, um später die Umschreibung vornehmen zu können. Das heißt: Für die Umschreibung muss grundsätzlich der zunächst Semesterbeitrag entrichtet sein. Sollte die Wertstellung des Semesterbeitrags nach Ablauf des Rückmeldezeitraums erfolgen, ist die Entrichtung einer Verspätungsgebühr von 10,- € erforderlich.

5. Einzureichende Unterlagen

Bei Quereinstieg (Einschreibung in ein höheres Fachsemester) muss dem Antrag auf Umschreibung eine Bescheinigung der jeweiligen Fakultät der Universität Bielefeld beigefügt sein, aus der hervorgeht, wieviel Semester anrechenbare Studienleistungen erbracht wurden.

Bis zur Rückmeldung zum folgenden Semester müssen für die Umschreibung ggf. Dokumente für die Zugangsprüfung/ Eignungsprüfung eingereicht werden.

6. Und dann?

Nach der Umschreibung wird ein neuer Datenauszug für das jeweilige Semester ausgedruckt und zugeschickt. Hierbei werden die Angaben zum Studium aktualisiert.

1. Bewerbung auf Masterstudiengänge im höheren Fachsemester

Bewerbung mit ausgefülltem Antrag und Einstufungsbescheid (Antragsfrist bei der Fakultät beachten! 15.02./15.08.) postalisch beim Studierendensekretariat innerhalb der Bewerbungsfrist für höhere Fachsemester (i.d.R. bis 15.5./15.11).

Für alle Masterstudiengänge ist eine Onlinebewerbung über das Bewerbungs- und Statusportal innerhalb der Bewerbungsfristen erforderlich.

➥ Zur Hilfeseite für die Masterbewerbung

2. Zugangs- bzw. Zulassungsbescheid abwarten

Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen:
Zulassungsbescheid abwarten. Die Bescheide werden zeitnah nach Ablauf der Frist postalisch übermittelt.

3. Antrag auf Umschreibung stellen

DOWNLOAD: Antrag auf Umschreibung (Vordruck)

Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen muss zunächst der Studienplatz angenommen werden. Die dafür geltende Frist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Mit der fristgerechten Annahme ist der Studienplatz für Sie bis zum 15.5. bzw. 15.11. (siehe auch Einschreibfrist im Zulassungsbescheid) reserviert. Sobald Sie nach der Annahme des Platzes sämtliche für die Umschreibung erforderlichen Einschreibungsunterlagen vorliegen haben, können Sie diese zusammen mit dem Antrag auf Umschreibung bis zum Ende der Einschreibfrist beim Studierendensekretariat einreichen.

Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen ist der Umschreibungs- bzw. Einschreibungsantrag mit den entsprechenden Unterlagen vollständig bis zum 15.05. für das Sommersemester bzw. bis zum 15.11. für das Wintersemester einzureichen. Hierbei ist nach Erhalt des Zugangsbescheides (Bereitstellung über das Bewerbungs- und Statusportal) keine weitere Frist einzuhalten.

Studierende, die einen Kombi-Master mit Lehramtsausrichtung studieren und einen Praktikumsplatz für ein Praxissemester bei der BiSEd beantragen möchten, müssen sich bis zum 31.03. bzw. 30.09. umgeschrieben haben (diese Studiengänge sind zulassungsfrei – wichtig ist hierbei, dass ggfls. eine vorläufige Bescheinigung über den bestandenen Bachelorabschluss rechtzeitig beim Prüfungsamt beantragt wird, damit die Umschreibung bis zu diesem Datum möglich ist).

4. Rückmeldung

Eingeschriebene Studierende müssen sich zurückmelden, um später die Umschreibung vornehmen zu können. Das heißt: Für die Umschreibung muss grundsätzlich der zunächst Semesterbeitrag entrichtet sein. Sollte die Wertstellung des Semesterbeitrags nach Ablauf des Rückmeldezeitraums erfolgen, ist die Entrichtung einer Verspätungsgebühr von 10,- € erforderlich.

5. Einzureichende Unterlagen

Bei Quereinstieg (Einschreibung in ein höheres Fachsemester) muss dem Vordruck eine Bescheinigung der jeweiligen Fakultät der Universität Bielefeld beigefügt sein, aus der hervorgeht, wieviel Semester anrechenbare Studienleistungen erbracht wurden.
Darüber hinaus sind ggf. weitere Unterlagen, z.B. der erste Hochschulabschluss bei Umschreibung in ein Masterstudium oder Zugangs- bzw. Zulassungsbescheid beizufügen. Die bei der Einschreibung in dem bisherigen Studiengang vorgelegten Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht werden.

Wenn bei der Umschreibung nur eine vorläufige Bescheinigung des Prüfungsamtes über das Bestehen des Bachelorabschlusses eingereicht wird, kann die Umschreibung zwar schon bearbeitet werden, es ist jedoch das Bachelorzeugnis nach Erhalt beim Studierendensekretariat nachzureichen (bis zur Rückmeldung zum folgenden Semester).

➥ Näheres entnehmen Sie bitte den Anmerkungen zu den Einschreibungsunterlagen

6. Und dann?

Sobald die Umschreibung vollzogen ist, finden Sie im Bewerbungs- und Statusportal Ihre neue Semester- und BAföG-Bescheinigung.


Informationen für BAföG Empfänger*innen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Das Ergebnis ihres Bachelorabschlusses müssen Sie grundsätzlich im August oder September bzw. Februar oder März mitgeteilt bekommen. Sollte dieser Zeitraum aus prüfungstechnischen oder organisatorischen Gründen absehbar nicht einhaltbar sein, kann es sein, dass Sie nicht fortlaufend zwischen Bachelor- und Masterstudium BAföG erhalten werden. In Ihrem eigenen Interesse raten wir dringend dazu, sich rechtzeitig an Ihr BAföG – Amt zu wenden und individuell über förderungsrechtliche Konsequenzen beim Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang beraten zu lassen. Eine Erstberatung kann auch durch die Sozialberatung des AStA der Universität Bielefeld erfolgen.

Sollte das Ergebnis der Beratung sein, dass Sie voraussichtlich von einer „BAföG-Lücke“ betroffen sein werden, weil Ihr Bachelorabschluss zu spät erreicht wird, können wir Bachelorstudierenden der Universität Bielefeld unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit anbieten, sich befristet in den Masterstudiengang einzuschreiben. Eine solche vorläufige Einschreibung in den Master kann dazu führen, dass Sie von keiner BAföG-Lücke betroffen sind.

Da wir bei der vorläufigen Einschreibung auf eine Rückmeldung in den bisherigen Bachelorstudiengang setzen, können wir aktuell keine Lösung für Hochschulwechsel*innen anbieten. Hochschulwechsler*innen haben zur Vermeidung einer BAföG-Lücke nur die Möglichkeit, ihre bisherige Hochschule dafür zu sensibilisieren, dass Ihnen das Ergebnis ihres Bachelorabschlusses im August oder September bzw. Februar oder März mitgeteilt wird.

Sie haben sich durch das BAföG Amt oder die Sozialberatung des AStA beraten lassen und das Ergebnis der Beratung ist, dass Sie sich zur Vermeidung einer Föderungslücke zwischen Bachelor- und Masterstudium vorläufig in den Master einschreiben sollten. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Studierende*r meldet sich regulär für den Bachelor zurück.
  2. Studierende*r lässt sich vom Prüfungsamt bescheinigen, dass Abschluss voraussichtlich bis zum 15.05. / 15.11. erreicht wird (Prognose, keine "4,0 Bescheinigung").
  3. Studierende*r füllt aus:
    Antragsformular für vorläufige Einschreibung & Bescheinigung nach § 9 BAföG - Formblatt 2
  4. Studierende*r vereinbart einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeitung des Studierendensekretariats (s. Buchstabengruppe) und schickt dieser Person direkt ausgefüllte zuvor genannten Dateien.
  5. Studierende*r erscheint bei der zuständigen Sachbearbeitung im Studierendensekretariat und bringt mit:
    • Zugangs- / Zulassungsbescheide für den Masterstudiengang;
    • Bestätigungsmail des Prüfungsamtes, dass Bachelorabschluss voraussichtlich erreicht wird (s. Punkt 2);
    • Ausdruck von Antrag und Bescheid, der Antrag wird unterschrieben (s. Punkt 3).
  6. Studierendensekretariat überprüft Rückmeldung und, wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Bescheid über die vorläufige Einschreibung / Formblatt 2 (s.o.) unterzeichnet / gesiegelt und an Studierende/n ausgegeben. Das Formblatt 2 ist zur Vorlage beim BAföG - Amt gedacht. Die vorläufige Einschreibung ist befristet bis zum 15.06. / 15.12.
  7. Studierende*r schreibt sich regulär in den entsprechenden Masterstudiengang um (s. regulärer Ablauf).

Entsprechende Anträge auf vorläufige Einschreibung können ab Beginn des Rückmeldezeitraumes und längstens bis zum 15.12. / 15.06. gestellt werden.


Fristen für die Umschreibung

in zulassungsfreie Studiengänge

Bitte beachten Sie, dass auch für zulassungsfreie Masterstudiengänge immer eine fristgerechte Bewerbung erforderlich ist.

Zum Sommersemester 2024 16.01. – 15.05.2024
Zum Wintersemester 2024/25 16.07. – 15.11.2024

in zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge wird Ihnen die jeweilige Einschreibungsfrist gesondert im Zulassungsbescheid per Email mitgeteilt. Falls Sie diese Frist versäumen, wird der Bescheid gegenstandslos.

Frist verpasst?

Falls die Bewerbungsfrist oder aber die Umschreibungs- bzw. Einschreibungsfrist verpasst wurde (nicht rechtzeitig beworben, Nichtannahme des Studienplatzes bei zulassungsbeschränkten Studienfächern innerhalb der Bewerbungsfrist oder das Bachelorzeugnisses oder die vorläufige entsprechenden Bescheinigung des Prüfungsamtes nicht bis zum 15.05. bzw. 15.11. eingereicht):

  • Ggfls. Losverfahren abwarten (nur bei zulassungsbeschränkten Fächern möglich).
  • Erneute Bewerbung zum folgenden Semester (1. Fachsemester oder auch höheres Fachsemester, sofern Leistungen zwischenzeitlich erworben wurden – eine Einstufungsbescheinigung für ein höheres Fachsemester ist beim Prüfungsamt der Fakultät zu beantragen).

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