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    Exmatrikulation

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Exmatrikulation

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Wollen Sie ein Semester aussetzen oder das Studium abbrechen?

Hier finden Sie Informationen zur Beurlaubung sowie Inspirationen für einen Studiengangs-Wechsel

Auf Antrag können Studierende sich exmatrikulieren und damit ihre Einschreibung beenden. Gründe dafür können sein:

  • Der Abschluss des Studiums nach der Erbringung aller Leistungen
  • Ein Hochschulwechsel
  • Die Unterbrechung des Studiums
  • Die Aufgabe des Studiums z.B. nach endgültiger nicht bestandener Prüfung

Nach der Rückmeldung in das kommende Semester kann nach Semesterbeginn die Exmatrikulation nur zum Semesterende oder mit Tagesdatum erfolgen. Das bedeutet dann auch, dass das Semester auf der Exmatrikulationsbescheinigung und der Studienbescheinigung als Hochschulsemester mitgezählt wird. Ebenso dürfen nach einer Exmatrikulation keine Leistungen mehr erbracht werden.

Erfolgt die Exmatrikulation nach Semesterbeginn (spätestens aber bis zum 15.05. für das Sommersemester oder bis zum 15.11. für das Wintersemester), ist eine Erstattung des Semesterbeitrages nur möglich, wenn die Uni-Card noch nicht für das entsprechende Semester validiert worden ist.

So klappt die Exmatrikulation

  1. Antrag auf Exmatrikulation herunterladen, ausfüllen und unterschreiben
  2. PDF-Antrag über das Kontaktformular an das Studierenden­sekretariat senden (bitte @uni-bielefeld.de-Emailadresse als Absendeadresse angeben) oder ausgedruckt vor Ort abgeben.

Ich bin nicht mehr eingeschrieben. Was nun?

  • Semesterbeitrag (nicht oder zu wenig gezahlt, 10€ Verspätungsgebühr noch nicht bezahlt, fehlerhafter Verwendungszweck)
  • Krankenkassen-Nachweis fehlt
  • Benötigte Unterlagen/ Nachweise für die Einschreibung unvollständig
  • Alle Leistungen erbracht und Zeugnis abgeholt

Melden Sie sich innerhalb der angegebenen Fristen zurück und beachten Sie ggf. die anfallende Verspätungsgebühr.

Sollten Sie sich nicht ordnungsgemäß innerhalb der angegebenen Fristen und inklusive aller anfallenden Verspätungsgebühren zurückmelden, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert.

Eine Exmatrikulation von Amts wegen kann verschiedene Gründe haben, z.B.

  • Fehlende Gebührenzahlung (Sozial- bzw. Semesterbeitrag)
  • Ihre Krankenkasse hat mitgeteilt, dass Sie dort nicht mehr versichert sind oder Ihre Beiträge nicht entrichtet haben.
  • Prüfungsrechtliche Gründe.
  • Sie haben aufgrund einer Um- oder Einschreibung fehlende Unterlagen nicht nachgereicht.
  • Sie sind noch in einem Studiengang immatrikuliert, der eingestellt wurde, oder wird und haben keine Möglichkeit mehr, diesen Studiengang noch erfolgreich abzuschließen.

Vor dieser Exmatrikulation wird seitens der Universität mehrfach über die hinterlegte Mailadresse auf die Rückmeldungsfristen sowie auf die Verspätungsgebühr hingewiesen und über die drohende Exmatrikulation informiert.

Sollten Sie von Amts wegen exmatrikuliert worden sein, möchten aber weiterhin eingeschrieben bleiben, müssen Sie sich schnellstmöglich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (s. Bescheid) zur Klärung an das Studierendensekretariat wenden.

Sollten Sie die Rechtsbehelfsfrist verstreichen lassen, müssen Sie sich innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen erneut auf die entsprechenden Studiengänge bewerben. Bereits getätigte Prüfungsleistungen können Ihnen unter Umständen angerechnet werden.

 

Alle Rückmelde- und Einschreibungsfristen
Alle Informationen zur Rückmeldung


Häufig gestellte Fragen

Im Bewerbungs- und Statusportal der Universität Bielefeld steht Ihnen Ihre Exmatrikulationsbescheinigung noch 6 Monate nach Exmatrikulation unter Studienservice > Bescheinigungen zum Download zur Verfügung.

Sollte Ihre Exmatrikulation länger als 6 Monate zurückliegen, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat.

Siehe auch ➥ Ich bin nicht mehr eingeschrieben. Welche Gründe kann es dafür geben?

Falls Sie auf die Rückmeldeaufforderung sowie die Hinweismails nicht reagieren, werden Sie ca. Mitte November (rückwirkend zum 30.09.) bzw. ca. Mitte Mai (rückwirkend zum 31.03.) automatisch exmatrikuliert.

Sie können aber auch einen Antrag auf Exmatrikulation über das Kontaktformular an das Studierendensekretariat senden (bitte @uni-bielefeld.de-Emailadresse als Absenderadresse angeben) oder ausgedruckt vor Ort abgeben.

Als Bestätigung wird Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung im Servicebereich des Bewerbungs- und Statusportals bereitgestellt. Das Dokument finden Sie unter Bescheinigungen und können es von dort ausdrucken oder herunterladen.

Für das Abwarten auf Prüfungsergebnisse bzw. die Zeugnisbeantragung müssen Sie nicht mehr eingeschrieben bzw. für das kommende Semester zurückgemeldet sein. Wichtig ist, dass bis zum Ende dieses Semesters alle Prüfungsleistungen erbracht wurden. Sie können aber in dem Semester, in dem Sie das Zeugnis ausgehändigt bekommen, noch eingeschrieben bleiben, wenn Sie dies möchten.

Falls Sie auf die Rückmeldeaufforderung sowie die Hinweismails nicht reagieren, werden Sie ca. Mitte November (rückwirkend zum 30.09.) bzw. ca. Mitte Mai (rückwirkend zum 31.03.) automatisch exmatrikuliert.

Sie können aber auch einen Antrag auf Exmatrikulation über das Kontaktformular an das Studierendensekretariat senden (bitte @uni-bielefeld.de-Emailadresse als Absenderadresse angeben) oder ausgedruckt vor Ort abgeben.

Als Bestätigung wird Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung im Servicebereich des Bewerbungs- und Statusportals bereitgestellt. Das Dokument finden Sie unter Bescheinigungen und können es von dort ausdrucken oder herunterladen.

Sie können sich zunächst zurück melden, dann aber bis spätestens 15.05. per Tagesdatum im Sommersemester bzw. bis spätestens 15.11. im Wintersemester exmatrikulieren und bekommen den Sozialbeitrag zurück erstattet; wenn

  • die UniCard nachweislich nicht für das entsprechende Semester validiert wurde
  • eine Bestätigung Ihrer Fakultät vorliegt, dass Sie im jeweiligen Semester keine Prüfungsleistungen mehr erbracht haben oder die Zulassung einer anderen Hochschule vorliegt (Zulassungsbescheid).

Haben Sie Ihre UniCard validiert, ist nur noch eine anteilmäßige Erstattung über den AStA (L4-121) bis zu den o. g. Terminen (15.05./15.11.) möglich. Eine anteilmäßige Erstattung des Studierendenwerkbeitrags erfolgt nicht.

Diese Informationen finden Sie auch auf dem Antrag auf Exmatrikulation, den Sie im Formularbereich des Studierendensekretariates herunterladen können.

Wenn Sie Ihren Einschreibungsantrag abgegeben haben, jedoch noch keine Semestergebühren bezahlt haben und Ihr Studium nicht aufnehmen möchten, senden Sie bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten eine kurze Nachricht an das Studierendensekretariat und geben Sie an, dass Sie Ihre Einschreibung zurückziehen. Eine telefonische Rücknahme des Einschreibungsantrags ist nicht möglich.


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