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    Nachweise für die Einschreibung/ Umschreibung

    © Universität Bielefeld

Nachweise

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International?

Wenn Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, besuchen Sie bitte unsere ➥ Website zur Immatrikulation für internationale Studierende

für die Einschreibung bzw. Umschreibung

So reichen Sie die Nachweise ein

Screenshot: Dokumenten-Upload im Bewerbungs- und Statusportal
Screenshot: Dokumenten-Upload im Bewerbungs- und Statusportal

Zunächst beantragen Sie Ihre Immatrikulation online im Bewerbungs- und Statusportal. Direkt im Anschluss können Sie über den Dokumenten-­Upload die Nachweise als PDF-Dateien hochladen.

Beachten Sie unbedingt die im Zulassungsbescheid genannte Einschreibfrist! Lassen Sie die Einschreibfrist verstreichen, verliert die Zulassung ihre Gültigkeit und der Platz wird neu vergeben.

Im Rahmen der Online-Bewerbung hochgeladene Dokumente müssen ggf. erneut für die Einschreibung hochgeladen werden.

Promotion: Mit Ausnahme der Medizin erfolgt die Einschreibung in die Promotion weiterhin über die Einschreibhilfe und nicht über einen Dokumenten-Upload.

Fehlen Ihnen noch Dokumente?

Dokumente einreichen-Button
Screenshot: Dokumente einreichen

Diese können Sie später einreichen. Laden Sie zunächst alle Dokumente hoch, die ihnen bereits vorliegen. Wählen Sie dann „Änderungen zwischenspeichern“. Auf der Übersichtsseite ihrer Bewerbung können Sie Dokumente zur Immatrikulation nachreichen. Sobald Sie sich das nächste Mal im Hochschulportal anmelden, finden Sie in der Antragsübersicht die Schaltfläche „Dokumente zur Immatrikulation einreichen". Erst wenn Sie anschließend „Dokumente abgeben“ auswählen, werden ihre Dokumente versendet.

Etwas vergessen oder falsche Dokumente hochgeladen aber schon auf "Abgeben" geklickt?

Keine Panik! Wenn Sie nach der Abgabe der Dokumente festgestellt haben, dass Sie einzelne Dokumente beim Upload vergessen oder falsche Dateien hochgeladen haben und Ihr Antrag daher unvollständig ist, brauchen Sie erstmal nichts zu unternehmen. Das Studierendensekretariat wird Ihren Antrag prüfen und im Falle von fehlenden/ fehlerhaften Dokumenten den Upload erneut für Sie öffnen. Hierüber werden Sie per Email benachrichtigt.

Meine PDF-Datei ist zu groß! Wie kann ich sie verkleinern?

  • Große Bilder bzw. Einbettung großer Bilddateien vermeiden
  • Ggf. Dokument in mehrere PDF-Dateien aufteilen
  • Adobe Online-Tool zur Kompression verwenden: https://www.adobe.com/de/acrobat/online/compress-pdf.html

Die maximale Größe für PDF-Uploads beträgt 2 MB.

Wie kann ich mehrere PDF-Dokumente zusammenfügen?

Adobe Online-Tool zum Zusammenfügen: https://www.adobe.com/de/acrobat/online/merge-pdf.html

Welche Dateitypen kann ich hochladen?

Es ist nur der Upload von PDF-Dateien gestattet.

Wie soll ich die Dateien benennen?

Im Idealfall wählen Sie eine informative Dateienbezeichnung, die sowohl ihren vollständigen Namen, als auch Informationen zum Inhalt der PDF enthält. Wenn Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, verwenden Sie gerne Ihre Matrikelnummer anstelle des Namens. Zum Beispiel: „Mustermensch-Alex_Abiturzeugnis.pdf“ oder „2118879_Transkript_BA-Zeugnis.pdf

Ich habe eine falsche Datei hochgeladen! Was nun?

Solange Sie einen Bewerbungsantrag mit den Dokumenten noch nicht eingereicht haben, können Sie über die Auswahl „Antrag bearbeiten“ auf der Antrags-Übersichtsseite zurück an die entsprechende Stelle im Antrag springen und die hochgeladene Datei über das „X“ löschen und eine neue Datei hochladen.

Sobald Sie einen Bewerbungsantrag mit den entsprechenden hochgeladenen Dateien eingereicht haben, können Sie selbst keine Änderung mehr vornehmen. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Studierendensekretariat mit Anlage der entsprechenden Datei.

Zwischengespeichert
Das Dokument wurde hochgeladen und zwischengespeichert, jedoch noch nicht abgegeben. Eine Änderung (z.B. Austauschen der Datei) ist weiterhin möglich.

Nicht hochgeladen
Es wurde kein Dokument hochgeladen.

Eingegangen
Das Dokument ist abgegeben und wird nun geprüft. Eine Änderung (z.B. Austauschen der Datei) ist nicht mehr möglich.

Geprüft
Das Dokument ist erfolgreich geprüft.

Abgelehnt
Das Dokument ist fehlerhaft oder nicht ausreichend. Es kann eine korrigierte Version hochgeladen werden.

Endgültig abgelehnt
Das Dokument ist mangelhaft. Bitte beachten Sie die Anmerkungen hierzu im Statuskommentar.

Nachzureichen
Es müssen weitere Dokumente nachgereicht werden. Bitte beachten Sie die Anmerkungen hierzu im Statuskommentar.

Welcher Fall trifft auf Sie zu?

Fall 1: Noch nicht an der Uni Bielefeld eingeschrieben

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der für die Einschreibung zu erbringenden Nachweise

Nachweis der Hochschulreife

In der Regel das Abiturzeugnis. Bitte laden Sie das Zeugnis vollständig mit allen Seiten hoch!

Sollte keine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorliegen, dann z.B. der Nachweis eines Hochschulabschluss. Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an der Uni Bielefeld.

Nachweis der Krankenversicherung

Der für die Einschreibung erforderliche Krankenversicherungsnachweis wird erbracht über das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Bitte fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse spätestens zum Zeitpunkt der Online-Einschreibung die Meldung „M10“ für die Universität Bielefeld an; die für das Meldeverfahren erforderliche Absendernummer der Universität Bielefeld lautet H0000644. Ihre Versicherungsbestätigung wird uns dann auf elektronischem Weg übermittelt.

Sobald die Bestätigung der Krankenversicherung bei der Universität eingegangen ist, werden Sie hierüber über das Bewerbungs- und Statusportal informiert.

Sollten Sie nicht gesetzlich versichert sein, kontaktieren Sie bitte eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Auch in diesem Fall ist eine „M10“-Meldung an die Universität erforderlich, die bestätigt, dass Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind.

Krankenversicherungsbescheinigungen in Papierform bzw. Versichertenkarten sind für die Einschreibung nicht ausreichend.

Für die Einschreibung in die Promotion ist der Nachweis der Krankenversicherung nicht erforderlich.

Generaleinwilligung

Gegebenenfalls bei minderjährigen Bewerber*innen/ Studierenden.

Download der Generaleinwilligung inkl. Erläuterung

Nachweis über die Ableistung eines Dienstes

Gegebenenfalls Nachweis über Wehr- oder Zivildienst bei zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Sprachzertifikat

Gegebenenfalls Sprachnachweis (DSH, TestDaF, Sprachdiplom, etc.), sofern die Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde.

Weitere Informationen zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen

Exmatrikulationsbescheinigung

Gegebenenfalls Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule bei früherem Hochschulstudium.

Informationen in den Bescheiden beachten!

Gegebenenfalls sind weitere Angaben im Zulassungs- bzw. Zugangsbescheid zu beachten!

Master-Studiengänge

Die Einschreibung in Master-Studiengänge erfordert zusätzliche Nachweise:

  • Zusätzlich Nachweis des Bachelor Abschlusses bzw. Nachweis des abgeschlossenen Hochschulstudiums.
  • Falls das Bachelorzeugnis bei der Ein-/Umschreibung in den Master noch nicht vorliegt, ist ein Nachweis über das Bestehen des Bachelor vom Prüfungsamt (4,0 Bescheinigung, vorläufiger Nachweis über das Bestehen, etc.) ausreichend. Das Bachelorzeugnis muss in diesem Fall im laufenden Semester nachgereicht werden.
  • Ggf. sind weitere Angaben im Zulassungs- bzw. Zugangsbescheid zu beachten!

Promotion

Die Einschreibung in in die freie Promotion oder einen Promotions-Studiengang erfordert zusätzliche Nachweise:

  • Zusätzlich Antrag auf Immatrikulation (außer bei Medizin); Nachweis des einschlägigen abgeschlossenen Hochschulstudiums, sowie Nachweis der Fakultät über die Annahme als Doktorand*in
  • Ggf. sind weitere Angaben im Zulassungs- bzw. Zugangsbescheid zu beachten!

Fall 2: Bereits an der Uni Bielefeld eingeschrieben

Bereits an der Uni Bielefeld eingeschriebene Studierende

  1. stellen einen Antrag auf Umschreibung (Antrag auf Studiengangwechsel/ Doppelstudium/ Änderung)
  2. entnehmen die Informationen über weitere einzureichende Unterlagen direkt aus dem Antrag auf Umschreibung

➥ Weitere Informationen zur Umschreibung und zum Übergang in den Master


Anleitungen

Wie funktioniert die Einschreibung?

Unter den folgenden Links finden Sie Anleitungen zur Einschreibung und Informationen zum Nachrückverfahren aus den entsprechenden Bescheiden:

Zulassungsfreie 1-Fach-Bachelor/ Kombi-Bachelor

Zulassungsbeschränkte Kombi-Bachelor/ Kombi-Bachelor mit Lehramtsoption

Zulassungsbeschränkte 1-Fach-Bachelor und 1. juristische Prüfung

Master/ Master mit Lehramtsoption

Ablehnung/ Nachrückverfahren

➥ Informationen zur Umschreibung bzw. zum Übergang in den Master


Weitere Hinweise

Zusätzlich ist der Semesterbeitrag zu entrichten. Entsprechende Informationen (inkl. Ihrer Matrikelnummer) erhalten Sie nach Eingang Ihres Einschreibungsantrages von der Universität Bielefeld per Email.

Sofern bei zulassungsfreien Studiengängen der Einschreibungsantrag außerhalb der Einschreibungsfristen eingereicht wird, ist eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 10,- € zu entrichten. Bei zulassungsbeschränkten Studienfächern wird der Studienplatz mit Ablauf der festgesetzten Einschreibungsfrist (siehe Zulassungsbescheid) an andere Bewerber*innen vergeben.


FAQs

Bachelor:

Eine Bewerbung ist immer erforderlich. Bei vollständig zulassungsfreien Bewerbungsanträgen kann jedoch im Anschluss automatisch die Online-Einschreibung vorgenommen werden.

Master:

Im Master ist immer eine Bewerbung erforderlich.

Verpassen Sie die Einschreibfrist, die auf dem Zulassungsbescheid angegeben ist, verliert Ihr Zulassungsbescheid seine Gültigkeit und Sie können sich deshalb nicht mehr in dem betreffenden Fach einschreiben.

Wenn Sie Ihren Einschreibungsantrag abgegeben haben, jedoch noch keine Semestergebühren bezahlt haben und Ihr Studium nicht aufnehmen möchten, senden Sie bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten eine kurze Nachricht an das Studierendensekretariat und geben Sie an, dass Sie Ihre Einschreibung zurückziehen. Eine telefonische Rücknahme des Einschreibungsantrags ist nicht möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Exmatrikulation

Sie können sich zunächst zurück melden, dann aber bis spätestens 15.05. per Tagesdatum im Sommersemester bzw. bis spätestens 15.11. im Wintersemester exmatrikulieren und bekommen den Sozialbeitrag anteilig nur zurück erstattet; wenn

  • die Uni-​Card, nachweislich nicht für das entsprechende Semester validiert wurde
  • eine Bestätigung Ihrer Fakultät vorliegt, dass Sie im jeweiligen Semester keine Prüfungsleistungen mehr erbracht haben oder die Zulassung einer anderen Hochschule vorliegt (Zulassungsbescheid).

Das Geld für das NRW-​Ticket wird ab 01.04. bzw. 01.10. anteilig vom AStA erstattet; bitte wenden Sie sich daher diesbezüglich an den AStA.

Diese Informationen finden Sie auch auf dem Antrag auf Exmatrikulation, den Sie im Formularbereich des Studierendensekretariates herunterladen können.

 

Wenn Sie Ihren Einschreibungsantrag abgegeben haben, jedoch noch keine Semestergebühren bezahlt haben und Ihr Studium nicht aufnehmen möchten, senden Sie bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten eine kurze Nachricht an das Studierendensekretariat und geben Sie an, dass Sie Ihre Einschreibung zurückziehen. Eine telefonische Rücknahme des Einschreibungsantrags ist nicht möglich.

 

  • Für Bachelor bzw. Ersteinschreibungen gilt:

    Nein. Alle Einschreibungsunterlagen sind fristgerecht und vollständig hochzuladen. Immatrikulationen mit unvollständigen Dokumenten-Uploads werden nicht bearbeitet.
     
  • Für Mastereinschreibungen gilt:

    Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen in Ihrem Zulassungsbescheid.

Falls das Bachelorzeugnis bei der Ein-/Umschreibung in den Master noch nicht vorliegt, ist ein Nachweis über das Bestehen des Bachelor vom Prüfungsamt (4,0 Bescheinigung, vorläufiger Nachweis über das Bestehen, etc.) ausreichend. Das Bachelorzeugnis (beglaubigte Kopie) muss in diesem Fall im laufenden Semester nachgereicht werden.


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