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    Wie funktioniert das Losverfahren an der Uni Bielefeld?

    © Universität Bielefeld

Losverfahren

Aktuelle Hinweise zu den Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen für die Losverfahren

  • für das Sommersemester: Vom 01.03. – 15.03.
  • für das Wintersemester: Vom 01.09. – 15.09.

So funktioniert das Losverfahren an der Universität Bielefeld

Sofern nach Ablauf des Vergabeverfahrens in zulassungsbeschränkten Studienfächern (Bachelor, Erste juristische Prüfung, Master) noch Plätze verfügbar sind, werden diese in einem Losverfahren vergeben.

Staatsprüfung Medizin: Beachten Sie die Information zum koordinierten Nachrücken bei hochschulstart.de

Für die Teilnahme an dem Losverfahren bewerben Sie sich bitte im entsprechenden Bewerbungszeitraum ausschließlich über das Bewerbungs- und Statusportal.

Wichtige Hinweise

Das Bewerbungs- und Statusportal bietet Ihnen die Studiengänge an, für die Sie sich grundsätzlich bewerben können. Ob ein Losverfahren tatsächlich durchgeführt wird, kann vor dem Vergabeverfahren leider nicht gesagt werden.

Sofern Sie die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder im Bereich der beruflich Qualifizierten erworben haben, können Sie sich für ein Losverfahren nur dann bewerben, wenn Sie sich vorher im "regulären" Verfahren (inkl. der jeweiligen gesonderten Bewerbungsfristen) beworben haben.

Bei Bewerber*innen, die sich nicht bereits im "regulären" Verfahren beworben haben, ist aufgrund der noch ausstehenden Prüfung der fachlichen Eignung von einer zusätzlichen Bearbeitungszeit auszugehen.


FAQs zum Losverfahren

Sind am Ende des regulären Zulassungsvefahrens noch Studienplätze frei geblieben, werden diese über ein Losverfahren vergeben. Für das Losverfahren müssen sich die Interessent*innen innerhalb der Bewerbungsfrist bewerben.

Ja. Die Bewerbung für das Losverfahren ist unabhängig von einer vorherigen regulären Bewerbung. Sie können deshalb sich auch für Fächer bewerben, für die Sie sich z. B. zuvor versehentlich noch nicht im regulären Verfahren beworben hatten.

Wenn Sie sich mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung im Losverfahren für ein grundständiges Studium bewerben möchten (Bachelor oder erste juristische Prüfung), ist dieses nur möglich, wenn Sie sich zuvor im regulären Verfahren über uni-assist beworben haben.

Es gibt keine Begrenzung der Fächeranzahl bei Bewerbungen im Losverfahren. Achtung: Doppelbewerbungen für ein Masterfach erhöhen nicht die Chancen ausgelost zu werden, sie werden gelöscht!

Zulassungsbescheide im Losverfahren werden nur in elektronischer Form über das Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Bewerber*innen sollten deshalb das Bewerbungsportal regelmäßig auf neue Informationen überprüfen. Wer ausgelost wurde, sieht dies am Status "Zulassungsangebot liegt vor" und kann unter dem Punkt "Details" den Zulassungsbescheid als PDF-Dokument abrufen. Zusätzlich erhalten diese Bewerber*innen im Regelfall eine E-Mail, durch welche informiert wird, dass ein Bescheid im Bewerbungsportal hinterlegt wurde.

Solange alle Losverfahren nicht vollständig beendet wurden, ist es grundsätzlich möglich, noch ausgelost zu werden. Aus diesem Grund erhalten die nicht ausgelosten Bewerber*innen erst nach Abschluss der Losverfahren eine E-Mail, in der über das Ende des Losverfahrens informiert wird. Dies kann ungefähr Mitte bis Ende November (für das Wintersemester) bzw. Mai (für das Sommersemester) der Fall sein.
Nutzen Sie zu Ihrer zeitnahen Information das Bewerbungsportal. Im Regelfall ist in dem Zeitraum bis zum Abschluss der Losverfahren der Status "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich".

Ablehnungsbescheide werden im Losverfahren nicht erteilt.

Das Studierendensekretariat kann hier leider nicht direkt helfen. Bitte nutzen Sie die Passwort-Vergessen-Funktion im Bewerbungsportal.

Hilfen zum Login

Weiter geht es erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist. Erst nach diesem Zeitpunkt steht fest, ob in dem jeweiligen Fach überhaupt noch freie Studienplätze für das Losverfahren vorhanden sind. Bitte sehen Sie daher in der Zwischenzeit von entsprechenden Nachfragen ab! Nutzen Sie zu Ihrer zeitnahen Information die Bewerbungsportale

In Fächern, in denen kein freier Studienplatz mehr vorhanden ist, wird kein Losverfahren durchgeführt. In Fächern, in denen es noch freie Studienplätze gibt, werden per Los Bewerber*innen ermittelt, die dann eine entsprechende Mitteilung per E-Mail und im Losportal erhalten.


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