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Bielefeld School of Education - BiSEd

Bielefelder Lehrer*innenbildung

Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Zugang zum Master of Education

Zugang zum Studium des Master of Education an der Universität  Bielefeld haben Absolvent*innen eines ersten Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, sofern das Studium eine für das angestrebte Lehramt einschlägige Ausrichtung (insbesondere zulässige Fächerkombination einschließlich Bildungswissenschaften) aufweist. Die Einzelheiten der Zugangsregelung sind in § 4 der Masterordnung (MPO Ed.) nachzulesen.

Die Bewerbung auf einen Platz im Master of Education muss innerhalb der Bewerbungsfristen über das Online-Bewerbungsportal der Universität Bielefeld erfolgen. Für die Bewerbung muss noch kein abgeschlossenes Bachelorstudium vorliegen. Dieses muss erst zum Zeitpunkt der Einschreibung nachgewiesen werden. Erläuterungen zum allgemeinen Ablauf der Masterbewerbung finden Sie unter Campus-Support. Das Verfahren im Rahmen des Portals unterscheidet zwischen Absolvent*nnen eines lehramtsorientierten Bachelor an der Universität Bielefeld im Rahmen des Studienmodells 2011 und allen anderen Absolvent*innen.


Masterinteressent*innen, die einen lehramtsorientierten Bachelor an der Universität Bielefeld im Rahmen des Studienmodells 2011 absolviert haben bzw. bis zum Beginn des jeweiligen Semesters absolviert haben werden, zu dem die Einschreibung für den passenden Master erfolgen soll, bewerben sich innerhalb der Fristen für die Fortsetzung Ihrer Studiengangsvarianten aus dem Bachelor über das Online-Bewerbungsportal der Universität Bielefeld. Hierfür melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten der Universität Bielefeld an. Das System erkennt so automatisch, ob Sie sich für einen Ihrer aktuellen Einschreibung entsprechend passenden Masterstudiengang bewerben, oder einen Wechsel vornehmen.

Passend ist ein Masterstudiengang, wenn das Bachelorstudium für das entsprechende Lehramt mit den entsprechenden Unterrichtsfächern und Kombinationen (Schwerpunktfach, Fach, Kernfach oder Nebenfach) fortgesetzt werden soll. Für Studierende dieser Gruppe müssen der Bewerbung keine Unterlagen beigefügt werden (Ausnahme: DLRG und Erste Hilfe für Sportwissenschaft). Sofern Sie das Bachelorzeugnis bereits haben, laden Sie dieses im Zuge der Bewerbung hoch, andernfalls legen Sie das Zeugnis nach Erhalt der Zugangsbescheide im Zuge der Einschreibung im Studierendensekretariat vor. 

Wenn Sie den Übergang zum Master als Anlass für einen Wechsel nehmen, z. B. um von G zu G/ISP oder Ihr Kern- und Nebenfach zu wechseln, folgen Sie den Hinweisen im Abschnitt Zugang für externe / weitere Bewerber*innen.

Sonderfall: Zugang nach zeitweiliger Exmatrikulation

Auch wenn Sie sich zwischen Ihrem Bachelorabschluss und der Aufnahme des M. Ed. Studiums exmatrikulieren oder in ein anderes Studium eingeschrieben haben, gelten Sie als interne*r Bewerber*in, wenn Ihr Bachelorabschluss aus Bielefeld stammt. Es gelten die im Abschnitt Zugang für Absolvent*innen eines lehramtsorientierten Bachelor an der Universität Bielefeld beschriebenen Zugangsvoraussetzungen, und Sie müssen keine Unterlagen wie im Abschnitt Zugang für externe / weitere Bewerber*innen beschrieben hochladen. Da das Bewerbungs- und Statusportal Sie nach einer zeitweiligen Exmatrikulation nicht mehr als interne*n Studierende*n erkennt, laden Sie bitte an den Stellen, an denen Pflichtuploads gefordert sind, ein PDF mit dem Hinweis „Bewerbung nach zeitweiliger Exmatrikulation“ hoch.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Sollten Sie zwischenzeitlich ein Studium an anderer Hochschule aufgenommen haben und sich die dort erbrachten Leistungen anrechnen lassen, gelten Sie als externe*r Bewerber*in.

Studieninteressierte, die auf einer anderen Grundlage als einem passenden lehramtsorientierten Bachelorstudium an der Universität Bielefeld in den Master of Education aufgenommen werden wollen, bewerben sich innerhalb der Fristen über das Online-Bewerbungsportal der Universität Bielefeld. Eine möglichst frühzeitige Bewerbung zu Beginn des Bewerbungsverfahrens ist auf Grund der Bearbeitungszeit ratsam.

Informieren Sie sich über den Aufbau des Bielefelder Lehrer*innenstudiums, um sich vollständig und für die korrekten Studiengangsvarianten zu bewerben.

Für den Zugang zum Master of Education müssen Sie einen einschlägigen ersten Hochschulabschluss nachweisen. Einschlägig ist der Abschluss, wenn er dem Bachelorstudium an der Universität Bielefeld mit dem jeweiligen Berufsziel des entsprechenden Lehramtes mit entsprechender Fächerwahl im Wesentlichen entspricht.

Wesentliche Teile hätten Sie studiert, wenn Ihnen insgesamt nicht mehr als 30 LP an sogenannten Angleichungsstudien fehlen; die könnten Sie ggf. noch während des M. Ed. Studiums nachholen.

Schaubild zum Sommersemester (PNG) und Schaubild zum Wintersemester (PNG) für die Bewerbung für den M. Ed. für Bewerber*innen, die einen anderen als einen lehramtsorientierten Bachelorabschluss an der Universität Bielefeld erworben haben:

Zeitlicher Ablauf Zugang M. Ed. Externe zum SoSe

Zeitlicher Ablauf Zugang M. Ed. Externe zum SoSe

Zeitlicher Ablauf Zugang M. Ed. Externe zum WiSe

Zeitlicher Ablauf Zugang M. Ed. Externe zum WiSe

Von Bewerber*innen dieser Gruppe müssen mit der Bewerbung folgende Unterlagen hochgeladen werden:

  • Transcript mit Modulen (nummeriert entsprechend der Auflistungen, Beispiel siehe unten),
  • Auflistung der im Studium erbrachten und ggf. noch zu erbringenden Module / Leistungen je Fach, zu erstellen über die Online-Eingabehilfe (Beispiel-Auflistung und Anleitung zu Online-Eingabehilfe siehe unten)
  • Studien-/Prüfungsordnungen inklusive Modulbeschreibungen Ihres bisherigen Studiums

Transcript und Auflistungen sind in folgender Form zu bearbeiten:

Beispiel-Auflistung (PDF)
Beispiel Transcript (PDF)

Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ziehen eine Ablehnung nach sich!

Sofern Sie bereits ein Praxissemester absolviert haben, beachten Sie die Hinweise zur Anerkennung des Praxissemesters.

Anleitung zur Online-Eingabehilfe:

Bitte lassen Sie sich VOR der Bewerbung unbedingt beraten:

Formale Fragen (z.B. zu den einzureichenden Unterlagen, zum Ausfüllen der Auflistung, zum Bewerbungsablauf): Birgit Reinke (Buchstabengruppe A-G) und Susann Rüdiger (Buchstabengruppe H-Z).

Inhaltliche Fragen, Sonderfälle: Kerstin Harmening

Studieninteressierte, die in ein höheres Fachsemester in den Master of Education aufgenommen werden wollen, folgen bitte den Hinweisen oben unter "Zugang für externe / weitere Bewerber*innen". Die Prüfung, ob bereits Leistungen für den M. Ed. anerkannt werden können, erfolgt automatisch mit im Rahmen des Zugangsverfahrens. Weitere Anerkennungsanträge an die Fakultäten sind nicht erforderlich. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.

Für den Master Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschule mit Integrierter Sonderpädagogik (HRSGe/ISP) gilt eine Besonderheit bezüglich des vorausgehenden Bachelorstudiums: Während in allen anderen Studiengangsvarianten davon auszugehen ist, dass im Regelfall die Studiengangsvariante aus dem Bachelor im Master 1:1 fortgesetzt wird, haben Studierende mit einem Bachelorabschluss in der Variante HRSGe die Möglichkeit, ihr Studium in der Variante HRSGe/ISP fortzusetzen. Dieser Master endet mit einem Abschluss für HRSGe. Er eröffnet aber im Unterschied zu dem Master Grundschule mit ISP nicht automatisch den Zugang zum weiteren Master "Erziehungswissenschaft Integrierte Sonderpädagogik mit dem Berufsziel Lehramt für sonderpädagogische Förderung", mit welchem zusätzlich zu der Qualifikation für HRSGe auch die Qualifikation für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung erworben wird. Dieser ist nach derzeitiger Rechtslage (Lehramtszugangsverordnung - LZV - 2009) nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Eines der studierten Fächer ist entweder Germanistik oder Mathematik
  • Das andere Fach ist eines der Fächer Anglistik, Biologie, Chemie, Evangelische Theologie, Germanistik, Geschichtswissenschaft, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Philosophie, Sozialwissenschaften, Sportwissenschaft

Der Übergang vom Bachelor HRSGe zum M. Ed. HRSGe/ISP gilt nicht als Wechsel, bitte beachten Sie daher die Informationen im Abschnitt Zugang für Absolvent*innen eines lehramtsorientierten Bachelor an der Universität Bielefeld.

Weitere Informationen zu Bielefelder Modell der Integrierten Sonderpädagogik

Ein- bzw. Umschreibung

Nachdem Sie sich beworben haben, wird Ihnen über das Status- und Bewerbungsportal ein Zugangsbescheid zur Verfügung gestellt. Sobald Ihr Zugangsbescheid online steht, erhalten Sie eine Benachrichtigung an die im Portal hinterlegte e-Mail-Adresse (Sie müssen dies bei der Bewerbung entsprechend anklicken).

Bewerber*innen mit einem passenden lehramtsorientierten Bachelor der Universität Bielefeld erhalten ihre Zugangsbescheide unmittelbar nach Abgabe der Bewerbung. Eine Ausnahme gilt für Bewerber*innen mit Sportwissenschaft: Hier erfolgt die Bescheiderstellung erst nach Prüfung der eingereichten Nachweise DLRG und Erste Hilfe.

Alle weiteren Bewerber*innen erhalten ihre Zugangsbescheide nach Abschluss der Prüfung. Dies kann vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen.

Wenn Sie einen positiven Zugangsbescheid erhalten haben und Ihr Bachelorzeugnis vorliegt, können Sie sich ein- bzw. umschreiben. Studieren Sie bereits an der Universität Bielefeld, stellen Sie einen Antrag auf Umschreibung. Wechseln Sie von einer anderen Universität zum Master an die Universität Bielefeld, stellen Sie einen Antrag auf Einschreibung.

Weitere Hinweise zur Ein- bzw. Umschreibung

Beachten Sie die Fristen für die Ein- bzw. Umschreibung.

Frühe Fristen für das Praxissemester

Studierende, die das Praxissemester - wie für den Studienverlauf empfohlen - am Ende des ersten Semesters im Master of Education beginnen möchten, müssen abweichend von den allgemeinen Fristen frühzeitig in den M. Ed. umgeschrieben sein. Für die Ein- bzw. Umschreibung muss das Bachelorzeugnis oder zumindest eine vorläufige Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums vorliegen. Bitte besprechen Sie Ihren individuellen Zeitplan bis zur Zeugniserstellung mit den zuständigen Prüfungsämtern, insbesondere dem Prüfungsamt der Fakultät, in der Sie Ihre Bachelorarbeit verfassen, da dieses das Zeugnis bzw. falls nötig eine vorläufige Abschlussbescheinigung ausstellt. Sie sollten die Begutachtungsfrist von sechs Wochen plus die Bearbeitungszeit der Prüfungsämter einplanen.

Die erforderlichen vollständigen Unterlagen für die Ein- bzw. Umschreibung in den M. Ed. inklusive Bachelorzeugnis oder zumindest einer vorläufigen Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums müssen im Studierendensekretariat eingereicht werden

  • bis zum 30.09., wer bei einem Beginn des Masterstudiums im Wintersemester das Praxissemester ab Februar absolvieren möchte,
  • bis zum 31.03., wer bei einem Beginn des Masterstudiums im Sommersemester das Praxissemester ab September absolvieren möchte.

Der letztmögliche Termin für die Ein- bzw. Umschreibung variiert jedoch in den einzelnen Praxissemesterdurchgängen in Abhängigkeit von der Platzbeantragung der schulischen Praktikumsplätze im Webportal zur Platzvergabe (PVP) und kann auch in den Oktober bzw. April hinein verlängert werden. Die jeweils konkreten Termine eines Praxissemesterdurchgangs können Sie dem jeweiligen Fahrplan Praxissemester entnehmen. Dem Fahrplan können Sie auch die frühzeitigen Fristen für die Anmeldung zu den vorbereitenden Lehrveranstaltungen (Vorbereitung Praxissemester - VPS) entnehmen.


 

 


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